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Ausbau der Knotenpunkte auf der B465

Stellungnahme der Gemeinde zur Voruntersuchung

Seit über 20 Jahren fordert die Gemeinde den Ausbau der drei Knotenpunkte auf der massiv überlasteten Bundesstraße. Am 07.02.2023 wurde nun vom Regierungspräsidium Stuttgart eine konkrete Voruntersuchung auf Basis der Vorzugsvariante der Gemeinde zur Stellungnahme zugesendet.

Die B 465 mit Ihren drei Knotenpunkten auf Höhe Dettingen ist so stark überlastet, dass zu den Hauptverkehrszeiten der Fahrzeugverkehr zeitweise zum Erliegen kommt und sich der Verkehr teils bis zur Autobahn zurückstaut. 

Die drei Knotenpunkte haben nach dem Gutachten des Regierungspräsidiums Stuttgart die Verkehrsqualitätsstufen D, E und F, welches die schlechtesten drei Stufen darstellt. Durch diese schlecht funktionierenden Kreuzungen auf der B 465 wird der unerträgliche Schleichverkehr durch den Ort und den Guckenrain deutlich verstärkt.

 

Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung am 24.04.23 folgende Stellungnahme beschlossen:

 

A. Knotenpunkt 1
B 465 / Einfahrt Querspange Kirchheimer Straße (Rossmann/REWE)



Forderung der Gemeinde:

Herstellung einer weiteren Fahrspur nach Abbiegen von der B 465 auf die “Querspange - Kircheimer Straße“ (zusätzlicher Fahrstreifen im Bereich der Querspange, Rückbau der bestehenden nördlichen Infobucht).


B. Knotenpunkt 2

Abbiegung auf K 1250 nach Nabern

 

Forderungen der Gemeinde:

 

  1. Die Rechtsabbiegespur B 465 von Süden kommend in Richtung Nabern auf die Kreisstraße 1250 deutlich verlängern.
  2. Den Rechtsabbieger von der Kreisstraße 1250 von Kirchheim-Nabern kommend auf die B 465 (Richtung Anschlussstellen BAB 8) weiterhin als Freiläufer ohne Ampel auszuführen.
  3. Den Verflechtungsbereich zwischen B 465 und Kreisverkehr Albert-Schüle-Weg/K 1250 weiter in Richtung bestehender Kreisverkehrsanlage verlängern.


C. Knotenpunkt 3

Abbiegen von der B 465 kommend auf die östliche Teckstraße / Fußgängerampel Teckstraße (östlich der B 465)

 


Forderung der Gemeinde:

 

Verzicht auf die neu geplante Fußgängerampel / Querung Teckstraße (östlich der B 465), da die Lage dort nicht den Laufwegen von Fußgängern und auch nicht dem Schulweg entspricht und deshalb an dieser Stelle nicht benötigt wird. Es sind außerdem dort keine Siedlungsbereiche geplant, die eine solche Fußgängerverbindung künftig erforderlich machen würden.


D. Lärmschutz
Forderung der Gemeinde:

Einbau lärmoptimierter Asphalt nach dem Stand der Technik.

E. Unterführung unter der B 465 sowie der Bahnanlage “Teckbahn“ - Lindenstraße / Rauberweg


Studie Ausbau Unterführung:

 

Durch die Verbreiterung der Bundesstraße (weitere Fahrspuren) muss auch die bestehende Unterführung nach Osten verlängert werden. Bisher sieht die Planung lediglich eine Verlängerung des bestehenden Bauwerks vor. Die Unterführung aus den 1960er-Jahren entspricht in keinster Weise den heutigen Anforderungen und technischen Regelwerken. Die Fahrbahnbreite von lediglich drei Metern lässt keine Trennung der Verkehre (Fußgänger / Radfahrer) zu. Täglich kommt es hierbei zu sehr gefährlichen Situationen. Auch die starke Rampenneigung macht eine Nutzung für Menschen mit Gehbeeinträchtigung nahezu unmöglich. Bei der Unterführung handelt es sich um den Hauptverbindungsweg zwischen der Ortsmitte und unserem Ortsteil Guckenrain. Dabei ist die Unterführung auch offizieller Schulweg sowie Verbindung zu unserem Schul- und Sportgebiet Untere Wiesen. Im Schul- und Sportgebiet befinden sich neben Ganztagsgrundschule, Kindertagesstätte, Festhalle, Sporthalle, Hallenbad auch ein Pflegeheim sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises (SBBZ – Verbundschule Dettingen). Im aktuellen Kreis-Radwegeplan ist diese Unterführung bereits als kreisbedeutende Hauptradwegeverbindung (auch touristisch) enthalten und wird sogar im neuen Entwurf (Mitte 2023) dringend zum Ausbau mit einer Mindestbreite von 6,00 m empfohlen. Dabei dient eine neue barrierefreie Unterführung auch der direkten Anbindung an die Schiene beim Bahnhof Dettingen (Folge-maßnahme). Auch im Wanderwegenetz “Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ ist unsere Unterführung als Hauptwegeverbindung enthalten.

 

Forderung der Gemeinde:

Im Zuge der Maßnahme die Unterführung zukunftsfähig ertüchtigten.

  • sichere und gefahrenfreie Trennung von Fuß- und Radverkehr
  • Notwendigkeit einer lichten Breite von mindestens 6,00 m auf der gesamten Länge und mit einem barrierefreien Aufgang (als direkte Verbindung zum Dettinger Bahnhof)

 

Anbindung Rauberweg und Feldweg östlich der Unterführung.