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Sprechzeiten Rathaus

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 bis 18:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters
Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr

Fon: 07021 5000-0

Schließung des Rathauses!

Aufgrund eines Personalwechsels und verschiedenen erforderlichen und teilweise vorgeschriebenen Schulungen ist das Bürgerbüro und damit das gesamte Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch, 9. Oktober 2024
Freitag, 11. Oktober 2024
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Mittwoch, 30. Oktober 2024
Mittwoch, 6. November 2024
Mittwoch, 13. November 2024
Mittwoch, 20. November 2024
Mittwoch, 27. November 2024
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Montag, 23. Dezember 2024
Freitag, 27. Dezember 2024

In dringenden Fällen erreichen Sie das Rathaus unter der Rufnummer 5000-0 oder unter der Durchwahlnummer der Mitarbeitenden, sofern diese nicht wegen Schulungen außer Haus sind.

Wichtige/dringende Angelegenheiten, wie z.B. Express-Reisepässe, werden nach Terminvereinbarung selbstverständlich erledigt.

Informationen zur neuen Grundsteuer zum 01.01.2025

Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 vom Gemeinderat festgelegt  

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze für das Umstellungsjahr 2025 beschlossen:

Grundsteuer A:      300 v.H.
(Hebesatz 2024:         410 v.H.)

Grundsteuer B:      180 v.H.
(Hebesatz 2024:         410 v.H.) 

 

Ausgangslage - Gerichtsurteil

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das Gericht damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass die bisherigen Bewertungsregeln nur noch für eine Übergangszeit bis 31.12.2024 angewandt werden dürfen. Zum 01.01.2025 erfolgt nun die Systemumstellung. 

 

Wie berechnet sich die Grundsteuer ab 2025? 

Die Grundsteuer ab 2025 wird auch weiterhin wie bisher bereits in einem sogenannten dreistufigen Verfahren ermittelt:

 

  1. Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids durch das Finanzamt.

  2. Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheids durch das Finanzamt.

  3. Im dritten und letzten Schritt errechnet jede Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen (Eigentümer) von der Gemeinde festgesetzt.

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