Lebendiger Adventskalender 2025

Ab kommenden Montag erwartet Sie ab 17.00 Uhr das erste Kalendertürchen. Das erste Türchen öffnet sich mit dem Rathaus-Team am Rathaus mit Waffeln und einer Geschichte. Seien Sie Gast in den nächsten Tagen bei Dettinger Familien, Einrichtungen und Vereinen. Haben Sie gemeinsam eine besinnliche Vorweihnachtszeit und genießen Sie das Zusammensein.

Die Laufkarte erhalten Sie ab sofort auch in der Ortsbücherei, im Famililienzentrum und im Bürgerbüro des Rathauses.

Bebauungsplan "Guckenrain-Ost“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat am 08.12.2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ gebilligt und beschlossen die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgebend sind die Entwürfe des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Büros Zoll Architekten Stadtplaner Stuttgart vom 21.11.2025 (Planteil, Textteil und Begründung) mit Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 2093, 2094, 2095, die Teilbereiche der Flurstücke Nr. 2003/2, 2096, 2097, 2098, 2099, 2100, 2101, 2102, 2103/1, 2104, 2105, 2106, 2107, 2123/2 sowie die Grundstücke Nr. 2123, 2136, 2138/1, 2167/2, 2168, 2169, 2169/2, 2170, 2171, 2172.

Maßgebend ist der Geltungsbereich des Abgrenzungsplans vom 07.10.2024.

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Alter und neuer Klimaschutzmanager

Kommunaler Klimaschutz dient dazu, die von uns verursachten Extremwetterereignisse und die damit verbundenen Kosten auf lokaler Ebene zu minimieren. Indem er Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einbezieht, schärft der kommunale Klimaschutz das Bewusstsein für nachhaltige Lebensweisen. Dadurch verbessern wir die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in der Gemeinde. Darüber hinaus fördert der Klimaschutz die Wirtschaft, weil er neue Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien schafft, Kosteneinsparungen durch Energieeffizienzverbesserungen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärkt.

Seit die Gemeinde einen Klimaschutzmanager angestellt hat, konnten wir in den kommunalen Einrichtungen unsere Treibhausgasemissionen um 37 Prozent reduzieren. In den Bereichen Wirtschaft, Privathaushalte und Verkehr, haben wir mit seiner Unterstützung sechs Prozent der Klimagase eingespart.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Stelle unseres Klimaschutzmanagers war zunächst auf drei Jahre befristet. Von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 stehen uns nun für zwei weitere Jahre ergänzende Fördermittel der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Deshalb wird Herr Michael Christ die Gemeinde weiterhin bei allen Themen rund um Klimaschutz beraten.

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2009 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leiten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.


„Bestattung unter Bäumen“ ab sofort auf dem Neuen Friedhof möglich

Die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft wandelt sich. Damit verbunden sind vielfältige und unterschiedliche Erwartungen an die letzte Ruhestätte. Die Gemeinde bietet ab sofort eine neue Bestattungsart auf dem Neuen Friedhof an, die sogenannte „Bestattung unter Bäumen“. 

Die neu geschaffene Baumgrabanlage südlich der Erschließungsstraße Richtung Aussegnungshalle umfasst 160 Urnengrabstellen. Jede Grabstelle kann mit zwei Urnen belegt werden. Bestattungen erfolgen ausschließlich bei den acht Lindenbäumen. Hier kann in Absprache mit dem Friedhofsamt jeweils die Grabstätte ausgesucht werden. Die Anlage ist dauerhaft begrünt und wird ausschließlich durch die Gemeinde gepflegt. Eine persönliche Gestaltung der einzelnen Grabstelle ist untersagt. Die Gebühr für die Pflege- und Mäharbeiten ist für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte (15 oder 30 Jahre) im Voraus zu bezahlen. Die aktuellen Gebühren sind unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice“ unter Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde zu finden oder können beim Friedhofsamt erfragt werden. 

Die Grabplatte (Granit-Liegestein aus Tittlinger Feinkorn) wird gemeinsam mit dem Grabrecht erworben. Hierzu muss von den Nutzungsberechtigten ein Auftrag an die Gemeinde erteilt werden, Veränderungen an den Grabplatten sind nicht zulässig. Eine Namensnennung ist in Form einer Gravur auf Wunsch möglich. Zur Auswahl stehen drei Schriftarten. Ein Info-Merkblatt mit Beispiel-Gravuren erhalten Sie beim Friedhofsamt. Um die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten durchführen zu können dürfen keine aufgesetzten Buchstaben verwendet werden. Die Anbringung der Grabplatte wird durch einen von der Gemeinde beauftragten Steinmetz erfolgen. Temporär wird der Beisetzungsort mit einer kreisförmigen Edelstahlplatte mit eingravierter Baumnummer abgedeckt.

Die Nutzungszeit für Baumreihengräber (Beisetzung einer Urne) liegt bei 15 Jahren und für Baumwahlgräber (Doppelgrab) bei 30 Jahren. Eine Verkürzung der Nutzungszeit ist rechtlich nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann die Grabstätte um maximal zehn weitere Jahre verlängert werden.  

Die Gemeinde übernimmt die Pflege und Gestaltung des Grabfeldes. Blumen, Grabschmuck und Ähnliches dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Die Gemeinde behält sich deshalb das Recht vor, jegliche individuelle Gegenstände am Grabfeld zu entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Friedhofsamt wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Stubbe, 07021/5000-13, m.stubbe@dettingen-teck.de.

Kommunen am Limit – Anspruch und Wirklichkeit - Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände

Die Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand, Handlungsspielräume gibt es so gut wie nicht mehr. Ein zunehmend akuter Mangel an qualifiziertem Personal und knappe Kassen führen zu einer Diskrepanz zwischen zugesagter Aufgabenerfüllung und der tatsächlichen Umsetzung vor Ort. Die kommunalen Strukturen geraten dadurch immer mehr unter Druck. Um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können und Perspektiven für die Zukunft zu haben, brauchen die Kommunen verlässliche und erfüllbare Rahmenbedingungen für die vielen drängenden Themen und zugleich Finanzierungszusagen, die nachhaltige Handlungssicherheit geben

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Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb

Durch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erwachsen für die Gemeinde Dettingen unter Teck zahlreiche Vorteile und Chancen für die Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung. Mit Hilfe des Biosphärengebiets können unter anderem in den Themenfeldern nachhaltiger Tourismus, Regionalvermarktung, regionale Wertschöpfung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung und historisch kulturelles Erbe nachhaltige Modellprojekte realisiert werden. Für die Gemeinde Dettingen unter Teck ergibt sich aktuell die Möglichkeit, weitere Flächen in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb einzubringen. 

 Am 26.02.2024 fand hierzu mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Informationsveranstaltung mit Workshop statt. Hierbei wurde über die Vorteile, Chancen und Herausforderungen des Biosphärengebiets sowie der Gebietserweiterung informiert.

Anbei stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Starkregenschutz

 

In der letzten Dekade war in Deutschland eine enorme Zunahme an Starkregenereignissen zu beobachten, bei denen es vielerorts zu katastrophalen Überflutungen und hohen Schäden kam. Es muss davon ausgegangen werden, dass das heute wichtige Thema Starkregen durch die Folgen der Klimaänderung zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Die Gemeinde Dettingen hat daher eine Untersuchung zum Starkregenrisikomanagement durch das Ingenieurbüro Wald + Corbe erstellen lassen. Dabei wurde die Gefährdungslage des Gemeindegebietes bei starkregenbedingten Überflutungen untersucht und darauf aufbauend Starkregengefahren- und –risikokarten erstellt sowie ein Handlungskonzept zur Gefahrenabwehr und Starkregenvorsorge entwickelt.

In Dettingen gibt es im Vergleich zu anderen Kommunen nur wenige kritische Bereiche – auch deshalb, da in den vergangenen Jahren bereits mehrere Schwachstellen behoben bzw. entschärft wurden. Für die Zukunftsflächen in den Siedlungsbereichen wurde das Thema Starkregen bereits berücksichtigt und ein Handlungskonzept sowie verschiedene Maßnahmen erarbeitet.

Starkregengefahrenkarten, als Übersichts- und Detailkarten, sowie weitere Informationen zum Thema Starkregen- und Objektschutz und zum Thema Hochwasser sind auf der Homepage der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/starkregenuntersuchung.html bereitgestellt. Die Karten können auch beim Ortsbauamt der Gemeinde bei Frau Hiller (07021/5000-61) oder bei Herrn Hack (07021/5000-60) eingesehen werden.

Die Starkregen- und Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben der Gemeinde sind alle privaten Eigentümer gleichfalls in der Pflicht im Rahmen des Möglichen vorzusorgen und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Mithilfe der öffentlich zugänglichen Starkregengefahrenkarten hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, sich über die eigene Gefährdungslage zu informieren und bei Bedarf Eigenvorsorge zu betreiben. Grundstücks- und Hausbesitzer sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, um sich und ihr Eigentum zu schützen.

 

 Quelle: DWA

Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig im Mitteilungsblatt und auf der Homepage Informationen zum Thema Rückstau im Kanalnetz – siehe Link: „Rückstau im Kanalnetz“ unter Bauen und Umwelt"

 

 

Schon gewusst?

 

Wer bestimmt den Bodenrichtwert und wo gibt es Informationen dazu?

 

Die Bodenrichtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen. Zuständig für Dettingen ist der Zweckverband “Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite

 

Die Gutachterausschüsse verwenden hierfür anerkannte Bewertungsmethoden. Bei der Ermittlung der Verkehrswerte werden die bereits beurkundeten Kaufverträge zu den aktuell marktüblichen Preisen erhoben. Des Weiteren werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Bodenrichtwerte für Steuerzwecke können seit dem 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de und auf der Internetseite der Gemeinde kostenfrei abgerufen werden. Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW". Es ist zu finden über www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de. Nichts damit zu tun hat www.borisportal.de, dies ist ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung.

 

Sie wollen mehr über die Grundsteuerreform wissen?

 

Dann lesen Sie nächste Woche unseren nächsten Beitrag:

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg?

 

 

Ansprechpartner für Fragen im Rathaus:

Frau Silke Epple vom Steueramt der Gemeinde, Telefon: 07021 5000-25 oder 

E-Mail-Adresse: s.epple@dettingen-teck.de

Neuregelung der Grundsteuer in 2025 - Umsetzung in Dettingen

 

Wie die Gemeinde Dettingen die Neuregelung der Grundsteuer umsetzt, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

Weitere ausführliche Informationen

Ausbau der Knotenpunkte B465

Die Stellungnahme der Gemeinde finden Sie hierZusage zum Ausbau der B 465

Ein Bürgersolarpark für Dettingen

Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist heute wichtiger denn je. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Wie erstrebenswert wäre es also, mit einem Bürgersolarpark zumindest die Dettinger Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen?

 Nach unserer ergebnisoffenen Prüfung ist ein Bürgersolarpark bei uns am besten entlang der Autobahn geeignet. Der Gemeinderat sowie die Dettinger Bürgerenergiegenossenschaft stehen dieser Idee wohlwollend gegenüber. Auch aus der Bürgerschaft gibt es durchgehend positive Resonanz.

 Wenn wir ein Solarpark aus der Bürgerschaft heraus planen und die Akteure, die wollen, miteinbinden, können wir die unterschiedlichen Belange bestmöglich berücksichtigen. So gelingt es uns wirtschaftliche, soziale und umweltschützende Interessen zu vereinen.

 Ihr Ansprechpartner:

 

Michael Christ

Klimaschutz- und Energiemanager

Projektleitung

Aktueller Stand: Interessensabfrage bei Grundstückseigentümern

 

Dokumente:

Gesplittete Abwassergebühr - Stimmen Ihre Flächenangaben noch?

Bei Änderungen – unverzügliche Meldung an die Gemeindeverwaltung

Seit 2010 werden getrennte Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (= gesplittete Abwassergebühr) von der Gemeinde erhoben. Die Ersterfassung der für die Gebührenabrechnung relevanten befestigten und versiegelten Grundstücksflächen wurde 2011 abgeschlossen. 

Was ist zu veranlassen, wenn Grundstücksflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung erstmalig angeschlossen werden oder wenn sich etwas an den befestigten und versiegelten Grundstücksflächen ändert? 

Alle Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie hier.

Informationen zum Landschaftspflegeprojekt Mannsbergtal und Hintere Wiesen

Informationen zum Landschaftspflegeprojekt Mannsbergtal und Hintere Wiesen

Da die geplanten Pflegemaßnahmen im Mai 2020 beginnen werden, können die Präsentation und Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen hier abgerufen werden.

Grundsätzlich steht fest, dass die vorgesehene Ziegenbeweidung nur in Bereichen durchgeführt wird, die stark verbuscht sind. Bei Bedarf übernimmt der Ziegenhalter auf seine Kosten Schutzmaßnahmen gegen den Verbiss. Die Ziegen werden nur zeitweise eingezäunt und es gibt keine Überschneidungen mit der Obsternte. Bei Bedarf werden Bienenkästen großzügig ausgezäunt und der Zugang zu den Bienen gewährleistet.

Fragen zum Landschaftspflegeprojekt beantworten wir auch gerne telefonisch oder per E-Mail.

Ihre Ansprechpartner sind:

Gemeinde Dettingen: Herr Markus Hack, Tel.: 07021/5000-60, E-Mail.: m.hack@dettingen-teck.de

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V.: Uwe Hiller, Tel.: 0711/3902-46380, E-Mail: Hiller.Uwe@LRA-ES.de

Anna Dehmer, Tel.: 0711/3902-43742, E-Mail: Dehmer.Anna@LRA-ES.de

IBA'27-Netz

IBA'27-NetzDas zukünftige Stadtquartier „Untere Wiesen“ wird Teil der Internationalen Bauausstellung 2027 sein. Mit der Aufnahme in das IBA’27-Netz verfügt Dettingen in seiner Größenordnung über ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Esslingen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Gemeinde insbesondere durch eine gesunde und nachhaltige Innenentwicklung hervorgehoben. Dies wird nun bestätigt.

Unter dem Projekttitel „Dettingen 2035 - verbinden, was uns trennt Das Stadtquartier "Untere Wiesen"“ soll ein funktional gemischtes Stadtquartier zur Integration der bestehenden Wohnsiedlung "Guckenrain" an den gewachsenen Ortskern entstehen. Neue, preisdifferenzierte Wohn- und Arbeitsformen, rationelles, nachhaltiges Bauen, atmende Grundrisse für alle Lebensphasen,   

kurze Wege (fußläufig) zur bestehenden Infrastruktur Kita, Ganztagsgrundschule, Verbundschule, Pflegeheim, Sporthalle und Sportanlagenanlagen, Hallenbad, Hotel, Teckbahn, Naherholungsflächen sind Stichworte, die die seit über 20 Jahres verfolgte Vision beschreibt und nun greifbar macht.

Entwicklungsstudie

IBA-Karte Dettingen

Pressebericht Stuttgarter Zeitung am 02.08.2019

Pressemitteilung "Neue Projekte für das IBA'27-Netz ausgewählt"

IBA'27-Netz: Liste der Vorhaben