Auslegung Bebauungspläne
Bauleitplanverfahren – Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanentwurfes mit örtlichen Bauvorschriften
„Nördlich der Oberen Straße“ – 4. Änderung
Gemarkung Dettingen
Planbereich Nr. 80.04/4
Der Gemeinderat hat am 21. April 2026 beschlossen, für das oben bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufzustellen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, unter Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken 104,105,105/1 und 106, Gemarkung Dettingen unter Teck.
Das Plangebiet grenzt im Norden an das Flurstück 114, im Osten an die Flurstücke 113, 112/2, 112/1 und 108, im Süden an das Flurstück 109 und im Westen an die Flurstücke 102/3, 103 und 118/3.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neubebauung geschaffen werden.
Maßgebend sind der Lageplan zum Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 10. April 2026 und die Begründung vom 10. April 2026.
Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, insbesondere zu den umweltrelevanten Themen werden vom 27. April 2026 bis 19. Juni 2026 einschließlich, im Internet unter https://cloud.kdrs.de/index.php/s/Rts0VDjAUi2a3eN oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.dettingen-teck.de/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Gemeinde Dettingen unter Teck, Rathaus, Schulstraße 4, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in die im Internet veröffentlichten Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt unter https://cloud.kdrs.de/index.php/s/Rts0VDjAUi2a3eN veröffentlicht wurden.
Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.