Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. April 2026

 

TOP 1
Umbau Wohnhaus und Anbau Schuppen, Abbruch des best. Schuppens
Stelle 20, Flst. 353 und 354

In der Sitzung des Technischen Ausschusses wurde über ein Bauvorhaben in der „Stelle 20“ auf den Flurstücken 353 und 354 beraten. Geplant sind der Umbau eines Wohnhauses, der Abbruch eines bestehenden Schuppens, der Neubau eines Schuppens mit Flachdach, eine Terrasse sowie zwei Stellplätze.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Straße – Hintere Straße“ und erforderte in mehreren Punkten Ausnahmen bzw. Befreiungen.

Zugestimmt wurde der teilweisen Überschreitung der Baugrenze durch zwei Stellplätze sowie der Errichtung eines rückwärtigen Anbaus mit geringem Grenzabstand und Flachdach. Beide Maßnahmen wurden als städtebaulich vertretbar bewertet.

Nicht zugestimmt wurde hingegen der geplanten Terrasse, da diese teilweise innerhalb einer nach Bebauungsplan freizuhaltenden Fläche sowie im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens der Lauter liegt. Hier bestehen zudem wasserrechtliche Vorgaben, die einer Bebauung entgegenstehen.

(9 Jastimmen)

 

TOP 2
Umbau Wohnhaus und Nutzungsänderung Dachboden
Schwalbenweg 10, Flst. 1958
Grundflächenzahl II

In der Sitzung wurde das Bauvorhaben auf dem Grundstück Schwalbenweg 10 erneut beraten.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Guckenrain Süd – 7. Änderung“. Dieser legt unter anderem fest, wie viel Fläche eines Grundstücks durch Terrassen, Wege und ähnliche Anlagen versiegelt werden darf (Grundflächenzahl II – GRZ 2). Da die zulässige Versiegelung überschritten wird, wurde eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt.

Bereits im ersten Bauantrag wurde eine Befreiung für die Überschreitung der GRZ 2 mit 18,5 % beantragt. Diese Überschreitung wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar als zu hoch bewertet und abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass eine geringere Überschreitung von bis zu etwa 10 % grundsätzlich vertretbar sein könnte.

Daraufhin wurde die Planung überarbeitet. Insbesondere wurden größere Terrassen- und Wegeflächen reduziert, um die versiegelte Fläche zu verringern.

Mit den neuen Unterlagen beträgt die Überschreitung nun noch 9,6 %. Der Technische Ausschuss stellte fest, dass sich das Vorhaben damit im zuvor genannten Rahmen bewegt.

Da die Abweichung aus städtebaulicher Sicht als noch vertretbar angesehen wird, wurde der Befreiung zugestimmt.

(9 Jastimmen)

 

 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21. April 2026

 

TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2023

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserversorgung zum 31.12.2023 gemäß § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) einstimmig festgestellt.

(15 Jastimmen)

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

 

TOP 3
Bebauungsplan "Nördlich der Oberen Straße"
Änderungsbeschluss Feststellung des Änderungsentwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat ausführlich mit der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Oberen Straße“ befasst. Ziel der Planung ist es, auf den Grundstücken Obere Straße 10 und 12 eine neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Vorgesehen ist ein Neubau mit einem straßenseitigen Baukörper sowie einem weiteren, im hinteren Grundstücksbereich gelegenen Gebäude. Ergänzt wird das Vorhaben durch eine gemeinsame Tiefgarage sowie zwei zusätzliche Stellplätze.

Das Plangebiet liegt rund 300 Meter südlich der Ortsmitte und vollständig innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt; Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Planung orientiert sich an der bestehenden Bebauungsstruktur und fügt sich in das Ortsbild ein. Gleichzeitig bleibt der überwiegende Teil der bestehenden Grünflächen im Blockinnenbereich erhalten. 

Da es sich um eine innerörtliche Fläche handelt, erfüllt das Vorhaben die Voraussetzungen des § 13a BauGB.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem bestehenden Baumbestand im Blockinnenbereich. Dieser Bereich ist bereits als Pflanzgebotsfläche festgesetzt. Einzelne Bäume und Baumgruppen unterliegen einer Pflanzbindung und sind zu erhalten sowie bei Verlust zu ersetzen. Diese Verpflichtungen gelten auch im Rahmen der geplanten Neubebauung fort. Sollte der Erhalt einzelner Bäume im Zuge der Baumaßnahmen nicht möglich sein, sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen, um die Grünstruktur langfristig zu sichern.

Darüber hinaus wurde eine Relevanzprüfung zum Artenschutz durchgeführt, deren Ergebnisse in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingeflossen sind. Die vorgesehenen Maßnahmen, wie beispielsweise das Anbringen von Nistkästen, sind zum fachgerechten Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Grundstücken umzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Bauträger, der das Bauvorhaben realisiert.

(12 Jastimmen, 1 Neinstimme, 1 Enthaltung, 1 Befangenheit)

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung hierzu im entsprechenden Mitteilungsblatt wird verwiesen.

 

TOP 4
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von drei Spenden in Höhe von insgesamt 1.080 € für den Naturkindergarten, die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen zu und bedankte sich herzlich bei den Spendenden.

(14 Jastimmen, 1 Befangenheit)

 

TOP 5
Verschiedenes
Information über Vergabeentscheidungen
Kanalsanierung – Vergabe Wiederholungsinspektion und Zustandsbewertung
Gewerk Kanalreinigung und TV-Inspektion (beschränkte Ausschreibung)

Der Auftrag wurde an die Firma Elmar Müller aus Deggingen zum Preis von 35.921,46 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 23.478,54 € (39,5%) unter der Kostenberechnung (59.4000€).

Zuwendung für wasserwirtschaftliche Vorhaben nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 – Wasserbau und Gewässerökologie

Für die Herstellung der Durchgängigkeit der Lauter am Absturz des Triebwerkskanals wurde eine Zuwendung aus den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 in Höhe von 459.600 Euro bewilligt. Die Maßnahme dient der wasserbaulichen und gewässerökologischen Verbesserung des Gewässers. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 85 %. Ziel ist die ökologische Aufwertung und Verbesserung der Durchgängigkeit der Lauter.

Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 – Tag der offenen Tür im Bauhof

Am 9. Mai kann der sanierte Bauhof, Mühlstraße 13, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr von den Bürgerinnen und Bürgern besichtigt werden. Für das leibliche Wohl ist an diesem Tag bestens gesorgt.

 

 

Save the date: Biotopverbundplanung
Auftakttermin: Dienstag, 15. September um 19:00 Uhr in der Schloßberghalle, Silchersaal

 

Näheres hierzu an anderer Stelle im Mitteilungsblatt