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Sitzung am 22.02.2021

Bericht

Gemeinderat

TOP 1
Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021
Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2021

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan 2021 sowie die Wirtschaftspläne der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2021 einstimmig festgestellt. Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit sowie zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen vorgelegt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne für das Jahr 2021 erfolgt in einem der nächsten Mitteilungsblätter.

TOP 2
Strategischer regionaler Vorhaltestandort Dettingen/Kirchheim
Abschluss einer Grundsatzvereinbarung und Mittelbereitstellung

Im Entwurf des Flächennutzungsplans 2035 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim – Dettingen – Notzingen ist die Fläche „Hungerberg“ auf Markung Dettingen als regional bedeutsamer Vorhaltestandort für Gewerbe mit Zukunftstechnologien enthalten. 

Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart macht konkret das Angebot einer partnerschaftlichen Entwicklung eines Vorhaltestandortes für Gewerbe an die drei Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft. Digitalisierung, Elektromobilität, vernetztes und autonomes Fahren sowie neue Mobilitätskonzepte sind Aspekte eines umfassenden Prozesses, den die Unternehmen, die Kommunen und die Region in den kommenden Jahren für eine zukunftsorientierte Entwicklung bewältigen und gestalten müssen. Um ansässige Unternehmen in diesem Prozess zu unterstützen, benötigt die Region Stuttgart Ansiedlungsflächen in einer Größenordnung ab 10 bis 20 ha mit guten Infrastrukturanbindungen. Da derartige Flächen für den zukünftigen Bedarf nicht vorhanden sind, entschied sich die Region, strategische regionale Vorhaltestandorte für regional bedeutsame Investitionsprojekte des technologischen und ökonomischen Wandels zu entwickeln. Dazu soll eine Grundsatzvereinbarung zwischen der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart sowie der Gemeinde Dettingen, der Stadt Kirchheim und der Gemeinde Notzingen abgeschlossen werden. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll in die Projektvorbereitungsphase eingetreten werden, damit Themen wie Kostenaufteilung, gemeinsame Durchführung von planungsrechtlichen Verfahren usw. geregelt werden. Beim Abschluss der Grundsatzvereinbarung handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Projektdurchführungsbeschluss. Hierüber ist erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Gremien aller vier Projektbeteiligen zu entscheiden. 

Vor dem Beschluss zur Grundsatzvereinbarung stellte Gemeinderat Beck den Antrag auf einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung: Soll das 42 ha große Gebiet Hungerberg aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden? 

Da der Gemeinderat am 16.11.2020 jedoch bereits beschlossen hat, die Fläche Hungerberg in das Flächennutzungsplanverfahren aufzunehmen, ist der gestellte Antrag jedoch nach der Gemeindeordnung innerhalb von sechs Monaten danach unzulässig. Zudem wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vereinbart, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Gesamtfläche nochmals genau zu betrachten. Bürgermeister Haußmann erläuterte ausführlich die Rechtslage hierzu.

Des Weiteren stellte Gemeinderat Beck den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dieser wurde abgelehnt (4 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 5 Enthaltungen).

Der Gemeinderat stimmte der Grundsatzvereinbarung zu (7 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 2 Enthaltungen). 

TOP 3
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

In der Sitzung wurde über die Anpassung der Entschädigungen beraten. Dabei handelt es sich auf der einen Seite um die Entschädigung von Gemeinderät*innen und auf der anderen Seite für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten wie beispielsweise als Wahlhelfer. Der Gemeinderat entschied, die Sitzungsgelder zukünftig pauschal abzurechnen (12 Jastimmen, 3 Enthaltungen). Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einstimmig zu.

 

 

 

Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst