Vorschau

Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. Februar 2026

 

TOP 1
​​Beratung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2026

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan 2026 sowie die Wirtschaftspläne der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Esslingen vorgelegt. 

(14 Jastimmen)

Die öffentliche Bekanntmachung in einem der nächsten Mitteilungsblätter erfolgt nach Vorliegen der notwendigen haushaltsrechtlichen Genehmigungen und der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Kommunalamt.

 

TOP 2
Freiwillige Feuerwehr
Fortschreibung der Bedarfsplanung

Die Feuerwehr ist eine rein kommunale Angelegenheit. Der Gemeinderat ist verantwortlich und zuständig für alle Belange der Feuerwehr. Grundlage ist das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, das eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr fordert. Der bisherige Feuerwehrbedarfsplan wurde 2018 beschlossen, im Jahr 2026 erfolgte nun die Fortschreibung.

Die Feuerwehr verfügt über ein Feuerwehrhaus in der Mitte der Gemeinde. Dort sind vier Fahrzeuge untergebracht, ein weiteres Fahrzeug sowie Rollcontainer befinden sich im Bauhof. Aktuell gehören 66 aktive Feuerwehrangehörige der Wehr an. Die Altersstruktur ist gut durchmischt, das Eintrittsalter liegt bei 18 Jahren, spätestens mit 65 Jahren erfolgt der Wechsel in die Seniorengruppe. Besonders hervorzuheben ist der sehr gute Ausbildungsstand. 35 Atemschutzgeräteträger stehen zur Verfügung und bilden damit ein zentrales und unverzichtbares Element der Einsatzfähigkeit.

Die Jugendfeuerwehr ist seit Jahren fester Bestandteil der Nachwuchsarbeit. Die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr wird derzeit geprüft. Beide Bereiche sind wichtige Garanten für eine stabile Personalentwicklung und tragen wesentlich zur guten Altersstruktur bei.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 57 Einsätze abgearbeitet, davon 45 zeitkritische Einsätze wie Brände oder technische Hilfeleistungen mit Menschenrettung. Weitere  Einsätze, etwa Ölspuren, sind in der Regel nicht zeitkritisch. Eine besondere Herausforderung stellt die Tagesverfügbarkeit dar. Bei rund 2.100 Auspendlern stehen tagsüber durchschnittlich 19 Einsatzkräfte zur Verfügung.

Im Gemeindegebiet sind Brandmeldeanlagen vorhanden, darüber hinaus besteht kein besonderer Gefahrenschwerpunkt. Die Ausstattung der Feuerwehr ist je nach Brandklasse und Gefährdungslage zu bewerten. Maßgeblich sind die festgelegten Planungsziele in Bezug auf Eintreffzeiten und Funktionen. Die Einsatzanalyse zeigt, dass das wohnbebaute Gebiet gut abgedeckt ist. In Extremfällen beträgt die Fahrzeit rund vier Minuten, innerhalb der vorgegebenen zehn Minuten wird das bewohnte Gebiet zuverlässig erreicht. Die Brandbekämpfung im Wohngebiet ist damit sichergestellt.

Interkommunal arbeitet die Feuerwehr eng mit der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Owen zusammen, insbesondere im Bereich der Führungsunterstützung sowie in der gemeinsamen Drohneneinheit „Teck“. Weiter zuständig ist die Dettinger Wehr als Portalfeuerwehr für die Schnellbahntrasse Kirchheim Ost.

Als einziger wesentlicher Mangel wurde in der Sitzung das nicht mehr zeitgemäße Feuerwehrmagazin benannt. Das bestehende Feuerwehrhaus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs TLF 16/25 aus dem Jahr 1994 ist die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 vorgesehen. Hierfür soll 2027 eine Landesförderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen in Höhe von 160.000 € beantragt werden. Bereits im November 2024 wurde als Ersatz für den bisherigen Mannschaftstransportwagen ein Mehrzweckfahrzeug zum Preis von rund 200.000 € bestellt. Im Finanzplan sind zudem erste Planungsmittel für den Neubau eines Feuerwehrhauses eingestellt, für die Jahre ab 2030 sind insgesamt 8 Millionen € vorgemerkt.

In der Sitzung sprach Herr Haußmann Herrn Holder, der seit 25 Jahren das Amt des Kommandanten ausübt und jetzt sein Amt zur Verfügung gestellt hat, große Anerkennung aus. Die Feuerwehr sei sehr gut aufgestellt, hervorragend ausgebildet und verfüge über eine stabile Altersstruktur, was insbesondere der engagierten Jugendarbeit zu verdanken sei.

Der Gemeinderat stimmt der Feuerwehrbedarfsplanung 2026 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Finanzierung zu.

(14 Jastimmen)

 

TOP 3
Freiwillige Feuerwehr Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und der Stellvertreter

Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurden bei der Hauptversammlung am 24. Januar der Kommandant sowie zwei stellvertretende Kommandanten gewählt. Die Wahl sah erneut zwei Stellvertretungen vor; diese Struktur bestand auch bereits in früheren Amtsperioden.

Florian Imrich wurde zum neuen Kommandanten gewählt. Als stellvertretende Kommandanten wurden Jürgen Holder und Karsten Rommel gewählt.

Die Wahl wurde entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Die gewählten Personen erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für das Amt.

Der Gemeinderat stimmte der Wahl des Kommandanten und der stellvertretenden Kommandanten zu.

(14 Jastimmen)

 

TOP 4
Lauterabsturz Fahrtobel
Vorstellung Vorentwurf

Der Gemeinderat hat sich mit dem Vorentwurf für die Gewässerbaumaßnahme „Lauterabsturz Fahrtobel“ befasst und die Planung befürwortet. Ziel der Maßnahme ist es, die ökologische Durchgängigkeit der Lauter im Bereich unterhalb der Fahrtobelbrücke zu verbessern und gleichzeitig die vorhandene Gewässerstruktur nachhaltig aufzuwerten.

Der bestehende Absturz weist eine Höhe von rund 1,9 Metern auf und stellt derzeit ein Hindernis für die Wanderbewegungen von Fischen und weiteren wassergebundenen Tierarten dar. Er wird für die Maßnahme zurückgebaut. Statt des einzelnen großen Absturzes sieht die Planung nun vor, die Höhendifferenz durch 20 kleinere, naturnah gestaltete Riegelabstürze mit zentralem Durchlass zu überwinden. Zwischen den einzelnen Riegeln werden Ruhebecken für Fische angelegt, sodass eine möglichst naturnahe Gewässerpassage entsteht.

Im Planungsbereich bestehen links- und rechtsseitige Ufermauern. Die Lauter hat sich dort stark in das Gelände eingeschnitten, insbesondere auf der rechten Seite, wo die Ufermauern in einem sehr schlechten Zustand sind und teilweise stark unterspült wurden. Das Gewässerprofil wird im Zuge der Maßnahme deutlich verbreitert. Die Böschungen müssen neu gesichert und in Teilbereichen mit Absturzsicherungen ausgestattet werden, um die dauerhafte Stabilität und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Insgesamt erstreckt sich die Maßnahme über eine Länge von rund 70 Metern.

Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung soll im Juni erfolgen. Der Gewässerbau selbst ist für den Zeitraum von Juli bis Ende Oktober geplant, die abschließenden Arbeiten außerhalb des Gewässers sollen im November und Dezember erfolgen.

Die Bruttobaukosten der Maßnahme werden auf rund 850.000 € geschätzt. Eine Förderung von 85 % wird im Rahmen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Landes angestrebt. Zusätzlich sollen durch den Verkauf von Ökopunkten aus der Maßnahme für das Neubaugebiet „Guckenrain-Ost“ rund 180.000 € zur Finanzierung beitragen. Damit ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme voraussichtlich gesichert. 

Während der Bauzeit sind nach derzeitiger Planung keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr zu erwarten.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden durchzuführen. Das Wasserrechtsverfahren soll erst nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung eingeleitet werden. Ein Baubeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt gefasst.

(14 Jastimmen)

 

TOP 5
Neubau Geh- und Radwegeunterführung Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Bund

Über den aktuellen Stand des Projekts zum Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof wurde in der Sitzung informiert. Mit der Maßnahme soll eine sichere und attraktive Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Ortsteil Guckenrain, dem Schulareal der Teckschule und dem Ortskern geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Anbindung an den Bahnhof verbessert und damit der Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr gefördert.

Die bestehende Unterführung entspricht mit ihrer geringen lichten Weite und Höhe nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Geh- und Radwegeverbindung. Deshalb ist geplant, eine neue Unterführung abgerückt von der Bestandsunterführung zu errichten und die alte Unterführung anschließend zurückzubauen. Das Projekt umfasst sowohl einen Straßen- als auch einen Eisenbahnkreuzungsbereich, die jeweils vertraglich mit den beteiligten Baulastträgern geregelt werden.

Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger der Bundesstraße 465 sowie mit der DB InfraGO AG als Infrastrukturpartner für die Bahntrasse. Für die Straßenkreuzungsmaßnahme soll eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

Die Gesamtbaukosten werden auf rund 12,5 Millionen € geschätzt. Davon sollen voraussichtlich etwa 10,5 Millionen € über Förderprogramme finanziert werden. Der Bund beteiligt sich gemäß der vorgesehenen Kostenteilung an den Aufwendungen für die Straßenkreuzungsmaßnahme.

Die bauliche Umsetzung ist ab 2027 bis voraussichtlich Mitte bzw. Ende 2028 geplant. Zuvor müssen noch die Kreuzungsvereinbarungen abgeschlossen, Förderanträge gestellt sowie das Planfeststellungsverfahren beendet werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Projektstand zu und ermächtigte den Bürgermeister zum Abschluss einer Straßenkreuzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland.

(14 Jastimmen).

 

TOP 6
Alter und Neuer Friedhof
Gebührenkalkulationen und Satzungsbeschlüsse

Die Gemeinde passt die Friedhofsgebühren zum 1. April 2026 an. Grundlage sind aktualisierte Kalkulationen sowie Preisentwicklungen beim mit den hoheitlichen Bestattungsaufgaben beauftragten Bestattungsinstitut. Ziel ist weiterhin eine möglichst kostendeckende Finanzierung der Friedhofsleistungen.

Auf dem Alten Friedhof wurde die letzte umfassende Gebührenkalkulation im Jahr 2019 vorgenommen. Zwischenzeitlich haben sich insbesondere die Preise für hoheitliche Dienstleistungen wie Grabvorbereitung, Bestattungsaufsicht oder Transportleistungen verändert. Die Gebühren werden daher neu berechnet. Während sich einzelne Gebühren für Urnengräber im Staudengarten durch mögliche Neubelegungen und stabile Pflegekosten leicht reduzieren, ergeben sich im Steingartenbereich in einzelnen Positionen geringfügige Anpassungen nach oben.

Bei den Bestattungs- und Serviceleistungen bewegen sich die Anpassungen insgesamt auf einem niedrigen Niveau. Gebühren für Bestattungsaufsicht, Samstagszuschläge, Aussegnungshallenbenutzung oder Graböffnungen verändern sich nur geringfügig. Die Pflegekosten für Grabstellen konnten teilweise sogar leicht reduziert werden. 

Auch für den Neuen Friedhof erfolgt eine Gebührenanpassung. Hier werden die Gebühren an die ab April 2026 geltenden Preise des Bestattungsinstituts angepasst. Bei Bestattungen sowie Aschenbeisetzungen ergeben sich leichte Gebührenerhöhungen, während die übrigen Gebührentatbestände unverändert bleiben.

Die Gemeinde verfolgt weiterhin den Grundsatz kostendeckender Gebühren im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

Der Gemeinderat stimmte den Gebührenkalkulationen sowie den Satzungsänderungen zu und ermächtigte die Verwaltung, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

(14 Jastimmen)

 Auf die öffentliche Bekanntmachung im aktuellen Mitteilungsblatt wird verwiesen.


TOP 7
Verschiedenes

Mit Schreiben vom 11. Februar 2026 erhielt die Gemeinde die Genehmigung der Kommunalaufsicht für das Contracting nach § 87 Abs. 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO). Die Genehmigung bestätigt, dass das geplante Contracting für das Wärmenetz Rauberweg rechtlich zulässig ist und die kommunalrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Damit wird der Gemeinde die Umsetzung des Vorhabens ermöglicht.