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Sitzung am 23.09.2019

Bericht

Gemeinderat

TOP 1

Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 + 3
Umbau Teckschule
Bauabschnitt 2021/2022 und
Umsatzsteuerangelegenheiten Teckschule
Der Gemeinderat hat in der Sitzung den letzten Bauabschnitt in der Teckschule für die Jahre 2021/2022 mit einem Investitionsumfang von voraussichtlich 3,84 Mio. € zur Umsetzung freigegeben. Im Bauumfang enthalten ist eine Vollküche mit Mensa. Der Küchenbetrieb soll dabei an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Um dabei umsatzsteuerrechtlich korrekt zu handeln, soll eine „Verpachtungs-BgA“ verwirklicht werden.

Die zeitliche Umsetzung soll so erfolgen, dass zum Beginn des Schuljahres im September 2022 alle Maßnahmen abgeschlossen sind und damit ab diesem Zeitpunkt alle Klassenstufen 1 bis 4 in der Teckschule an einem Standort unterrichtet werden können. Die Nutzungen in der Alten Schule (Schülerhort) und Schlössleschule (Klassenstufen 1 und 2) werden an diesen beiden Standorten somit noch bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 fortgeführt. Danach kann dann eine Nachnutzung der beiden Grundschulgebäude im Ortskern erfolgen.

TOP 4
Straßensanierungsprogramm 2020 ff.

Für die Jahre 2020 ff. wurde vom Gemeinderat eine Prioritätenliste für die Ertüchtigung sanierungsbedürftiger Straßen festgelegt. Das Ingenieurbüro infra-teck wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung für einen Teilabschnitt der Hanfstraße (zwischen Kirchheimer Straße und Gartenstraße) sowie für die Hölderlin-, Uhland- und Mörikestraße vorzubereiten. Über die weitere zeitliche Umsetzung der Sanierungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans 2020.

Top 5
Feldwegesanierung 2020 ff.
Die Feldwege Hundesportplatz und Taläcker müssen saniert werden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, als erste Priorität den Feldweg Taläcker in den Jahren 2020 ff. zu ertüchtigen. Zudem wurde darüber informiert, dass die Arbeiten zum Feldweg im Eulengreuth erneut ausgeschrieben wurden. Da die bisher ausgeführten Arbeiten erhebliche Mängel aufweisen, wurde der Vertrag mit der ursprünglich beauftragten Baufirma gekündigt. Bei der erneuten Ausschreibung wurden die Arbeiten nun an die Firma Waggershauser aus Kirchheim zum Preis von 184.741,81 € vergeben. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Oktober/November ausgeführt werden. Gegen die ursprünglich beauftragte Baufirma werden Schadensersatzforderungen in fünfstelliger Höhe geltend gemacht.

TOP 6
Naturkindergarten
Sachstandsbericht
Der Gemeinderat fasste einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Naturkindergartens im Eulengreuth. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Planungen weiter voranzutreiben und alle nötigen Schritte zur Genehmigung in die Wege zu leiten. Durch den Beschluss sollen zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen und das pädagogische Angebot erweitert werden. Die Trägerschaft wird von der Gemeinde übernommen. Frühestens im Herbst 2020 liegen alle Voraussetzungen für die Inbetriebnahme dieser neuen Einrichtung vor.

Top 7
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2018
Feststellung durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Jahresabschluss zum 31.12.2018 für den Gemeindehaushalt festgestellt. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2019 sowie die öffentliche Auslegung vom 30.09.2019 bis zum 09.10.2019 wird hingewiesen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde nach der Kommunalen Doppik aufgestellt. Der Jahresabschluss besteht aus der sogenannten Drei-Komponenten-Rechnung:

  1. der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
  1. der Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) und
  1. der Bilanz (Vermögensrechnung).

Des Weiteren besteht der Jahresabschluss aus einem Anhang sowie einem Rechenschaftsbericht.

Ergebnisrechnung – Haushaltsjahr 2018:
In der Ergebnisrechnung werden alle Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Die Ergebnisrechnung beinhaltet auch die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen wie z. B. die Abschreibungen. Zunächst wird das ordentliche Ergebnis, dann das Sonderergebnis ermittelt. Beide Salden ergeben das Gesamtergebnis.

Der Saldo des Ergebnishaushalts erhöht bzw. vermindert das Eigenkapital der Gemeinde. Gesamtzusammenstellung über die Ergebnisrechnung 2018:

Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

Planansatz

2018

Euro

Ergebnis

2018

Euro

Vergleich

2018

Euro

1

Steuern und ähnliche Abgaben

9.271.099,00

9.298.031,30

26.932,30

2

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

2.932.567,00

2.908.435,03

-24.131,97

3

Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

234.711,00

278.735,53

44.024,53

5

Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einricht.

683.895,00

644.343,58

-39.551,42

6

Sonstige privatrechtliche Entgelte

543.235,00

515.520,07

-27.714,93

7

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

184.928,00

158.747,48

-26.180,52

8

Zinsen und ähnliche Erträge

110.478,00

106.821,37

-3.656,63

10

Sonstige ordentliche Erträge

348.087,00

364.279,87

16.192,87

11

Ordentliche Erträge (Summe aus Nr. 1 bis 10)

14.309.000,00

14.274.914,23

-34.085,77

12

Personalaufwendungen

3.584.532,00

3.589.284,08

4.752,08

14

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.765.618,00

1.932.651,27

-832.966,73

15

Abschreibungen

1.181.100,00

1.206.884,93

25.784,93

16

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

59.629,00

60.250,54

621,54

17

Transferaufwendungen

6.193.839,00

6.207.216,06

13.377,06

18

Sonstige ordentliche Aufwendungen

504.282,00

389.530,17

-114.751,83

19

Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nr. 12 bis 18)

14.289.000,00

13.385.817,05

-903.182,95

20

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nr. 11 und 19)

20.000,00

889.097,18

869.097,18

21

Außerordentliche Erträge

1.021.000,00

994.239,01

-26.760,99

22

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

34.866,66

34.866,66

23

Sonderergebnis (Saldo aus Nr. 21 und 22)

1.021.000,00

959.372,35

-61.627,65

24

Gesamtergebnis (Summe aus Nr. 20 und 23)

1.041.000,00

1.848.469,53

807.469,53

Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung müssen ausgeglichen sein. Nur wenn der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden kann, ist dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen und die stetige Aufgabenerfüllung sichergestellt.

Das ordentliche Ergebnis 2018 weist einen Überschuss von 889.097,18 € auf. Demnach liegt der gesetzlich geforderte Ausgleich vollumfänglich vor.

Finanzrechnung – Haushaltsjahr 2018:
Die Finanzrechnung umfasst alle Ein- und Auszahlungen und gibt einen Überblick über den Zahlungsmittelbestand der Gemeinde.

Ein wesentliches Augenmerk liegt in der Darstellung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In diesem Bereich werden die Informationen abgebildet, die kameral bisher im Vermögenshaushalt zu finden waren. Darüber hinaus enthält die Finanzrechnung sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen aus haushaltsfremden Vorgängen. Damit wird die Änderung des Bestands an Finanzierungsmitteln insgesamt nachgewiesen, der Bestand an liquiden Mitteln festgestellt und in die Bilanz übergeleitet. Gesamtübersicht über die Finanzrechnung 2018:

Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Planansatz

2018

Euro

Ergebnis

2018

Euro

Vergleich

2018

Euro

9

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.680.535,00

13.194.599,25

-485.935,75

16

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.337.900,00

12.101.748,00

-1.236.152,00

17

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (= alte kamerale Zuführungsrate)

342.635,00

1.092.851,25

-750.216,25

23

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.990.385,00

2.440.330,10

-1.550.054,90

30

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.960.146,00

3.724.524,20

-2.235.621,80

31

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus den Nr. 23 und 30)

-1.969.761,00

-1.284.194,10

-685.566,90

32

Finanzierungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 17 und 31)

-1.627.126,00

-191.342,85

1.435.783,15

35

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

889.702,00

393.572,88

-496.129,12

36

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

-737.424,00

202.230,03

939.654,03

39

Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0

107.927,61

107.927,61

41

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

-737.424,00

310.157,64

1.047.581,64

Der Stand der Liquidität zum 31.12.2018 beträgt in Summe 4.132.493,65 € (inkl. Festgeldanlagen und Liquidität der Eigenbetriebe).

Bilanz – Haushaltsjahr 2018:

Die Bilanz wird nur zum Jahresabschluss erstellt – und einmalig eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016. Es gibt keine Planbilanz. Sie stellt, wie die Bilanz im kaufmännischen Rechnungswesen, das Vermögen und die Finanzierungsmittel gegenüber.

Die Aktivseite der kommunalen Bilanz, die das Vermögen der Gemeinde Dettingen abbildet, dokumentiert die Kapitalverwendung und beantwortet die Frage, wie die Mittel eingesetzt wurden. Die Passivseite dokumentiert dagegen die Mittelherkunft und beantwortet die Frage, wie das Vermögen der Gemeinde finanziert wird. Die Vermögensrechnung gilt als tragende Säule des 3-Komponenten-Modells. Sie sorgt dafür, dass die drei Bausteine systematisch miteinander verbunden werden.

Die Kreditmarktverschuldung im Kämmereihaushalt beträgt zum 31. Dezember 2018 insgesamt 2.560.843,18 €. 2018 waren Darlehensaufnahmen mit 500.000 € erforderlich. Bei 6.134 Einwohnern zum 30.06.2018 ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018 von 417,48 € (Vorjahr: 357,577 €).

Stand der Bilanz zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 im Vergleich:

 



TOP 8
Finanzzwischenbericht 2019 und
I. Nachtragshaushaltssatzung 2019
Zum Sitzungsauftakt nach der Sommerpause gab der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2019 ist die vom Gemeinderat am 18.02.2019 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 (mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Des Weiteren wurde vom Gemeinderat ein I. Nachtragshaushaltsplan für 2019 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes mit öffentlicher Auslegung erfolgt, sobald die Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen vorliegt.

Die Haushaltssatzung 2019 sieht eine Kreditaufnahme über 1,0 Mio. € im Kämmereihaushalt für 2019 vor. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Kreditaufnahme in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Durch den Nachtragshaushalt werden die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht voraussehbaren Einflüsse auf die Gemeindefinanzen berücksichtigt. Die größten Veränderungen im Überblick:

Bezeichnung

Haushaltsplan

2019

I. Nachtrag

2019

Veränderung

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

14.901.000 €

15.276.888 €

375.888 €

Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen

15.863.000 €

15.957.973 €

94.973 €

Ordentliches Ergebnis

- 962.000 €

- 681.085 €

280.915 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.474.626 €

14.850.514 €

375.888 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.316.050 €

14.417.023 €

100.973 €

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushaltes

158.576 €

433.491 €

274.915 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 2.720.112 €

- 2.333.857 €

386.255 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-Bedarf

- 2.561.536 €

- 1.900.366 €

661.170 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

816.497 €

816.497 €

0 €

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes

- 1.745.039 €

- 1.083.869 €

661.170 €

Verpflichtungsermächtigungen

2.540.000 €

3.690.000 €

1.150.000 €

Schuldenstand - 31.12.2019 unverändert

3.377.341 €

3.377.341 €

0 €

Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt wurden sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite die wesentlichen und bereits absehbaren Veränderungen berücksichtigt. Auf der Ertragsseite ergeben sich mehrere Veränderungen. In Summe erhöhen sich die Erträge um insgesamt + 375.888 €. Bezogen auf die bisher veranschlagten ordentlichen Erträge von 14.901.000 € entspricht dies einer Steigerung von + 2,52 %.

Auf der Aufwandsseite ergeben sich im Saldo höhere Aufwendungen von + 94.973 € gegenüber der Haushaltsplanung.

Finanzhaushalt / Investitionsprogramm
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 375.888 €. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 100.973 €. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (= alte kamerale Zuführungsrate) erhöht sich von bisher 158.576 € auf 433.491 €; dies entspricht somit einer Verbesserung von + 274.915 €. Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit reduziert sich von – 2.720,112 € auf insgesamt – 2.333.857 €.

Liquidität
In der Kommunalen Doppik ist ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu richten oder genauer gesagt: Was hat die Gemeinde an “Geld“ tatsächlich in der Kasse. Hiernach richtet sich auch die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Kreditaufnahmen notwendig werden. Der Stand der Liquidität zum 01.01.2019 beträgt 4.132.493,65 €. Allerdings sind hier auch die liquiden Mittel der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung aufgrund der Einheitskasse enthalten. Ohne Mittel der Eigenbetriebe ergeben sich zum 01.01.2019 3.915.324,76 €.

Der Mindestbestand der Liquidität im Jahr 2019 (§ 22 II GemHVO) beträgt voraussichtlich 232.432 €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2022 verbleiben voraussichtlich nur noch liquide Mittel von 469.302 €.

Rücklagen
Die Rücklagen in der Doppik sind Teil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der doppischen Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Es sind somit keine Bestände von liquiden Mitteln, denen bei Bedarf Beträge entnommen werden können.

Rücklagen aus

Ordentlichem Ergebnis

Sonderergebnis

Stand zum 01.01.2018:

+ 1.133.051,94 €

+ 984.730,68 €

Zugang 2018:

+ 889.097,18 €

+959.372,53 €

Stand zum 01.01.2019:

+ 2.022.149,12 €

+ 1.944.103,21 €

voraussichtl. Zugang 2019:

0,00 €

+ 400.000 €

voraussichtl. Abgang 2019:

- 681.085,00 €

0,00 €

voraussichtlicher

Stand zum 01.01.2020:

+ 1.341.064,12 €

2.344.103,21 €

Verpflichtungsermächtigung
Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung zur Eingehung von Leistungen und Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren; § 86 GemO, § 11 GemHVO) wurden im Nachtragshaushalt gegenüber dem Haushalt 2019 vorgenommen. Im Haushaltsplan 2019 betrug der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2.540.000 €. Der Gesamtbetrag erhöht sich im Rahmen des I. Nachtrags auf 3.690.000 €.

Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Die Erträge und Aufwendungen in den Erfolgsplänen der Eigenbetriebe sowie die Einnahmen und Ausgaben in den Vermögensplänen entwickeln sich im Rahmen der Planungen.

Haushaltsplan 2020
Der Haushaltsplan 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung 2019 bis 2023 wird voraussichtlich am 09.12.2019 in den Gemeinderat eingebracht werden.

TOP 9
Überörtliche Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Unterrichtung des Gemeinderates
Der Gemeinderat nahm vom Prüfungsbericht sowie von den wesentlichen Feststellungen für die turnusmäßige Prüfung der Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt Kenntnis. Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie in Stichproben ausgewählte Verwaltungsbereiche erstreckt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß gearbeitet hat.

TOP 10
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kirchheimer Straße – Ortskern II“
2. Erweiterung der Gebietsabgrenzung
Satzungsbeschluss
Es wurde vom Gemeinderat beschlossen das Gebiet der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Kirchheimer Straße – Ortskern II“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms zu erweitern. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

TOP 11
Bebauungsplan „Nördlich der Mühlstraße“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Änderungsentwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Mühlstraße“. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

TOP 12
Bebauungsplan „Untere Straßenäcker II“ – 6. Änderung
Feststellung des Änderungsentwurfs
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat beschloss den Änderungsentwurfs des Bebauungsplans „Nördlich der Mühlstraße“. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

TOP 13
Bebauungsplan „Nördlich der Bahnhofstraße“
Erste Verlängerung der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre im Bereich „Nördlich der Bahnhofstraße“ wurde um ein Jahr verlängert. Auf die Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.

TOP 14
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von Spenden für Liegebänke im Schul- du Sportgebiet in Höhe von 3.951,40 € zu.

TOP 15
Verschiedenes
Bürgermeister Haußmann gab in der Sitzung bekannt, dass er sich bei der nächsten Bürgermeisterwahl im März 2020 erneut zur Wahl stellen wird

.

 

 

Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst