Sitzung am 19.05.2025
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Mai 2025
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Sammelverordnung Bannwälder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Stellungnahme der Gemeinde
Der Gemeinderat hat den Entwurf der „Sammelverordnung Bannwälder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ zur Kenntnis genommen. Er stimmte außerdem der Stellungnahme der Verwaltung zu. Die Stellungnahme betrifft die Ausweisung eines ca. 33 Hektar großen Bannwaldes im Kommunalwald und gibt Ergänzungen zu bestimmten Flächen und Flurstücken, speziell zum Bannwald Nonnenbrunnen, ab. Es wurde auch festgelegt, dass die bestehenden Feldwege im Bereich des Bannwaldes erhalten bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass Privatwälder weiterhin jederzeit erreichbar sind.
Die öffentliche Auslegung der Verordnung und der zugehörigen Karten findet vom 5. Mai bis 5. Juni 2025 im Bürgerbüro statt. Es werden keine zusätzlichen jährlichen Kosten für die Gemeinde erwartet, da die Mitgliedsbeiträge für das Biosphärengebiet durch das Landratsamt übernommen werden. Zudem können die Ertragsausfälle durch die Ausweisung des Bannwaldes einmalig mit rund 1,3 Millionen Ökopunkten kompensiert werden.
(11 Jastimmen)
TOP 3
Wärmenetz Rauberweg
Verlängerung bestehender Wärmelieferungsvertrag
Der Vertrag über die Wärmelieferung, der 2005 abgeschlossen und 2019 von der EnBW Contracting GmbH übernommen wurde, läuft zum 30. Juni 2026 aus. Um die Wärmeversorgung bis zur Einführung der neuen Anlagen sicherzustellen, soll eine Verlängerung des Vertrags mit EnBW vereinbart werden. Die Gemeinde zahlt für die Wärmeversorgung weiterhin einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Die genauen Konditionen müssen jedoch mit EnBW neu verhandelt werden, insbesondere im Hinblick auf den Grundpreis, der bisher einen Abschreibungsanteil enthält.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit der EnBW Contracting GmbH eine Vereinbarung zur Verlängerung des Betriebs der Holzhackschnitzheizanlage sowie der Wärmelieferung abzuschließen. Die Verlängerung soll voraussichtlich vom 01. Juli 2026 bis zum 31. August 2027 erfolgen alternativ bis zur Inbetriebnahme der neuen Wärmeerzeugungsanlagen.
(11 Jastimmen)
TOP 4
„Guckenrain-Ost“
TOP 4.1
Bebauungsplan "Guckenrain-Ost"
Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung
In der Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Guckenrain-Ost“ vorgestellt. Das städtebauliche Konzept für dieses Gebiet wurde aufgrund des wachsenden Drucks auf den Wohnungsmarkt entwickelt. Das geplante Baugebiet umfasst etwa 120 Wohneinheiten mit 75 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Doppel-, Reihen- und Einfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beinhaltet eine Umweltprüfung sowie einen Umweltbericht. Bereits zwischen 2021 und 2023 fanden Beteiligungsprozesse statt, bei denen die betroffenen Grundstückseigentümer und die Öffentlichkeit informiert wurden. Im Oktober 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Der Gemeinderat hat nun den Vorentwurf des Bebauungsplans „Guckenrain-Ost“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt. Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren betragen voraussichtlich etwa 50.000 €, die später von der Erschließungsgemeinschaft „Guckenrain-Ost“ erstattet werden.
(11 Jastimmen)
TOP 4.2
Baugebiet "Guckenrain-Ost"
Beauftragung Erschließungsträger und weiteres Vorgehen
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurden bereits die Erschließungs- und Freianlagenplanungen fortgeschrieben, und es müssen nun konkrete Schritte zur Umsetzung erfolgen. Die Erschließung des Gebiets umfasst unter anderem die Planung der Oberflächenentwässerung und die Einleitung des Regenwassers in den Jauchertbach, was eine wichtige Voraussetzung für die weitere Baulandentwicklung darstellt.
Der Gemeinderat hat das Büro Geoteck Ingenieure GmbH mit der Erschließungsträgerschaft beauftragt, da dieses Büro bereits in der Vergangenheit für ähnliche Projekte tätig war und mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut ist. Durch den Direktauftrag wird der Prozess beschleunigt; der Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren ist in diesem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Das Angebot des Büros Geoteck beläuft sich auf eine Honorarprognose von 215.000 € (brutto).
Des Weiteren wurde beschlossen, eine Sonderfinanzierung für das Wohnbaugebiet „Guckenrain-Ost“ vorzubereiten. Diese umfasst unter anderem die Einholung von Angeboten und die Klärung der Genehmigungsfähigkeit mit der Rechtsaufsichtsbehörde.
(11 Jastimmen)
TOP 4.3
Baugebiet "Guckenrain-Ost"
Anordnung einer Baulandumlegung
Die Durchführung einer Baulandumlegung für das Baugebiet „Guckenrain-Ost“ ist notwendig, um eine geeignete Grundstücks- und Eigentumsstruktur zu schaffen, die der geplanten baulichen Nutzung gerecht wird. Die betroffenen Flurstücke müssen aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts und ihrer Erschließungssituation neu geordnet werden. Die Umlegung erfolgt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und wird als „Vereinbarte amtliche Baulandumlegung“ durchgeführt, wobei die Regelungen zur Grundstücksneuordnung in einem einvernehmlichen Verfahren zwischen den beteiligten Parteien festgelegt werden. Die Fläche des Umlegungsgebiets beträgt rund 2,75 ha und liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Da zum Zeitpunkt der Umlegungsanordnung noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, erlaubt das Baugesetzbuch die vorzeitige Einleitung der Umlegung parallel zum Bebauungsplanverfahren. Dies beschleunigt die städtebauliche Entwicklung und sorgt für eine flexible Anpassung der Planung. Der Umlegungsplan wird jedoch erst nach der Rechtskraft des Bebauungsplans beschlossen.
In der Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für das Baugebiet „Guckenrain-Ost“ beschlossen. Der ständige Umlegungsausschuss der Gemeinde unter dem Vorsitz des Bürgermeisters wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Als beratende Sachverständige werden der bautechnische Sachverständige Herr Günter Baumann und die vermessungstechnische Sachverständige Frau Eva-Maria Schönauer bestellt. Das Vermessungsbüro Schönauer erhält den Auftrag für die Baulandumlegung, wobei die Kostenprognose auf 184.246,38 € beziffert wird.
(11 Jastimmen)
TOP 5
Bürgersolarpark
Zwischenbericht
Die Gemeinde Dettingen verfolgt das Ziel, ihren jährlichen Strombedarf aller Haushalte im Ort durch Photovoltaikanlagen zu decken. Für PV-Flächen geeignet sind die Bereiche entlang der Autobahn A8 und der ICE-Trasse. Aufgrund der vielen kleinen Grundstücke in diesem Gebiet wurde das Flächenpooling eingeführt, um die Fläche für das Projekt zu sichern und einen Bürgersolarpark zu schaffen. Nach Gesprächen mit Eigentümern und der Eingrenzung der Fläche auf etwa 12 Hektar zeigten 42 von 49 Eigentümern Interesse. Aufgrund technischer und rechtlicher Einschränkungen sowie der fehlenden Zustimmung einiger Eigentümern muss die Fläche jedoch auf rund 5,5 Hektar reduziert werden, was die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährdet. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen überprüft werden.
Der Gemeinderat nahm die reduzierte Fläche von ca. 5,5 Hektar zur Kenntnis. Die Verwaltung wird alternative Umsetzungsmöglichkeiten prüfen.
TOP 6
Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde
Energiebericht und Sanierungskonzept
Die Gemeinde Dettingen erstellt jährlich einen Energiebericht für ihre kommunalen Liegenschaften, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu überwachen und zu reduzieren. Der Bericht für 2024, der detailliert die verschiedenen Energieverbräuche und Einsparungen aufzeigt, berücksichtigt nun auch den Stromverbrauch für Warmwasserbereitstellung und differenziert zwischen Endenergieverbrauch und Wärmenergiebedarf. Besonders in der Kita Wirbelwind und dem Bauhof wurden durch die Einführung einer Wärmepumpe und Dämmmaßnahmen erhebliche Verbesserungen erzielt. Seit 2000 wurde der Endenergieverbrauch der Liegenschaften um etwa 30 % gesenkt. Ein zentraler Bestandteil des Berichts sind auch die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die bereits um 83 % gesenkt werden konnten.
Der Gemeinderat nahm den Energiebericht für 2024 sowie das Sanierungskonzept zur Kenntnis und wird die daraus abgeleiteten Maßnahmen im Rahmen des energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP) beraten.
TOP 7
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der Stadt als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörde vom 18.12.2006
In der Sitzung wurde die 4. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung für die Stadt Kirchheim unter Teck vorberaten. Die Gebührenanpassung wurde erforderlich, da die letzten Kalkulationen der Gebühren teilweise Jahre zurückliegen. Wesentliche Änderungen betreffen die Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben und eine Erhöhung des Gebührenrahmens bei der Rücknahme von Anträgen.
Außerdem wurden veraltete Gebührentatbestände gestrichen und neue eingeführt. Im Baurecht wurde die Gebühr für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fixiert und eine Gebühr für Auskünfte aus Bauakten aufgenommen.
Der Gemeinderat stimmte der Änderungssatzung zu, die in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am letzten Dienstag weiter behandelt wurde.
(11 Jastimmen)
TOP 8
Verschiedenes
- Sommerferienprogramm
Herr Haußmann gab bekannt, dass das Sommerferienprogramm 2025 mit 37 Programmpunkten vorliegt. Er bedankte sich bei Frau Hahn von der Gemeindeverwaltung sowie bei allen Veranstaltern. Es ist fantastisch, dass sich auch in diesem Jahr so viele Vereine, Institutionen, Gruppen und Personen mit den unterschiedlichsten Programmpunkten für unsere Kinder engagieren!
- Landessanierungsprogramm
Aufstockung Förderung 2025
Herr Neubauer gab bekannt, dass die Gemeinde Dettingen für die Städtebauförderung eine weitere Finanzhilfe in Höhe von 600.000 € vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhält.
- Information über Vergabeentscheidungen
Bauhof 3. BA – Lager- und Schüttboxen mit Verkehrsflächen
Herr Hack informierte über die Vergabe von Bauleistungen für den 3. Bauabschnitt des Bauhofs. Das Gewerk Rohbauarbeiten wurde an die Firma Luczky aus Kirchheim zum Preis von 254.622,66 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 20.259,14 € (7,4 %) unter der Kostenberechnung von 274.882,24 € brutto.
Weiter wurde das Gewerk Zimmer- und Holzbauarbeiten an die Firma Henzler aus Owen zum Preis von 103.397,46 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 6.433,09 € (6,6 %) über der Kostenberechnung (96.964,37 €).
Das dritte Gewerk (Straßenbauarbeiten) wurde an die Firma Waggershauser aus Kirchheim zum Preis von 179.201,15 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 1.030,42 € (0,6 %) über der Kostenberechnung (178.170,73 €).