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Sitzung am 28.07.2025

Bericht

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28. Juli 2025 

TOP 1
Neubau eines frei stehenden Doppelcarports

Reußensteinstraße 24, Flst. 2119/4 

Auf dem Grundstück Reußensteinstraße 24, Flst. 2119/4, wurde der Neubau eines frei stehenden Doppelcarports an das bestehende Einfamilienhaus beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Guckenrain-Nord Teil III“ und der Bebauungsplanänderung „Guckenrain“.

Der im Textteil festgesetzte Mindestabstand von Carports zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt ein Meter. Die Abstandfläche des geplanten Carports beträgt 0,7 Meter. 

Die erforderliche Befreiung für die Unterschreitung des Mindestabstands zur öffentlichen Verkehrsfläche des Carports wurde einstimmig erteilt.

(8 Jastimmen)



Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juli 2025

 

TOP 1
Neubau Geh- und Radwegeunterführung
Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung 

Sachstand und weitere Beauftragungen

Nach intensiver Vorarbeit steht nun fest: Die Unterführung wird gebaut. Ein großer Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit und attraktiver, nachhaltiger Mobilität in der Gemeinde. Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Stand des Projekts, einschließlich Planung, Finanzierung, Fördermittel und Zeitrahmen.

 

Zeitplan

Mit dem Einstieg in die konkrete Umsetzung kann nun ein vorläufiger Zeitplan dargestellt werden:

Für Sommer/Herbst 2025 ist die Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Förderanträge sollen im Oktober eingereicht werden. Bis Ende 2025 ist zudem der Abschluss des Grunderwerbs geplant. Die Verhandlungsgespräche hierzu laufen bereits.

Anfang 2026 folgt die Ausschreibung und Vergabe weiterer Planungsleistungen. Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet, ebenso mit archäologischen Untersuchungen und vorbereitenden Maßnahmen.

Die europaweite Ausschreibung der Bauleistungen ist für das zweite Quartal 2026 angesetzt. Erste Bauarbeiten – etwa Rodungen und Vegetationsrückschnitt – sollen ab Oktober 2026 beginnen. Die bauliche Umsetzung startet voraussichtlich im Januar 2027 und wird bis Mitte/Ende 2028 dauern. Ein zentraler Meilenstein ist die Sperrpause der Teckbahn während der Schulsommerferien 2027, die bereits langfristig eingeplant wurde und eingehalten werden muss.

 

Kosten und Fördermittel

Die Gesamtkosten für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung – einschließlich Rückbau der Bestandsanlage, Baukosten und aller Nebenkosten – belaufen sich auf rund 12,5 Millionen Euro. Darin enthalten ist auch der Ablösebetrag für den sogenannten Mehrerhaltungsaufwand an die DB InfraGO AG, wie in der Kreuzungsvereinbarung geregelt. Die endgültige Kostenteilung mit dem Bund als Straßenbaulastträger der B 465 steht noch aus.

Die Fördermittel sind inzwischen weitgehend geklärt: Insgesamt ergibt sich ein voraussichtlicher Fördersatz von bis zu 90 % auf die Baukosten, wovon ein Großteil vom Land über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit 75 % übernommen wird. 

Mit dem einstimmigen Beschluss zur Kreuzungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG wurde nun eine zentrale Voraussetzung für den Bau geschaffen.

Außerdem erhielt das Ingenieurbüro Englert aus Ettlingen den Auftrag für die nächsten Planungsphasen (Leistungsphasen 6 und 7) mit einem Honorar von rund 79.000 Euro brutto.

(12 Jastimmen)

 

TOP 2
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Jahresabschluss zum 31.12.2024

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung zum 31.12.2024 gemäß § 16 III S. 2 EigBG einstimmig festgestellt. 

(12 Jastimmen)

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

 

TOP 3
Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde
Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP 25/26) 

Der Gemeinderat hat das energiepolitische Arbeitsprogramm 2025/2026 im Rahmen des Klimaschutz- und Energiemanagements einstimmig beschlossen.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden einige investive Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben. Der Fokus liegt derzeit auf Maßnahmen mit dringendem Handlungsbedarf oder schneller wirtschaftlicher Amortisation. Ein Beispiel dafür ist die Erneuerung der Lüftungsanlage in den Umkleiden der Schloßberghalle. Dagegen wurde etwa die Sanierung der Gebäudehülle dieses Gebäudes zurückgestellt.

Die Gemeinde wird sich in den kommenden Jahren vor allem auf größere strategische 

 

Projekte wie das Wärmenetz, die Geh- und Radwegeunterführung sowie den Bürgersolarpark konzentrieren.

(12 Jastimmen)

 

TOP 4
Strombeschaffung
Liefervertrag mit BürgerEnergiegenossenschaft

Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines Stromliefervertrags mit der BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG (BEG) zugestimmt. Bisher wurde der auf den Dächern der Teckschule und der Kindertagesstätte Wirbelwind erzeugte Solarstrom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhielt die BEG eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), während die Gemeinde eine umsatzabhängige Pacht für die Dachnutzung erhielt.

 

Künftig soll der Großteil des erzeugten Stroms aus den vier bestehenden Photovoltaikanlagen direkt vor Ort genutzt werden – insbesondere durch die Teckschule. Dies macht die Stromversorgung nachhaltiger und wirtschaftlicher. Die Entscheidung des Gemeinderats umfasst neben dem neuen Stromliefervertrag auch die erforderliche Anpassung der bestehenden Dachnutzungsverträge.

 

Das neue Modell bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Gemeinde erhält günstigeren, lokal erzeugten Ökostrom und die BEG profitiert von einer verlässlichen Abnahme.

(9 Jastimmen)

 

TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von vier Spenden für eine neue Drohne für die Drohneneinheit Teck der beiden Freiwilligen Feuerwehren Owen und Dettingen i. H. v. insgesamt 5.830,00 sowie einer Spende von 150,00 € für die Bücherei Dettingen zu und bedankte sich herzlich bei allen Spendern für ihren großen Einsatz.

(12 Jastimmen)

 

TOP 6
Verschiedenes
6.1 Vergabeentscheidungen

Herr Hack informierte über folgende Vergabeentscheidungen im Rahmen der Erweiterung der Grabkammern auf dem Neuen Friedhof:

6.1.1 Gewerk Garten- und Landschaftsbauarbeiten (beschränkte Ausschreibung)

Der Auftrag wurde an die Firma Köber aus Kirchheim zum Preis von 277.435,84 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 58.501,16 € (17,4 %) unter der Kostenschätzung (335.937,00 €).

6.1.2   Gewerk Lieferung Grabkammern doppeltief-bauseits (Direktauftrag)

Der Auftrag wurde an die Firma Ackermann Oekoteck aus Westerburg zum Preis von 87.090,15 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 5.372,85 € (5,8 %) unter der Kostenschätzung (92.463,00 €).

6.2 Baugesuche während der Sommerpause

Die Verwaltung wurde beauftragt, während der Sommerpause bei einfachen Bausachen über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. Der Gemeinderat wird nach der Sommerpause über die Vorhaben informiert.

(12 Jastimmen)

 

6.3 Information Hallenbad-Kooperation

Die Verwaltung informierte über den aktuellen Stand der Hallenbad-Kooperation mit Kirchheim. Der Kirchheimer Gemeinderat hat der Aufnahme von Verhandlungen mit der Gemeinde Dettingen über eine Verlängerung der bestehenden Nutzungsvereinbarung über das Jahr 2030 hinaus zugestimmt.

Das 50-jährige Bestehen des Hallenbads fällt also mit einem wichtigen Schritt für die langfristige Zusammenarbeit zusammen: Die Grundlage für eine Verlängerung der Kooperation über das Jahr 2030 hinaus wurde geschaffen.