Sitzung am 20.10.2025
Bericht
Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. Oktober 2025
TOP 1
Gebäudeunterhaltung Rathaus Umbau Feuerwehrschulungsraum
Der Gemeinderat hat einstimmig entschieden, die beiden über 40 Jahre alten Küchenräume im zweiten Obergeschoss des Rathauses zu modernisieren. Die „Küche Feuerwehr“ wird künftig als Stuhllager genutzt, während die bisherige „Küche/Lager Verwaltung“ zu einer modernen, gemeinsamen Küche für Verwaltung und Feuerwehr umgebaut wird.
Die Maßnahme wird notwendig, da die Küchengeräte aufgrund ihres Alters sehr energieintensiv sind und es im letzten Jahr zudem dort einen Wasserschaden gab. Dieser wurde verursacht durch eine undichte Stelle im Flachdach. Der Schaden ist bereits repariert, allerdings wurde durch das Regenwasser die Deckenverkleidung stark beschädigt und muss erneuert werden. Durch die gemeinsame Küchennutzung wird zudem die Organisation bei Veranstaltungen, wie z. B. Trauungen, erleichtert, weil Stühle und Tische aus dem Sitzungssaal künftig besser gelagert werden können.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 62.000 € (brutto). Die Feuerwehr übernimmt mehrere Eigenleistungen: den Ausbau der alten Küche, das Streichen der Wände, das Verlegen des Laminatbodens sowie die Elektro- und Schreinerarbeiten. Dadurch können Kosten gespart und die Arbeiten effizient gestaltet werden.
(8 Jastimmen)
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. Oktober 2025
TOP 1
Bürgersolarpark Vorstellung Projektpartner und weitere Schritte
Aufgrund fehlenden Interesses einiger Eigentümer muss die geplante Fläche des Bürgersolarparks von ursprünglich 10 auf 5 Hektar verkleinert werden. Für die kleinere Pachtfläche steht als neuer Projektpartner die SolarES GmbH bereit, das Projekt umzusetzen. Die SolarES ist ein Unternehmen der Stadtwerke Esslingen.
Die Finanzierung erfolgt durch Eigen- und Fremdkapital des Projektpartners. Die Bürgerschaft kann sich voraussichtlich über die BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG am Solarpark beteiligen. Für die Gemeinde ergeben sich jährliche Einnahmen von etwa 15.000 Euro aus Pacht, Kommunalabgaben und Gewerbesteuer.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Bürgersolarpark mit SolarES umzusetzen und die Verwaltung mit der Aushandlung und Unterzeichnung des Pachtvertrags zu beauftragen.
(10 Jastimmen)
TOP 2
Änderung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2026 Erlass einer Hebesatzsatzung
In der Sitzung am vergangenen Montag hat der Gemeinderat bedeutende Beschlüsse zur Festsetzung der Grundsteuer für das kommende Jahr gefasst. Dabei wurde berücksichtigt, dass im Umstellungsjahr 2025 die Grundsteuer B nicht aufkommensneutral zum Jahr 2024 war, sondern die Gemeinde deutlich weniger Einnahmen erzielt hat als geplant. Ursache dafür waren fehlerhafte Grundlagenbescheide sowie noch ausstehende Anpassungen durch das Finanzamt. Um diesen Einnahmeverlust auszugleichen und ab 2026 wieder eine aufkommensneutrale Entwicklung sicherzustellen, wurde beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 180 auf 195 Prozent anzuheben.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A, der für landwirtschaftliche Flächen gilt, bleibt unverändert bei 300 Prozent. Zudem wird ab dem 1. Januar 2026 eine Kleinbetragsgrenze eingeführt: Steuerbeträge unter 5 € werden künftig nicht mehr erhoben. Dies dient dazu, Verwaltungsaufwand und Kosten für Porto, Mahnverfahren und Personal zu sparen, da die Erhebung von sehr kleinen Beträgen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr steht. Mit dieser Regelung wird auf die Erhebung einer Grundsteuer A von ca. 2.000 € jährlich verzichtet.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt zunächst unverändert bei 395 Prozent. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der örtlichen Unternehmen und der dadurch zu erwartenden weiteren Rückgänge beim Gewerbesteueraufkommen hat sich der Gemeinderat bewusst gegen eine Erhöhung entschieden, um die Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten.
Diese Maßnahmen sind Teil einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, mit der die Gemeinde ihre finanzielle Stabilität sichern und gleichzeitig unnötige Verwaltungskosten vermeiden möchte.
(9 Jastimmen, 1 Enthaltung)
TOP 3
Erhöhung der Hundesteuer Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Hundesteuer ab 1. Januar 2026 von 120 € auf 132 € pro Jahr zu erhöhen. Für den zweiten und jeden weiteren Hund bleibt die Verdopplung bestehen.
Auch die Steuer für Kampfhunde steigt von 810 € auf 891 € jährlich, ebenfalls mit doppeltem Satz für weitere Hunde.
Die Einnahmen helfen, Kosten für Fundtiere und Hundetoiletten zu decken. Durch die Erhöhung erwartet die Gemeinde rund 3.500 € mehr pro Jahr.
(10 Jastimmen)
TOP 4
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Satzungsbeschluss
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von bisher 20 % auf 25 % der Bruttokasse steigen. Damit orientiert sich Dettingen an vielen anderen Städten und Gemeinden, die diesen Satz bereits anwenden. Die Erhöhung soll auch dazu beitragen, Spielsucht einzudämmen.
Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wird die monatliche Steuer je nach Aufstellungsort angepasst: In Spielhallen oder ähnlichen Betrieben steigt sie von 100 auf 120 €, an sonstigen Orten von 50 auf 60 €.
Die Vergnügungssteuer bringt der Gemeinde jährlich Einnahmen von rund 35.000 €. Durch die Erhöhung rechnet man mit zusätzlich etwa 8.000 €, die der Gemeinde zugutekommen.
(10 Jastimmen)
TOP 5
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Neufassung der Satzung und Gebührenkalkulation
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zugestimmt, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. Zugleich wurden die Benutzungsgebühren und Betriebskostenpauschalen für die gemeindeeigenen und angemieteten Unterkünfte neu kalkuliert und genehmigt.
Die Gebühren basieren auf dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg und berücksichtigen die Besonderheiten der ortspolizeilichen Einweisung in die Unterkünfte. Anders als bei klassischen Mietverträgen wird hier ein öffentlich-rechtlicher Gebührenmaßstab angewandt, der sowohl flächenbezogene als auch personenbezogene Kostenbestandteile umfasst. Dabei sind insbesondere Betriebskosten wie Strom, Wasser und Abfallgebühren personenabhängig. Die kalkulierten Gebühren sind nahezu kostendeckend und entsprechen den gebührenrechtlichen Vorgaben.
Die neu festgesetzten Gebühren für gemeindeeigene Unterkünfte liegen je Quadratmeter zwischen 8 und 21 €, ergänzt um differenzierte Betriebskostenpauschalen pro Person, die je nach Ausstattung variieren. Für angemietete Objekte wurden entsprechende Nutzungsentschädigungen kalkuliert.
Die Veranlagung der Gebühren erfolgt je nach tatsächlicher Belegung der Unterkünfte. Die daraus erzielten Einnahmen fließen in den Ergebnishaushalt der Gemeinde.
(10 Jastimmen)
Auf die öffentlichen Bekanntmachungen der unter TOP 2 bis 5 genannten Satzungen im entsprechenden Mitteilungsblatt wird verwiesen.
TOP 6
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 360 € für die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen – je zur Hälfte zu und bedankte sich herzlich bei dem Spender.
(9 Jastimmen, 1 Befangenheit)
TOP 7
Verschiedenes
Information über Vergabeentscheidungen
Erstellung einer Biotopverbundplanung
Vier Fachbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote wurden abgegeben. Der Auftrag wurde an das Ingenieurbüro StadtLandFluss aus Nürtingen zum Preis von 39.859,05 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 10.140,95 € (20,3%) unter der Kostenschätzung (50.000 €).