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Bericht aus der Sitzung am 24.10.2011

Technischer Ausschuss

TOP 1
Anschluss Werkrealschule/Schloßberghalle an das Nahwärmenetz
der Holzhackschnitzelheizanlage
Honorarvereinbarung
Der Technische Ausschuss vertagte diesen Tagesordnungspunkt. 


Gemeinderat

TOP 1
Anschluss Werkrealschule an das Nahwärmenetz
der Holzhackschnitzelheizanlage

Vorentwurf
Bürgermeister Haußmann führte aus, dass die Gesamtkosten für den Anschluss der Werkrealschule an das Nahwärmenetz der Holzhackschnitzelheizanlage gegenüber der Antragstellung beim „Klimaschutz Plus Programm“ im Jahr 2010 enorm (Gesamtkosten jetzt je nach Ausführungsstandard insg. 632.000 – 786.000 Euro) gestiegen sind. In Anbetracht der aktuellen Kostensituation müsse nun entschieden werden, ob die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden soll. Da die Werkrealschule im Moment über Nachtspeicherheizungen versorgt wird, spricht die Entwicklung der Strompreise und die enormen CO²- Einsparungen, die durch den Anschluss an die Holzhackschnitzelheizanlage erreicht werden können, weiterhin für das Projekt. Zudem muss berücksichtigt werden, dass mittelfristig das Hallenbad als größter Nahwärmeabnehmer wegfällt. Um weiterhin eine gute Auslastung der Holzhackschnitzelheizanlage zu haben, müssen hierfür andere Nutzer angeschlossen werden. Aufgrund der enormen Kostensteigerungen kam es zu kontroversen Diskussionen im Gremium. Unter anderem wurde die Frage gestellt, wie das Ingenieurbüro eine derartige Kostensteigerung erklären kann. Der Grund für die Differenz ist nach Aussage des Büros darin zu sehen, dass im Frühjahr 2010 lediglich eine Grobkostenschätzung abgegeben wurde, um den Förderantrag im Rahmen des Programms „Klimaschutz Plus“ zu stellen. Mittlerweile liegt der Kostenschätzung eine fundierte Planung zugrunde, die auch belastbar ist. Das Gremium hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll die Wirtschaftlichkeit des Anschlusses der Werkrealschule an das Nahwärmenetz der Holzhackschnitzelheizanlage überprüfen und im Anschluss an diese Untersuchung das Ergebnis wieder dem Gemeinderat vorstellen.

TOP 2
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
Der Gemeinderat stimmte der Eröffnungsbilanz für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu.

TOP 3
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Grundsatzbeschlüsse zur Gebührenkalkulation
Der Gemeinderat stimmte der Kostenaufteilung auf die Schmutz- und Reganwasserbeseitigung sowie die Straßenentwässerung in der Abwassergebührenkalkulation zu. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2011 (im Frühjahr 2012) wird das Jahr 2010 rückwirkend auch nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab (gesplittete Abwassergebühr) abgerechnet. Für das Jahr 2011 wurden bisher 2 Abschläge nach dem bisherigen Gebührensatz auf Basis des Frischwassermaßstabs erhoben. Hier erfolgt im Frühjahr 2012 ebenfalls eine Endabrechnung nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab.

TOP 4
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Änderung der Betriebssatzung
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu. Siehe Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 43/2011.

TOP 5
Landessanierungsprogramm
Schloßgasse/Burghof
Baustraße
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bauarbeiten für die Herstellung der Umfahrung (Baustraße) für die Baumaßnahme Schloßgasse/Burghof öffentlich auszuschreiben. Die Anlieger der Schloßgasse und des Burghofs werden über die Anfahrbarkeit ihrer Grundstücke rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten persönlich informiert.

TOP 6
Kooperation mit dem Tierschutzverein Esslingen
Abschluss eines Fundtier-Vertrages
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Fundier-Vertrages grundsätzlich zu. Jedoch muss vor Abschluss des Vertrages geklärt sein, dass sowohl durch die Aufnahme von Fundtieren beim Tierschutzverein Esslingen & Umgebung e.V. als auch beim Tierschutzverein Kirchheim unter Teck keine weiteren Kosten für die Gemeinde entstehen.

TOP 7
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

7.1 Limburgstraße, gemeinsamer Fuß- und Radweg
Immer wieder kommt es in der Limburgstraße (ortsauswärts) zu gefährlichen Situationen, da der gemeinsame Fuß- und Radweg von Autofahrern überfahren wird. Zudem sind in diesem Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Der gemeinsame Geh- und Radweg stammt aus der Zeit, in der dort noch eine 50er-Zone war. In 30er-Zonen sind Radwege in der Regel nicht erforderlich. Daher besteht die Option den gemeinsamen Geh- und Radweg zu einem reinen Gehweg (2 m Breite) und das Pflanzbeet auf der Ostseite zurückzubauen. In diesem Fall müsste dann allerdings eine funktionelle Querungsmöglichkeit für die Radfahrer gefunden werden, die auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg von Nabern in den Guckenrain einbiegen. Vorstellen kann man sich hier, die vorhandene Mittelinsel so abzusenken, dass die Radfahrer problemlos die Limburgstraße überqueren und in Fahrtrichtung weiterfahren können. Der Gemeinderat beschloss, keine baulichen Veränderungen an dieser Stelle durchzuführen und zu prüfen, ob eine Verbesserung der Situation z.B. durch Poller erreicht werden kann.

7.2 Lindengarten/Kirchheimer Straße, Querungshilfe und Schutzstreifen für Radfahrer
Der Radverkehrsleitplan der Stadt Kirchheim sieht einen Schutzstreifen für Radfahrer in der Kirchheimer Straße auf Kirchheimer Gemarkung vor. Die Stadt Kirchheim schlug vor, diesen Schutzstreifen auf Dettinger Markung weiterzuführen. Hiergegen hat sich der Technische Ausschuss ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, eine Querungshilfe für Radfahrer im Bereich Lindengarten/Kirchheimer Straße zu beantragen. Die Verkehrskommission ist der Auffassung, dass eine Querungshilfe an dieser Stelle zwar grundsätzlich möglich, für den Radfahrer aufgrund der schlechten Übersichtlichkeit (Kurvenbereich) jedoch gefährlich ist. Der Gemeinderat beschloss, keinen Schutzstreifen anzubringen.

7.3 Querspange zur B 465, zweispurige Linksabbiegespur zur B 465
Es wurde geprüft, ob eine „zweispurige Linksabbiegespur zur B 465“ eingerichtet werden kann. Hierdurch soll der Einmündungsbereich in den Spitzenstunden entlastet werden. Die untere Verkehrsbehörde (Stadt Kirchheim) lehnte eine zweispurige Linksabbiegespur ab, da durch das zweispurige Linksabbiegen nach Kirchheim und den damit verbundenen Wegfall der reinen Rechtsabbiegespur nach Owen zwar das Linksabbiegen flüssiger gestaltet werden könnte, im gleichen Zug jedoch der Rechtsabbieger in Richtung Owen während der Spitzenzeiten komplett blockiert würde.

7.4 Hintere Straße, Kurzzeitparkplätze
Da durch das Bauvorhaben „Hintere Straße, Am Schlössle“ bisherige Parkplätze für den Bring- und Abholverkehr der Evang. Kindertagesstätte Häuser „Regenbogen“ und „Regenbogenknirpse“ wegfallen, wurde untersucht, ob in der Hinteren Straße Kurzzeitparkplätze (mit Parkscheibe, max. 30 min) angelegt werden können. Der Gemeinderat beschloss, im Moment keine Kurzzeitparkplätze anzulegen und die Situation nach Beendigung der Bauarbeiten erneut zu beobachten.

7.5 Am Breitenstein, Parkplatz
Im östlichen Bereich des Parkplatzes „Am Breitenstein“ enden die angelegten und markierten Parkplätze mit einem Gehwegteilstück, an das die Wendeplatte anschließt. Da es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt, wird in den nächsten Wochen eine eindeutige Markierung dieser Parkplätze angebracht.

7.6 Kirchheimer Straße, Buscaps
In der Gemeinderatssitzung am 19.09.2011 wurde bereits informiert, dass die vorhandenen Bushaltestellen im Ort zu Buscaps (Bus hält zum Be- und Entsteigen auf der Straße) umgewandelt werden. Hierdurch können wichtige Minuten gewonnen werden, die zum Erreichen der Anschlusszüge in Kirchheim unerlässlich sind. Die Stadt Kirchheim als untere Verkehrsbehörde stimmte der Umwandlung der Bushaltestellen in Buscaps zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 zu.

7.7 Lindenstraße/Rauberweg, Unterführung
In den vergangenen Monaten wird die Unterführung vermehrt von Radfahrern, die nicht absteigen, genutzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob hier eine Lösung, z.B. ein „Bremshügel“, in Frage kommt. Die untere Verkehrsbehörde stellte fest, dass es keine effiziente Möglichkeit zur Verbesserung der Situation gibt. Bauliche Maßnahmen im unteren Bereich der Unterführung bieten ein enormes Gefährdungspotenzial, da widerrechtlich durchfahrende Radfahrer diese zu spät erkennen. Des Weiteren ist das Passieren der Unterführung für Fahrradfahrer mit Anhängern in manchen Fällen nicht möglich, da der Schrankenabstand hierfür zu eng ist. Hierfür wurde leider keine Lösungsmöglichkeit gefunden. Die Fahrradfahrer mit Anhängern werden gebeten, wie bisher den Fußgängerüberweg an der Teckstraße zu benutzen.

7.8 Teckstraße, Fußgängerüberweg
In der Gemeinderatssitzung am 19.09.2011 wurde beantragt, im Rahmen einer Verkehrskommission prüfen zu lassen, ob in der Teckstraße auf Höhe des Fußwegs zur Schillerstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen oder Ampelanlage) angelegt werden kann. Die Stadt Kirchheim, als untere Verkehrsbehörde lehnte einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle ab, da nach den geltenden Richtlinien Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen nicht genehmigt werden.

TOP 8
Schülerhort
Benutzungsordnung
Der Gemeinderat stimmte der Benutzungsordnung für den Schülerhort zu. Siehe Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 43/2011.

TOP 9
Verschiedenes

9.1 Winterschafweide
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage nach dem  aktuellen Stand bez. der Verpachtung der Winterschafweide gestellt. Der Vorsitzende antwortete, dass in den kommenden Wochen Gespräche mit den Bewerbern geführt werden. Im Anschluss wird im Gremium über die Verpachtung der Winterschafweide beraten.

9.2 Veranstaltungshinweise
- Sonntag, 06. November 2011, Verkaufsoffener Sonntag
- Donnerstag, 10. November 2011, 19.00 Uhr (Einlass 18.30 Uhr) Bürgerversammlung „Ehrenamt – DABEI sein ist alles“
  in der Schloßberghalle
- Sonntag, 13. November 2011, Volkstrauertag