Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Geh- und Radwegunterführung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Regierungspräsidium Stuttgart, Az.: RPS24-390-511
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Geh- und Radwegunterführung in Dettingen unter Teck
Erörterungstermin
Die gegen den Plan für das oben genannte Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin
am Dienstag, den 28.04.2026, ab 11.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Dettingen, Schulstraße 4, 73265 Dettingen erörtert (Einlass ist ab 10.30 Uhr).
Der Erörterungstermin gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema behandelt.
Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern (Tagesordnung):
- Begrüßung, Formalien, verfahrensrechtliche Fragen
- Vorstellung der Antragsplanung
- Projektbeschreibung
- Bedarf, Planrechtfertigung
- Varianten
- Auswirkungen der Antragsplanung auf folgende Belange und Schutzgüter:
- Immissionen
- Eigentum
- Sonstiges
Wir weisen darauf hin, dass die oben genannte Tagesordnung nicht verbindlich ist. Änderungen bleiben für den Fall vorbehalten, dass eine sachgemäße Fortführung der Verhandlung dies erfordern sollte.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist den vom Plan Betroffenen freigestellt. Vertreter haben sich durch eine schriftliche Vollmacht zu legitimieren. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Über Entschädigungsansprüche wird im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z. B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG). Es ist gleichwohl beabsichtigt, öffentlich zu verhandeln, sofern kein Beteiligter widerspricht.
Ein Beteiligter kann gem. § 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 4 LVwVfG verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
Die Planunterlagen zu diesem Verfahren können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rps.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/ in der Rubrik „Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Straße“.
Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/ in der Rubrik „Aktuelle Erörterungstermine und Online-Konsultationen“ sowie auf der Internetseite der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/bekanntmachung-planfeststellungsverfahren-geh-und-radwegunterfuehrung.html abrufbar.
Wir weisen darauf hin, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Stuttgart, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abrufbar ist, sowie auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/datenschutz.html verwiesen.
Regierungspräsidium Stuttgart
gez. Beck