Ausbau der Knotenpunkte auf der B465
Stellungnahme der Gemeinde zur Voruntersuchung
Seit über 20 Jahren fordert die Gemeinde den Ausbau der drei Knotenpunkte auf der massiv überlasteten Bundesstraße. Am 07.02.2023 wurde nun vom Regierungspräsidium Stuttgart eine konkrete Voruntersuchung auf Basis der Vorzugsvariante der Gemeinde zur Stellungnahme zugesendet.
Die B 465 mit Ihren drei Knotenpunkten auf Höhe Dettingen ist so stark überlastet, dass zu den Hauptverkehrszeiten der Fahrzeugverkehr zeitweise zum Erliegen kommt und sich der Verkehr teils bis zur Autobahn zurückstaut.
Die drei Knotenpunkte haben nach dem Gutachten des Regierungspräsidiums Stuttgart die Verkehrsqualitätsstufen D, E und F, welches die schlechtesten drei Stufen darstellt. Durch diese schlecht funktionierenden Kreuzungen auf der B 465 wird der unerträgliche Schleichverkehr durch den Ort und den Guckenrain deutlich verstärkt.
Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung am 24.04.23 folgende Stellungnahme beschlossen:
A. Knotenpunkt 1
B 465 / Einfahrt Querspange Kirchheimer Straße (Rossmann/REWE)
Forderung der Gemeinde:
Herstellung einer weiteren Fahrspur nach Abbiegen von der B 465 auf die “Querspange - Kircheimer Straße“ (zusätzlicher Fahrstreifen im Bereich der Querspange, Rückbau der bestehenden nördlichen Infobucht).
B. Knotenpunkt 2
Abbiegung auf K 1250 nach Nabern
Forderungen der Gemeinde:
- Die Rechtsabbiegespur B 465 von Süden kommend in Richtung Nabern auf die Kreisstraße 1250 deutlich verlängern.
- Den Rechtsabbieger von der Kreisstraße 1250 von Kirchheim-Nabern kommend auf die B 465 (Richtung Anschlussstellen BAB 8) weiterhin als Freiläufer ohne Ampel auszuführen.
- Den Verflechtungsbereich zwischen B 465 und Kreisverkehr Albert-Schüle-Weg/K 1250 weiter in Richtung bestehender Kreisverkehrsanlage verlängern.
C. Knotenpunkt 3
Abbiegen von der B 465 kommend auf die östliche Teckstraße / Fußgängerampel Teckstraße (östlich der B 465)
Forderung der Gemeinde:
Verzicht auf die neu geplante Fußgängerampel / Querung Teckstraße (östlich der B 465), da die Lage dort nicht den Laufwegen von Fußgängern und auch nicht dem Schulweg entspricht und deshalb an dieser Stelle nicht benötigt wird. Es sind außerdem dort keine Siedlungsbereiche geplant, die eine solche Fußgängerverbindung künftig erforderlich machen würden.
D. Lärmschutz
Forderung der Gemeinde:
Einbau lärmoptimierter Asphalt nach dem Stand der Technik.
E. Unterführung unter der B 465 sowie der Bahnanlage “Teckbahn“ - Lindenstraße / Rauberweg