AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Baulandumlegung „Guckenrain-Ost“, Gemarkung Dettingen

Bekanntmachung des geänderten Umlegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung der geänderten Bestandskarte und des geänderten Bestandsverzeichnisses

I. Umlegungsbeschluss

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Dettingen unter Teck, Landkreis Esslingen, hat in seiner Sitzung am 27.07.2026 gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung nach Anhörung der Eigentümer die Änderung des Umlegungsgebietes der durch den Umlegungsbeschluss vom 07.07.2025 eingeleiteten Baulandumlegung „Guckenrain-Ost“ beschlossen.


In das Verfahren werden folgende Flurstücke der Gemarkung Dettingen nachträglich einbezogen: 

Westlicher Teil von Flst. Nr. 2101 mit ca. 859 m² und westlicher Teil von Flst. Nr. 2102 mit ca. 901 m².

Das geänderte Umlegungsgebiet ist in der Übersichtskarte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Eva-Maria Schönauer vom 30.06.2026 dargestellt, welche von jedermann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, Zimmer 3 (Bürgerbüro), eingesehen werden kann.

 

II.    Durchführung

Die Durchführung der Umlegung obliegt dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Dettingen unter Teck gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Durchführung des BauGB vom 02. März 1998 (GBl. S. 185) in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderats der Gemeinde Dettingen unter Teck vom 19.05.2025.

 

III.   Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

  1. Die von der Änderung des Umlegungsbeschlusses betroffenen und nicht im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks sowie Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden hiermit gemäß § 50 Abs. 2 Baugesetzbuch aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an ihre Rechte beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, anzumelden.

 

  1. Werden diese Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 50 Abs. 3 Baugesetzbuch gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss „Guckenrain-Ost“ dies bestimmt.

 

  1. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss gemäß § 50 Abs. 4 Baugesetzbuch die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

 

IV.   Verfügungs- und Veränderungssperren sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde

Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

1.    ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstückteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;

2.    erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;

 

  1. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

 

  1. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

 

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraftreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Gemeinde eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss.

 

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

 

V.    Vorarbeiten auf Grundstücken

Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 Baugesetzbuch zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

 

VI.   Bekanntgabe des geänderten Umlegungsbeschlusses

Der geänderte Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

 

VII.  Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluss kann gemäß § 217 Baugesetzbuch binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, 70182 Stuttgart, Urbanstraße 20.

 

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

 

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss 

(§ 222 Abs. 3 S. 2 Baugesetzbuch).

 

VIII. Öffentliche Auslegung der geänderten Bestandskarte und des geänderten Bestandsverzeichnisses

Nach § 53 BauGB werden die geänderte Bestandskarte und die nachstehend unter Ziffer 1 und Ziffer 2 aufgeführten Teile des geänderten Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes in der Zeit 

 

vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

 

im Rathaus der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, Zimmer 3 (Bürgerbüro), öffentlich ausgelegt. 

 

Jedermann, insbesondere die Beteiligten im Umlegungsverfahren, können während dieser Zeit zu den üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung die geänderte Bestandskarte und das geänderte Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Berichtigung beantragen. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

Die geänderte Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets aus und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern.

In dem geänderten Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

 

  1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;

 

  1. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Größe und Nutzungsart;

 

  1. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

 

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Absatz 2 BauGB hiermit bekanntgemacht.

 

 

Dettingen unter Teck, den 31.07.2026

Umlegungsausschuss
Haußmann, Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan "Guckenrain-Ost“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Billigung des erneuten Bebauungsplanentwurfs und Örtlichen Bauvorschriften und erneute Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat hat am 27.07.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Büros Zoll Architekten Stadtplaner, Stuttgart vom 13.07.2026 (Planteil, Textteil und Begründung) mit Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 2093, 

2094, 2095, die Teilbereiche der Flurstücke Nr. 2003/2, 2096, 2097, 2098, 2099, 2100, 2101, 

2102, 2103/1, 2104, 2105, 2106, 2107, 2123/2 sowie die Grundstücke Nr. 2123, 2136, 2138/1, 

2167/2, 2168, 2169, 2169/2, 2170, 2171, 2172.

Maßgebend ist der Geltungsbereich des Abgrenzungsplans vom 07.10.2024.

Sachverhalt 

Der Gemeinderat hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan und für die örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gefasst.

Der Gemeinderat hat am 08.12.2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Gemeinderat hat am 27.07.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Im Rahmen des erneuten Entwurfs wird die landwirtschaftliche Fläche (Flurstücke 2101 und 2102) zur Wohnbaufläche umgewandelt. Dadurch ergibt sich in der Erschließungsplanung geometrische Anpassungen in der Straßenführung. Weiter wird die schalltechnische Untersuchung entsprechend fortgeschrieben und die mechanische Lüftung an Schlafräumen und der Fassadenpegel aktualisiert dargestellt.

Verfahren

 Die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet für den Bebauungsplan „Guckenrain-Ost“ und die Örtlichen Bauvorschriften in Form einer Auslage des erneuten Bebauungsplanentwurfs samt den bislang vorhandenen fachlichen Beiträgen in der Zeit vom 03.08.2026 bis 21.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, Erdgeschoss, Bürgerbüro, zu den üblichen Öffnungszeiten (montags, mittwochs bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 7:30 – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich zur Planauslage sind der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse 

https://cloud.dettingen-teck.de/s/NCn62xfDzF2K8xt

 und Ratsinformationsdienst:

https://dettingen-teck-sitzungsdienst.komm.one/bi/vo0050.asp?__kvonr=1560

in elektronischer Form verfügbar. 

Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse d.schuster@dettingen-teck.de abgegeben werden. Bei Fragen zu den Planunterlagen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 07021 / 5000-12 melden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Ziele und Zwecke der Planung

Die Entwicklung des städtebaulichen Konzepts „Guckenrain-Ost“ geht auf den bestehenden und weiter wachsenden Druck des Wohnungsmarktes zurück. Bei der zuletzt durchgeführten Abfrage zum Wohnraumbedarf haben 69 Dettinger*innen den Bedarf für neuen Wohnraum von der Mietwohnung bis zum Eigenheim bei der Gemeinde angemeldet.

Die an die Abrundungsfläche “Guckenrain-Ost“ angrenzenden Wohnbauflächen wurden bereits Mitte der 1970er-Jahre erschlossen. Die Abrundung wurde dabei ausgespart, da es damals aufgrund der Topografie nicht möglich war, die Entwässerung des Gebietes zu gewährleisten. Inzwischen besteht die Möglichkeit eines Anschlusses im Freispiegelgefälle an den Sammelkanal, welcher zu einem Teil über die Gemarkung der Gemeinde Dettingen verläuft. Mit dem Sammelkanal wurden der Ortsteil Nabern der Stadt Kirchheim unter Teck sowie die Gemeinde Bissingen an der Teck an das Gruppenklärwerk in Wendlingen am Neckar angeschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Möglichkeit geschaffen circa 125 Wohneinheiten zu errichten. Eine maßvolle Durchmischung und ein Wohnungsmix, bestehend aus Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern, finden sich im Gebiet wieder. 2021 wurde ein ergebnisoffener Beteiligungsprozess durchgeführt. Im November 2021 fand in der Schloßberghalle eine Veranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern innerhalb der Abrundungsfläche statt. Für die Öffentlichkeit wurden Informationsveranstaltungen im Dezember 2021 angeboten.


Zusammenfassung der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen:

 

  1. Plausibilitätsprüfung (2025), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in der Fassung vom 21.11.2025, StadtLandFluss, Nürtingen.
  2. Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung in der Fassung von 21.11.2025/13.07.2026 StadtLandFluss, Nürtingen.
  3. Freiraumkonzept und grünordnerische Inhalte in der Fassung vom 13.07.2026 Fischer und Partner, Reichenbach a.d.F.
  4. Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung in der Fassung vom 09.07.2020, LBA Luftbildauswertung, Stuttgart.
  5. Geotechnischer Bericht in der Fassung vom 15.12.2020, BWU, Kirchheim u.T.
  6. Schalltechnische Untersuchung mit Anlagen in der Fassung vom 21.11.2025/01.07.2026 Soundplan, Backnang.
  7. Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Entwicklung eines Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen in der Fassung vom April 2023, Wald und Corbe, Hügelsheim.
  8. Verkehrstechnische Untersuchung in der Fassung von November 2022, Thomas und Partner, Möglingen.

 

 Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Informationen:

  1. Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 vom 04.02.2026
  2. Verband Region Stuttgart vom 04.02.2026
  3. Landratsamt Esslingen vom 06.02.2026
  4. Fliegergruppe Dettingen unter Teck e.V. vom 30.01.2026
  5. Öffentlichkeit Ö 1 vom 06.02.2026

 

 


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der umweltbezogenen Informationen

Fundstelle 

Schutzgut Mensch

 

  • -          Zu Lärm/Lärmschutz

 

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Guckenrain-Ost“, SoundPLAN GmbH, Backnang 21.11.2025/01.07.2026

STN Fliegergruppe Dettingen unter Teck e.V. vom 30.01.2026

 

  • -          Zu Kultur und Sachgüter

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

 

  • -          Zu Verkehr und Parkierung

 

Wohngebiet Guckenrain-Ost, Verkehrstechnische Untersuchung, Ingenieurbüro Thomas und Partner, Möglingen, November 2022

Freiraumkonzept und grünordnerische Inhalte, Fischer + Partner, Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Reichenbach an der Fils, 13.07.2026

STN Landratsamt Esslingen vom 06.02.2026

 

 

 

  • -          Zu möglichem Vorhandensein von Kampfmitteln - Blindgängern

Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, K 1250, BG Guckenrain-Ost, Dettingen unter Teck, LBA Luftbildauswertung GmbH, Stuttgart, 09.07.2020

 

  • -          Zu Abwasserbeseitigung

Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Entwicklung eines Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen im Bereich der Gemeinde Dettingen unter Teck, Wald und Corbe, Hügelsheim, April 2023

 

  • Zu Landwirtschaft 

STN Ö 1 vom 06.02.2026

 

Schutzgut Fläche

 

  • -          Zu Flächeninanspruchnahme/ Regionale Grünzäsur

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

STN Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 vom 04.02.2026

STN Verband Region Stuttgart vom 04.02.2026

 

  • -          Zu Bedarf eines Wohngebietes

Begründung zum Bebauungsplan vom 13.07.2026

 

Schutzgut Geologie und Boden

 

  • -          Zu Geologie, Boden, Altlasten, Bodenschutz

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

  • -          Zu Baugrunduntersuchungen

Geotechnischer Bericht, Erschließung des Neubaugebietes „Guckenrain-Ost in 73265 Dettingen unter Teck, BWU, Kirchheim Teck, 15.12.2020

 

  • -          Zu Erdmassenkonzept

STN Landratsamt Esslingen vom 06.02.2026

 

Schutzgut Wasser

 

  • -          Zu Starkregen/
  • -          Überschwemmungsgebiet

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Entwicklung eines Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen im Bereich der Gemeinde Dettingen unter Teck, Wald und Corbe, Hügelsheim, April 2023

 

Schutzgut Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt

 

  • -          Zu Artenschutz, Schutzgebiete, Biotope

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Plausibilisierung StadtLandFluss, Nürtingen 05.11.2021/21.11.2025

STN Landratsamt Esslingen vom 06.02.2026

 

 

Schutzgut Klima und Lufthygiene

 

  • -          Zu Immissionsschutz/zu Vorbelastung durch Landwirtschaft

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

Schutzgut Klimawandel

 

  • -          Zu Starkregenereingnisse
  • -          Zu Hitzeperioden

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Entwicklung eines Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen im Bereich der Gemeinde Dettingen unter Teck, Wald und Corbe, Hügelsheim, April 2023

 

Schutzgut Erneuerbare Energien

Begründung zum Bebauungsplan vom 13.07.2026

 

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

 

Schutzgut Landschaft-/Ortsbild und Erholung

 

  • -          Zu Landschaftsbild
  • -          Zu Erholung

Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, StadtLandFluss, Nürtingen 21.11.2025/13.07.2026

 

 

 

Dettingen unter Teck, 31. Juli 2026

gez. Haußmann
Bürgermeister

Bauleitplanverfahren

Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung mit örtlichen Bauvorschriften

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich der Teckstraße“ – 3. Änderung gemäß § 13a BauGB

Planbereich Nr 80.03/3

Gemarkung Dettingen

Der Gemeinderat hat am 22.06.2026 den oben genannten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Lageplan mit Textteil und die örtlichen Bauvorschriften vom 09.02.2026 / 22.05.2026 sowie die Begründung vom 09 02.2026 / 22.05.2026.

Der Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück Nr. 2912/4, Gemarkung Dettingen unter Teck.

Das Plangebiet grenzt im Norden an das Flurstück 2873/1, im Osten an die Flurstücke 2912/2 und 2911, im Süden an die Flurstücke 2911/4 und 2910/2 und im Westen an das Flurstück 2912/3. 

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Dettingen unter Teck, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der oben genannte Bebauungsplan rechtsverbindlich. Jeder kann den Plan mit Begründung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen: Unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. 

Dies gilt nicht, wenn 

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  • ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.

Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, (bzw. gemeinde@dettingen-teck.de) geltend zu machen.