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Bericht aus der Sitzung am 29.11.2010

Technischer Ausschuss
 
TOP 1
Errichtung von zwei Garagen und verschiedene Umbauarbeiten am Wohnhaus
Lerchenweg 15
Der Technische Ausschuss erteilte dem Vorhaben das Einvernehmen.
 
TOP 2
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Alten Friedhofs“
Der Technische Ausschuss beschloss, den Bebauungsplan „Nördlich des Alten Friedhofs“ nicht zu ändern.
 
 
Gemeinderat
 
TOP 1
Ehrung verdienter Blutspender
Bürgermeister Haußmann ehrte insgesamt 13 Dettinger Bürgerinnen und Bürger für die Bereitschaft, Blut zu spenden (s. Bericht im Mitteilungsblatt 48/2010).
 
TOP 2
Teckschule
Situationsbericht
Herr Günther Bosch, Rektor der Teckschule, berichtete in der Sitzung über aktuelle Entwicklungen im Schulwesen und die Situation der Dettinger Schulen. Die Teckschule verfügt über insgesamt 17 Klassen. Diese gliedern sich in 9 Klassen und eine Vorbereitungsklasse in der Grundschule mit insgesamt 221 Grundschülerinnen und Grundschülern sowie 6 Klassen und eine Vorbereitungsklasse in der Werkrealschule mit insgesamt 132 Schülerinnen und Schülern. Das Angebot an der Werkrealschule wird in diesem Schuljahr von Schülern aus Dettingen, Owen, Nabern, Kirchheim und Bissingen wahrgenommen. Für das Schuljahr 10/11 stehen vor allem lern-, interessen- und persönlichkeitsentwickelnde Schülerangebote im Mittelpunkt. Zudem stehen Projekte wie das Streitschlichter- und Antimobbingprogramm, Zeitung in der Schule, Unterstützung und Förderung bei der Berufsfindung, Autorenlesungen, Theaterbesuche, Powerkids, Kelly-Insel oder das Zirkusprojekt sowie als Höhepunkt das Schulfest am 28. Mai 2011 auf dem „Stundenplan“. Bürgermeister Haußmann bedankte sich im Namen des Gemeinderates für die ausführliche Information. Besonderer Dank gilt auch der gesamten Lehrerschaft für die sehr gute Arbeit, die sie täglich leistet.
 
TOP 3
Landessanierungsprogramm
3.1 Entwurfsplanung Schloßgasse/Burghof
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahme Schloßgasse/Burghof mit Wasserleitungen zu. Bei der Straßengestaltung im Bereich Einmündung Schloßgasse entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür, diese nicht gesondert hervorzuheben, sondern den Sanierungsbereich einheitlich mit Schwarzbelag auszustatten. Die Kosten für den Straßenausbau belaufen sich nach der Kostenrechnung auf rd. 140.000 Euro. Die Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm betragen 60.450 Euro. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten und  beschloss die Aufhebung des Sperrvermerkes, der in der Haushaltssatzung 2010 mit 200.000 Euro für die Tätigung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung veranschlagt ist.
 
3.2 Weitere Maßnahmen bis 2013
Die Finanzkrise der Gemeinde hat zwei Konsequenzen auf die laufende Sanierungsmaßnahme “Ortskernsanierung I / Kirchheimer Straße“. So müssen zum einen der Bewilligungszeitraum verlängert und zum anderen die Sanierungsmaßnahmen neu geordnet werden. Die Verwaltung hat bereits im Rahmen des Sachstandsberichtes zum Programmjahr 2011 beantragt, den Bewilligungszeitraum um 2 Jahre bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die Neuordnung der Sanierungsmaßnahmen wird erforderlich um sicherzustellen, dass durch mehrere kleinere überschaubare Maßnahmen der kommunale Eigenanteil durch Rücklagen der Gemeinde finanziert werden kann und die bewilligten Sanierungsmittel fristgemäß abgerufen werden können. Bei der Realisierung einer großen Maßnahme, wie zum Beispiel der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, müsste zwingend auf Kredite als Kofinanzierungsmittel  zurückgegriffen werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb, die  Maßnahme Bahnhofsplatz auf unbestimmte Zeit zurückzustellen. Der vorgestellte Maßnahmenkatalog im Rahmen der „Ortskernsanierung I / Kirchheimer Straße“ bis zum 31.12.2013 sieht folgende Maßnahmen vor: kleinere Restarbeiten am Wasserspielplatz Lautergarten, Neugestaltung Burghof/Schloßgasse,  Förderung der Evang. Kirchengemeinde für die Renovierung des Kellers im Alten Gemeindehaus, Resterneuerung (Treppenhaus, energetische Optimierung etc.) und behindertengerechter Umbau (Einbau eines Aufzuges) des Rathauses, Grundstücksneuordnung Hintere Straße 79/81 inkl. Gestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche und der Außenanlagen der Evang. Kindertagesstätte, Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Kirchheimer Straße/Querspange zur B 465 und die Erneuerung der Außenfassade des Bahnhofsgebäudes.   
 
TOP 4
Wasserversorgung
Anpassung des Wasserzinses zum 01.01.2011
Der Gemeinderat beschloss die Anpassung des Wasserzinses zum 01.01.2011 und die Satzungsänderung (s. Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 48/2010). Die Verbrauchsgebühr wird somit um 10 Cent/m³ (netto) auf 1,85 €/m³ (netto) festgesetzt. Weiter werden die Grundgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt festgesetzt:
Wasserzähler - Maximaldurchfluss (m³/h):
3 - 5
7 - 10
20
30
Euro / Monat (netto):
0,71 €
0,83 €
1,63 €
2,85 €
TOP 5
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Erlass einer Betriebssatzung
Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung als Satzung (s. Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 48/2010). 
 
TOP 6
Kunstrasenplatz
Feststellung der Schlussrechnung
Die Sanierung des Kunstrasenplatzes wurde am 17.06.2010 abgeschlossen. In der Sitzung wurde die Schlussrechnung vorgestellt. Gegenüber der Vergabesumme in Höhe von 295.477 Euro konnten weitere Mittel eingespart werden, da die elastische Tragschicht nicht ausgetauscht werden musste, ein Großteil des alten Flors durch einen Kirchheimer Verein übernommen wurde und die Abt. Fußball der Sportfreunde die Sanierungsarbeiten mit ca. 300 Stunden ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der Gemeinderat stellte die Schlussrechnung für die Sanierung des Kunstrasenplatzes mit 261.646,89 Euro fest.
 
TOP 7
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr  zu und bedankte sich sehr herzlich bei dem Spender.
 
TOP 8
Verschiedenes
 
8.1 1. Nachtragssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
      Bestätigung der Gesetzmäßigkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2010 den I. Nachtrag zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2010 beschlossen. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt nach § 121 Abs. 2 in V. m. § 82 Abs. 1 GemO liegt nun vor. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
 
8.2 Veranstaltungshinweise
- Samstag, 12.12.2010, Weihnachtsmarkt der Dettinger Vereine auf dem Rathausplatz.