Bekanntmachungen
Öffentliche Zustellung eines Steuerbescheides
Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides der Gemeinde Dettingen unter Teck
Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der gültigen Fassung i. V. m. § 122 AO sowie § 11 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 30.07.2009 werden der Gewerbesteuer- und Zinsbescheid vom 30.04.2025,
BZ: 5.0101.710930.7
Madalin Bau GbR
Ehemals: Kelterstraße 49
73265 Dettingen unter Teck
öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort des vorgenannten Steuerpflichtigen bzw. dessen Vertreters nicht bekannt ist. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und nachrichtlich auf der Homepage der Gemeinde Dettingen unter Teck.
Der Gewerbesteuerbescheid liegt bei der
Gemeinde Dettingen unter Teck
Schulstraße 4
2. OG, Zimmer 25
73265 Dettingen unter Teck
unter Berücksichtigung der geltenden Öffnungszeiten für den Empfänger aus und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.
Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.