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Bericht aus der Sitzung am 26.02.2007

Technischer Ausschuss
 
TOP 1
Bausachen
Aufstockung des bestehenden Flachdaches
Straße: Untere Straße 17
Bauherrschaft: Ingrid Kümmerle-Kächele
Das bestehende Flachdach soll saniert werden. Hierzu ist die Errichtung einer Schleppgaube vorgesehen. Das Vorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Da dies bei der Planung der Fall ist, erteilte der Technische Ausschuss hier sein Einvernehmen.
 
TOP 2
Bebauungspläne der Stadt Kirchheim
Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schweinemarkt“
Das Bauvorhaben am „Schweinemarkt“ ist bereits im Rohbau realisiert. Von der im Jahr 2004 genehmigten Planung soll nun in einigen Punkten abgewichen werden. Hierzu muss der Vorhabenbezogene Bebauungsplan geändert werden. Da die Belange der Gemeinde Dettingen nicht berührt werden, hat der Technische Ausschuss beschlossen, im Bebauungsplanänderungsverfahren keine Anregungen vorzubringen.
 
 
Gemeinderat
 
TOP 1
Haushaltsplan 2007
Verabschiedung 
Der Haushaltsplanentwurf 2007 wurde am 15. Januar 2007 eingebracht und in der  Gemeinderatssitzung am 05. Februar 2007 beraten. Die beschlossenen Änderungen und die wichtigsten Eckdaten des Zahlenwerkes wurden in der Sitzung erläutert. Eine Änderung des Planwerkes war im Verwaltungshaushalt (Gemeindestraßen, Gebäudeunterhaltung) sowie im Vermögenshaushalt (Ausbau alter Ortsstraßen) notwendig. Die Auswirkungen auf die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurden ebenfalls eingearbeitet. Die Haushaltssatzung 2007 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung  wurde in der Sitzung verabschiedet. Ebenso wurde der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt. Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt.
 
TOP 2
Bebauungsplan „Berger-Areal“
Durchführung im Beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Feststellung des Bebauungsplanvorentwurfes
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die ersten Überlegungen bezüglich einer Wohnnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Tuchfabrik entstand bereits in den 1970er/80er Jahren. Im Jahr 1993 fasste der Gemeinderat erstmalig den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. 1999/2000 wurde das Gebiet „Berger-Areal“ als potenzielle Fläche für Wohnbebauung in den Rahmenplan aufgenommen. Am 25. September 2006 hat der Gemeinderat nun seinen inzwischen 13 Jahre alten Aufstellungsbeschluss erneuert und im Dezember 2006 wurde der städtebauliche Entwurf zur Neubebauung des „Berger-Areals“ festgestellt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragt. Im November 2006 fand die erste Bürgerbeteiligung mit dem Model zum städtebaulichen Entwurf statt. Hierauf folgte im Dezember 2006 eine Informationsveranstaltung über die Erschließung der Aylenstraße für deren Anwohner. Seit dem wurden ein immissionsschutzrechtliches Gutachten und eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt, sowie eine Verkehrsprognose in Auftrag gegeben. Das Altlastenvorkommen im Gebiet wurde mit dem Ergebnis untersucht, dass Erdmaterial an wenigen Flächen abgetragen und ausgetauscht werden muss. Um mögliche Alemannengräber frühzeitig aufzuspüren, wurde eine zeitnahe Untersuchung des Geländes mit Experten und Sachverständigen vereinbart. Auch die Sanierung des Triebwerkskanals soll vor Baubeginn fertig gestellt sein. Nach einer Änderung im Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen. Diesem Verfahren stimmte der Gemeinderat  aufgrund der besonderen Eigenart des Gebiets und der Bedeutung des Vorhabens zu und stellte den Bebauungsplanvorentwurf in seiner vorgestellten Fassung fest. In der Zeit vom 12. März bis zum 13. April 2007 liegt der Plan öffentlich aus. Die Bürger haben dann fünf Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Danach berät der Gemeinderat über die Stellungnahmen und Einwendungen, bevor er den Entwurf beschließt. Dieser wird dann erneut für einen Monat öffentlich ausgelegt.
 
TOP 3
Bebauungsplan „Berger-Areal“
Anordnung einer gesetzlichen Baulandumlegung
Die Bodenordnung im Gebiet „Berger-Areal“ soll mit einer vereinbarten amtlichen Baulandumlegung erfolgen. Der ständige Umlegungsausschuss, der aus sechs Mitgliedern des Gemeinderates besteht, wird um  zwei externe Sachverständige ergänzt. Für die Einleitung des Umlegungsverfahrens hat das Gremium die Umlegungsanordnung getroffen.
 
TOP 4
Biosphärengebiet Schwäbische Alb 
Gebietsabgrenzung
Der Gemeinderat hat am 19. Juni 2006 beschlossen, sich mit einer Fläche von 22 Hektar des Naturschutzgebietes (Viehweide) am Biosphärengebiet Schwäbische Alb ohne verbindliche Mitgliedschaft und Kostenübernahme zu beteiligen. Im Gemeinderat wurde die mögliche Einbeziehung weiterer Flächen mit dem Ergebnis erörtert, dass das weitere Vorgehen von der endgültigen Abgrenzung des Vogelschutzgebietes abhängig sei. Im Arbeitskreis Biotop-, Umwelt- und Naturschutz wurde diese Vorgehensweise bestätigt. Das Landratsamt Esslingen bittet nun, die Entscheidung hinsichtlich der Gebietsabgrenzung zu überdenken und eine Beschlussfassung bis zum 01. März 2007 mitzuteilen. Die Verordnung zum Biosphärengebiet sieht vor, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung bzw. Flächenerweiterung möglich ist. Der Gemeinderat sprach sich daher dafür aus, sich mit den Flächen der Viehweide am Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu beteiligen. Über eine verbindliche Mitgliedschaft und die Einbeziehung weiterer Flächen wird sich der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich nach endgültiger Abgrenzung des Vogelschutzgebietes) beraten. Die finanzielle Beteiligung des Landkreises Esslingen an den Kosten des Biosphärengebietes wird der Technischen Ausschusses des Kreistages in seiner Sitzung am 26. März 2007 behandelt.
 
TOP 5
Änderung der Hauptsatzung
Änderung der Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen nach § 144 BauGB  
Um die Verfahrensabläufe zu beschleunigen und somit bürgerfreundlicher arbeiten zu können, hat der Technische Ausschuss einstimmig beschlossen, die Zuständigkeit für die Erteilung sanierungsrechtlicher Genehmigungen auf die Verwaltung zu übertragen. Der hierfür erforderlichen  Änderung der Hauptsatzung stimmte der Gemeinderat zu.
 
TOP 6
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Spenden dürfen seit Änderung der Gemeindeordnung nur noch vom Bürgermeister und unter Vorbehalt eines Gemeinderatsbeschlusses angenommen werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Spende zur Erfüllung einer Aufgabe der Gemeinde bzw. einer öffentlichen Aufgabe dient.
Der Gemeinderat hat der Annahme und Weitergabe der Spenden für die Errichtung des neuen Fußgängerzuganges „Neuer Friedhof“ und an den Verein „Kelly-Insel e. V.“ zugestimmt. Der Gemeinderat und Bürgermeister Haußmann bedankten sich sehr herzlich bei den Spendern, „Wir Senioren“, und für den Einsatz der Gemeinderätinnen, die durch den Losverkauf der Tombola des Seniorennachmittags im Dezember 2006 diese Spende ermöglicht haben. 
 
TOP 7
Verschiedenes
 
7.1 Einführung des neuen Ladenschlussgesetzes
Bürgermeister Haußmann informierte, dass der Landtag am 14. Februar 2007 das neue Ladenschlussgesetz beschlossen hat, das zum 06. März 2007 in Kraft treten soll. Mit Inkrafttreten des Ladenschlussgesetzes treten automatisch alle kommunalen Rechtsverordnungen über Verkaufssonntage außer Kraft. Dem Gemeinderat wird daher in seiner nächsten Sitzung eine Satzung zur Durchführung von Verkaufssonntagen vorgelegt. Der verkaufsoffene Sonntag am 04. März 2007 bleibt von dieser Regelung unberührt.
 
7.2 Veranstaltungsreihe „Hilfe! Meine Eltern brauchen Hilfe“
- 01. März 2007 Hauswirtschaftliche Versorgung
  Was gibt es und wie viel kostet es?
  Diakoniestation Kirchheim/Teck
  Schirmherr: 55plus und Nachbarschaftshilfe
- 08. März 2007 Vorsorgende Verfügungen
  Bestens abgesichert in jedem Alter!
  Notar Kurt Lütze
  Schirmherr: Wir Senioren
- 22. März 2007 Demenz
  Was ist das und wer kann mir helfen?
  Hartwig von Kutzschenbach, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes für alte Menschen im
  Landkreis Esslingen
  Schirmherr: Forum Altern e.V.
- 29. März 2007 Wohnen im Alter – auch in Dettingen möglich?
  Carmen Treffinger, Ev. Heimstiftung
  Schirmherr: Alten- und Pflegeheim „Haus an der Teck“/ Gemeinde Dettingen
Alle Veranstaltungen finden jeweils um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus im Pfarrgarten statt. 
 
7.3 Allgemeine Veranstaltungshinweise
- Freitag, 02. März, 19.00 Uhr, Eröffnung der Ausstellung „Jahreszeitenwechsel rund um Dettingen“
  im Rathaus, Ausstellungsdauer: vom 02. März – 16. Mai 2007,
- Samstag, 03. März, Mostprämierung, Obst- und Gartenbauverein,
- Sonntag, 04. März, verkaufsoffener Sonntag in Dettingen unter Teck,
  Teilnehmer: siehe Bericht im Mitteilungsblatt,
- Mittwoch, 07. März, 19.00 Uhr, Informationsveranstaltung „Mobilfunk“ im Silchersaal.