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Bericht aus der Sitzung am 11.07.2005

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen
Auf dem Grundstück Ammerweg 55 soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im festgesetzten Pflanzgebot, das an den vorhandenen Grasweg angrenzt, eine Geschirrhütte errichtet werden. Im gegenüberliegenden Baugebiet „Hinterlohrn“ sind entlang des Weges Flächen für Geschirrhütten ausgewiesen. Das ausgewiesene Pflanzgebot diente bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Guckenrain Süd“ der Gestaltung des damaligen Ortsrandes. Durch die Neubebauung im „Hinterlohrn“ stellt der Ammerweg jedoch nicht mehr den Ortsrand dar. Der Technische Ausschuss war sich einig, dass Geschirrhütten auf der Ostseite des Ammerweges zugelassen werden sollten. Die Verwaltung wird nun prüfen, in welcher Form der Bebauungsplan geändert werden kann.

TOP 2
Verschiedenes
Ein Ratsmitglied lobte die Neugestaltung der Gartenstraße und betonte, dass auch der 2. Bauabschnitt  sehr gut gelungen sei.

 

Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.

Top 2
Baugebiet „Goldmorgen / Obere Straßenäcker“
Bericht über die Bürgerinformation vom 07.06.2005
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Die beiden Varianten des städtebaulichen Entwurfs für die Erweiterung „Goldmorgen/Obere Straßenäcker“ wurden im Rahmen einer Bürgerinformation erläutert und anschließend diskutiert. Kritische Äußerungen erfolgten hinsichtlich der Höhenentwicklung im Baugebiet, dem Abstand zur bestehenden Bebauung und den möglichen Pultdächern. Hinsichtlich des Lärmschutzes wurde anstatt der Mehrfamilienhäuser entlang der Bahn/B 465 ein Lärmschutzwall angeregt. Hierzu wurde erklärt, dass weder die Hauffstraße noch die Richard-Wagner-Straße als Ortsrand geplant waren. Seit Beginn der 70er Jahre war die Erweiterung „Goldmorgen/Obere Straßenäcker“ als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Im Gegensatz zu den damaligen Rahmenbedingungen (größere Grundstücke, größere überbaubare Grundstücksflächen) sind heute bei der Planung neuer Baugebiete wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu beachten, d.h. es wird kompakter und flächensparender gebaut. Dadurch ergibt sich eine höhere Traufe. Entscheidend für die Höhenentwicklung der Gebäude sind jedoch die Firsthöhen. Diese liegen bei der geplanten Bebauung  nur unwesentlich über den der bestehenden Gebäude. Die geplanten Gebäude sind mit einem Abstand zur Hauffstraße zwischen 13,5 und 15 Metern und zur Richard-Wagner-Straße zwischen 11 und 20 Metern geplant. Pultdächer bieten gegenüber Satteldächern eine bessere Raumnutzung des Dachgeschosses. Außerdem wirkt sich die Dachbegrünung positiv auf die Ausgleichsbilanz und das Entwässerungskonzept in diesem Gebiet aus. Zu den Bedenken hinsichtlich eines ausreichenden Lärmschutzes wurde erklärt, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nachgewiesen werden muss, dass die Richtwerte für ein Wohngebiet eingehalten werden. Hierfür wird ein Lärmgutachten erstellt, aus dem konkrete Lärmschutzmaßnahmen folgen. Ein Lärmschutzwall wäre grundsätzlich möglich, wird aber u.a. aufgrund des hohen Flächenverbrauchs nicht empfohlen.   

Nachdem die beiden Varianten des städtebaulichen Entwurfs nochmals kurz vorgestellt wurden, hat der Gemeinderat beschlossen, auf Basis der Variante B die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Diese Variante sieht 62 Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern auf Grundstücken mit einer Größe zwischen 360-400 m² und 550-650 m² sowie 12 Doppelhäuser vor. Die Baufenster für die Mehrfamilienhäuser sollen aus Variante A (3 Gebäude) übernommen werden. Dabei soll jedoch im Bebauungsplan keine Festsetzung der Gebäudetypen erfolgen, so dass dort wahlweise Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Einfamilienhäuser möglich sind. Im Baugebiet soll nur ein Spielplatz für die Kinder aus dem Gebiet vorgesehen werden. Der umfangreichere Ortsteilspielplatz soll aufgrund der zentralen Lage im Lautergarten errichtet werden.   Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen (Einrichten von Grundwassermessstellen, Vorgespräche mit Behörden führen, Bodengrundgutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Bodenwerte ermitteln , Angebote von Erschließungsträgern einholen) zu veranlassen.

TOP 3
Bebauungsplan „Südlich der Austraße“
Abwägung der Anregungen
Feststellung des Entwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 17.01.2005 festgestellt. Dieser war Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 31.01. bis 07.03.2005. Am 23.02.2005 fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. In der Sitzung wurden die eingegangenen Anregungen vorgestellt und abgewogen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf „Südlich der Austraße“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften dazu festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

TOP 4
Neugestaltung Bahnhofsplatz
Varianten zur Steganbindung „Untere Wiesen“
Ermittlung der Kosten
In der letzten Sitzung wurde dem Gemeinderat die Vorentwurfsplanung zum Bahnhofsplatz mit drei möglichen Varianten einer Steganbindung zum „Schul- und Sportgebiet“ vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, vor einer grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen den Steg, die Kosten der beiden in Frage kommenden Alternativen zu vergleichen. Die Verwaltung hat daher ein Angebot eines Ingenieurbüros für Brücken- und Tragwerksplanung eingeholt. Das Honorarangebot wurde in der Sitzung vorgestellt.  Nach ausführlicher Diskussion wurde das Büro Fischer + Friedrich beauftragt, für beide Alternativen (Anbindung südlich und nördlich des Bahnhofes) die Kosten zu ermitteln.

TOP 5 Verschiedenes

Dettinger Tag
Die katholische Teilkirchengemeinde St. Nikolaus von der Flüe von Dettingen, Nabern und Bissingen feiert am 24. Juli 2005 rund um die St. Nikolauskirche ein Gemeindefest. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. 

Fliegergruppe Dettingen
Bürgermeister Haußmann informierte, dass das Regierungspräsidium den Betrieb eines Ultraleichtflugzeuges mit einem Probejahr bis 2007 genehmigt hat. Vor Ablauf eines Probejahres, das die Gemeinde gefordert hatte, muss  die Fliegergruppe dem Regierungspräsidium eine Stellungnahme der Gemeinde zum Flugbetrieb vorlegen.

Erdarbeiten im Baugebiet „Untere Wiesen“
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass einige Bürgerinnen und Bürger innerhalb der letzten Woche die Erdarbeiten im Bereich der neuen Verbundschule verfolgt und dabei beobachtet haben, wie Erde in Lastwagen abtransportiert wird.
 
Von der Verwaltung wurde berichtet, dass es sich hierbei nicht um belastetes Bodenmaterial handelt. Vielmehr wurde die Erde von einer Baustelle der Fa. Leonhard Weiss in Mühlhausen angeliefert, um im Bereich der Verbundschule eingebaut zu werden. Da das Erdmaterial jedoch zu viele Wurzeln, Steine und Holzteile enthält und damit zur Untergrundverdichtung nicht geeignet ist, wurde der Einbau vom Landratsamt bereits untersagt. Die Erde wird nun aus den Containern ausgeladen, direkt auf Lastwagen der Fa. FEESS aufgeladen und wieder abgefahren. Es besteht daher kein Grund zur Besorgnis.