Menü
Facebook Icon

Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen

Streuobstwiese - Förderung der Neupflanzung von ObstbäumenDer Gemeinderat hat letztes Jahr ein örtliches jährliches Förderprogramm der Neupflanzung von Obstbäumen bis zur Pflanzsaison 2024/2025 beschlossen. Ziel der Förderung ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstwiesenbestände in Dettingen und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.

Förderkriterien:

  • Förderung von Obstbäumen (Hochstamm und Halbstamm).
  • 15 € pro Baum.
  • Maximal 5 Bäume pro Antragsteller und Pflanzsaison.
  • Obstbäume, welche sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft auf der Gemarkung von Dettingen befinden.
  • Nach 3 Jahren muss ein Pflegeschnitt für die von der Gemeinde Dettingen bezuschussten Bäume stattgefunden haben.
  • Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen behält sich die Gemeinde die Rückforderung erhaltener Fördermittel vor.

Wie ist der Ablauf des Förderprogramms? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? 

Die Wiesenbesitzer/Antragsteller können die Obstbäume selbst in einer Pflanzschule aussuchen und kaufen und die Rechnung mit vollständiger Adresse und entsprechender Bankverbindung bei der Gemeindeverwaltung unter Angabe der Flurstücksnummer, auf der die Neupflanzung geplant ist, einreichen. Im Anschluss wird der Zuschuss ausbezahlt.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Ortsbauamt, Herrn Hack (Fon: 07021/5000-60, eMail: m.hack@dettingen-teck.de) wenden.