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Friedhöfe

In Dettingen gibt es mit dem Neuen und Alten Friedhof zwei Friedhöfe. Während auf dem Neuen Friedhof sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich sind, sind auf dem Alten Friedhof nur Urnenbestattungen zugelassen.

Wir bieten umfassende Beratung für Reihen- oder Wahlgräber und Urnengräber. Informationen zu den Friedhofsgebühren erhalten Sie beim Standesamt. Sie können die Friedhofssatzung (einschließlich Gebührenverzeichnis) für den Alten Friedhof und den Neuen Friedhof auch online herunterladen. 

Ansprechpartnerin: Gemeinde Dettingen, Standesamt, Frau Stubbe, 07021/5000-13, m.stubbe[at]dettingen-teck.de

„Bestattung unter Bäumen“ ab sofort auf dem Neuen Friedhof möglich

Die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft wandelt sich. Damit verbunden sind vielfältige und unterschiedliche Erwartungen an die letzte Ruhestätte. Die Gemeinde bietet ab sofort eine neue Bestattungsart auf dem Neuen Friedhof an, die sogenannte „Bestattung unter Bäumen“. 

Die neu geschaffene Baumgrabanlage südlich der Erschließungsstraße Richtung Aussegnungshalle umfasst 160 Urnengrabstellen. Jede Grabstelle kann mit zwei Urnen belegt werden. Bestattungen erfolgen ausschließlich bei den acht Lindenbäumen. Hier kann in Absprache mit dem Friedhofsamt jeweils die Grabstätte ausgesucht werden. Die Anlage ist dauerhaft begrünt und wird ausschließlich durch die Gemeinde gepflegt. Eine persönliche Gestaltung der einzelnen Grabstelle ist untersagt. Die Gebühr für die Pflege- und Mäharbeiten ist für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte (15 oder 30 Jahre) im Voraus zu bezahlen. Die aktuellen Gebühren sind unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice“ unter Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde zu finden oder können beim Friedhofsamt erfragt werden. 

Die Grabplatte (Granit-Liegestein aus Tittlinger Feinkorn) wird gemeinsam mit dem Grabrecht erworben. Hierzu muss von den Nutzungsberechtigten ein Auftrag an die Gemeinde erteilt werden, Veränderungen an den Grabplatten sind nicht zulässig. Eine Namensnennung ist in Form einer Gravur auf Wunsch möglich. Zur Auswahl stehen drei Schriftarten. Ein Info-Merkblatt mit Beispiel-Gravuren erhalten Sie beim Friedhofsamt. Um die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten durchführen zu können dürfen keine aufgesetzten Buchstaben verwendet werden. Die Anbringung der Grabplatte wird durch einen von der Gemeinde beauftragten Steinmetz erfolgen. Temporär wird der Beisetzungsort mit einer kreisförmigen Edelstahlplatte mit eingravierter Baumnummer abgedeckt.

Die Nutzungszeit für Baumreihengräber (Beisetzung einer Urne) liegt bei 15 Jahren und für Baumwahlgräber (Doppelgrab) bei 30 Jahren. Eine Verkürzung der Nutzungszeit ist rechtlich nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann die Grabstätte um maximal zehn weitere Jahre verlängert werden.  

Die Gemeinde übernimmt die Pflege und Gestaltung des Grabfeldes. Blumen, Grabschmuck und Ähnliches dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Die Gemeinde behält sich deshalb das Recht vor, jegliche individuelle Gegenstände am Grabfeld zu entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Friedhofsamt wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Stubbe, 07021/5000-13, m.stubbe@dettingen-teck.de.