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Sitzung am 10.10.2022

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10. Oktober 2022

TOP 1
Bürgerfragestunde

Ein Anwohner der Limburgstraße brachte vor, dass in der Tempo-30-Zone häufig zu schnell gefahren würde. Er fürchtet um die Sicherheit der dort lebenden Kinder. Er hält einen Zebrastreifen für notwendig; alternativ könnte der Verkehr an der Engstelle auch über eine Schwelle gebremst werden. Da auch auf der K 1250 Tempo 50 nicht eingehalten wird, erkundigte er sich über die Möglichkeit eines Kreisverkehrs an der Einmündung zur Limburgstraße.

Herr Haußmann erklärte, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für einen weiteren Zebrastreifen nicht vorliegen. Im Guckenrain gibt es bereits zwei Zebrastreifen und ein dritter ist nicht genehmigungsfähig, da die Personenzahl zu gering ist und somit keine zusätzliche Schutzbedürftigkeit besteht. Er geht auch davon aus, dass nach Ertüchtigung der B 465 der Schleichverkehr durch den Guckenrain deutlich reduziert wird. Ein Kreisverkehr an der Einmündung der Limburgstraße in die K 1250 wird seitens der Gemeinde für wichtig erachtet. Allerdings muss der Landkreis zustimmen. Daher hat die Gemeinde bereits einen weiteren Gesprächstermin mit der dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörde anberaumt. Angedacht ist, dass der Kreisverkehr eine Fußgänger- und Radfahrerfurt erhalten soll, sodass der dann zu asphaltierende Feldweg Richtung Kirchheim besser genutzt werden kann.

 

TOP 2
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans
Suchräume für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik

Dieser TOP beinhaltete zwei unterschiedliche Themenblöcke. 

Zunächst wurde die förmliche Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung des Regionalplans behandelt. Aufgrund der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg bzw. des „Windenergie-an-Land-Gesetz“ wurde diese Teilfortschreibung notwendig. Dafür wurden Suchräume auf unserer Gemarkung abgegrenzt, in denen nach aktuellem Kenntnisstand entsprechende Eignungs- bzw. Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen und/oder Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen liegen. Das Büro StadtLandFluss hat zu den entsprechenden Suchräumen eine fachlich planerische Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde in der Sitzung von Herrn Professor Küpfer vorgestellt.

Grundsätzlich sind Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert. Die Suchräume für Windkraft in Dettingen unter Teck befinden sich auf dem „Käppele“. Obwohl eine zulässige Windkraftnutzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, lassen sich schon jetzt aussagekräftige Tendenzen absehen. Es liegen deutliche Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte sowie Konflikte mit dem Landschaftsschutzgebiet vor, die Zweifel an einer zulässigen Windkraftnutzung bestehen lassen. 

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass auf die erheblichen Konfliktpotenziale in Bezug auf die Ausweisung der in der Suchraumkulisse dargestellten Gebiete für Windkraftanlagen auf dem Käppele hingewiesen wird und aufgrund dieser Konfliktlage die Empfehlung an die Regionalversammlung ausgesprochen wird, die ausgewiesenen Flächen aus dem Regionalplan zu nehmen.

(9 Jastimmen, 5 Neinstimmen)

 

Von Professor Küpfer wurde im Vortrag auch aufgezeigt, welche Flächen auf Dettinger Gemarkung sich für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage eignen. Dabei wurden nach Abwägung aller Kriterien wie Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, Schutzgut Boden, Bewertung Biotopkomplexe, Landschaftsbildqualität und Raumwiderstand, Flächen im Bereich der A 8 im Gewann Hungerberg sowie entlang der B 465 in den Unteren Wiesen als geeignet eingestuft. Aus dem Gremium kam in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich eine mögliche Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit dem Bürgerentscheid zum Hungerberg vereinbaren lässt. Herr Haußmann erläuterte, dass hier die rechtliche Bewertung eindeutig sei. Die Fragestellung zum Bürgerentscheid war, den Hungerberg nicht mit einem Gewerbegebiet zu bebauen. Eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage wird zur Energieerzeugung genutzt und ist davon nicht berührt.

Der Gemeinderat hat die in der Suchraumkulisse dargestellten Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen einstimmig bestätigt. Für derartige Anlagen ist rechtlich ein Bebauungsplan erforderlich, da Photovoltaik im Außenbereich nicht privilegiert ist. Ein Bebauungsplanverfahren könnte bei Bedarf dann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

(14 Jastimmen)

 

Im zweiten Teil zu TOP 2 ging Michael Christ, Klimaschutz- und Energiemanager der Gemeinde, zunächst auf die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Dettingen ein. Die BürgerEnergiegenossenschaft hat sich bei ihrer letzten Versammlung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausgesprochen. Bei diesen Anlagen wird der Boden nicht versiegelt und er kann sich über die Jahre regenerieren. Möglich sind eine Mähwiese, Weide oder, je nach Umgebung, ein Biotop. Auch ist die hohe Flächeneffizienz dieser Freiflächenanlagen sehr vorteilhaft.

Herr Wresch, Projektentwicklung Photovoltaik EnBW, und Herr Cherid vom Dialogforum Energiewende und Naturschutz (Gemeinschaftsprojekt BUND und NABU BaWü) beleuchteten das Thema Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen jeweils aus der Sicht des Betreibers bzw. aus der des Naturschutzes. Beide sind sich im Ergebnis einig, denn Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind sinnvoll, nachhaltig und werden dringend benötigt. Eine Fläche von 15 Hektar würde z. B. ausreichen, um 5.690 Haushalte ganzjährig mit Strom zu versorgen.

Das Gremium nahm Kenntnis vom Sachstand zu möglichen Photovoltaik-Standorten auf Dettinger Gemarkung im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.06.2022. Die weiteren Schritte sollen nun im Dialog mit der Bürgerschaft und den Eigentümern erörtert werden.

 

TOP 3
Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule
Anbau Möbellager - Baubeschluss

Nach Fertigstellung des Umbaus der Teckschule soll die neue Mensa auch für andere schulische Veranstaltungen (Vortrag, Vorführung etc.) genutzt werden. Hierzu müssen u. a. Tische zwischengelagert werden bzw. es sind zusätzliche Stühle notwendig. Da die Teckschule nicht unterkellert ist, gibt es nur sehr wenig Lagerräume.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Anbau eines Möbellagers neben der bestehenden Werkstatt der Hausmeister im Bereich der Fahrradabstellplätze mit Kosten in Höhe von rd. 38.000 € brutto einstimmig beschlossen.

(14 Jastimmen)

 

TOP 4
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat entschied einstimmig über die Annahme von zwei Spenden für die Klassen 1 a und 1 b der Teckschule in Höhe von insgesamt 150 €.

(14 Jastimmen)

 

TOP 5
Verschiedenes

  1. Die Verwaltung informierte über die Inzahlungnahme des seitherigen Bauhofleiterfahrzeugs für 2.500 € durch das Autohaus.
  2. Die Feldwegsanierung auf dem Käppele hat sich aufgrund von fehlenden Kapazitäten des betreuenden Ingenieurbüros, den auf dem Käppele erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen, dem notwendigen Baumgutachten sowie den durchgeführten Suchgrabungen am Naturdenkmal Käppeleslinde zeitlich verschoben und wird im kommenden Jahr von Oktober 2023 bis Februar 2024 durchgeführt.
  3. Der Belag am Feldweg Hundesportplatz wurde bei der Baufirma reklamiert, da der Belag Risse zeigte. Inzwischen hat die Baufirma zugesagt, ca. 130 m Belag neu herzustellen und im hinteren Bereich des Weges diesen nachzubessern. Für den gesamten Restbereich wird die Gewährleistung verlängert.
  4. Die Bürgerschaft kann sich noch bis einschließlich 04. November 2022 zum Flächennutzungsplanentwurf 2035 informieren. Dies ist möglich im Dettinger Bürgerbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten oder online unter http://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen. 
  5. Die Bewohner der Containeranlage, welche aus der Ukraine flüchten mussten, bedanken sich bei der Gemeinde für die gute und herzliche Aufnahme in Dettingen.
  6. Nach dem Anschlag auf die Deutsche Bahn am 08. Oktober 2022 wurde die Frage gestellt, wie sicher die Infrastruktur in Dettingen ist. Die Gemeinde hat bereits seit Jahren vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, z. B. in Form von Notfallplänen, zur Cyber-Sicherheit, getroffen. Unter anderem ist die Wasserversorgung der Gemeinde autark. Das Thema „weiteres Notstromaggregat“ wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.
  7. Die Frage, ob es in der Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt, wurde verneint.
  8. Aus dem Gremium kam der Hinweis, dass in der Ortsmitte in den vergangenen Wochen mehrmals gefüllte Mülltüten auf den Gehwegen „entsorgt“ wurden. Dies wurde seitens der Gemeindeverwaltung auf einem Grundstück der Gemeinde ebenfalls festgestellt. Sofern sich der Verursacher feststellen lässt, erfolgt eine Anzeige.