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Bericht aus der Sitzung am 15.09.2003

Technischer Ausschuss 

TOP 1 Bausachen - Anlegung von Stellplätzen und Nutzungsänderung einer Garage in ein Gartenhaus "Lindengarten", Flst. 3145 Dieses Gewerbegrundstück wird als Abstellfläche für Wohnwagen genutzt. Die bestehende Garage liegt innerhalb der Grünfläche am Rande der Böschung zur Lauter und genoss bisher Bestandsschutz. Das Gebäude wurde im Rahmen von Renovierungsarbeiten komplett erneuert, so dass der Bestandsschutz erlischt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt das Bauwerk innerhalb der Pflanzgebotsfläche, die komplett von der Bebauung freizuhalten ist. Der Technische Ausschuss hat der Anlegung der Stellplätze und der Einrichtung von vier Zufahrten das Einvernehmen erteilt, mit Ausnahme der Plätze innerhalb der Freihaltefläche und 10 Stellplätzen, die ganz außerhalb der Baugrenze liegen. Der Nutzungsänderung der Garage in ein Gartenhaus wurde nicht zugestimmt. 

Umbauten und Nutzungsänderung Kirchheimer Straße 158 Dieses Gebäude wird derzeit umgebaut. Insgesamt ist die Nutzugsänderung für drei Wohnungen beantragt, die schon zu Wohnzwecken genutzt wurden und nachweislich Bestandsschutz genießen. Außerdem wurde auf dem Grundstück eine Ausstellungsfläche für PKWs außerhalb der Baugrenze angelegt und eine Werbeanlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erstellt. Den Maßnahmen wurde das Einvernehmen erteilt. 

Errichtung von Werbeanlagen Teckstraße 36 Gewerbegebiet, Flst. 3119, 3120 In der Teckstraße wurde eine Werbeanlage in Form einer Leuchtwerbepylone erstellt, die aufgrund ihrer Größe von über 0,5 m² genehmigungspflichtig ist. Der Bebauungsplan "Schul- und Sportgebiet" schließt jedoch rotierende und lichtreflektierende Werbeanlagen aus. Außerdem ist die Anlage teilweise außerhalb des Baufensters erstellt und wäre lediglich auf der Gebäudefläche zulässig. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen nicht erteilt, da weder der Standort noch die Art der Werbeanlage zulässig ist. 

Auf den unbebauten Grundstücken im Gewerbegebiet wurden ebenfalls genehmigungspflichtige Werbeanlagen erstellt. Da hier kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, müssen sich die Anlagen nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. In einem von Gewerbe geprägten Ortsteil sind nach aktueller Rechtssprechung Werbetafeln bis zu einer Größe von 3,80 m x 2,70 m zulässig. Diese Größe wird mit allen erstellten Schildern eingehalten, das Einvernehmen konnte daher erteilt werden. 

TOP 2 Teilung von Grundstücken Kirchheimer Straße 62 In Dettingen ist die Teilung von Grundstücken aufgrund Satzung genehmigungspflichtig. Geplant ist, eine Teilfläche dieses Grundstücks dem Grundstück Kirchheimer Straße 56/1 zuzuschreiben. Der Teilung wurde zugestimmt. 

TOP 3 Verschiedenes 

Parkscheibenregelung Gutenberger Straße 27/29 

Nach dem Umzug der Arztpraxis stellt sich die Frage, ob die Parkscheibenregelung in diesem Bereich noch erforderlich ist. Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen. 

Bauen ohne Baugenehmigung 

Aus der Mitte des Gremiums wurde kritisiert, dass sich die Fälle "Bauen ohne Baugenehmigung" häufen. Von der Verwaltung wurde dies bestätigt. Bekannte Fälle werden der Baurechtsbehörde gemeldet, die die Bautätigkeiten kontrolliert und bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen einen Bauantrag fordert, damit die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden kann. An dieser Stelle daher die dringende Bitte an alle Bauherren sich vor Beginn von Baumaßnahmen bei der Gemeinde oder dem Baurechtsamt zu erkundigen, für welche Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. 

Kreuzung Teckstraße/B 465 

Ein Ratsmitglied berichtete, dass viele Autofahrer direkt von der Hindenburgstraße in die Teckstraße und umgekehrt abbiegen; dies ist jedoch nicht zulässig. Es wurde nachgefragt, welche Maßnahmen in Frage kommen, um dies künftig zu unterbinden. Die Verwaltung erklärte, dass wohl keine weiteren baulichen Maßnahmen möglich sind. Die Polizei werde um vermehrte Kontrollen in diesem Bereich gebeten, außerdem soll die Situation vor Ort im Rahmen einer Verkehrsschau begutachtet werden. 

Durchgang Wehrweg - Hintere Straße 

Der Durchgang vom Wehrweg zur Hinteren Straße führt über gemeindeeigene Flächen aber auch über Privatflächen. Es wurde kritisiert, dass während dem "Dettinger Herbst" der Durchgang abgesperrt worden ist. Die Verwaltung antwortete, dass kein eingetragenes Recht für die Öffentlichkeit besteht, dieses Privatgrundstück als Durchgang zu benutzen. Die Absperrung wurde von der Gemeindeverwaltung aus Rücksichtnahme auf den Grundstückseigentümer bereits am Wehrweg errichtet. Ein ungewolltes Durchgehen der Festbesucher sollte damit unterbunden werden. Den Besuchern standen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um zum Fest bzw. nach Hause zu gelangen. 

Gemeinderat 

TOP 1 Bürgerfragestunde Eine Zuhörerinn kritisierte, dass bei dem im Mitteilungsblatt veröffentlichten Hinweis zum verkehrsberuhigten Bereich nicht ausdrücklich auf den Bereich "Am Kelterplatz" hingewiesen worden ist. 

Der Vorsitzende antwortete, dass sich der Hinweis im Mitteilungsblatt zum einen auf den Schulanfang und zum anderen auf die verkehrsberuhigten Bereiche im allgemeinen bezogen hätte. Künftig werde jedoch bei derartigen Hinweisen darauf geachtet, dass beide Bereiche (Schulstraße und Kelterplatz) genannt werden. 

TOP 2 Platzgestaltung Burghof / Schloßgasse - Vergabe des Planungsauftrages Das Stadtplanungsbüro Zoll aus Stuttgart wurde beauftragt, diesen Bereich wie bereits im Rahmenplan vorgesehen zu überplanen. Die Platzgestaltung wurde bereits für das Landessanierungsprogramm angemeldet. Durch den Bauwunsch eines Eigentümers in der Schloßgasse und der damit zusammenhängenden Grundstücksneuordnung sind Vorüberlegungen hinsichtlich Platzgestaltung, Straßenbreite, Verkehrsführung und Ausbaustandard erforderlich. 

TOP 3 Erneuerung der Fenster der Hauptschule - Vergabebeschluss In der Hauptschule sollen die alten Fenster und der Sonnenschutz erneuert werden. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die ortsansässige Firma Westermann hat das günstigste Angebot abgegeben. Die Gemeinde erhält für diese Maßnahme aus dem "Klimaschutz-Plus-Programm" des Landes einen Förderbetrag von 19.900 €. Die Gesamtkosten belaufen sich einschließlich aller Nebenkosten auf rd. 227.800 €. Mit den Arbeiten wird in den Herbstferien 2003 begonnen, die Ausführung erstreckt sich auf vier Bauabschnitte. Die Fertigstellung ist Ende August 2004 geplant. 

TOP 4 Baugebiet "Hinterlohrn" - Baugesuch zur Erstellung von Garagenhöfen Die Gemeinde erstellt auf den sog. "Quartiersplätzen" insgesamt drei Garagenbauwerke. Die Garagen werden anschließend verkauft. Das Baugesuch hierfür soll im Kenntnisgabeverfahren eingereicht werden. Dem stimmte das Gremium zu. 

TOP 5 Rad- und Feldweg Owen - Dettingen - Vergabebeschluss über die Ausgleichsmaßnahmen Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden eingehend erörtert und mit den Fachbehörden abgesprochen. Anstatt der ursprünglich vorgesehenen Pappeln sollen im Bereich des verlaufenden Limes Stieleichen gepflanzt werden. 

Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Firma Grün Team aus Eberhardtszell hat als günstigste Bieterin den Auftrag für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten erhalten. Die Maßnahmen werden von Ende September bis Ende Oktober durchgeführt. 

TOP 6 Anschluss Flughalle/Schützenhaus an die öffentliche Kanalisation - Vergabebeschluss Aus technischen Gründen war ein Anschluss dieser beiden Gebäude an das öffentliche Abwassernetz bisher nicht realisierbar. Die Entsorgung erfolgte ausnahmsweise über geschlossene Gruben. Mit Hilfe einer Pumpstation ist nun ein Anschluss über das Baugebiet "Hinterlohrn" möglich. Die Baumaßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Den Auftrag hat die Firma Knecht aus Aichtal als günstigste Bieterin zum Preis von 31.491,84 € erhalten. Für die Maßnahme wird vom Land ein Zuschuss von 12.400 € gewährt. Zudem müssen die beiden Vereine entsprechend der Abwassersatzung Beiträge bezahlen. 

TOP 7 Antrag der Fliegergruppe Dettingen - Start- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge Die Fliegergruppe beabsichtigt, den vereinseigenen Motorsegler zu verkaufen und gegen ein Ultraleichtflugzeug auszutauschen. Mit diesem Flugzeug können , wie mit dem Motorsegler, Schleppstarts durchgeführt werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat einem Probebetrieb für zwei Ultraleichtflugzeuge mit insgesamt 20 Starts zugestimmt. Dieser Probebetrieb findet am Wochenende vom 26.09. bis 28.09.2003 statt. Die Anwohner sind bereits von der Fliegergruppe über ihr Vorhaben informiert und zum Probebetrieb eingeladen worden. Nach dem Probebetrieb soll die Rückmeldung der Anwohner abgewartet werden und bei Bedarf ein Gutachten hinsichtlich Lärmwerten und möglichen Flugrichtungen in Auftrag gegeben werden. Mögliche Konflikte zwischen der bestehenden und geplanten Wohnbebauung und dem Flugbetrieb sollen bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. 

TOP 8 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Gemeindegebiet - Bericht und weiteres Vorgehen Das von der Gemeinde beschaffte Geschwindigkeitsmessanzeigegerät ist seit April 2003 im Einsatz. Messungen wurden in der Limburgstraße, der Gutenberger Straße, der Schulstraße und "Am Kelterplatz" durchgeführt. Vom Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Kirchheim werden in 7 Straßen an insgesamt 17 Standorten regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt. Es stellte sich die Frage, ob auch in den verkehrsberuhigten Bereichen "Am Kelterplatz" und in der Schulstraße künftig Radarkontrollen durchgeführt werden sollen. Das Gremium sprach sich vorerst dagegen aus. Vielmehr soll an die Vernunft der Autofahrer appelliert werden. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, verschiedene Aktionen in Zusammenarbeit mit Schule, Kindergarten und Polizei und die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessanzeigegeräts soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst werden. Bei der Stadt Kirchheim soll angeregt werden, die Radarkontrollen zu flexibleren Zeiten, insbesondere vermehrt abends, nachts und in den frühen Morgenstunden durchzuführen. 

TOP 9 Feststellung der Jahresrechnung 2002 Der Verwaltungshaushalt zeigt das "schlechteste Ergebnis aller Zeiten". Allein die Gewerbesteuer blieb um 593.930 € unter dem Planansatz von rd. 1,78 Mio €. Weniger Einnahmen waren auch aus dem Finanzausgleich, den Konzessionsabgaben und den Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu verzeichnen. 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben haben sich insbesondere durch die Behebung von Hochwasserschäden an der Lauter, der Einrichtung der neuen Kindergartengruppe im Pfarrsaal und der Kernzeitbetreuung ergeben. Aufgrund des negativen Rechnungsergebnisses war die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht möglich, so dass keine freien Investitionsmittel und nicht einmal die Mittel für die Schuldentilgung erwirtschaftet werden konnten. Um den Haushalt auszugleichen, musste eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 1,07 Mio € durchgeführt werden, was bedeutet, dass der laufende Betrieb mit Investitionsmitteln finanziert werden musste. Glücklicherweise hat die Gemeinde aus der Auskehrung des Eigenkapitals des Neckar-elektrizitätsverbandes rd. 1,42 Mio € erhalten, so dass der große Einnahmeausfall im Verwaltungshaushalt aufgefangen und die geplante Zuführung zur Allgemeinen Rücklage erhöht werden konnte. Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erfolgten nicht. 

Der Gemeinderat stellte die vorgelegte Jahresrechnung fest und stimmte den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zu. 

Der Leiter der Kämmerei, Herr Schwahn, stellte einen kurzen Finanzzwischenbericht für das Jahr 2003 vor. Die Einnahmen und Ausgaben bewegen sich im wesentlichen im Bereich der Planansätze. Die von Gemeinderat und Verwaltung beschlossenen Sparmaßnahmen zeigen erste Wirkungen. 

Der Ausblick auf 2004 besagt, dass die sinkenden Einnahmen und die steigenden Umlagen, insbesondere die Kreisumlage deutlich zu Buche schlagen werden. Die Kreisumlage wird sich von derzeit 36,5% auf voraussichtlich 43,15% erhöhen und die vorgezogene Steuerreform wird den Gemeinden Wenigereinnahmen von 52 € pro Einwohner "bescheren". Reformen und Gesetzesänderungen erscheinen daher unumgänglich, um die Kommunen deutlich zu entlasten. 

TOP 10 Feststellung des Abschlusses der Wasserversorgung 2002 Das Wirtschaftsjahr 2002 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 973.269,31 € ab. Dieses positive Ergebnis ist vor allem auf den Verkauf der Neckarwerke-Aktien zurückzuführen, die einen Erlös von 998.412,23 € erbrachten. Ohne diesen Erlös hätte sich ein Verlust von rd. 25.100 € ergeben. Der Gemeinderat stellte auch dieses Jahresergebnis fest. 

TOP 11 Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt 1999-2001 Die Gemeindeprüfanstalt ist für die Prüfung der Bauausgaben zuständig. Im Prüfbericht wurden keine besonderen Beanstandungen vermerkt. Es wurde vielmehr festgestellt, dass die Unterlagen über die Bauausgaben vorbildlich geführt werden. Bürgermeister Haußmann sprach in diesem Zusammenhang dem Leiter des Bauverwaltungsamtes, Herrn Sokolowski, ein großes Lob aus. Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Prüfbericht Kenntnis genommen. 

TOP 12 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Im Zuge der allgemeinen "Sparrunde" verzichtet der Dettinger Gemeinderat auf rund 16% der ehrenamtlichen Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen und verschiedenen Veranstaltungen. Das Gremium stimmte der hierfür notwenigen Satzungsänderung zu. 

TOP 13 Mitteilungsblatt - Erhöhung des Bezugspreises Der GO-Druck-Media-Verlag hat eine Preiserhöhung von 8,22 € auf 9,00 € pro Halbjahr beantragt. Aufgrund der steigendenden Produktionskosten und dem deutlichen Rückgang der Anzeigeneinnahmen ist es dem Verlag kaum noch möglich, das Mitteilungsblatt wirtschaftlich zu produzieren. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des halbjährlichen Abo-Preises zu. Aus der Mitte des Gremiums wurde kritisiert, dass das Mitteilungsblatt teilweise erst am Samstag zugestellt wird. Die Verwaltung sagte zu, beim Verlag nochmals einzufordern, dass die Zustellung freitags zu erfolgen hat. 

TOP 14 Verschiedenes 

Postagentur Dettingen 

Die Postagentur wird künftig im Papier- und Schreibwarengeschäft "Hartmann" in der Kirchheimer Straße 66 eingerichtet. Die offizielle Eröffnung findet am 07. Oktober statt. 

Neuer Lebensmittelmarkt 

Bürgermeister Haußmann informierte, dass die Verhandlungen bezüglich eines Mietvertrages zwischen Eigentümer und potentiellem Betreiber positiv verlaufen. Über den aktuellen Stand wird in der nächsten Sitzung berichtet. 

Sommerferienprogramm 

Die Dettinger Vereine stellten auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienprogramm auf die Beine. Insgesamt 24 Veranstaltungen wurden angeboten, für die 820 Anmeldungen von 184 Kindern vorlagen. Bürgermeister Haußmann bedankte sich herzlich bei den beteiligten Vereinen und den Betreuern des Ferienprogramms. 

Verkehrsverein Teck-Neuffen e.V. 

Um seine Mitglieder finanziell zu entlasten, setzt der Verkehrsverein ein Jahr lang die Mitgliedsbeiträge aus. 

Bürgermeisterwahl 2004 

Bürgermeister Haußmann gab offiziell bekannt, dass er bei der nächsten Bürgermeisterwahl wieder kandidieren werde. Als Wahltermin ist der 07. März 2004 geplant. Die Beschlüsse über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses und die Stellenausschreibung sollen in der nächsten Sitzung gefasst werden. 

Baugebiet "Hinterlohrn" 

Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob der Höhenunterschied zwischen dem Gehweg und der Alten Bissinger Straße entlang des neuen Baugebiets noch ausgeglichen werde. Außerdem wurde um Prüfung gebeten, ob der Gehweg verlängert und bis zum Altenheim ebenfalls neu angelegt werden könnte und welche Kosten diese Maßnahme verursachen würde. Von der Verwaltung wurde erklärt, dass in der Alten Bissinger Straße noch verschiedene Straßenbelagsarbeiten durchgeführt werden und der Übergang von Gehweg und Straße behindertengerecht erfolgt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gremium seinerzeit die Verlängerung des Gehweges nicht in Erwägung gezogen habe. Die Kosten hierfür könnten jedoch ermittelt werden.