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Sitzung am 22.11.2021

Bericht

Gemeinderat

TOP 1
Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost
Städtebaulicher Vorentwurf und Bürgerbeteiligung

Im Gemeinderat wurden als Auftakt zur weiteren Beteiligung der Dettinger Bürger*innen die Ideen zur künftigen Bebauung des Wohngebietes Guckenrain-Ost vorgestellt. Das unbebaute rd. 2,6 Hektar große Gelände sollte bereits in den 70er Jahren bebaut werden, doch das scheiterte an einer geeigneten Anschlussmöglichkeit für das Abwasser.

In der Sitzung wurden nun zwei Planvarianten vorgestellt. Dies war notwendig, da derzeit gemeindeeigene Flächen als Gemüsegärten verpachtet sind, und sich die Frage stellt, ob diese Flächen ganz oder teilweise in die Bebauung einbezogen werden. Angedacht ist ein guter Mix von Mehrfamilienhäusern, Reihen- und Doppelhäusern bis hin zu freistehenden Einfamilienhäusern. Auch die Dachformen unterscheiden sich. Im Süden, nahe der bestehenden Bebauung, fügen sich Satteldächer ein. Ansonsten sollen die Gebäude aus ökologischen Gründen ein begrüntes Flachdach erhalten.

Die Verwaltung wurde mit der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer beauftragt. Weiter soll die Öffentlichkeit beteiligt und ein Stimmungsbild eingeholt werden.

Die Einladung sowie weitere Informationen bzgl. der Bürgerinformationsveranstaltung am 01. Dezember 2021 finden Sie im Mitteilungsblatt.

Das Gremium beauftragte einstimmig das Büro Geoteck mit der Erstellung eines Vorentwurfs für die Erschließungsplanung.

TOP 2
Vorstellung Kanalisationsplan
Sanierungs- und Investitionsprogramm

Das Ingenieurbüro infra-teck stellte die Ergebnisse des neuen Allgemeinen Kanalisationsplan vor. Dabei wurde die hydraulische Leistungsfähigkeit des bestehenden Kanalnetzes berechnet. Insgesamt sind 107 Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von ca. 3,6 km zu erneuern. Je nach Finanzierbarkeit ist eine zeitliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bis zum Jahr 2050 vorgesehen. Die Gesamtkosten zur Beseitigung der hydraulischen Engpässe belaufen sich, einschließlich der Baunebenkosten, auf ca. 11,3 Mio. €. 

Die Gemeinde muss zudem eigenverantwortlich die Kanäle überprüfen, um eventuelle Schäden, wie z. B. das Austreten von Abwasser oder das Eindringen von Grundwasser, festzustellen. Die bei der Kanalbefahrung im Jahr 2010 festgestellten erforderlichen Maßnahmen werden nun sukzessive umgesetzt. 2022 soll zunächst mit der Mörikestraße begonnen werden. Die Arbeiten werden in den darauffolgenden drei Jahren in der Blumenstraße, Rosenstraße und Austraße fortgesetzt. Von 2023 und 2024 muss mit Kosten von insgesamt 550.000 € gerechnet werden. Das weitere Sanierungsvolumen für die Zeit von 2025 bis 2039 beläuft sich auf ca. 3,75 Mio.€.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Abschluss der notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis einschließlich 2024. 

TOP 3
Finanzzwischenbericht 2021 und I. Nachtragshaushaltssatzung 2021

Der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, gab in der Sitzung einen Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde, die Ergebnisse der November-Steuerschätzung sowie die aktuellen finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2021 ist die vom Gemeinderat am 22.02.2021 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 (mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Des Weiteren wurde vom Gemeinderat nun ein I. Nachtragshaushaltsplan für 2021 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes mit öffentlicher Auslegung erfolgt, sobald die Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen vorliegt. 

Erfreulicherweise entwickelt sich die Haushaltslage, nicht zuletzt dank eines robusten Gewerbesteueraufkommens, deutlich positiver, als es noch zum Jahresanfang zu erwarten war. 

Die Haushaltssatzung 2021 sieht eine Kreditaufnahme über 1 Mio. € im Kämmereihaushalt für 2021 vor. Aufgrund des vorhandenen Liquiditätsbestandes wird diese bei Bedarf erst im Jahr 2022 in Anspruch genommen werden. Aus dem Jahr 2020 steht noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 500.000 € zur Verfügung. Auf diese kann nun verzichtet werden. 

Durch den Nachtragshaushalt werden die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht voraussehbaren Einflüsse auf die Gemeindefinanzen berücksichtigt. Die größten Veränderungen im Überblick:

Bezeichnung

Haushaltsplan

I. Nachtrag

Veränderung

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

14.778.000 €

15.820.000 €

+ 1.042.000 €

Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen

16.775000 €

16.817.000 €

+ 42.000 €

Ordentliches Ergebnis

- 1.997.000 €

- 997.000 €

+ 1.000.000 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.275.463 €

15.317.463 €

+ 1.042.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.238.245 €

15.280.245 €

+ 42.000 €

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus dem Ergebnishaushalt

- 962.782 €

37.218 €

+ 1.000.000 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 2.763.667 €

- 1.347.389 €

+ 1.416.278 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 

- 3.726.449 €

- 1.310.171 €

+ 2.416.278 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

795.598 €

795.598 €

0 €

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes

- 2.930.851 €

- 514.573 €

+ 2.416.278 €

Verpflichtungsermächtigungen

3.169.000 €

4.419.000 €

+ 1.250.000 €

Schuldenstand - 31.12.2021

4.488.937 €

3.988.937 €

- 500.000 €

Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021 sowie der November-Steuerschätzung 2021 wurden, soweit diese bis zum 20.11.2021 vorlagen, eingearbeitet. Die Verwaltung hat den Kommunalen Finanzausgleich auf dieser Grundlage bis 2024 neu berechnet. 

In Summe ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung (mit Fortschreibung der Finanzplanung) folgende Ergebnis-Änderungen:

Ordentliches Ergebnis (Ressourcenverbrauch):

 

Ordentliches 

Ergebnis bisher:

Ordentliches 

Ergebnis neu:

Veränderung:

Haushaltsjahr 2021:

- 1.997.000 €

- 997.000 €

+ 1.000.000 €

Haushaltsjahr 2022:

- 2.689.000 €

- 1.718.630 €

+ 970.370 €

Haushaltsjahr 2023:

- 714.000 €

- 737.566 €

- 23.566 €

Haushaltsjahr 2024:

167.000 €

59.889 €

- 107.111 €

Veränderung gesamt:

+ 1.839.693 €

 Liquiditätsentwicklung aus laufender Verwaltungstätigkeit:

alte kamerale 

Zuführungsrate

Zahlungsmittel-

überschuss / -bedarf 

bisher

Zahlungsmittel-

überschuss / -bedarf 

bisher


Veränderung:

Haushaltsjahr 2021:

- 962.782 €

+ 37.218 €

+ 1.000.0000 €

Haushaltsjahr 2022:

- 1.588.060 €

- 587.690 €

+ 1.000.370 € 

Haushaltsjahr 2023:

539.003 €

485.437 €

- 53.566 €

Haushaltsjahr 2024:

1.394.613 €

1.287.502 €

- 107.111 €

Veränderung gesamt:

+ 1.839.693 €

Insgesamt verbessert sich in den Jahren 2021 bis 2024 das ordentliche Ergebnis um + 1.839.693 €. In gleicher Höhe verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss.

Ergebnishaushalt 2021
Im Ergebnishaushalt wurden sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite die wesentlichen und bereits absehbaren Veränderungen berücksichtigt. Auf der Ertragsseite ergeben sich mehrere Veränderungen. In Summe erhöhen sich die Erträge um insgesamt + 1.042.000 €. Bezogen auf die bisher veranschlagten ordentlichen Erträge von 14.778.000 € entspricht dies einer Steigerung von + 7,05 %

Auf der Aufwandsseite ergeben sich im Saldo höhere Aufwendungen von + 42.000 € gegenüber der Haushaltsplanung. 

Finanzhaushalt / Investitionsprogramm
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 1.042.000 €. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 42.000 €. Im Saldo verbessert sich damit das Liquiditätsergebnis um 1. Mio. €.  

Liquidität
In der Doppik ist ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu richten oder genauer gesagt: Was hat die Gemeinde an “Geld“ tatsächlich in der Kasse. Hiernach richtet sich auch die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Kreditaufnahmen notwendig werden. Der Stand der Liquidität zum 01.01.2021 beträgt 5.485.948 €. Der Mindestbestand der Liquidität im Jahr 2021 (§ 22 II GemHVO) beläuft sich auf 257.823 €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2024 verbleiben voraussichtlich nur noch liquide Mittel von 2.878.974 €.

Rücklagen
Die Rücklagen in der Doppik sind Teil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der doppischen Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Es sind somit keine Bestände von liquiden Mitteln, denen bei Bedarf Beträge entnommen werden können. 

Rücklagen aus

Ordentlichem Ergebnis

Sonderergebnis

Stand zum 01.01.2021:

+ 4.612.344 €

+2.053.219 €

Zugang/Abgang 2021 - Plan:

- 997.000 €

+ 10.000 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021:

+ 3.615.344 € 

+ 2.063.219 €

Verpflichtungsermächtigung
Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung zur Eingehung von Leistungen und Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren; § 86 GemO, § 11 GemHVO) wurden im Nachtragshaushalt gegenüber dem Haushalt 2020 vorgenommen. Im Haushaltsplan 2021 betrug der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) 3.169.000 €. Der Gesamtbetrag erhöht sich im Rahmen des I. Nachtrags auf 4.119.000 €.

Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan sowie die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan entwickeln sich im Rahmen der Planungen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
Der vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 beschlossene und von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 22.03.2021 (AZ 461-904.11) genehmigte Wirtschaftsplan 2021 wurde wie folgt geändert:

1. Das Volumen des Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan und Vermögensplan) beträgt unverändert 1.522.000 €.

2. Die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan bleiben unverändert.

3. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenplan bleiben unverändert. 

4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen    
    (Kreditermächtigung) bleibt unverändert. 

5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 340.000 € und somit von 280.000
auf 620.000 €.

6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 400.000 €.

7. Es erfolgen keine Änderungen an der Stellenübersicht.  

Aufgrund der Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen wird ein Nachtrag am Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung erforderlich. 

Haushaltsplan 2022
Der Haushaltsplan 2022 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2025 wird voraussichtlich am 21.02.2022 in den Gemeinderat eingebracht werden.

Den I. Nachtragshaushaltsplan für 2021 finden Sie unter www.dettingen-teck.de in der Rubrik Rathaus/Bürgerservice – Gemeinderat / Ratsinformationssystem – Sitzung vom 22.11.2021.  

TOP 4
Neuverpachtung Winterschafweide
Zeitraum 2022 bis 2028

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neuverpachtung der Winterschafweide in den Jahren 2022 bis 2028 an die beiden Bewerber.

TOP 5
Freie Evangelische Schule Kirchheim
Antrag auf schülerbezogene Förderung

Der Antrag der Freien Evangelischen Schule Kirchheim auf freiwillige Erstattung eines entgangenen Landeszuschusses für einen neu aufgenommenen Schüler wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

TOP 6
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 10 € für die Kindertagesstätte Wirbelwind zu und bedankte sich bei dem Spender.

 

TOP 7
Verschiedenes

Entscheidung über Gemeinderatssitzungen im online-Format
Die Gemeinderatssitzungen in den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 finden aufgrund der Alarmstufe II im Landkreis Esslingen online statt (5 Jastimmen, 3 Neinstimmen, 6 Enthaltungen). 

 

 

 

Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst