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Öffentliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung

Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung und der Wirtschaftspläne 2024 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wurde am 18.03.2024 vom Gemeinderat erlassen.

 

Das Landratsamt Esslingen hat als zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 21.03.2024, Aktenzeichen 014-904-11, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß §§ 81 Abs. 2, 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO), 12 Abs. 1, 14 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Des Weiteren wurden folgende Genehmigungen erteilt: 

 

Genehmigung, 

 

  • des Gesamtbetrags der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen im Kämmereihaushalt mit 2.915.000 € nach § 86 Abs. 4 GemO (mit Auflage)

 

  • des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Kämmereihaushalt mit 500.000 € nach § 87 Abs.2 GemO (mit Auflagen)

 

  • der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung von 500.000 € nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO

 

  • der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Eigenbetrieb Wasserversorgung von 948.000 € nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO

 

  • der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen im Eigenbetrieb Wasserversorgung von 530.000 € und im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung von 542.000 € gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO 

 

  • der Höchstbeträge der Kassenkredite in den Eigenbetrieben Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO. 

 

 

Öffentliche Auslegung 

Der Haushaltsplan 2024 mit den Wirtschaftsplänen 2024 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung liegt in der Zeit vom Dienstag, 02. April bis Mittwoch, 10. April 2024, je einschließlich, gemäß § 81 Abs. 3 GemO im Bürgerbüro des Rathauses (Erdgeschoss), öffentlich aus. 

 

Den Haushaltsplan 2024 finden Sie hier. 


Öffentliche Bekanntmachung

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Dettingen unter Teck

für das Haushaltsjahr 2024

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. März 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

§ 1 

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

18.943.000 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

20.870.000 €

1.3

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 1.927.000 €

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

200.000 €

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

200.000 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 1.727.000 €

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

18.310.252 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

19.003.740 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 693.488 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit     von

2.547.006 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

5.620.200 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-  3.073.194 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 3.766.682 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

500.000 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 294.815 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

205.185 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 3.561.497 €

 

 

                                                                                                                                                       

§ 2 

Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 €. 

 

 

§ 3 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.915.000 €.

 

 

§ 4 

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 €.

 

 

§ 5 

Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

 

1.

für die Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

      410 v.H. 

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

         410 v.H.

 

der Steuermessbeträge;

 

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

   395 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

Dettingen unter Teck, den 19. März 2024 

Ausgefertigt!

 

Haußmann

Bürgermeister                                                                                 

 

 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992 (GBl. Nr. 2 Seite 21-25), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. Nr. 20 Seite 403-405), hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.03.2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs Abwasser wie folgt festgestellt:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt:

 

  1. im Erfolgsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen                                        

1.1 Erträge von

1.058.000 €

1.2 Aufwendungen von

1.058.000 €

1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0 €

 

  1. im Liquiditätsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen                                              

2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

973.897 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

- 756.808 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von

         (Saldo aus 2.1 und 2.2)

217.092 €

2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 736.000 €

2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5) 

- 736.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-  518.908 €

2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

505.000 €

2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 330.535 €

2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9)

174.565 €

2.11 Saldo des Liquiditätsplans von (Saldo aus 2.7 und 2.10) 

- 344.443 €

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 

KREDITAUFNAHMEN für Investitionen 

und Investitionsförderungsmaßnahmen 

(Kreditermächtigung) von                                                                         500.000 €

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von VERPFLICHTUNGEN, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten 

(Verpflichtungsermächtigungen) von                                                            542.000 €

 

 

5. dem Höchstbetrag der KASSENKREDITE von                                        600.000 €

 

 

 

Dettingen unter Teck, den 19.03.2024

Ausgefertigt! 

 

Haußmann

Bürgermeister

 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Eigenbetrieb Wasserversorgung
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992 (GBl. Nr. 2 Seite 21-25), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. Nr. 20 Seite 403-405), hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.03.2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt festgestellt:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt:

 

  1. im Erfolgsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen                                        

1.1 Erträge von

848.000 €

1.2 Aufwendungen von

- 798.000 €

1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

50.000 €

 

  1. im Liquiditätsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen                                              

2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

848.000 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

- 565.722 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von

         (Saldo aus 2.1 und 2.2)

282.278 €

2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 948.000 €

2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5) 

- 948.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 665.722 €

2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

948.000 €

2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 308.622 €

2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9)

639.378 €

2.11 Saldo des Liquiditätsplans von (Saldo aus 2.7 und 2.10) 

- 26.394 €

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 

KREDITAUFNAHMEN für Investitionen 

und Investitionsförderungsmaßnahmen 

(Kreditermächtigung) von                                                                             948.000 €

 

 

  1. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von VERPFLICHTUNGEN, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten 

(Verpflichtungsermächtigungen) von                                                            530.000 €

 

 

5. dem Höchstbetrag der KASSENKREDITE von                                         700.000 €

 

 

 

Dettingen unter Teck, den 19.03.2024
Ausgefertigt!

 

Haußmann
Bürgermeister

 


Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.