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Ökokonto und Eingriffsregelung

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Die Eingriffsregelung soll dem Verbrauch von Natur und Landschaft entgegenwirken und dazu dienen, unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Eine Eingriffsregelung gibt es sowohl im naturschutzrechtlichen wie im bauplanungsrechtlichen Bereich.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13-18 Bundesnaturschutzgesetz) gilt bei Maßnahmen im Außenbereich (z.B. Bauvorhaben, Straßen- und Wegebau, Leitungsverlegungen). Die notwendigen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Umweltschutz festgelegt und im Kompensationsverzeichnis verwaltet.

Seit dem 01. April 2011 besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Ökokontos vorgezogene Kompensationsmaßnahmen durchzuführen und zu bevorraten. Diese angerechneten Maßnahmen können dann anschließend verwendet werden, um eigene Eingriffe oder Eingriffe anderer Vorhabensträger auszugleichen.

In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Maßnahmen auf dem Ökopunkte-Konto der Gemeinde bevorratet. In diesem Bereich ist die Gemeinde Dettingen sozusagen „Millionär“.

Das Ökopunkte-Konto der Gemeinde Dettingen weist Stand heute einen Stand von 486.742 Ökopunkten auf.

Weitere Informationen zum naturschutzrechtlichen Ökokonto erhalten Sie unter www.oekokonto.baden-wuerttemberg.de