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Bericht aus der Sitzung am 15.06.2009

Technischer Ausschuss
 
TOP 1
Bausachen
Aufbau eines Fernsprechhäuschens
Aylenstraße 21
Der Technische Ausschuss erteilte dem Vorhaben das Einvernehmen.
 
TOP 2
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Bebauungsplanänderung „Gießnauhalle“
Der Technische Ausschuss beschloss, in der Bebauungsplanänderung „Gießnauhalle“ keine Anregungen vorzubringen.
 
 
Gemeinderat
 
Bürgermeister Haußmann bedankte sich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie sich zur Wahl des Gemeinderates gestellt haben und gratulierte den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Die Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist für den 20. Juli, die Einsetzung des neuen Gemeinderates für den 21. September geplant. Ein besonderer Dank ging an die Wahlleiterin, Frau Heinel-Wölfle, an alle MitarbeiterInnen und an die WahlhelferInnen der Gemeinde für den reibungslosen Ablauf der Wahlen. Alle, die bei der Wahl im Einsatz waren, haben bereits ein persönliches Dankschreiben erhalten.       
TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.
 
TOP 2
Finanzzwischenbericht
Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung
Der Gemeinderat verabschiedete am 27. April den Haushalt 2009. Dieser sieht fehlende Finanzierungsmittel im Verwaltungshaushalt in Höhe von 896.365 Euro vor, die zwingend im Wege des Haushaltsausgleichs durch den Vermögenshaushalt ausgeglichen werden müssen. Bereits während der Haushaltsberatungen wurde darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die örtlichen nicht beeinflussbaren Einnahmen noch nicht absehbar und dass weitere Einnahmenausfälle wahrscheinlich sind. Vorsorglich wurde deshalb der Planansatz des Gemeindeanteils der Einkommensteuer (Haupteinnahmequelle der Gemeinde) bereits um 100.000 Euro reduziert. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Maisteuerschätzung und die dazugehörigen Fortschreibungen der kommunalen Orientierungsdaten vom Finanzministerium Baden-Württemberg und der kommunalen Spitzenverbände für das Haushaltsjahr 2009 vor. Nach den aktuellen Zahlen fehlen im laufenden Betrieb weitere Finanzierungsmittel von ca. 163.000 Euro. Die Gewerbesteuereinnahmen entwickeln sich im Rahmen des Planansatzes, welcher vorsorglich bereits in den Haushaltsberatungen drastisch nach unten korrigiert wurde. Für die Jahre 2010 bis 2012 liegen bisher noch keine belastbaren Zahlen vor, allerdings muss auch hier mit deutlichen Einnahmeausfällen gegenüber der bisherigen Finanzplanung gerechnet werden. Mit Hilfe der bis heute bekannten Daten und der bereits eingetretenen Verlusten bei der Gewerbesteuer sind Einnahmeausfälle, bedingt durch die aktuelle Krise, von bis zu 5 Mio. Euro für die Jahre 2008 bis 2012 realistisch. Dies entspricht 43 % des durchschnittlichen Haushaltsvolumens der Jahre 2007 bis 2009.    
 
Ohne die bereits im November 2008 ergriffenen Maßnahmen von Gemeinderat und Verwaltung würde der Haushalt 2009 insgesamt um nochmals 520.000 Euro schlechter ausfallen. Die Maßnahmen des Jahres 2009 entlasten aber auch nachhaltig die Finanzen der künftigen Jahre. Dennoch können dadurch derartige Einnahmeeinbrüche nicht einmal annährend kompensiert werden. Weitere Einsparungen und Kürzungen werden notwendig sein und im Laufe dieses Jahres auf den Weg gebracht.
 
TOP 3
Sanierung des Kunstrasenplatzes
Freigabe der Maßnahme
Nach nunmehr 18 Jahren starker Belastung und Beanspruchung weist der Kunstrasenflor enorme Schäden auf. Der Spielbetrieb, ob nun im Verein oder in der Freizeit, kann auf dem aktuellen Platz nicht mehr weiter gewährleistet werden. Diese Auffassung teilt auch der Württembergische Fußballverband, der den Spiel- und Trainingsbetrieb nur noch bis zum Ende des Monats zulässt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Gemeinde auch künftig zwei Fußballplätze benötigt. Bereits beim Bau des Platzes im Jahr 1991 war man sich einig, dass dieser den Schulen, Vereinen und der Allgemeinheit ohne Vereinszugehörigkeit jederzeit zur Verfügung stehen soll. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Kunstrasenplatz für die Zukunft erhalten werden muss. Aufgrund der Schäden am Kunstrasenflor muss der Platz nun entweder notdürftig geflickt oder saniert werden. Bei einer Ausbesserung steht jedoch nicht fest, wie lange diese hält. Zusätzlich kann der bewilligte Landeszuschuss hierfür nicht verwendet werden. Der Zuschuss aus der Sportstättenförderung (Kommunaler Investitionsfonds) in Höhe von 74.000 Euro kann ohnehin nur in Anspruch genommen werden, wenn mit der Sanierung bis zum 30.04.2010 begonnen wird. Da der Fördertopf der Sportstättenförderung aufgrund der Finanzkrise in diesem Jahr um 30 Mio. Euro auf insgesamt 42 Mio. Euro aufgestockt wurde, ist davon auszugehen, dass diese zusätzlichen Mittel in den nächsten Jahren wieder eingespart werden müssen. Es ist also unrealistisch, dass in einem der folgenden Jahre eine erneute Zuschussbewilligung gewährt wird. Die Kostenberechnung  für die Sanierung beläuft sich auf rd. 314.000 Euro (brutto). Abzüglich der Fördermittel des Landes in Höhe von 74.000 Euro verbleibt ein kommunaler Kofinanzierungsanteil  in Höhe von 240.000 Euro. Weiter können die Kosten durch zugesicherte Eigenleistungen und finanzielle Beiträge der Nutzer (SFD Abt. Fußball, Sportgruppe Eichenkreuz, Bosnischer Kulturverein) nochmals deutlich um voraussichtlich 33.000 Euro reduziert werden. Hiernach verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von 207.500 Euro. Der Gemeinderat bedankte sich bei den Nutzern für die bereits zugesicherten Leistungen. Da die finanziellen Beiträge der SFD Abt. Fußball zum Teil über mehrere Jahre laufen, muss die Gemeinde im Jahr der Sanierung einen Betrag in Höhe von 224.500 Euro aufwenden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Vermögenshaushalt 2009. Hierfür sind 300.000 Euro veranschlagt und mit einem Sperrvermerk versehen. Weitere 10.000 Euro können im Rahmen der Jahresrechnung 2008 in Form eines Haushaltsausgaberestes nach 2009 übertragen werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kunstrasenplatz zu sanieren und den Sperrvermerk für die Mittel der Sanierung des Kunstrasenplatzes aufzuheben.
TOP 4
 
Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen A 8 und B 465
Genehmigung des Aktionsplanes
Ziel der Lärmaktionsplanung ist ,die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung zu schützen. Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) legt ein europaweites einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Sie verpflichtet u. a. zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – in unserem Fall für die Hauptverkehrsstraßen A 8 und B 465. Herr Roth vom Büro Braunstein + Berndt stellte in der Sitzung die Ergebnisse der Rechenverfahren zur Erstellung der Lärmkarten vor und erläuterte die möglichen Maßnahmen.
 
- Zwei Gebäude im Nahbereich der A 8 weisen eine leichte Überschreitung der vorgeschriebenen 60 dB(A) nachts bzw. der 62 dB(A) für Mischgebiete auf. Ursächlich hierfür ist die Autobahn. Als mögliche Maßnahmen wurde vorgeschlagen, eine Lärmschutzwand auf der Südseite der Autobahn (entsprechend der Lärmschutzwand auf der Nordseite in Richtung Kirchheim) zu beantragen. Als weitere Maßnahmen wurde vorgeschlagen zusammen mit den Nachbarkommunen eine Temporeduzierung auf der Autobahn auf 120 km/h und im Falle einer Straßensanierung, einen Flüsterasphalt zu beantragen. Ein Anspruch auf Lärmschutzfenster für die betroffenen Gebäude ist fraglich, weil es sich um kein Wohngebiet handelt.
 
- Entlang der B 465 (von Norden her kommend) vor Einmündung der K 1250 weisen zwei Gebäude Überschreitungen der  Lärmrichtwerte auf. Eine genauere Betrachtung der Gebäude zeigt, dass die Grenzwerte ausschließlich bei den zur B 465 gerichteten Fassaden überschritten werden. Als mögliche Maßnahmen wurde eine Temporeduzierung der B 465 oder der Einbau von Lärmschutzfenstern vorgeschlagen. Im Zuge des 4-spurigen Ausbaus der B 465 zur Beschleunigung der Knotenpunkte ist der Bund als Baulastträger verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV durchzuführen, sofern durch den Ausbau die Grenzwerte überschritten werden.
 
- Im südlichen Bereich in Richtung Owen befinden sich aktuell 8 Wohneinheiten mit Überschreitungen der Grenzwerte nachts 60 dB(A). Durch die bereits bewilligte Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h reduziert sich diese Überschreitung auf 3 Wohneinheiten. In der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2008 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie ein Lärmschutz für die bestehenden Gebäude entlang der B 465 aussehen könnte und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Lärmschutzanlage grundsätzlich möglich ist, ein Rechtsanspruch gegenüber dem Bund jedoch nicht besteht. Eine Umlegung der Kosten für die Lärmschutzanlage über eine Satzung „Erhebung von Erschließungsbeiträgen“ ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Die gesamten Kosten in Höhe von rd. 225.000 Euro müssten demzufolge von den Anliegern selbst getragen werden. Die Verwaltung wird deshalb am Dienstag, den 23.06.2009 die betroffenen Grundstückseigentümer der B 465 von der Teckstraße bis zur Hauffstraße in einer Informationsveranstaltung über die Sach- und Rechtslage informieren. 
 
Der Gemeinderat stimmte der Lärmaktionsplanung mit den Maßnahmenvorschlägen zu. 
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind die beschlossenen Aktionspläne der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg wird die Meldepflicht gemäß § 47 d Abs. 7 BImSchG für das Land Baden-Württemberg übernehmen. 
 
TOP 5
Finanzierung des Baugebiets Goldmorgen
Die Finanzierung des Baugebiets ist nicht durch die genehmigte Haushaltssatzung abgedeckt, sondern muss durch einen zusätzlichen Erlass des Landratsamtes Esslingen als kreditähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 87 Abs. 5 GemO genehmigt werden. Hierzu wurden Finanzierungsangebote von 4 Banken eingeholt. In der Sitzung wurden die Angebote und Konditionen zur Abwicklung des Grunderwerbs (Abfindungsleistungen) und der Erschließung des Baugebiets vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss den Finanzierungsvertrag für das Baugebiet “Goldmorgen Süd“ mit der Bau- und Entwicklungsgesellschaft Bayern GmbH in Kooperation mit der Raiffeisenbank Teck eG. Weiter ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, den Finanzierungsrahmen zwischen 4,5 Mio. € und 5,0 Mio. Euro festzulegen.
 
TOP 6
Bebauungsplan „Goldmorgen“
Behandlung der Anregungen
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat entschied in der Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen, stellte den  Änderungsentwurf fest und beschloss die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung „Goldmorgen“ sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
 
TOP 7
Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009
Feststellung von Hinderungsgründen bei den neugewählten Mitgliedern
Bei der Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009 wurden folgende KandidatInnen neu in das Gremium gewählt: Frau Kathrin Bader, Herr Andreas Hummel, Herr Hermann Pölkow und Herr Markus Lotz. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO)  hat der Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates festzustellen, ob bei den neu gewählten Mitgliedern Hinderungsgründe für die Übernahme des Amtes als Gemeinderat vorliegt. Die Prüfung ergab, dass bei Herrn Markus Lotz und Herrn Andreas Hummel ein Hinderungsgrund vorliegt, da sie miteinander verschwägert sind und daher nach der Gemeindeordnung in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis (§ 18 GemO) stehen.  § 29 Abs. 2 GemO regelt, dass in Gemeinden mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern Personen, die in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis stehen, nicht gleichzeitig Gemeinderäte sein können. Weiter regelt § 29 GemO, dass in diesem Fall der Bewerber mit der höheren Stimmenzahl in den Gemeinderat eintritt. Herr Andreas Hummel hat 794 gültige Stimmen erhalten, auf Herrn Markus Lotz entfallen 751 der gültigen Stimmen. Der Gemeinderat stellte daher fest, dass Herr Andreas Hummel in den Gemeinderat eintritt und für Herrn Markus Lotz Frau Ulrike Hiller (604 Stimmen) gemäß § 31 II GemO in den Gemeinderat nachrückt.
 
Hinweise zur Rechtslage:
Vor der Wahl prüft der amtliche Gemeindewahlausschuss die Wählbarkeit der KandidatInnen nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Danach sind insbesondere nur solche Personen ausgeschlossen, die aufgrund Richterspruchs oder einer angeordneten Betreuung die Wählbarkeit verloren haben. Es  steht in dieser Phase im Ermessen der Parteien und Wählervereinigungen, mögliche Hinderungsgründe für den tatsächlichen Eintritt ihrer auf den eingereichten Wahlvorschlägen aufgeführten BewerberInnen in den Gemeinderat, etwa aufgrund von verwandtschaftlichen Beziehungen, die häufig nur den Beteiligten selbst bekannt sind, vorsorglich und eigenverantwortlich zu ermitteln und notfalls prüfen zu lassen. Die förmliche Feststellung von Hinderungsgründen bei gewählten BewerberInnen kann nach dem Gesetz erst nach der Wahl durch den Gemeinderat erfolgen. Liegt ein solcher Grund vor, bleibt die Wahl trotzdem gültig. Betroffene Bewerber sind aber am Eintritt in das Gremium gehindert.
 
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für dieses zweistufige Vorgehen entschieden, um das demokratische Recht auf Wählbarkeit nicht von vornherein unzulässig einzuschränken. Schließlich steht erst nach der Wahl fest, wie die Wählerinnen und Wähler entschieden haben. Außerdem gilt der im konkreten Fall einschlägige Hinderungsgrund nur in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, weshalb es beispielsweise im Gemeinderat der Stadt Kirchheim sogar zulässig ist, dass Vater und Sohn bzw. Mutter und Tochter gemeinsam in das Gremium eintreten dürfen.
 
TOP 8
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von Geldspenden für die „Evangelische Kindertagesstätte“ und an den Kindergarten „Starennest“ zu und bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern.
 
TOP 9
Verschiedenes
 
9.1 Sommerferienprogramm 2009
In der Sitzung wurde dem Gemeinderat das Sommerferienprogramm 2009, an dem sich 19 Vereine mit insgesamt 19 Veranstaltungen beteiligen, übergeben. Neu ist, dass für die Vergabe der Plätze in diesem Jahr ein EDV-Programm eingesetzt wird. Anmeldetag ist der 24.06.2009 in der Alten Schule. 
 
9.2 Veranstaltungshinweise
- Freitag, 19. Juni 2009, 19.00 Uhr, Fliegergruppe, 80 Jahre Segelflug an der Teck
  in der Segelflughalle,
- Samstag, 20. Juni 2009 und  27. Juni 2009,Teckschule und Verbundschule,
  Kinder-Aufführung Zirkusprojekt,
- Samstag, 20. Juni 2009, Freiwillige Feuerwehr, Sonnwendfeier auf dem Käppele,
- Freitag, 26. Juni 2009, Evang. Kirchengemeinde, Dettinger Gespräche im Silchersaal.