Menü
Facebook Icon

Kommunale Wärmeplanung

Hintergrund

In der öffentlichen Diskussion liegt der Fokus bei der Energiewende eher auf der Stromerzeugung. Der Wärmesektor, also der Bereich der Heizungen, Prozesswärme und Kühlung, wird oft ausgeblendet. Alleine 33% der CO2-Emissionen in Baden-Württemberg geht auf die Raumwärme zurück. Es reicht also nicht mehr, bei der Energiewende nur an Strom zu denken. Auch, weil der Wärmebedarf zunehmend aus Wärmepumpen gedeckt wird, müssen wir Strom und Wärme zusammen denken und planen.

Laut dem Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg ist ein Ziel die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Das bedeutet, dass im Wärmesektor spätestens im Jahr 2040 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen. Eine Wärmeplanung erarbeitet die Grundlagen für diese Transformationen. Gerade die langen Investitionszyklen der Infrastruktur und der Versorgung (z. B. Gasnetz, Heizungstausch) setzen eine langfriste Planung voraus.

Zielsetzung

Ergebnis der Wärmeplanung wird ein Konzept zur schrittweisen Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 sein.

Im Mittelpunkt steht eine ganzheitliche Betrachtung, wie ein zukunftsfähiger Gebäudebestand mit einer klimaneutralen Energieversorgung aussehen kann. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Potenziale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung auf. Vom Eigenheim bis zur Produktionshalle, der kommunale Wärmeplan dient als Planungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen in der Wärmeversorgung aller Gebäude. Für Gebäudeeigentümer und Energieversorger stellt der Wärmeplan eine Grundlage zur Realisierung klimaneutraler Wärmeversorgungssysteme dar. Für die Kommunen ermöglicht er ein strategisches Vorgehen bei sämtlichen städtebaulichen Veränderungen.

Wichtiger Hinweis

Auch wenn der Begriff "Kommunale Wärmeplanung" es anders vermuten lässt: der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als eine ingenieurstechnische Analyse verstanden werden.

Die im Rahmen der Wärmeplanung ermittelten Wärmenetz-Eignungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung, sondern zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob dort tatsächlich ein Wärmenetz umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können Stand heute noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, wann und wo welche Wärmenetze in Owen mit Sicherheit kommen werden.

Der Wärmeplan liefert somit eine wichtige Datengrundlage, um tiefergehende Detailuntersuchungen anzustoßen, die in der Folge in eine Umsetzung resultieren sollen.

Umsetzung

Als erster Konvoi startete die Stadt Owen gemeinsam mit den Kommunen Dettingen unter Teck und Bissingen an der Teck die Wärmeplanung im Dezember und geht diesen aktuell gemeinsam an. Dabei wird in vier Schritten vorgegangen:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenario
  • Handlungsstrategien/Maßnahmenkatalog

Kommunaler Wärmeplan

Abschlussbericht

Kartenanhang

FAQ zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist der kommunale Wärmeplan?

Die Entwicklung von Strategien und Plänen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung wird als kommunale Wärmeplanung bezeichnet. Daraus ergibt sich der kommunale Wärmeplan, der eine Aufstellung von Wärmesenken (zum Beispiel beheizte Gebäude) und Wärmequellen oder Potentialen (zum Beispiel Abwasserwärme) auf Basis eines Kartenwerks enthält. Infolgedessen ergeben sich Möglichkeiten und Empfehlungen, um das Ziel, bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu haben, zu erreichen. Der kommunale Wärmeplan ist übergeordnet, ähnlich wie ein Flächennutzungsplan, welcher eine Grundlage für weitere Planungen und Konkretisierungen darstellt.

Ist der Kommunale Wärmeplan für die Bürgerinnen und Bürger verbindlich?

Nein, für die Bürgerinnen und Bürger ist der kommunale Wärmeplan nicht verbindlich. Der Gemeinderat wird jedoch mit Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung die Stadtverwaltung beauftragen, Maßnahmen zur Umsetzung anzugehen.

 

Ist der Kommunale Wärmeplan für die Stadtverwaltung verbindlich?

Der kommunale Wärmeplan ist für die Stadtverwaltung nicht verbindlich. Dies ist ein Plan auf hoher Flughöhe und wird nach dem Beschluss im Gemeinderat, Schritt für Schritt konkretisiert. Laut Klimaschutzgesetz des Landes muss allerdings mit fünf Maßnahmen spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Wärmeplanung begonnen werden.

 

Ergeben sich für mich als Eigentümerin oder Eigentümer Verpflichtungen aus der Wärmeplanung der Stadt?

Nein, die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung der Kommune. Bei der Ausweisung von Vorrangs- bzw. Eignungsgebiete, entstehen keine rechtlichen Konsequenzen für die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.

 

Was bedeutet Vorranggebiet?

Im Zielkonzept des Kommunalen Wärmeplans sind Vorranggebiete in Form von verschieden farbigen Wolken markiert. Ein Vorrang bedeutet, dass angestrebt wird, die entsprechende Versorgungsart, z.B. den Wärmenetzausbau im ausgewiesenen Gebiet vorrangig anzustreben. Dies bedeutet nicht, dass andere Versorgungsarten ausgeschlossen sind, da eine ausreichend detaillierte und somit abschließende Prüfung erst nach der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen kann. Das Zielkonzept nennt auch Zeiträume, in denen entsprechende Maßnahmen angegangen werden sollten.

 

In der Karte sehe ich nicht genau, ob ich in einem Vorranggebiet liege.

Das ist durchaus möglich und auch so gewollt, da die Vorranggebiete im Kommunalen Wärmeplan nicht genau abgegrenzt werden. Mit fortschreitender Planung werden die Vorranggebiete zu Wärmenetzausbaugebieten weiterentwickelt und damit auch klar begrenzt.

 

Ist es erforderlich, meine Gas- oder Ölheizung zu ersetzen, wenn die kommunale Wärmeplanung beschlossen wurde?

Nein. Es gilt allerdings weiterhin die bereits seit 2020 bestehende Austauschpflicht für alte Heizkessel (Standard- und Konstanttemperaturkessel) nach 30 Jahren. Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel gelten Ausnahmen zu dieser Regelung.

 

Darf ich trotz der kommunalen Wärmeplanung Heizungen mit fossilen Brennstoffen einbauen?

Die Wärmeplanung bleibt eine informelle, strategische Planung ohne direkte rechtliche Außenwirkung. Allerdings gilt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches ab 01. Januar 2024 in Kraft tritt, weitere Regelungen für den Einbau von fossilen Heizungen.

Ein Einbau von fossil betriebenen Heizungen ist bis Juni 2028 möglich. Allerdings sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Auch wird es umfassende Übergangsregelungen geben, wobei hier die Heizungsanlage ab einem gewissen Zeitpunkt mit steigenden Anteilen an erneuerbarer Energie (1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent (§71 Absatz 9 GEG)) betrieben werden muss.

In Zukunft ist allerdings mit steigenden Preisen für CO2 zu rechnen, dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies bedeutet, dass die Nutzung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren teurer wird. Die Neuanschaffung einer fossil betriebenen Heizung stellt daher ein Investitionsrisiko dar und sollte gut überlegt sein. Setzen Sie sich frühzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander. Hierzu können Sie auf die Angebote der Klimaschutzagentur im Landkreis Esslingen (KSA) zurückgreifen.

 

Meine Heizung ist kaputt oder muss getauscht werden. Was soll ich tun?

Nutzen Sie hier am besten zu allererst die Beratungsangebote, zum Beispiel der Klimaschutzagentur im Landkreis Esslingen (KSA). Hier wird Ihnen geholfen eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen und die Möglichkeiten abzuwägen und Hilfestellung zu erhalten. Denn eine pauschale Antwort gibt es hierzu nicht. Dies hängt immer von den individuellen Parametern Ihres Gebäudes ab und von den Möglichkeiten, die es bereits direkt vor Ort gibt. Über das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für die zentrale Wärme oder dezentrale Versorgung (z.B. Wärmepumpe) liegt.

 

Jetzt gibt es doch bald Wasserstoff. Ist dadurch der Umstieg auf eine andere Heizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz unnötig?

Wasserstoff, insbesondere Wasserstoff, der mithilfe von Erneuerbaren Energien erzeugt wird – sogenannter grüner Wasserstoff – wird aller Voraussicht nach während der Laufzeit des aktuellen kommunalen Wärmeplans (bis 2040) nicht im privaten Wärmemarkt ankommen. Die importierten und in der Bundesrepublik erzeugten Mengen werden zunächst für Sektoren benötigt, bei denen eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich ist, allen voran die Stahlindustrie, die chemische Industrie und die Luftfahrt. Derzeit ist es keine gute Idee, auf die Verfügbarkeit im privaten Wärmemarkt zu setzen. Wenn Wasserstoff im Wärmemarkt verwendet wird, dann zunächst im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplung in Wärmenetzen. Für die Beheizung von Wohnräumen gibt es wesentlich effizientere Technologien. Eine Wärmepumpe erzeugt aus derselben Menge Strom mindestens fünfmal so viel Wärme wie eine Gasheizung, die mit grünem Wasserstoff betrieben wird.

 

Muss ich mich in einem Wärmenetzeignungsgebiet bzw. Fokusgebiet an ein Wärmenetz anschließen lassen?

Nein, grundsätzlich besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz.

 

Mache ich mich mit dem Anschluss an Fernwärme vom Versorger abhängig?

Hier ist es wichtig die Abhängigkeiten im Energiesystem genauer zu verstehen. Wir sind schon heute abhängig, wenn wir zwischen verschiedenen Anbietern für Heizöl, Gas oder Strom wählen müssen. Der Preis, v.a. von fossilen Energien, wird dabei vom Weltmarkt bestimmt, der letztendlich die Preise aller Anbieter bestimmt.

 

Für die Fernwärme ist zu beachten, dass die Versorger die Preise nicht willkürlich festlegen können. Die Preisanpassungen richten sich stets nach den jeweiligen Kostenentwicklungen des einzelnen Wärmenetzes, die nach offiziellen Preisindizes berechnet werden. Dies schützt die Wärmenetzkundinnen und Wärmenetzkunden gegen eine ungerechtfertigte Erhöhung der Preise durch den Versorger und ist in der Verordnung namens „AVBFernwärmeV“ in §24 festgelegt.

Das beste Mittel zur Reduzierung der Abhängigkeiten ist die verstärkte Nutzung lokaler, erneuerbarer Energien, die langfristig stabile Preise für die Wärme- bzw. Energieerzeugung vor Ort gewährleisten können.

 

Was kostet der Umstieg auf ein Wärmenetz?

Das kann im Moment noch nicht beziffert werden. Wärmenetze werden aber in der Regel nur umgesetzt, wenn sie mit einer eigenen, dezentralen Wärmeerzeugung konkurrieren können. Für den Umstieg wird ein Hausanschluss zum Wärmenetz verlegt. Die Feuerungsanlage (und die Technikanlage) wird daher durch eine kleine Übergabestation ersetzt, welche in der Regel auch weniger Raum einnimmt. Den freiwerdenden Raum können Sie dann anders nutzen.

 

Muss ich mein Gebäude sanieren, wenn ich dieses an ein Wärmenetz anschließen möchte? Welche Anforderungen muss mein Gebäude erfüllen, um seine Funktion zu erfüllen?

Grundsätzlich können alle Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden. 

Niedrige Vorlauftemperaturen verringern die Wärmeverluste im Netz und erhöhen die Effizienz der Wärmeerzeuger. Deshalb sind langfristig auch in Bestandsgebäuden geringe Vorlauftemperaturen sinnvoll. Zu beachten sind dabei Vorgaben für das Trinkwarmwasser (z.B. bei zentralen Warmwasserspeichern) und eine ausreichende Dimensionierung der Heizkörper. Eine energetische Sanierung (auch durch Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch oder die Dämmung der Kellerdecke) ist hier ebenfalls hilfreich und wird früher oder später für fast alle Gebäude durchgeführt werden. Dies ist auch der knappen Verfügbarkeit der erneuerbaren Energien geschuldet, die unseren heutigen, sehr hohen Verbrauch von fossilen Brennstoffen nicht vollständig ersetzen können. Eine Sanierung senkt Ihre Heizkosten und führt zu einem angenehmeren Raumgefühl. Gerne können Sie die Beratungsangebote, wie z.B. die von der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen (KSA) nutzen.

 

Warum ist mein Gebiet nicht für ein Wärmenetz geeignet?

Für den Bau eines Wärmenetzes müssen verschiedene Parameter betrachtet werden. Hierzu zählen unter anderem folgende:

  • Wärmedichte im Gebiet
  • Potenzial zur Wärmeerzeugung im Wärmenetz
  • Erschließungskosten
  • Potential zur Einsparung von THG
  • Standort von Wärmezentralen
  • Eigentümerstruktur der Gebäude

 

Kann ich eine Photovoltaik-Anlage auf meinem Dach installieren?

Ja, das ist in jedem Fall ausdrücklich gewünscht. Falls Sie eine Wärmepumpe betreiben wollen, kann die PV-Anlage auch zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung einen Beitrag leisten.

 

Wird es in Zukunft viel bessere Wärmepumpen geben?

Der Markt für Wärmepumpen wächst weltweit und die Produktionskapazitäten werden derzeit weiter ausgebaut. Dadurch werden die Preise für Wärmepumpen sinken und es wird eine Vielzahl von Angeboten und Geräten für die unterschiedlichsten Anwendungen zur Verfügung stehen. Mit der weiteren Entwicklung des Marktes wird es auch weitere Verbesserungen geben. Es werden allerdings keine technologischen Sprünge mehr erwartet, da die heutigen Geräte schon sehr ausgereift sind.

 

Welche anderen Optionen zur Wärmepumpe existieren?

Neben dem Anschluss an ein Wärmenetz und dem Einbau einer Wärmepumpe stehen im Einzelfall auch weitere Heizungssysteme zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein können. In einem Beratungsgespräch können Sie herausfinden, welches Heizungssystem für Ihr Gebäude am besten geeignet ist.

 

Wie kann der notwendige Strom für den Betrieb der Wärmepumpen erzeugt werden?

Schon heute erzeugen wir in Deutschland mehr als die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien und diese werden in den nächsten Jahren weiter stark ausgebaut werden. Wenn die Ausbauziele erreicht werden, wird bis Mitte der 2030er Jahre fast der gesamte Strombedarf klimaneutral gedeckt werden können.

Ein Teil Ihres Energiebedarfs, z.B. für eine Wärmepumpe, kann durch eine PV-Anlage auf ihrem Dach gedeckt werden. Um das Solarpotenzial auf ihrem Dach zu bewerten, können Sie entweder auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Solarpotenzial auf Dachflächen - Energieatlas (energieatlas-bw.de)), oder einen Termin für eine PV-Beratung bei der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen (KSA) vereinbaren.

 

Weiterführende Informationen

Wissensportal der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg:

https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/kommunale-waermeplanung