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Sitzung am 09.05.2022

Bericht

TOP 1
Bürgerfragestunde

Zufahrt in das Kirchheimer Gewerbegebiet Bohnau-Süd
Ein Bürger fragte nach, ob die Zufahrt in das Kirchheimer Gewerbegebiet Bohnau-Süd mittels einer Brücke von Dettinger Gemarkung aus erfolgen soll. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.04.2022 wurde die gleichlautende Frage dem Gremium und der interessierten Öffentlichkeit ausführlich erläutert. Hierzu gab es auch eine Presseberichterstattung im Teckboten sowie im Mitteilungsblatt. 

Herr Haußmann informierte nun nochmals über die aktuelle Beschlusslage im Kirchheimer Gemeinderat; danach soll das Gewerbegebiet Bohnau-Süd von Norden erschlossen werden. Bereits seit 1992 wird im derzeit gültigen Flächennutzungsplan die Kirchheimer Umfahrung über die A8 dargestellt. Die Stadt Kirchheim möchte dieses im neuen Flächennutzungsplan als eine mögliche zukünftige Option so belassen. Für die Umsetzung dieser Idee wäre auch künftig zwingend die Zustimmung des Dettinger Gemeinderats erforderlich. 

Ein weiterer Bürger beschwerte sich über den zunehmenden Verkehr innerorts und nannte einige Beispiele, wie dies aus seiner Sicht geregelt werden könnte. Bürgermeister Haußmann erläuterte Details der hierzu durchgeführten Verkehrszählungen sowie die Beschlusslage im Gemeinderat. Bei den Zählungen wurde ermittelt, dass die Kirchheimer Straße und die Gutenberger Straße im Feierabendverkehr mit rd. 700 Fahrzeugen stärker belastet sind als in den Morgenstunden. Um den gesamten Verkehr aufzunehmen, werden alle drei Zufahrtsstraßen (Gemeindeverbindungsstraße von/nach Owen, Teckstraße, Kirchheimer Straße) benötigt. Bereits vor längerem hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeindeverbindungsstraße daher nicht für Kraftfahrzeuge gesperrt werden kann. Eine verkehrliche Entlastung im Ort kann auf Dauer nur erreicht werden, wenn der Durchgangsverkehr diese Strecken nicht mehr nutzt. Um den Verkehr verstärkt wieder über die B465 zu lenken, ist dringend der bereits vom Regierungspräsidium Stuttgart zugesagte Ausbau der B465 notwendig. Die Gemeinde setzt sich massiv dafür ein, dass diese Zusage umgesetzt wird. Bis dahin ist eine Umverteilung der Verkehrsbelastung keine Lösung des Problems. Im Ort und auf dem Guckenrain kann eine Verbesserung der Verkehrssituation nur durch den Ausbau der B465 und eine punktuelle Umgestaltung der Ortsmitte erreicht werden.

 

TOP 2
Verpachtung Küche und Schulmensa

Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren
Der Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule wird bis Jahresende 2022 abgeschlossen. Bestandteil des letzten Bauabschnitts ist die Einrichtung einer Vollküche mit einer Mensa, die u. a. ab Januar 2023 die Teckschule und die Kindertagesstätten mit Mittagessen versorgen soll. Als nächster Schritt ist nun für die Verpachtung der Vollküche sowie stundenweise der Mensa (zwischen 11.30 Uhr und 14.00 Uhr) ein geeigneter Pächter zu suchen. Die Gemeinde wird hierbei vom Büro ods GmbH aus Stuttgart begleitet. Das beratende Büro hat in der Sitzung das Auswahlverfahren für die Partnersuche vorgestellt. Vorausgegangen sind davor verschiedene Beteiligungs- und Abstimmungsschritte mit der Schulleitung der Teckschule, den Leitungen der Dettinger Kindertagesstätten sowie den Elternvertreter*innen der Teckschule und der Kitas, Vertreter*innen des Kindergartenausschusses, der Evangelischen Kirchengemeinde und der Gemeindeverwaltung. Als wichtige Kriterien wurden dabei der Umfang und die Ausrichtung des Angebots (z. B. Menülinien, Bio-Angebote), die Rahmenbedingungen wie die Ausgabesysteme und die Organisation (Abrechnungsmodell usw.) festgelegt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Auswahlverfahren zur Pächter- bzw. Betreibersuche „Verpachtung Küche und Schulmensa“ gemäß dem Vorschlag der Firma ods GmbH zu den ausgearbeiteten Ausschluss– und Bewertungskriterien durchzuführen. Zudem wird ab Januar 2023 auch die Förderung des Mittagessens in den Dettinger Kindertagesstätten und der Teckschule in die Bonuskarte integriert (Zuschuss von 50 % durch die Gemeinde). 

(11 Jastimmen)

 

TOP 3
Modernisierung Feldweg Käppele

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde mehrere schadhafte Feldwege modernisiert. Als nächste größere Maßnahme ist die Modernisierung des Feldwegs Käppele vorgesehen. Die bauliche Ausführung soll nach dem gleichen Verfahren wie bei den Feldwegen Eulengreuth, Taläcker und Hundesportplatz erfolgen. Insgesamt muss mit Gesamtkosten von 144.000 € (brutto) gerechnet werden. Förderfähig sind die Netto-Kosten, somit rd. 119.000 €. Über das vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bereitgestellte Förderprogramm zur Modernisierung des ländlichen Wegenetzes können bis zu 40 % der Netto-Kosten (rd. 47.600 €) einer Maßnahme bezuschusst werden. Die Entscheidung im Antragsverfahren erfolgt nach dem “Windhund-Prinzip“ (= nach Antragseingang). 

Der Gemeinderat stimmte für die Modernisierung des Feldwegs Käppele und beauftragte die Verwaltung, einen Zuwendungsantrag einzureichen. 

(10 Jastimmen, 1 Enthaltung).

 

TOP 4
Fliegergruppe Dettingen unter Teck e. V.
Antrag auf Erstreckung des Segelfluggeländes

Beteiligung der Gemeinde Dettingen
Die Fliegergruppe Dettingen unter Teck hat beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf den unbefristeten Betrieb des gesamten Segelfluggeländes Dettingen gestellt. Dem Antrag wurde u. a. ein Lärmgutachten beigefügt. Gemäß den im Gutachten durchgeführten Berechnungen liegt der Dauerschallpegel an sämtlichen Bezugspunkten unterhalb der Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Alle ermittelten Werte liegen sogar unterhalb der strengen Richtwerte für Kur- und Krankenhausgebiete (45 dB(A)).

Die Fliegergruppe Dettingen hat in ihren Antrag eine freiwillige Beschränkung der Flugbewegungszahlen aufgenommen. Die Beschränkung auf die maximale Startzahl von Motorseglern (Eigenstart-fähige Segelflugzeuge) mit Klapptriebwerk im Eigenstart und von Segelflugzeugen im Flugzeugschleppstart auf max. 20 Starts/Tag ist für den Verein ausreichend, um auch an einem stark frequentierten Flugtag alle gewünschten Starts durchführen zu können.

In der Sitzung hat der Gemeinderat dem Antrag der Fliegergruppe Dettingen unter Teck e.V. einstimmig zugestimmt.

 

TOP 5
Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde

Energiebericht
In der Sitzung wurde der Energiebericht für das Jahr 2021 vom Energiemanager der Gemeinde, Herrn Christ, mündlich vorgestellt. Dabei ging er auf die unterschiedlichen Verbräuche (Energiebedarf Wärme, Energiebedarf Licht-/Kraft-strom, Entwicklung Wasserverbrauch) und die damit verbundene Kostenentwicklung der einzelnen gemeindlichen Einrichtungen ein.

Energiepolitische Leitsätze sind wichtige Bestandteile des Energiemanagementsystems, das mittlerweile in vielen kommunalen Eigenbetrieben Verwendung findet. Ein Energiemanagementsystem besteht üblicherweise aus dem Leitbild (energiepolitische Leitsätze), den Konzepten (Sanierungsplänen), den Energieberichten und dem Maßnahmenkatalog sowie dem Handbuch (Prozessbeschreibung, Anleitung Berichterstellung, Verantwortlichkeiten, Kommunikation). Welche energiepolitischen Schwerpunkte gesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat. In der Sitzung wurden folgende Leitsätze mit entsprechender Priorisierung diskutiert:

Prio 1: „Wir, die Gemeinde, versorgen unsere Einrichtungen bis 2040, möglichst früher, weitestgehend klimaneutral (<50 t CO2,eq pro Jahr inkl. Vorkette) mit Energieträgern.“

Prio 2: „Wir, die Gemeinde, setzen in unseren Einrichtungen Energie und Wasser so effizient wie möglich ein. Die Zielwerte des European Energy Awards werden wir bis 2035 erreichen.“

Prio 3: „Wir, die Gemeinde, halten unsere Ausgaben für Energie- und Wasser unter dem Inflations-Niveau.“

Prio 4: „Wir, die Gemeinde, vergrößern unsere Unabhängigkeit von Energieimporten, indem wir mehr Primärenergiequellen für unsere Einrichtungen nutzen.“

Der Gemeinderat hat vom Energiebericht 2021 Kenntnis genommen und die genannten energiepolitischen Leitsätze und deren Priorität für das kommunale Energiemanagement festgelegt.

(10 Jastimmen, 1 Enthaltung)

 

TOP 6 und 7
Änderung der Kindergartengebührenordnung 
Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss
Schülerhort – Änderung der Entgeltordnung

Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Kindergartengebührenordnung sowie der Entgelt- und Gebührenanpassung für den Schülerhort zu. Die erste Stufe der Gebührenanpassung erfolgt ab 01.09.2022 und die 2. Stufe ab 01.09.2023. Wir verweisen auf die öffentlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt vom 13.05.2022

 

TOP 8
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von zwei Spenden in Höhe von insgesamt 2.095 € zu. Davon erhalten die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen jeweils 750 €. Die Kita Wirbelwind erhielt zudem einen Betrag von 595 € für den Kauf von zwei Hochbeeten. Der Gemeinderat bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern.