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Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume

In den letzten Jahren nimmt die Problematik mit den weißbeerigen Laubholzmisteln auf Streuobstbäumen immer mehr zu. Viele Streuobstbäume brechen unter dem Einfluss der Mistel zusammen, werden geschwächt oder sterben sogar ab.

Die Mistel ist ein immergrüner Halbschmarotzer der bis zu 30 Jahre alt werden kann. Sie verankert sich mit sogenannten „Haustorien“, einer Art Wurzel im Holz des Wirtsbaumes. Die Mistel betreibt zwar als Halbschmarotzer selbstständig Photosynthese entzieht aber dennoch dem Wirtsbaum Wasser und Nährstoffe. Durch den Befall mit Misteln nimmt die Vitalität und Fruchtbarkeit der Streuobstbäume ab. Es erhört sich zudem die Windanfälligkeit und Schneebruchgefahr. Langfristig stirbt der Baum ab. Verbreitet wird die Mistel vor allem durch Vögel, die über ihre Ausscheidung den Samen verteilen. Auf einem befallenen Baum bleiben die klebrigen Samen auch an tieferliegenden Astpartien hängen und beginnen dort zu wachsen.

Misteln stehen nicht unter Naturschutz und können daher aus dem Baum geschnitten werden. Um eine Mistel komplett zu entfernen sollte man den Ast bis zu nächsten Astgabel oder mindestens 20 cm unterhalb des Mistelanwuchses abschneiden. Es sei denn, es handelt sich um einen befallenen Leitast. In diesem Fall sollten zumindest Mistelzweige mit den Samen entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die aus dem Baum geschnittenen Misteln können zum Beispiel als Weihnachtsschmuck verwendet werden. Lediglich für eine gewerbliche Vermarktung benötigt man eine Genehmigung.

Vorbeugen ist in jedem Falle besser als heilen. Daher sollten Streuobstbäume regelmäßig kontrolliert und vor allem auch gepflegt werden. So kann ein Baum vital und gesund gehalten werden. Denn auf geschwächten Streuobstbäumen können sich die Misteln besser ansiedeln und vermehren.

Weitere Informationen sowie Bilder finden Sie auf dem Flyer „Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume“ sowie auf der Internetseite der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreis Esslingen.