Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Geh- und Radwegunterführung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss
Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - für den Neubau der Geh- und Radwegunterführung in Dettingen unter Teck
Das Regierungspräsidium Stuttgart (Planfeststellungsbehörde) hat mit Beschluss vom 21.07.2026, Az.: RPS24-390-511, den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt.
Nach § 37 StrG in Verbindung mit § 74 LVwVfG ist für dieses Planfeststellungsverfahren eine Auslegung des ausgefertigten Planfeststellungsbeschlusses mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans angeordnet. Nach § 27b LVwVfG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt. Es erfolgt daher in der Zeit von Dienstag, 28.07.2026 bis Montag, 10.08.2026 (je einschließlich) eine Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/bekanntmachung-planfeststellungsverfahren-geh-und-radwegunterfuehrung.html und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse.
Zusätzlich wird nach § 27b LVwVfG der ausgefertigte Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in diesem Zeitraum (28.07.2026 bis 10.08.2026) im Rathaus Dettingen, Bürgerbüro EG Zimmer 3, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger der Straßenbaulast, den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 37 StrG). Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG a.F.).
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Stuttgart, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abrufbar ist, sowie auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/datenschutz.html verwiesen.
Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.
Regierungspräsidium Stuttgart
gez. Rebekka Beck
Planfeststellungsbeschluss mit planfestgestellten Unterlagen für das Vorhaben: Neubau der Geh- und Radwegunterführung in Dettingen unter Teck, Az.: RPS24-390-511
Veröffentlichungszeitraum: Dienstag, 28.07.2026 bis einschließlich Montag, 10.08.2026
Die Planunterlagen zum o.g. Planfeststellungsverfahren finden Sie unter
https://rps.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/
unter der Kategorie „Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse“ und der Rubrik „Straße“.
Die Bekanntmachung für die Einleitung des o.g. Verfahrens ist ab Freitag, 24 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter
https://rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/planfeststellung/
in der Kategorie „Planfeststellungsbeschlüsse“ abrufbar.