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Bericht aus der Sitzung am 26.07.2004

Technischer Ausschuss

TOP 1 
Bausachen
Der Errichtung eines Einfamilienhauses in der Stelle West (Flurstück 5400/2) hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen erteilt. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Nebengiebel und der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe im Bereich des Nebengiebels wurde eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplanes erteilt.

TOP 2 
Verschiedenes 

Bauvoranfrage
Ein Interessent hat für ein zum Verkauf stehendes Baugrundstück in der Stelle West (Flurstück 5400/3)  eine Bauvoranfrage gestellt, um prüfen zu lassen, ob das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage an dieser Stelle genehmigungsfähig ist. Der Technische Ausschuss war sich einig, dass dem Vorhaben mit den erforderlichen Befreiungen das Einvernehmen erteilt werden kann.

Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.

TOP 2
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 
Globalberechnung und Gebührenkalkulation
Zur Finanzierung der Investitionen für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung werden neben  Gebühren auch einmalige Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben. Mit der sog. „Globalberechnung“  führt die Gemeinde den Nachweis, dass durch die Erhebung der Beiträge keine Kostenüberdeckung entsteht. Nach Ermittlung der zu berücksichtigenden Flächen für die Straßenentwässerung und für die Grundstücksentwässerung und der entstandenen Kosten hat sich erfreulicherweise herausgestellt, dass der Abwasserbeitrag gesenkt werden kann und der Wasserversorgungsbeitrag nur geringfügig angehoben werden muss. Die Neukalkulation der Abwassergebühr hat ebenfalls eine geringfügige Reduzierung ergeben. Der Gemeinderat hat der vorgelegten Globalberechnung zugestimmt. Nächster Schritt ist die Anpassung der Satzungen. Ab 01.01.2005 gelten dann folgende Beiträge und Gebühren:

Abwasserbeitrag
- Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal:                                                   3,05 €/m² Nutzungsfläche (bisher 4,60 €)
- Teilbetrag für den mechanischen und    biologischen Teil des Klärwerks:          2,70 €/m² Nutzungsfläche (bisher 4,00 €)

Wasserversorgungsbeitrag:                               3,65 €/m² Nutzungsfläche (bisher 3,58 €)

Abwassergebühr:                                               2,23/m³                              (bisher 2,40 €) 

TOP 3 Kindergarten „Starennest“
Situationsbericht
Die Integration von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen in Kindertagesstätten tritt derzeit verstärkt in den Vordergrund. Im Kindergarten „Starennest“ ist bereits ein Kind integriert, das zusätzlich speziell gefördert wird. Diese Fördermaßnahme wird vom Landkreis finanziert. Ein weiteres Kind soll im September aufgenommen werden. Nach einer Empfehlung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Landesjugendämter sollte die Anzahl der Kinder pro Gruppe um bis zu drei Plätze reduziert werden, wenn ein Kind mit Entwicklungsverzögerung aufgenommen wird. Da die Kapazitätsgrenze in dieser Einrichtung bereits erreicht ist, würde dies bedeuten, dass neu aufzunehmende Kinder vom Guckenrain in eine Einrichtung im Ort verwiesen werden müssten. Um jedoch jedem Kind einen wohnortbezogenen Kindergartenplatz zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten-Team der Vorschlag ausgearbeitet, befristest für eine Jahr eine Teilzeitkraft mit 27 Stunden im Monat einzustellen um den erhöhten Personalbedarf bei einer maximalen Gruppenauslastung (28 Kinder) abzudecken. Der Gemeinderat unterstütze diese Lösung. Ein Wechsel von Kindern in den Ort sollte möglichst vermieden werden. Es wurde sehr begrüßt, dass Kindern mit Förderbedarf die Chance gegeben werden kann, in einer Einrichtung in Dettingen betreut zu werden. 

TOP 4
Neugestaltung des Kirchenvorplatzes 
Abschluss eines Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Ev. Kirchengemeinde
In der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2004 wurde beschlossen, den Kirchenvorplatz im Rahmen des Landessanierungsprogramms zu fördern. Hierzu ist der Abschluss einer  Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der Evangelischen Kirchengemeinde erforderlich. Ebenso muss die Nutzbarkeit des Kirchenvorplatzes für die Öffentlichkeit dinglich gesichert werden. Darüber hinaus soll die Nutzung des Kirchenvorplatzes durch die Gemeinde z.B. bei Festen und Veranstaltungen in einer privatrechtlichen Vereinbarung geregelt werden. Das Gremium hat den Vertragsentwürfen zugestimmt. Auf dieser Basis werden die weiteren Verhandlungen mit der Ev. Kirchengemeinde geführt.

TOP 5
Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung 2003
und außerordentliche Tilgung eines Darlehens
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatungs AG, Stuttgart, wurde die Jahresabschlussrechnung für die Wasserversorgung aufgestellt. Das Jahr 2003 schließt mit einem Verlust von 354,95 € ab. Der Bezugspreis für Wasser kann jedoch unverändert beibehalten werden. Positiv ist der Rückgang des rechnerischen Wasserverlustes von 10% auf 8,4%.  Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung festgestellt und beschlossen, ein Darlehen, bei dem die Zinsbindung ausgelaufen ist, außerordentlich zu tilgen. Dadurch kann in den kommenden Jahren insgesamt eine Einsparung bei den Zinsaufwendungen von rd. 11.000 € erzielt werden.

TOP 6
Herstellung des Gehweges Kelterstraße/Dieselstraße
Vergabebeschluss
Die Gehwege in diesem Bereich sind bis auf die Randsteine nicht endgültig hergestellt. Die Firma Rübezahl erstellt zur Zeit ein neues Verwaltungsgebäude mit Parkplatzanlage. Dadurch bietet es sich an , dort die Gehwege auszubauen. Die Firma Rübezahl übernimmt einen Teil der Baukosten für die Bereiche der Betriebszufahrten. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Firma Waggershauser aus Kirchheim zum Preis von 19.720 € mit den Arbeiten zu beauftragen. 

TOP 7
Budgetierung Teckschule, Kindergarten, Hallenbad
Halbjahresbericht 2004
In der Sitzung wurde über die Erfahrungen der zu Beginn des Haushaltsjahres 2004 eingeführten Budgetierung berichtet. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und der Verwaltung ist die Einführungsphase problemlos verlaufen. Den Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung wird jährlich ein Gesamtbudget zur Verfügung gestellt, über dessen Verwendung sie selbstständig entscheiden können. Dadurch wird den Einrichtungen ein größerer Gestaltungsspielraum und mehr Eigenverantwortung eingeräumt. Eingesparte Haushaltsmittel verbleiben zu 50% in der Einrichtung und werden dem Budget des nächsten Jahres hinzugerechnet.  Zur Jahresmitte zeichnet sich ab, dass sich die Ausgaben der Einrichtungen im vorgegebenen Budget bewegen. 

TOP 8
Finanzzwischenbericht 2004
Der Leiter der Kämmerei, Herr Schwahn, informierte über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Grundsätzlich liege man im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt im Rahmen der Planansätze. Auch in den nächsten Jahren werden die Gemeinden durch hohe Umlagen an Bund und Land stark belastet. Alleine die Kreisumlage wird von 42,09 Prozent-Punkte auf voraussichtlich 46 Prozent-Punkte ansteigen, so dass nur noch wenig finanzieller Spielraum besteht. Die Überprüfungen und Anpassungen der eigenen Einnahmen bzw. Ausgaben muss daher laufend fortgesetzt werden.   

TOP 9
Mitfinanzierung der Schuldnerberatungsstelle Kirchheim unter Teck
Antrag des Evangelischen Kirchenbezirks
Die Schuldnerberatung Kirchheim wurde bisher zu 45% von der Stadt Kirchheim, zu 45% vom Landkreis und zu 10% vom Evangelischen Kirchenbezirk als Träger dieser Einrichtung finanziert. Da auch Bürgerinnen und Bürger der Umlandgemeinden in Kirchheim betreut werden, will sich die Stadt Kirchheim künftig nur noch an 1 Stelle statt bisher an 1,5 Stellen finanziell beteiligen. Daher hat der Ev. Kirchenbezirk bei den Gemeinden den Antrag gestellt, diese Finanzierungslücke zu übernehmen. Da jedoch im Zusammenhang mit Hartz IV noch nicht klar ist, welche Auswirkungen dies auf die Zuständigkeit und Finanzierung der Schuldnerberatung haben wird, hat der Gemeinderat beschlossen, eine Mitfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.

TOP 10
Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum“
Abwägung der Anregungen
Feststellung des Entwurfes
Beschluss über die öffentliche Auslegung
In zahlreichen Sitzungen hat sich der Gemeinderat mit der Bebauung des Gebietes „Untere Wiesen“ befasst. Aus 6 Varianten wurde der aktuelle städtebauliche Entwurf entwickelt. Dieser wurde bereits bei der Bürgerversammlung im Juli 2002 vorgestellt. Auf dieser Basis sind für den ersten Bauabschnitt (Verbundschule, Grundschule, Erschließungsanlagen) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen worden. Für den am 17.05.2004 festgestellten Vorentwurf wurde in der Zeit vom 21.05.2004 bis 21.06.2004 die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten in der Zeit von 21.05.2004 bis 02.07.2004 die Gelegenheit, zum Vorentwurf Stellung zu nehmen. In der Sitzung wurden die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung erläutert. Es wurde jeweils berichtet inwieweit diese bereits in die Entwurfsplanung aufgenommen wurden bzw. Vorschläge gemacht, wie diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen. Der Vorentwurf des Grünordnungsplanes wurde mit den Fachbehörden diskutiert und überarbeitet. Es ergibt sich hier ein Ausgleichsbedarf von 2 ha, die um 1 Wertstufe erhöht werden müssen. Für 1,1 ha muss eine Verbesserung des Bodens um 5 Wertstufen erfolgen. Denkbar sind hier Maßnahmen im und außerhalb des Plangebietes. Die Verbesserung um 1 Wertstufe könnte durch eine Bodenverbesserung (Aufbringung zusätzlichen Mutterbodens auf Ackerflächen) erfolgen. Zur Erhöhung der Bodenqualität um 5 Wertstufen wäre eine Extensivierung von Flächen im Bereich des Jauchertbaches denkbar. Diese Möglichkeiten werden im weiteren Verfahren diskutiert und mit allen Beteiligten erörtert. Nach Abwägung der Interessen wurde, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, über die Stellungnahmen abgestimmt. Der Bebauungsplanentwurf (Lageplan, Textteil, Begründung) wurde festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen.     

TOP 11
Verschiedenes

Bekanntgabe einer Darlehensaufnahme
Der Gemeinderat wurde über die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt informiert. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag von 950.000 € wurde mit Erlass des Landratsamtes rechtlich genehmigt.

Bebauungsplan „Supermarkt“
Bürgermeister Haußmann informierte, dass sich aufgrund etlicher Änderungswünsche des Bauherrn über den abzuschließenden Ordnungsmaßnahmenvertrag die Behandlung des Bebauungsplanes leider verzögere. Er gehe jedoch davon aus, dass der Supermarkt trotzdem wie geplant im Sommer 2005 eröffnet werden könne.

Spielplatz „Kanalstraße“
Die Mitglieder des Gemeinderates lobten das kürzlich erstellte Spielschiff am Lauterufer. Viele Kinder spielen bereits begeistert mit dem neuen Spielgerät, das vom Landschaftsarchitekten Harald Fischer in Absprache mit dem Kindergarten und dem Bauhofteam entworfen wurde. Maßgeblich beteiligt war auch Herr Gerhard Fichtner, der den Entwurf umgesetzt und zusammen mit dem Bauhofteam das Gerät aufgestellt hat.