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Bericht aus der Sitzung am 20.03.2006

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen

Die Tiefgaragenzufahrt zu den Gebäuden Am Breitenstein 5 - 19 soll überdacht werden. Da die Überdachung außerhalb der überbaubaren Fläche liegt und wie ein Gebäude wirkt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Technische Ausschuss erteilte diesem Vorhaben das Einvernehmen.

Am Schulgebäude der Teckschule entstehen regelmäßig beträchtliche Sachschäden durch Vandalismus. Die Täter konnten leider nur selten gefasst werden. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Gebäude und den Fahrradabstellbereich künftig mit Kameras zu überwachen. Diesem Vorschlag wurde in vollem Umfang zugestimmt. Künftig werden 5 Kameras das Schulgelände überwachen. Sollten trotz dieser Maßnahme weitere Schäden entstehen, können die Aufzeichnungen an die Polizei zur Ermittlung der Täter weitergeleitet werden. 

TOP 2
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Aufstellung des Bebauungsplanes „Öläcker“
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztezentrum Kirchheim“
Der Bereich zwischen Daimler-, Henrietten-, Kolb- und Schöllkopfstraße soll neu geordnet werden. Um die baurechtlichen Voraussetzung hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Öläcker“ geplant. Auf den Grundstücken Ecke Stuttgarter Straße/Steingaustraße soll ein Ärztezentrum mit  verschiedenen Arztpraxen, Seminarräumen, Physiotherapie und einer Altenpflegeeinrichtung entstehen. Um diese Planung realisieren zu können, beabsichtigt die Stadt Kirchheim, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztezentrum Kirchheim“ aufzustellen. In beiden Bebauungsplanverfahren werden keine Anregungen vorgebracht, da Planungsziele der Gemeinde nicht berührt werden.

TOP 3 Gemeindeverwaltungsverband Lenningen
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2015
Der Planungszeitraum des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Lenningen (Lenningen mit allen Ortsteilen, Erkenbrechtsweiler, Owen) ist bis zum Jahr 2000 ausgelegt. In der Fortschreibung, die den Planungshorizont bis 2015 beinhaltet, sollen die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen sowie die städtebaulichen Ziele dargestellt werden. Da Belange der Gemeinde Dettingen dadurch nicht berührt werden, werden im Fortschreibungsverfahren keine Anregungen vorgebracht.

TOP 4
Verschiedenes

Frostschäden
Ein Ratsmitglied fragte nach, ob aufgrund des strengen Winters mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand im Bereich der Feldwege zu rechnen sei. Von der Verwaltung wurde geantwortet, dass zur Zeit die verschiedenen Schäden ermittelt werden. Das Ergebnis werde der Feldwegkommission vorgestellt und das weitere Vorgehen festgelegt. 

 

Gemeinderat  

TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.

TOP 2 Freiwillige Feuerwehr Dettingen
Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters
Der Kommandant Jürgen Holder und sein Stellvertreter, Herr Rainer Holder, wurden bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 21.01.2006 einstimmig wieder gewählt. Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderates.  Bürgermeister Haußmann und der Gemeinderat bedankten sich bei beiden Herren für die Bereitschaft, das Kommando für weitere fünf Jahre zu übernehmen und stimmten der Wahl einstimmig zu. Besonders gelobt wurden die Aktivitäten der Feuerwehr zur Brandschutzerziehung in den Kindergärten und der Schule sowie die sehr gute Öffentlichkeitsarbeit.   

TOP 3 
Bebauungsplan  „Guckenrain Süd“ 
Behandlung der Anregungen 
Satzungsbeschluss 
Durch die Änderung ist künftig im rückwärtigen Bereich des östlichen Ammerweges die Errichtung vom Geschirrhütten möglich. Die von den Grundstückseigentümern während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat hat die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

TOP 4 Bebauungsplan „Im Goldmorgen“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Entwurfes
Für das Gebiet „Im Goldmorgen“ wurde untersucht, auf welchen Grundstücken und in welcher Form künftig die Zulassung von überdachten Stellplätzen (Carports) außerhalb der überbaubaren Flächen denkbar wäre. In einem städtebaulichen Entwurf wurde ein Lösungsvorschlag dargestellt. Im Bereich der Grundstücke Im Goldmorgen 19 – 27 waren zunächst aus städtebaulichen Gründen keine zusätzlichen Stellplatzflächen vorgesehen. Um eine größtmögliche Gleichbehandlung im Gebiet zu erreichen hat der Gemeinderat jedoch vorgeschlagen, dass auch in diesem Bereich Flächen ausgewiesen werden sollen. Der vorgelegte Entwurf wird nach Einarbeitung der Änderung in der nächsten Sitzung festgestellt und anschließend öffentlich ausgelegt.

TOP 5
Neugestaltung des Kirchenvorplatzes
Abschluss der Ordnungsmaßnahme
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Ev. Kirchengemeinde im Rahmen des Landessanierungsprogramms einen Zuschuss zur Neugestaltung des Kirchenvorplatzes zu gewähren. Die Höhe des Zuschusses hat sich an der Vergabesumme für die Bauleistungen orientiert. Während der Baumaßnahmen wurden in Abstimmung mit der bürgerlichen Gemeinde weitere Maßnahmen als notwendig erachtet und durchgeführt (Sanierung an der Treppenanlage zum Rathausplatz etc.). Hierdurch haben sich nicht nur die Gesamtkosten, sondern auch der Landeszuschuss erhöht. Der hiervon auf die Ev. Kirchengemeinde entfallene Betrag wird von der Gemeinde weitergeleitet.

TOP 6 Baugebiet „Erweiterung Goldmorgen /Obere Straßenäcker“
Festlegung des Einwurfs- und Zuteilungswertes
Bodenordnung und Erschließung
Das geplante Baugebiet „Erweiterung Goldmorgen/Obere Straßenäcker“ soll analog zum Baugebiet „Hinterlohrn“ im Wege der Baulandumlegung nach Werten erschlossen werden. Zur Anwendung der Wertumlegung ist vorab eine Wertermittlung der Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke notwendig. Gesetzliche Grundlage der Wertermittlung im Umlegungsverfahren sind die §§ 57 und 58 BauBG. Das Gesetz bezieht sich dabei auf den Verkehrswert von Grund und Boden zum Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses. Auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes in Dettingen von 338 Euro/m² für erschlossenes, unbebautes Bauland wurden der Einwurfs- und Zuteilungswert ermittelt und im Gutachterausschuss beraten. Diese Werte dienen als Orientierung für die Grundstücksverhandlungen. Der Gemeinderat hat dem vorgeschlagenen Einwurfswert für Rohbauland von 109 Euro/m² und dem Zuteilungswert von 218 Euro/m² zugestimmt. Außerdem wurden die weiteren Rahmenbedingungen bezüglich der Bodenordnung und Erschließung festgelegt. Über einen städtebaulichen Vertrag sollen alle Kosten, die Voraussetzung für die Erschließung des Baugebietes sind, an die beteiligten Grundstückseigentümer weitergegeben werden. Folgekosten für Infrastruktur (z.B. Kindergarten, Schule, ÖPNV etc.) werden nicht abgerechnet. Die in der Baulandumlegung zugeteilten Grundstücke werden mit einem Baugebot von 8 Jahren (mit 2-jähriger Verlängerungsfrist) belegt. Das Büro Geoteck wurde beauftragt, auf dieser Basis die Grundstücksverhandlungen zu führen.

TOP 7
Verschiedenes

Haushalt 2006
Von der Verwaltung wurde berichtet, dass das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung bestätigt hat. Die im Haushalt 2006 vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden genehmigt. Positiv wurde die Anpassung der Realsteuerhebesätze bewertet. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin an der Haushaltskonsolidierung gearbeitet werden muss, um den Verwaltungshaushalt spätestens ab 2008 in die Lage zu versetzen, die  Mindestforderungen der Gemeindehaushaltsverordnung (Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt) zu erfüllen.

Bau der Verbundschule
Die bisherige Baufirma hat Insolvenz angemeldet. Von der Verwaltung wurde berichtet, dass die Firma MOST aus Dettingen vom Landkreis mit dem Weiterbau der Verbundschule beauftragt worden ist.

Veranstaltungshinweise
Bürgermeister Haußmann wies auf das 71. Landes-Filmfestival am 25. und 26. März in der Schloßberghalle jeweils von 9 – 18 Uhr hin. Die Besucher können sich auf insgesamt 41 Filme der verschiedensten Kategorien freuen.

Am 8. April findet die Jahresfeier des Gesangvereins in der Schloßberghalle statt. Auch hier wird wieder ein abwechslungsreiches Programm geboten. Zu beiden Veranstaltungen ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.  

Blumenschmuck
Ein Ratsmitglied regte an, am Rathaus und an der Alten Schule während der Sommerzeit wieder Blumenschmuck anzubringen. Von der Verwaltung wird erklärt, dass man aufgrund des Pflegeaufwandes bzw. häufiger Zerstörung, insbesondere am Rathaus, bis auf weiteres davon absehen wolle.