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Rückstau im Kanalnetz

1. Gefahr durch Rückstau im Kanalnetz?

Immer wieder kommt es nach heftigen Gewitterregen zu Überflutungen von Kellern und anderen tiefer gelegenen Räumen. Dies liegt meist daran, dass die betroffenen Gebäude nicht oder nur ungenügend gegen Rückstau gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind.

Durch das Eindringen von Abwasser aus dem Kanal in Kellerräume (über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe, Toiletten, usw.) entstehen oft große Schäden. Vorräte, Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte werden zerstört, Kellerräume durch das Wasser verschmutzt und beschädigt. Befinden sich Heizöltanks in den überfluteten Räumen, so kommt eine weitere ernsthaft Gefahr hinzu: Auslaufendes Heizöl kann in die Kanalisation und ins Grundwasser gelangen und schwere Umweltschäden sowie Störungen im Kanalnetz und in der Kläranlage verursachen, wofür der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Aus eigenem Interesse sollte sich daher jeder Grundstücks- und Hauseigentümer vor diesen Folgen schützen.

 

2. Wodurch entsteht Rückstau im Kanalnetz?

Das Ortsgebiet wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass für Schmutzwasser und Regenwasser ein gemeinsames Kanalnetz vorhanden ist. Das öffentliche Kanalnetz ist nicht darauf ausgerichtet, dass jeder Starkregen vollständig aufgenommen werden kann. Die Kanäle müssten sonst sehr groß dimensioniert werden. Die Bürger (sie tragen die Kosten der Abwasserbeseitigung über die Abwassergebühren) würden finanziell unvertretbar hoch belastet.

Deshalb wird bei starken Regenfällen ganz bewusst ein kurzzeitiger Aufstau des Abwassers im Kanalnetz in Kauf genommen. Der entstehende Rückstau kann sich auch auf die Anlagen der Grundstücksentwässerung auswirken. Auch in den Regenrohren Ihres Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante, die sogenannte Rückstauebene, stehen.

Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist kein Planungsfehler, sondern muss im Interesse einer wirtschaftlichen Abwasserentsorgung hingenommen werden, zumal einfache, wirkungsvolle Mittel zur Verfügung stehen, die vor der Überflutung von Kellern und anderen tiefer gelegenen Räumen schützen. Des Weiteren kommt es in zu groß dimensionierten Abwasserkanälen leicht zu Ablagerungen, was Verstopfungen im Kanalnetz und Geruchsbelästigungen verursachen kann.

 

3. Was ist gegen Rückstau zu schützen?

Die maßgebende Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation aufsteigen.

Alle Räume oder Hofflächen, die unter der Rückstauebene liegen, müssen gegen eindringendes Abwasser gesichert werden.

 

Bitte beachten Sie:

 

Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene mit geeigneten Sicherungen zu versehen und diese betriebsfähig zu halten.

 

Auch wenn es bei Ihrem Anwesen bisher noch nie zu einem Rückstau gekommen ist, kann daraus nicht geschlossen werden, dass dies auch bei zukünftigen Ereignissen so bleibt.

 

 

4. Wie kann man sich vor Rückstau schützen?

Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchten Sie auf Abläufe, Waschbecken, Toiletten usw. im Untergeschoss nicht verzichten, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Sicherung gegen Rückstau.

 

a.) Hebeanlagen

Durch den Einbau einer automatisch arbeitenden Hebeanlage mit Rückstauschleife oder (unter bestimmten Voraussetzungen) durch Rückstauverschlüsse ist ein zuverlässiger Schutz gegen Schäden durch Rückstau möglich.

 

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Sie pumpt auch bei Rückstau des Kanalnetzes Abwasser in die öffentliche Kanalisation, die Hausentwässerung bleibt in vollem Umfang betriebsfähig.

 

b.) Rückstauverschlüsse

Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen können bei ausreichendem Gefälle zum Kanal mit Rückstauverschlüssen abgesperrt werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig, wenn:

  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, das heißt, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden,
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.


Rückstauverschlüsse sind nur so lange wirkungsvoll, wie sie regelmäßig gewartet und richtig bedient werden. Die Wartungs- und Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zu beachten!

Bei älteren Bauarten darf der von Hand zu betätigende (Not-)Verschluss nur zum Wasserablauf geöffnet werden. Um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten sollte man auch bei neueren Modellen in ähnlicher Weise verfahren. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten! Bei längerer Abwesenheit (Urlaub etc.) sollte der Notverschluss in jedem Fall geschlossen werden.

Rückstauverschlüsse dürfen nur in Abwasserleitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden. Abwasser aus Obergeschossen muss jederzeit ungehindert ablaufen können.

Der Rückstauverschluss darf nicht in den Revisionsschacht vor dem Gebäude eingebaut werden. Er würde sonst bei Rückstau die gesamte Entwässerungsanlage absperren.

 


5. Rechtliche Bestimmungen

Die aktuell gültige Abwassersatzung der Gemeinde in Verbindung mit der aktuell gültigen DIN 1986 – 100, sowie die anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten.

 

6. Technische Bestimmungen

Diese Information über Rückstau im Kanalnetz kann Ihnen nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau im Kanalnetz vermitteln. Die ausführlichen technischen Bestimmungen finden Sie in der DIN 1986 - 100.

 

Vor Durchführung entsprechender Maßnahmen sollten Sie einen Fachmann – ein Ingenieurbüro für Gebäudetechnik (Heizung-Lüftung-Sanitär) oder Sanitärinstallateur – zu Rate ziehen.

 

Überprüfen Sie deshalb, ob Ihre Grundstücksentwässerung den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.