Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Guckenrain-Ost“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften. Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat hat am 19.05.2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Büros Zoll Architekten Stadtplaner Stuttgart vom 05.05.2025 (Planteil, Textteil und Begründung).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 2093,
2094, 2095, die Teilbereiche der Flurstücke Nr. 2003/2, 2096, 2097, 2098, 2099, 2100, 2101,
2102, 2103/1, 2104, 2105, 2106, 2107, 2123/2 sowie die Grundstücke Nr. 2123, 2136, 2138/1,
2167/2, 2168, 2169, 2169/2, 2170, 2171, 2172.
Maßgebend ist der Geltungsbereich des Abgrenzungsplans vom 07.10.2024.
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan und für die örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gefasst.
Verfahren
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften samt den bislang vorhandenen fachlichen Beiträgen in der Zeit vom 02.Juni.2025 bis 04.Juli.2025 im Rathaus der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, Erdgeschoss, Bürgerbüro, zu den üblichen Öffnungszeiten (montags, mittwochs bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 7:30 – 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zusätzlich zur Planauslage sind der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse und Ratsinformationsdienst
https://dettingen-teck-sitzungsdienst.komm.one/bi/vo0050.asp?__kvonr=1436
https://magentacloud.de/s/nrFSd2cCtsEG4pw
in elektronischer Form verfügbar. Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter den E-Mail-Adressen d.schuster@dettingen-teck.de oder gemeinde@dettingen-teck.de abgegeben werden. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 07021 / 5000-12 oder 07021 / 5000-0 (Telefonzentrale) melden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Ziele und Zwecke der Planung
Die Entwicklung des städtebaulichen Konzepts „Guckenrain-Ost“ geht auf den bestehenden und weiter wachsenden Druck des Wohnungsmarktes zurück. Bei der zuletzt durchgeführten Abfrage zum Wohnraumbedarf haben 69 Dettinger*innen den Bedarf für neuen Wohnraum von der Mietwohnung bis zum Eigenheim bei der Gemeinde angemeldet.
Die an die Abrundungsfläche “Guckenrain-Ost“ angrenzenden Wohnbauflächen wurden bereits Mitte der 1970er-Jahre erschlossen. Die Abrundung wurde dabei ausgespart, da es damals aufgrund der Topografie nicht möglich war, die Entwässerung des Gebietes zu gewährleisten. Inzwischen besteht die Möglichkeit eines Anschlusses im Freispiegelgefälle an den Sammelkanal, welcher zu einem Teil über die Gemarkung der Gemeinde Dettingen verläuft. Mit dem Sammelkanal wurden der Ortsteil Nabern der Stadt Kirchheim unter Teck sowie die Gemeinde Bissingen an der Teck an das Gruppenklärwerk in Wendlingen am Neckar angeschlossen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Möglichkeit geschaffen circa 120 Wohneinheiten zu errichten. Eine maßvolle Durchmischung und ein Wohnungsmix, bestehend aus Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern, finden sich im Gebiet wieder.
2021 wurde ein ergebnisoffener Beteiligungsprozess durchgeführt. Im November 2021 fand in der Schloßberghalle eine Veranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern innerhalb der Abrundungsfläche statt. Für die Öffentlichkeit wurden Informationsveranstaltungen im Dezember 2021 angeboten.
Am 25.04.2022 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der städtebauliche Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan „Guckenrain-Ost“ gebilligt.
Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Er wird im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie einer zusammenfassenden Erklärung erarbeitet.
Zusammenfassung der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) StadtLandFluss, Nürtingen 05.11.2021
- Entwurf Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 05.05.2025
- Freiraumkonzept und grünordnerische Inhalte, Fischer + Partner, Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Reichenbach an der Fils, 05.05.2025
- Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, K 1250, BG Guckenrain Ost, Dettingen unter Teck, LBA Luftbildauswertung GmbH, Stuttgart, 09.07.2020
- Geotechnischer Bericht, Erschließung des Neubaugebietes „Guckenrain-Ost in 73265 Dettingen unter Teck, BWU, Kirchheim Teck, 15.12.2020
- Schalltechnische Voruntersuchung Bebauungsplan „Guckenrain Ost“, SoundPLAN GmbH, Backnang, 23.09.2021 mit Anlage
- Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Entwicklung eines Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen im Bereich der Ge-meinde Dettingen unter Teck, Wald und Corbe, Hügelsheim. April 2023
- Wohngebiet Guckenrain Ost, Verkehrstechnische Untersuchung, Ingenieurbüro Thomas und Partner, Möglingen, 03.11.2022.
Dettingen unter Teck, 23.05.2025
gez. Haußmann
Bürgermeister