Sitzung am 26.01.2026
Bericht
Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 26. Januar 2026
TOP 1
Umbau eines Wohnhauses und Nutzungsänderung Dachboden
Schwalbenweg 10, Flst. 1958
Der Gemeinderat befasste sich mit einem Bauvorhaben im Schwalbenweg 10, Flst. 1958, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Guckenrain Süd – 7. Änderung“. Geplant ist der Umbau des bestehenden Gebäudes zu einem Zweifamilienhaus mit Anbau sowie eine Nutzungsänderung des Dachgeschosses.
Für das Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die zulässige Grundflächenzahl I wird geringfügig um 1,6 % überschritten. Die Grundflächenzahl II, die zusätzlich befestigte Flächen wie Wege und Terrassen berücksichtigt, wird hingegen um 18,5 % überschritten.
Aus städtebaulicher Sicht wurde die geringe Überschreitung der GRZ 1 als vertretbar bewertet. Die deutliche Überschreitung der GRZ 2 ist vor allem auf umfangreiche versiegelte Flächen rund um das Gebäude zurückzuführen.
Der Technische Ausschuss erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Überschreitung der GRZ 1 und lehnte die beantragte Überschreitung der GRZ 2 ab.
(8 Jastimmen)
TOP 2
Bauvoranfrage Neubau eines Wohnhauses
Lauterstraße 16, Flst. 258/1
Gegenstand der Bauvoranfrage ist die Frage, ob auf dem Grundstück Lauterstraße 16, Flst. 258/1, ein neues Wohngebäude errichtet werden kann und wie groß der erforderliche Abstand zur unterirdisch verlaufenden Verdolung des Eulengreutgrabens sein muss. Geplant ist der Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen als Ersatz für das bestehende Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauterstraße“.
Das Grundstück liegt laut Hochwassergefahrenkarte im Bereich eines HQ-50-Ereignisses. Daher sind geeignete bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude vorzusehen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Verdolung durch den Neubau nicht beschädigt wird und der Zugang für Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten jederzeit möglich bleibt, da zugunsten der Gemeinde eine entsprechende Baulast besteht.
Das Gebäude kann mit entsprechenden Hochwasserschutzmaßnahmen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands zur Verdolung errichtet werden.
(8 Jastimmen)
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Januar 2026
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Erneuerung und Ausbau Wärmenetz Rauberweg
Vergabeentscheidung und weitere Entscheidungen
Der Betrieb des kommunalen Wärmenetzes im Schul- und Sportgebiet wurde turnusgemäß neu ausgeschrieben. Die kommunale Wärmeplanung hat ergeben, dass es sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist, künftig auch das private Wärmenetz der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Limburgstraße sowie das geplante Wohnbaugebiet „Guckenrain-Ost“ an dieses Netz anzubinden.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde ein Dienstleister gesucht, der die Wärmeversorgung der angeschlossenen Gebäude übernimmt. Dazu zählen die Sporthalle, die Teckschule, die KiTa Wirbelwind, die Schloßberghalle, das Hallenbad „aquafit“, die Pflegeinsel (Pflegeheim) sowie die Verbundschule des Landkreises Esslingen. Auch die Wohngebäude der WEG Limburgstraße werden in die Versorgung einbezogen. Gleichzeitig werden die Lüftungsanlagen in der Sporthalle und in der Schloßberghalle erneuert; die Schloßberghalle wird zudem erstmals an das Wärmenetz angeschlossen. Die Ausschreibung erfolgte technologieoffen, die eingereichten Konzepte mussten wirtschaftliche, ökologische und formelle Anforderungen erfüllen. In der Sitzung wurde dem Gemeinderat die Auswertung der Angebote vorgestellt. Die EnBW Contracting GmbH ging als wirtschaftlichste Bieterin hervor. Ihr Angebot liegt unterhalb der sogenannten Intracting-Variante und unterschreitet damit die Kosten einer kommunalen Eigenlösung. Ein weiteres Angebot musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.
Das Konzept der EnBW sieht den Einbau von zwei neuen Holzhackschnitzelheizkesseln im Heizhaus neben der Sporthalle vor. Nach Erschließung des Baugebiets Guckenrain-Ost ist ein dritter Kessel vorgesehen. Zur zusätzlichen Absicherung der Versorgung werden in der Limburgstraße zwei neue Gaskessel errichtet, die nur bei Ausfällen oder in Spitzenlastzeiten zum Einsatz kommen. Insgesamt wird die Wärmeversorgung zu über 95 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. Dadurch können jährlich rund 742 Tonnen CO₂ eingespart werden. Gleichzeitig werden rund 160 Wohnungen in der Limburgstraße künftig mit erneuerbarer Wärme versorgt. Das kommunale Wärmenetz steht für eine verlässliche und langfristig stabile Wärmeversorgung. Bestehende und neue Wärmekunden haben zudem die Möglichkeit, durch Investitionskostenzuschüsse ihre Grundpreise zu reduzieren.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Verwaltung zu ermächtigen, der EnBW Contracting GmbH den Zuschlag zu erteilen sowie die unterlegenen Bieter entsprechend zu informieren. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Vertragsunterlagen mit der EnBW Contracting GmbH redaktionell abzustimmen und – vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung – abzuschließen.
Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat Baukostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 296.404 Euro (brutto) zur Reduzierung der Grundpreise zu gewähren. Zudem wurde dem Anschluss des Neubaugebiets Guckenrain-Ost an die Nahwärmeversorgung ausdrücklich zugestimmt. Für die Dauer der baulichen Umsetzung wurde die Verwaltung ermächtigt, eine fachliche Baubegleitung zu beauftragen.
(13 Jastimmen)
TOP 3
Bebauungsplanverfahren „Owen West I„ der Stadt Owen
Stellungnahme der Gemeinde
Die Stadt Owen plant im Südwesten ihres Stadtgebiets die Entwicklung des rund 2,6 Hektar großen Gebiets „Owen West I“. Das Plangebiet liegt zwischen der Beurener Straße (L 1210), dem bestehenden Ortsrand entlang des Zimmermannwegs, der Wölfflinstraße sowie den angrenzenden Streuobstwiesen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde auch die Gemeinde Dettingen um eine Stellungnahme gebeten. Berührt sind insbesondere Belange der Gemeinde durch die verkehrlichen Auswirkungen dieses ersten Bauabschnitts sowie perspektivisch durch die geplante größere Umfahrung im Bereich der L 1210. In diesem Zusammenhang sind vor allem die künftige Verkehrsführung und die Leistungsfähigkeit der geplanten Knotenpunkte von Bedeutung. Die Gemeinde Dettingen weist darauf hin, dass die verkehrlichen Auswirkungen dieser Planungen frühzeitig und nachvollziehbar dargestellt werden sollen.
Im Plangebiet ist die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters vorgesehen. Ein Vollsortimenter sollte sich stimmig in die bestehende Bebauung und das gewachsene Ortsgefüge einordnen. Dabei ist entscheidend, dass sich der Markt in das alltägliche Leben im Quartier integriert, vorhandene Wegebeziehungen aufnimmt und die Nahversorgung stärkt. Ziel ist eine verträgliche Ergänzung der bestehenden Strukturen, die das Quartier belebt und gleichzeitig seinen Charakter bewahrt. Eine solche Einbindung in die vorhandene Bebauung ist hier jedoch nicht erkennbar. Der vorgesehene Standort liegt am Rand eines Bereichs, in dem bislang keine Bebauung vorhanden ist, sodass weder gewachsene Strukturen aufgegriffen werden noch eine städtebauliche Integration derzeit gegeben ist. Zudem sieht die Gemeinde mit der Ansiedlung des Lebensmittelvollsortimenters mögliche Auswirkungen auf die bestehende Versorgungsstruktur und weist auf potenzielle Kaufkraftabflüsse hin.
Der Gemeinderat hat beschlossen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Owen West I“ eine Stellungnahme abzugeben.
(8 Jastimmen, 3 Neinstimmen, 2 Enthaltungen)
TOP 4
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2026
Herr Bürgermeister Haußmann informierte über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ging dabei auch auf die aktuellen internationalen Entwicklungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft ein. Unser Land ist nach wie vor nicht produktiv – wir sind zu langsam, zu teuer und zu wenig innovativ. Wir haben ein strukturelles Defizit. Unsere Sozialausgaben haben sich in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Die Kreishaushalte werden diese Belastung nicht mehr lange schultern können. Es braucht nun endlich eine grundlegende Finanz- und Strukturreform. Von der Politik erwartet er mehr Vertrauen in die Kommunen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Im Weiteren ging Herr Haußmann kurz auf die allgemeinen Parameter des Haushalts 2026 und die größten Investitionsmaßnahmen ein.
Gibt´s auch gute Nachrichten?
Trotz dieser schwierigen Lage investiert Dettingen in den nächsten Jahren über 30. Mio. Euro nachhaltig in die Zukunft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturbelebung.
Herr Neubauer, Kämmerer der Gemeinde, erläuterte die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2026 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis Ende 2029.
Die Präsentation zum Haushaltsplan 2026 sowie den Planentwurf finden Sie auch unter www.dettingen-teck.de, Haushaltsplan 2026. Weitere Informationen zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen erhalten Sie auch gerne von Herrn Neubauer (Fon: 5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de).
Zunächst ging der Kämmerer auf das Fazit im aktuellen Gemeindefinanzbericht des Gemeindetages Baden-Württemberg ein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden befinden sich derzeit in einem „perfekten Sturm“, also einer Situation in der mehrere ungünstige Entwicklungen gleichzeitig eintreten und sich gegenseitig verstärken, sodass sie ihre negativen Auswirkungen verstärken. Dabei zeigte Herr Neubauer erneut auf, dass die Kommunen 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts tragen – dabei aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens erhalten. Ein weiter so darf es nicht mehr geben, forderte er. Es brauche nun endlich grundlegende Reformen. Folgende Rahmenbedingungen beeinflussten vor allem die Haushaltsplanung 2026:
- Eine schwache Gewerbesteuer – geschuldet der konjunkturellen Lage. Eine Besserung ist nicht in Sicht!
- Zensus 2022 – der Verlust von 186 Einwohnerinnen und Einwohnern schlägt bei der Anrechnung der Einwohnerzahl ab dem Haushaltsjahr 2026 voll durch. Dadurch fehlen dem Haushalt jährlich Erträge und Einzahlungen in sechsstelliger Höhe.
- Aufgrund des starken Steuerjahres 2024 (einmalige Gewerbesteuererträge) ergeben sich 2026 massive Wechselwirkungen im Kommunalen Finanzausgleich. Hohe Umlagebelastungen und gleichzeitig niedrigere Finanzzuweisungen vom Land.
- Die Schere zwischen Aufwendungen und Erträgen wird immer größer - wir haben zwischenzeitlich ein Einnahmen- und ein Ausgabenproblem.
Der Haushalt 2026 ist geprägt von vielen Unwägbarkeiten und Risiken – aber auch von Zuversicht, Chancen und einem großen antizyklischen und nachhaltigem Zukunftsinvestitionspaket.
ECKDATEN HAUSHALTSENTWURF 2 0 2 6:
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen und ertragswirksame Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) der Gemeinde.
Steuerkraftmesszahl 2026: | 10.197.894 € |
nachrichtlich 2025: | 8.743.427 € |
Steuerkraftsumme 2026: nachrichtlich 2025: | 12.490.178 € 10.517.119 € |
Ergebnishaushalt: | |
Ordentliches Ergebnis 2026: | - 2.846.000 € |
Finanzhaushalt: |
|
Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt: | - 1.474.009 € |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: | -2.862.405 € |
veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: | - 4.336.414 € |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit: | 662.081 € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende: inkl. der Verwendung der Kreditermächtigung 2025 von 1. Mio. Euro. | - 2.674.333 € |
| |
geplante Kreditaufnahme 2026 im Gemeindehaushalt: davon nicht verwendete Kreditermächtigung aus 2025: | 2.000.000 € 1.000.000 € |
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2026: | 6.642.314 € |
Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2026 (6.117 Einwohner): | 1.086 € |
| |
Verpflichtungsermächtigungen 2026: | 13.160.000€ |
Stand der Liquidität im Kernhaushaushalt zum 01.01.2026: | 3.832.736 € |
+ nicht verwendete Kreditermächtigung aus 2025 | 1.000.000 € |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2026: | 1.158.403 € |
für die Bewirtschaftung gesperrt (Mindestliquidität): | 382.685 € |
frei verfügbare Liquidität zum 01.01.2030 Ende Finanzplanungszeitraum: | 88.837 € |
Haupterträge 2026:
Grundsteuer A und B | 1.120.000 € |
Gewerbesteuer | 4.500.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 5.009.211 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 706.093 € |
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft | 1.258.884 € |
Kommunale Investitionspauschale | 917.850 € |
Familienleistungsausgleich | 385.828 € |
Zuweisungen und Zuschüsse (Bund, Land, Dritte) | 1.894.413 € |
Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) | 271.027 € |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Ertragszuschüsse) | 645.609 € |
Hauptaufwendungen 2026:
Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage) | 4.284.131 € |
Finanzausgleichsumlage an das Land | 2.947.682 € |
Betriebskostenzuschuss für die Evangelische Kindertagesstätte | 1.687.000 € |
Gewerbesteuerumlage | 398.735 € |
Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage) | 61.492 € |
Personalaufwendungen | 6.098.253 € |
planmäßige Abschreibungen | 1.958.059 € |
Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2026 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet:
- Für den Ergebnishaushalt wurde ein ordentliches Ergebnis von - 2.846.000 € vorausberechnet. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt - 1.474.009 €
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben betragen im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich 11.811.132 € - zum Vergleich: 2024 konnten noch insgesamt 13.264.026,45 € vereinnahmt werden.
- Die “Netto-Abschreibungen“ betragen zwischen 2026 und 2029 voraussichtlich 5.709.116 €. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurde ein ordentliches Ergebnis von insgesamt - 5.936.000 € vorausberechnet. Dies bedeutet, dass nach den Planzahlen 2026 bis 2029 keine Abschreibungen erwirtschaftet werden können. Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 bis 2024 stehen momentan gerade noch ausreichend Ergebnisrücklagen zur Verfügung, sodass der gesetzliche Haushaltsausgleich bis einschließlich 2029 noch sichergestellt werden kann.
- Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt für die Jahre 2026 bis 2029 wird voraussichtlich saldiert bei insgesamt - 6.314 € liegen. Die ordentlichen Kredittilgungen in diesem Zeitraum betragen 1.400.012 € Damit ergibt sich für diesen Zeitraum eine negative Nettoinvestitionsrate von – 1.406.326 €. Dies bedeutet, dass der laufende Betrieb keinen Deckungsbeitrag für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen zwischen 2026 und 2029 erwirtschaften kann und darüber hinaus die Mittel für die Finanzierung Tilgungen durch die vorhandene Liquidität erfolgen muss.
- Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 hat im Kernhaushalt ein Volumen von 23.058.405 €. Zuschüsse und sonstige Investitionszuwendungen zu den Investitionsmaßnahmen sind zwischen 2026 und 2029 mit 14.419.976 € eingeplant. Dies entspricht einer Quote von rd. 62,54 %. Ob alle eingeplanten Zuwendungen in der berücksichtigten Höhe gewährt werden, bleibt abzuwarten. Der größte Anteil entfällt auf den Neubau einer barrierefreien Unterführung – hier wurde eine Zuwendung mit 10,5 Mio. € für die Jahre 2026 bis 2029 eingeplant.
- Zur Haushaltssicherung wurde wieder jährlich eine Deckungsreserve von 50.000 € berücksichtigt – bis 2029 in Summe somit 200.000 €.
- 2026 ist eine Kreditermächtigung über 1,0 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommt eine weitere Million aus dem Jahr 2025, welche noch bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung im Jahr 2027 verwendet werden darf. Insgesamt sind in den Jahren 2026 bis 2029 neue Kreditaufnahmen mit 2,65 Mio. € einberechnet. Bezogen auf das Investitionsprogramm entspricht dies einem Fremdkapitalanteil von 11,49 %. Die Netto-Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum beträgt 1.249.988 €.
Von großer Unsicherheit geprägt ist mehr denn je die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer. Dagegen stehen erhebliche Anstiege bei der steuerkraftabhängigen Kreisumlage. Es bedarf dringend durch entsprechende Reformen einer Entlastung der Landkreise und damit der Kreisumlage, ansonsten droht schon in wenigen Jahren eine Überforderung der Städte und Gemeinden.
Für 2026 wird mit einer großen Prise von Optimismus mit einem Gewerbesteueraufkommen von 4,5 Mio. € kalkuliert. Das Aufkommen in 2025 betrug 3.793.717,15 €. Zuletzt sind nochmals Nachzahlungen für die Jahre 2023 und 2024 bei der Gemeindekasse eingegangen. Neben der Gewerbesteuer fließen der Gemeinde die höchsten Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu. Für 2026 wurde ein Aufkommen von 5.009.211 € (2025: 4.699.856 €) veranschlagt.
Die Grafik zeigt den Einkommensteueranteil seit 1990:
Problematisch ist jedes Haushaltsjahr mehr, dass der Zuwachs der Aufwendungen deutlich rasanter stattfindet, als der der Erträge. Gesetzlich vorgeschriebene Standards machen in vielen Bereichen Einsparungen unmöglich.
Die Verschuldung entwickelt sich voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum im Gemeindehaushalt wie folgt:
Die größten Investitionsvorhaben 2026:
2026 sind 5.178.405 € für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die größten Maßnahmen sind:
- Bauhof – Erwerb von Fahrzeugen und Maschinen 110.000 €
- Modernisierung Bauhof – Restabwicklung 330.000 €
- Feuerwehr – Einsatzfahrzeuge, Geräte, Ausrüstung 252.000 €
- Modernisierung Teckschule / Restzahlungen 180.000 €
- Baukostenzuschüsse Contracting 296.905 €
- Maßnahmen im Sanierungsgebiet 583.000 €
- Tief- und Straßenbau (Ausbau Blumen-, Rosen- u. Paradiesstraße): 440.000 €
- Triebwerkskanal – Gewässerbau, Wegebau und Neubau Brücke: 720.000 €
- Neubau Unterführung 1.000.000 €
- Neuer Friedhof – Herstellung von weiteren Grabkammern 430.000 €
Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2026:
Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung werden als wirtschaftlich selbständige Eigenbetriebe geführt. Seit 2023 gilt verbindlich ein neues Eigenbetriebsrecht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden nach der Eigenbetriebsverordnung-Handelsgesetzbuch (EigBVO-HGB) aufgestellt. Nach § 14 Abs. 1 EigBG (Eigenbetriebsgesetz) ist für jedes Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2026: |
|
| |
Erfolgsplan |
|
| |
Gesamterträge mit | 972.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | - 922.000 € | ||
und somit Jahresgewinn mit | 50.000 € | ||
Liquiditätsplan |
| ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 785.000 € | ||
|
| ||
Verpflichtungsermächtigungen | 620.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 640.000 € | ||
|
| ||
Wasserzins für das Jahr 226 (netto – zzgl. 7 % MwSt.) monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.) | 2,70 €/m³ 4,00 € | ||
Das Investitionsprogramm der Wasserversorgung sieht für die Jahre 2026 bis 2030 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 1.885.000 € vor.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2026: |
|
| |
Erfolgsplan |
|
| |
Gesamterträge mit | 1.315.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 1.315.000 € | ||
Liquiditätsplan |
| ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 490.000 € | ||
Verpflichtungsermächtigungen | 400.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 490.000 € | ||
Schmutzwassergebühr 2026 beträgt |
2,37 €/m³ | ||
Niederschlagswassergebühr 2026 beträgt | 0,44 €/m² | ||
Das Investitionsprogramm der Abwasserbeseitigung sieht für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 1.710.000 € vor.
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 09.02.2026 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 23.02.2026 vorgesehen.
TOP 5
Für die turnusmäßige überörtliche Prüfung nach § 114 GemO (Gemeindeordnung) der Gemeinde Dettingen unter Teck ist die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zuständig. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 22.07.2024 bis 24.10.2024. Gegenstand der Prüfung waren vor allem die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2018 bis 2022 und des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2018 bis 2023. Die Bauausgaben waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
TOP 6
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von sieben Spenden in Höhe von 100 € für unsere Bücherei, 837 € für die Kita Wirbelwind sowie 200 € für die Kita Regenbogen, zudem zwei Spenden von insgesamt 170 € für die „Kita für alle“, einer Sachspende in Höhe von 528 € für die Winter-Sonnwendfeier der Freiwilligen Feuerwehr und 405 € ebenfalls als Sachspende für den Weihnachtsmarkt der Gemeinde Dettingen zu und bedankte sich herzlich bei den Spendenden.
(13 Jastimmen)
TOP 7
Verschiedenes
7.1 Seit dem 1. Januar 2026 ist Herr Alexander Kaufmann mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent als Gemeindevollzugsdienst (GvD) für die Gemeinde Dettingen tätig.
Herr Kaufmann unterstützt die Gemeindeverwaltung insbesondere im Bereich der örtlichen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben und steht dabei als Ansprechpartner im Außendienst zur Verfügung.
7.2 Die Genehmigung für die Sonderfinanzierung des Baugebiets „Guckenrain-Ost“ wurde vom Landratsamt Esslingen erteilt. Damit liegt eine wesentliche finanzielle Voraussetzung für die weitere Entwicklung des neuen Wohnbaugebiets vor.
Die Sonderfinanzierung bildet die Grundlage für die anstehenden Erschließungsmaßnahmen sowie die weiteren Planungsschritte.
7.3 Der Klimaschutzmanager zog ein Fazit zum Förderprogramm für Balkonkraftwerke, welches Ende 2025 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Weitere Informationen im aktuellen Mitteilungsblatt