Straßenfest 2026

Zeugenaufruf

An unserer Aussegnungshalle auf dem Neuen Friedhof wurde die Kupfer-Attika gestohlen – Schaden ca. 25.000–30.000 €.

Der Diebstahl ereignete sich im Zeitraum von Freitag, 14.08., 12:30 Uhr bis Montag, 17.08., 11:00 Uhr.die Gemeinde Dettingen unter Teck hat Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

Wer hat in diesem Zeitraum verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Aktivitäten im Bereich des Neuen Friedhofs beobachtet? Jeder Hinweis kann helfen!

Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Dettingen unter Teck, Ordnungsamt, Frau Baumgaertel (gemeinde@dettingen-teck.de)  oder beim Polizeirevier Kirchheim unter Teck (kirchheim-teck.prev@polizei.bwl.de).

 Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung führen, wird eine Belohnung von 250 € ausgesetzt.

 Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Hallenbad ab 11.08.2026 wieder geöffnet - wir freuen uns auf Sie!

Die jährlichen Revisionsarbeiten im Hallenbad sind abgeschlossen und das Becken wird gerade frisch befüllt. Ab  dem 11.08.2026 haben wir wieder für Sie geöffnet. Zwischen dem 11.08.2026 bis 13.09.2026 gelten unsere Sommer-Öffnungszeiten. 


Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan "Guckenrain-Ost“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Bebauungsplan "Guckenrain-Ost“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Billigung des erneuten Bebauungsplanentwurfs und Örtlichen Bauvorschriften und erneute Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Der Gemeinderat hat am 27.07.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Büros Zoll Architekten Stadtplaner, Stuttgart vom 13.07.2026 (Planteil, Textteil und Begründung) mit Anlagen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 2093, 

2094, 2095, die Teilbereiche der Flurstücke Nr. 2003/2, 2096, 2097, 2098, 2099, 2100, 2101, 

2102, 2103/1, 2104, 2105, 2106, 2107, 2123/2 sowie die Grundstücke Nr. 2123, 2136, 2138/1, 

2167/2, 2168, 2169, 2169/2, 2170, 2171, 2172.

Maßgebend ist der Geltungsbereich des Abgrenzungsplans vom 07.10.2024.

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Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - für den Neubau der Geh- und Radwegunterführung in Dettingen unter Teck
Das Regierungspräsidium Stuttgart (Planfeststellungsbehörde) hat mit Beschluss vom 21.07.2026, Az.: RPS24-390-511, den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt.

Nach § 37 StrG in Verbindung mit § 74 LVwVfG ist für dieses Planfeststellungsverfahren eine Auslegung des ausgefertigten Planfeststellungsbeschlusses mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans angeordnet. Nach § 27b LVwVfG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt. Es erfolgt daher in der Zeit von Dienstag, 28.07.2026 bis Montag, 10.08.2026 (je einschließlich) eine Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/bekanntmachung-planfeststellungsverfahren-geh-und-radwegunterfuehrung.html und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse.

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren

Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung mit örtlichen Bauvorschriften

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich der Teckstraße“ – 3. Änderung gemäß § 13a BauGB
Planbereich Nr 80.03/3
Gemarkung Dettingen

Der Gemeinderat hat am 22.06.2026 den oben genannten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Lageplan mit Textteil und die örtlichen Bauvorschriften vom 09.02.2026 / 22.05.2026 sowie die Begründung vom 09 02.2026 / 22.05.2026.

Der Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück Nr. 2912/4, Gemarkung Dettingen unter Teck.

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Informationen zum Bürgersolarpark Dettingen

Mit dem Bürgersolarpark leisten die Gemeinde und die BürgerEnergiegenossenschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen die Teilhabe an der Energiewende. Der Standort der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ist wohlüberlegt und befindet sich an der geeignetsten Stelle in Dettingen. Die Fläche neben der Autobahn und der ICE-Trasse wird durch die Gesetzgeber im Bund und Land priorisiert. Die Errichtung der Anlage ist dort gemäß Landesbauordnung genehmigungsfrei.

Die PV-Anlage ist ein gemeinsames Projekt der BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG, der Gemeinde Dettingen unter Teck, der SolarES GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG, sowie dem Neckar-Energieverband (NEV). 

Die SolarES plant an dem Standort eine moderne Freiflächen-PV-Anlage mit integriertem Batteriespeicher. Die Anlage wird eine installierte Leistung von 6,3 MWp und eine Speicherkapazität von 12,5 MWh haben. 

Mit dem Bürgersolarpark werden etwa zwei Drittel der Dettinger Haushalte das ganze Jahr mit Strom versorgt.

Über Pachtverträge erhalten die Eigentümer der dortigen Flurstücke eine jährliche Vergütung. Die Verträge haben eine Grundlaufzeit von 20 Jahren mit zweimal fünf Jahre Verlängerungsoption. Der Bau der Anlage wird von der SolarES öffentlich ausgeschrieben. Bau und Inbetriebnahme sind für 2027 geplant. Unter den Modulen sollen Schafe weiden.

Die Beteiligung erfolgt über die Zeichnung von Anteilen an der Genossenschaft je 100 Euro bis maximal 20.000 Euro. Als Zielrendite für das Projekt werden 5 bis 6 Prozent pro Jahr erwartet, abzüglich Steuern seitens der BürgerEnergiegenossenschaft. Nicht nur Dettinger, auch Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Landkreis Esslingen können von der Anlage profitieren. Genossenschaftsmitglied können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts werden. Das Antragsformular findet man auf der Homepage der Gemeinde und der BürgerEnergiegenossenschaft, im Rathaus sowie auf Nachfrage. Antragsfrist ist der Posteingang bis 31.10.2026. Die Mitgliedsanteile werden zum 30.12.2026 eingezogen.

Mehr Informationen auf www.beg-dettingen.de

Präsentation vom 21.07.2026
Beitrittserklärung BEG


Dettinger Straßenfest am 12. und 13. September


Gewässer- und Wegebaumaßnahme “Triebwerkskanal“ entlang der Lauter zwi-schen der Brücke Stelle und der Brücke Haldenstraße

Beginn der Bauarbeiten voraussichtlich ab Mitte Juli 2026

Die Gemeinde bereitet die Umsetzung einer integrierten Maßnahme mit Gewässerbau, Wegebau und Brückenneubau an der Lauter zwischen der Brücke Stelle und der Brücke Haldenstraße vor. In der Lauter verhindert ein Absturz mit einer Höhe von ca. 60 cm die Durchgängigkeit des Fließgewässers. Der Absturz soll mittels Sohlgleite ökologisch durchgängig gestaltet werden. Teil der Gesamtmaßnahme ist neben der Gewässerrenaturierung auch die Modernisierung und teilweise Verlegung des linksufrigen Fuß- und Radweges zwischen den Brücken Haldenstraße und Stelle. Die Böschungen zwischen Lauter und Weg sind teilweise sehr steil und dadurch instabil, sodass am Weg regelmäßig Setzungen auftreten. Beim 20-jährlichen Hochwasserereignis im Juni 2024 trat kurz oberhalb der Brücke Haldenstraße linksufrig ein größerer Uferabbruch auf, sodass der Fuß- und Radweg dort bereits temporär verschoben werden musste. Der Weg ist dementsprechend in einem schlechten Zustand. Der Weg muss als Baustraße zur Erschließung der Baumaßnahmen genutzt werden, Alternativen zu diesem Erschließungsweg gibt es nicht. Deshalb erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme der Ausbau und die Modernisierung des Fuß- und Radweges.  Ein weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau der Brücke „Haldenstraße“.

Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten ausgeschrieben und konnten vergeben werden. Die bauliche Umsetzung wird voraussichtlich Mitte Juli 2026 beginnen. Aufgrund kleinerer Änderungen im Bauablauf wird zunächst im Bereich Nord (inkl. Brücke Haldenstraße) begonnen werden. Der Zugang zu den Grundstücken hat in dieser Zeit über den bestehenden südlichen Feldweg zu erfolgen. Der Zugang zu den Grundstücken während der Bearbeitung des südlichen Bereiches kann, je Baufortschritt, über den Feldweg oder die neue Brücke Haldenstraße stattfinden. Die gesonderte Zufahrt zu den bestehenden landwirtschaftlichen Schuppen wurde bereits vor Ort mit den Betroffenen besprochen. Aufgrund des Bauverkehrs ist mit entsprechenden Einschränkungen zu rechnen. Es wird um Vorsicht und Verständnis gebeten.

Für die Öffentlichkeit werden der Feldweg und die Brücke Haldenstraße vollständig gesperrt. Die Umleitung wird entsprechend beschildert werden.

Sie haben Fragen?
Ansprechpartner sind:
Herr Hack, Fon: 07021/5000-60, m.hack@dettingen-teck.de
Herr Imrich, Fon: 07021/5000-35, f.imrich@dettingen-teck.de
Herr Neubauer, Fon: 07021/5000-20,
j.neubauer@dettingen-teck.de


BW-Kommunalbarometer 2026: Kommunen sehen grundlegende Reformen als unausweichlich – Handlungsfähigkeit sichern, Haushalte stabilisieren

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sehen dringenden Bedarf für einen grundlegenden Reformkurs auf Bundesebene. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der Kommunen die langfristige Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit, die Überprüfung staatlicher Leistungszusagen sowie eine nachhaltige Stabilisierung der öffentlichen Haushalte. Das zeigt das aktuelle BW-Kommunalbarometer 2026 des Gemeindetags Baden-Württemberg, an dem sich mehr als 600 Städte und Gemeinden – auch die Gemeinde Dettingen - beteiligt haben. Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild: Die kommunale Ebene sieht die staatliche Handlungsfähigkeit zunehmend gefährdet und fordert einen grundlegenden Reformkurs auf Bundesebene.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Pressemitteilung Gemeindetag PDF-Datei 2026_06_08_Kommunalbarometer
Anlage zur Pressemitteilung PDF-Datei Anlage_PM_Kommunalbarometer


Änderungen am Grundbesitz

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte

„Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

Weitere Informationen...


Verkauf der Immobilie “Alte Schule“ (Schulstraße 1) durch die Gemeinde

Die Immobile “Alte Schule“ ist ein markantes, ortsbildprägendes Kulturdenkmal im Herzen von Dettingen. Errichtet zwischen 1907 und 1909 diente das Gebäude über Jahrzehnte als Schulhaus und später als Schülerhort. Der historische Bau mit seinem charakteristischen Satteldach, dem Turmerker und der repräsentativen Fassadengestaltung prägt bis heute das Ortsbild rund um den Rathausplatz.

Das Gebäude verfügt über eine Gesamtnutzfläche von rund 493 m², verteilt auf Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein großzügiges Dachgeschoss. Die Grundrisse bieten vielfältige Möglichkeiten für flexible Raumkonzepte. Besonders das Erdgeschoss eignet sich hervorragend für eine gastronomische Nutzung, die von der Gemeinde ausdrücklich unterstützt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier...

Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Eigentum der Gemeinde – Informationsveranstaltung

Im Eigentum der Gemeinde sind über 90 ha an landwirtschaftlichen Flächen (Acker- und Grünland). Die Gemeinde plant eine Neuverpachtung der Flächen ab November 2028. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.04.2026 wurden das geplante Bewerbungsverfahren sowie die künftigen Kriterien für die Verpachtung vorgestellt.  

Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung finden Sie hier

Fragebogen Neuverpachtung
Bewerbungsbogen Bewertung

Bei Fragen können Sie sich gerne vorab an die Gemeindeverwaltung, Herrn Neubauer (Fon: 5000-20, E-Mail: j.neubauer@dettingen-teck.de), wenden. 


Öffentliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan 2026 ist zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.dettingen-teck.de/haushaltssatzung.html

Er steht dort mindestens bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Unter diesem Link finden Sie auch die öffentliche Bekanntmachung des Haushalts 2026. 

Der Haushaltsplan 2026 mit den Wirtschaftsplänen 2026 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung liegt in der Zeit vom Montag, 16. März bis Dienstag, 24. März 2026, je einschließlich, gemäß § 81 Abs. 3 GemO im Bürgerbüro des Rathauses (Erdgeschoss), öffentlich aus. 


Alter und neuer Klimaschutzmanager

Kommunaler Klimaschutz dient dazu, die von uns verursachten Extremwetterereignisse und die damit verbundenen Kosten auf lokaler Ebene zu minimieren. Indem er Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einbezieht, schärft der kommunale Klimaschutz das Bewusstsein für nachhaltige Lebensweisen. Dadurch verbessern wir die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in der Gemeinde. Darüber hinaus fördert der Klimaschutz die Wirtschaft, weil er neue Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien schafft, Kosteneinsparungen durch Energieeffizienzverbesserungen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärkt.

Seit die Gemeinde einen Klimaschutzmanager angestellt hat, konnten wir in den kommunalen Einrichtungen unsere Treibhausgasemissionen um 37 Prozent reduzieren. In den Bereichen Wirtschaft, Privathaushalte und Verkehr, haben wir mit seiner Unterstützung sechs Prozent der Klimagase eingespart.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Stelle unseres Klimaschutzmanagers war zunächst auf drei Jahre befristet. Von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 stehen uns nun für zwei weitere Jahre ergänzende Fördermittel der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Deshalb wird Herr Michael Christ die Gemeinde weiterhin bei allen Themen rund um Klimaschutz beraten.

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2009 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leiten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.


„Bestattung unter Bäumen“ ab sofort auf dem Neuen Friedhof möglich