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Sitzung am 25.04.2022

Bericht

Gemeinderat

TOP 1
Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost Städtebauliche Konzeption und weiteres Vorgehen

 In der Sitzung wurde die städtebauliche Konzeption des Büros Zoll, abgestuft in zwei Varianten, vorgestellt. Die Variante A schließt die von der Gemeinde verpachteten Gemüsegärten im rückwärtigen Teil der Reihenhausgrundstücke in der Limburgstraße mit in die Wohnbebauung ein und enthält insgesamt 110 Wohneinheiten. Die Variante B enthält 6 Wohneinheiten (3 Doppelhäuser) weniger als die Variante A, da dort eine Bebauung der Gemüsegärten nicht vorgesehen wäre.

In den vergangenen Monaten wurde hierzu ein ergebnisoffener Beteiligungsprozess mit verschiedenen Veranstaltungen für Grundstückseigentümer, Pächter und die Öffentlichkeit durchgeführt. Im März 2022 fanden mit den Eigentümern innerhalb der Abrundungsfläche Einzelgespräche statt. Eine grundsätzliche Zustimmung kann als Zwischenergebnis festgehalten werden. 

Während des Beteiligungsverfahrens wurde von mehreren Eigentümern der Reihenhäuser in der Limburgstraße angeregt, einen (öffentlichen) “Fuß- und Schubkarrenweg“ als Pflegezugang zum rückwärtigen Teil der Grundstücke vorzusehen. Die städtebauliche Konzeption wurde daher in der Variante A1 um einen solchen öffentlichen “Fuß- und Schubkarrenweg“ mit einer Breite von 1,50 m angepasst. In den Einzelgesprächen wurden zudem von mehreren Grundstücksangrenzern Wünsche über den Erwerb von Rand- und Abrundungsflächen vorgetragen.

In der Sitzung wurden die Ergebnisse der Einzelgespräche vorgestellt: Gefragt wurde in der Bürgerbeteiligung, wie sich das bereits jetzt hohe Verkehrsaufkommen durch das Baugebiet verändern wird. In diesem Zusammenhang wurden auch der gewünschte Kreisverkehr als Anschluss an die K 1250, das unzulässige Parken im Kreuzungsbereich Limburg-, Sulzburg- und Aichelbergstraße sowie eine Prüfung einer Einbahnstraßenregelung angesprochen. Um eine objektive Überprüfung des Verkehrsaufkommens zu gewährleisten, wurde bereits eine Verkehrsprognose beauftragt. Unabhängig davon ist verkehrswidriges Parken immer zu ahnden. An der vorhandenen Kreuzung Limburgstraße/K 1250 ist ein Kreisverkehr angedacht; ob eine Realisierung erfolgt, kann noch nicht gesagt werden. Im Abrundungsgebiet Guckenrain-Ost besteht jedoch keine Anschlussmöglichkeit an die K 1250, daher ist nur eine Erschließungsstraße, ausgehend vom bestehenden Wohngebiet Guckenrain, möglich. Da eine Untersuchung des künftigen Straßenverlaufs im Gebiet Guckenrain-Ost ergeben hat, dass eine mögliche Bebauung nur links und rechts der Erschließungsstraße erfolgen kann, erübrigt sich jede weitere „echte“ städtebauliche Variante. Nachgefragt wurde auch, warum die Gespräche von einem Externen geführt wurden. Dies erfolgte aufgrund der Beauftragung durch den Gemeinderat. Das Baugebiet Guckenrain-Ost wird noch vor dem Gebiet „Untere Wiesen“ umgesetzt, da diese Fläche bereits im geltenden Flächennutzungsplan genehmigt ist. Bei der Planung eines öffentlichen Geh- und Schubkarrenwegs handelt es sich um einen Kompromissvorschlag, welcher bei den Eigentümern der Reihenhäuser in der Limburgstraße große Zustimmung fand. 

 

Das Gremium befasste sich ausführlich mit dem Erwerb von Rand- und Abrundungsflächen. Insbesondere das Anliegen eines Angrenzers im nördlichen Teil führte zu zwei Anträgen aus dem Gemeinderat. Zunächst wurde über den Verkauf einer Randfläche mit 3 m Breite angrenzend an dieses Grundstück abgestimmt (4 Jastimmen, 9 Neinstimmen,1 Enthaltung). Der 2. Antrag beinhaltete den Verkauf einer Randfläche mit 2 m Breite (5 Jastimmen, 8 Neinstimmen,1 Enthaltung). Somit wurden beide Anträge abgelehnt. Dem Verkauf einer Randfläche mit 1,50 m Breite stimmte der Gemeinderat zu (13 Jastimmen, 1 Enthaltung).

In der Sitzung stimmte der Gemeinderat für die Weiterführung der Planung des Baugebietes “Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost“ auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption Variante A1 des Büros Zoll. Weiterhin nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Stand der Eigentümergespräche sowie der Beteiligung der betroffenen Pächter von Gemeindeflächen innerhalb des Plangebiets. Zudem wurde die Berücksichtigung eines öffentlichen Fußwegs (Schubkarrenweg) angrenzend an die Grundstücke Limburgstraße 52 bis 70 als Pflegezugang in der weiteren städtebaulichen Planung beschlossen. Den direkt angrenzenden Grundstückseigentümern im Bestand werden bei Realisierung des Wohngebietes festgelegte Flächen zum Kauf angeboten. 

(13 Jastimmen, 1 Enthaltung).

Die Verwaltung wurde mit der Kündigung der bestehenden Pachtverträge über die Gemeindeflächen innerhalb des Plangebiets “Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost“ zum 31.12.2024 sowie mit dem Abschluss der Ingenieurverträge zur “Planung der öffentlichen Freianlagen und Grünflächen“ und “Planung zu Parkierungsflächen südlich der K1250“ beauftragt. Diese Beauftragung erfolgte einstimmig.


TOP 2
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 360 € je zur Hälfte für die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen zu und bedankte sich sehr herzlich bei dem Spender.

TOP 3
Verschiedenes

Sachstand zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Obwohl derzeit kaum Mobilbauten verfügbar sind, hat die Gemeinde drei Angebote zum Kauf von Wohncontainern erhalten. Diese Container sollen am vorgesehenen Standort auf dem Hallenbad-Parkplatz für die Unterbringung von bis zu 30 Geflüchteten genutzt werden.

Derzeit sind in Dettingen 22 Personen aus der Ukraine (3 Männer, 10 Frauen, 9 Kinder) in privaten Unterkünften (13 Personen) und in Gemeindeunterkünften (9 Personen) offiziell angemeldet. 10 weitere Personen wurden beim Landratsamt Esslingen angefragt, welche aktuell in von der Gemeinde angemieteten Wohnräumen eingewiesen werden.

Die Gemeinde hat verschiedene Objekte für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Miete angeboten bekommen. Hierfür ein großes Dankeschön. Inzwischen konnten vier 3 bis 3,5 –Zimmer-Wohnungen von der Gemeinde angemietet werden. Bei weiteren zwei bis drei Wohnungen sowie einem Haus ist die Gemeinde derzeit in Abstimmung bezüglich der Mietverträge.

Sachstand zum Hotelprojekt

Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Haußmann, dass die Volksbank Hohenneuffen-Teck eG der Anmietung von Gewerberäumen im geplanten Hotel eine Absage erteilt hat. Dies hat keine grundsätzlichen Auswirkungen auf das Projekt.