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Neubau


Grundriss Neubau

Neubau der bestehenden Unterführung

Daten:

  • Behindertengerechter Ausbau der Rampe-Ost (Rampensteigung: 5%)
  • Länge der Rampe-Ost: 71m
  • Verbreiterung und Verlängerung: Neue Breite 6 m, Neue Länge 61 m
  • Lichthof mit geböschten, begrünten Wänden zwischen Bahnlinie und B 465
  • Oberlicht im Mittelstreifen der Bundesstraße 
  • Aufzug an der West-Seite 

Kosten:

  • 1.520.000 €

Finanzierung:

Derzeit sind nur die Kosten verbindlich bekannt. Fördersatz und förderfähige Kosten sind nicht bekannt, da sich das Regierungspräsidium ohne konkreten förmlichen Antrag außerstande sieht, verbindliche Zusagen zur Höhe des Zuschusses machen zu können. Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Bund im Fall des Ausbaus der B 465 den Kostenanteil, der auf die Verlängerung der Unterführung nach Osten mit neuer, behindertengerechter Rampe entfällt, tragen müsste. Der verbleibende Restbetrag wäre, mit Ausnahme der Planungskosten, dem Grunde nach förderfähig. Unterstellt man jedoch denselben Fördersatz wie beim Steg, wäre der Eigenanteil der Gemeinde bei einem Neubau auf jeden Fall höher, da ja die Baukosten höher sind.

Vorteile:

  • Behinderten- und kindgerechter Ausbau der Ost-Rampe (5%)
  • Die Unterführung und die Rampe-Ost kann ab der Eisenbahnstraße durch einen Neubau auf eine Breite von ca. 6 m (derzeit: 3 m) und eine lichte Höhe von ca. 3 m (derzeit 2,50 m) vergrößert werden
  • Durch den Einbau des Lichthofes mit geböschten und begrünten Wänden zwischen Bahnlinie und der B 465  und einem zusätzlichen Oberlicht im Mittelstreifen der B 465 wird der Tunnelcharakter abgemindert und eine verbesserte Belichtung und Übersichtlichkeit erreicht
  • Die Rampe-Ost kann durch eine begrünte Böschung in die Landschaft eingepasst werden.

Nachteile:

  • Rampe-West kann nicht behindertengerecht ausgebaut werden, da sonst die Zufahrt den südlichen Anwohner der Lindenstraße abgeschnitten wird. Eine behindertengerechte Anbindung ist nur durch einen Aufzug möglich.
  • Die Verbreiterung der Unterführung ist nur bis zur Einmündung der Lindenstraße in die Eisenbahnstraße unterirdisch möglich. Die Rampe West muss mit der vorhandenen Breite von 3m und der zu steilen Steigung von 17,7 % erhalten werden, da sonst die Zugänglichkeit der angrenzenden Grundstücke und die Durchfahrt zur Eisenbahnstraße nicht mehr gegeben ist. Eine Trennung der Fahrspuren ist aufgrund der westlichen Rampe ( 17,7 % Steigung, 3 m Breite) nicht möglich: folglich auch keine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
  • Die vorhandene Absperrung für Radfahrer muss erhalten bleiben.
  • der Feldweg östlich der B 465 müsste entfallen


Ansicht Ausbau (nicht möglich)


Grundriss Ausbau (nicht möglich)