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Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

LEICHENBESCHAUER VERSTÄNDIGEN
Jeder niedergelassene Arzt kann die Leichenschau vornehmen und die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellen. Bei Einäscherung diese Bescheinigung bitte doppelt ausstellen lassen. Die Leiche darf vor Eintreffen des Arztes nicht verändert werden.
Der ärztliche Sonntagsdienst kann dem jeweiligen Amtsblatt entnommen werden.


BESTATTUNGSDIENST
Bestattungen J. Homburg e.K. Friedrichstraße 1, 73770 Denkendorf, 07 11 - 300 5 200 

Darüber hinaus können die Dienstleistungen aller Bestattungsunternehmen frei in Anspruch genommen werden.


STERBEANZEIGE BEIM STANDESAMT
Jeder Sterbefall, der in Dettingen unter Teck eingetreten ist, ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Leichenschauschein unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeorts (in Dettingen Rathaus, Zimmer 2, Erdgeschoß) anzuzeigen. Zur Beurkundung sind der Leichenschauschein und die Todesbescheinigung erforderlich. Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterbebuch ein und stellt danach die Sterbeurkunden aus. Sie erhalten 3 gebührenfreie Sterbeurkunden: Für das Pfarramt, die Kranken- und die Rentenversicherung.
Für den Eintrag ins Sterbebuch wird der Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden benötigt.


BESTATTUNG
Der Termin für die Bestattung wird in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung, dem Pfarramt und den Angehörigen festgelegt.
Die Gräber werden fortlaufend belegt.
Zur Verfügung stehen Reihen-Gräber und Wahl-Gräber sowie Urnen-Reihen-Gräber und Urnen-Wahl-Gräber.
Die Ruhezeit für Reihengräber beträgt 25 Jahre, es wird jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt.
Für Wahlgräber werden Nutzungsrechte für die Dauer von 40 Jahren eingeräumt. Eine Zweitbelegung erfolgt nach Verlängerung um die entsprechende Ruhezeit. Für die Zweitbelegung müssen 25 Jahre eingehalten werden.


FEUERBESTATTUNG
Wenn eine Feuerbestattung erfolgen soll, kann vor der Überführung in das Krematorium in der Friedhofskapelle eine Trauerfeier stattfinden.


STERBEGELD; BENACHRICHTIGUNG DER VERSICHERUNG
Um die Auszahlung des Sterbegeldes zu beantragen, ist die Krankenkasse zu benachrichtigen. Ferner sollte der Sterbefall gegebenenfalls der Lebensversicherung, Unfallversicherung und dem Versorgungsamt mitgeteilt werden.