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moderate Steuererhöhung 2023

Unverhofft kommt derzeit oft

Aufgrund erheblicher, nicht asehbarer Mehrausgaben ab 2024 hat der Gemeinderat einer von der Verwaltung beantragten, moderaten Steuererhöhung zugestimmt

Beginnen wir mit einer guten Nachricht: Dettingen steht gut da. Im Vergleich mit umliegenden Kommunen ist unsere Infrastruktur, die Qualität und Vielfalt betreffend, hervorragend und macht unsere Gemeinde für Familien sowie Seniorinnen und Senioren, für uns alle, zu einem lebenswerten Ort. Eine über Jahrzehnte stabile Wirtschaftslage und starke, innovative Unternehmen gepaart mit einer nachhaltigen sowie vorausschauenden Finanzpolitik durch Verwaltung und Gemeinderat haben diese positive Entwicklung ermöglicht. 

Globale Einflüsse strapazieren lokalen Haushalt

Die aktuellen, meist global angesiedelten Brennpunkt-Themen sind trotz der beschriebenen, komfortablen Situation Dettingens eine wachsende gesellschaftliche, aber vor allem auch finanzielle Herausforderung. 

Die Auswirkungen der Energiekrise und die damit verbundenen, enormen Preissteigerungen für Strom und Gas, die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung geflüchteter Menschen und steigende Personalkosten infolge aktueller Tarifabschlüsse sind nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Strapaze für unseren Gemeindehaushalt. 

Erschwerend kommen die Konsequenzen der anhaltenden Inflation und einer schwächelnden Gesamtwirtschaft hinzu. So ist für 2024 und die darauffolgenden Jahre auch in Dettingen abzusehen, dass die Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen sinken werden, was unseren finanziellen Handlungs- und Verteilungsspielraum empfindlich schmälern wird. 

Das war vorauszusehen. Regelmäßige Finanzzwischenberichte der Verwaltung und die Ergebnisse der letzten Steuerschätzungen haben diese Entwicklung bereits aufgezeigt. Die anstehenden Zeiten werden nicht rosig. Eine Steueranhebung war von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderats dennoch nicht geplant. 

Hohe und unerwartete Mehrausgaben zwingen zum Handeln

In den vergangenen Wochen erreichten die Verwaltung jedoch einige Nachrichten und Entwicklungen, deren Inhalte enorme Mehrkosten für Dettingen bedeuten werden und die bisher nicht in der mittelfristigen Haushaltsplanung erfasst und berücksichtigt werden konnten:

  1. Mit dem Verweis auf das Schulgesetz und ein aktuelles Gerichtsurteil signalisierte uns die Stadt Kirchheim im September, dass die umliegenden Kommunen zur finanziellen Unterstützung der Sanierung der beiden Kirchheimer Gymnasien verpflichtet sind.
     Der Anteil, der pro Gemeinde zu entrichten ist, berechnet sich anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen. Für Dettingen ergäbe sich daraus für die Jahre 2025 bis 2027 voraussichtlich ein zu leistender Betrag von ca. 2,6 Mio. € – allein für die Sanierung des Ludwig-Uhland-Gymnasiums.

  2. Die Kreisverwaltung hat aktuell beim Kreistag eine Steigerung des Kreisumlage-Hebesatzes von 27,8 % auf 35,9 % für 2024 beantragt. Eine Erhöhung jenseits sämtlicher offizieller und vorstellbarer Prognosen. Sollte der Kreistag diesem Antrag entsprechen, würde sich die Umlagebelastung für 2024 gegenüber dem Vorjahr um circa 800.000 € erhöhen. Auch für die Folgejahre ab 2025 muss mit deutlich höheren Ausgaben für die Kreisumlage gerechnet werden.

  3. Die Bundesstraßenbauverwaltung plant aktuell den Ausbau der B 465 zwischen der Querspange und der Teckstraße. In diesem Zuge besteht für Dettingen die historisch einmalige Chance, mit staatlicher Finanzunterstützung eine neue, barrierefreie Unterführung zu bauen. Die Gemeinde hat sich um die Fördermittel in einem Sonderprogramm von Bund und Land mit einem Fördersatz von 90 % beworben. Aufgrund der zeitlichen Befristung des Förderprogramms musste diese Gelegenheit zur Antragstellung unbedingt genutzt werden. Nur über diesen Weg kann ein Neubau der Unterführung realisiert werden. 
    Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 10 Mio. € – für Dettingen bliebe also immer noch ein Eigenanteil von über 1 Mio. € zu stemmen. 
    Weitere Informationen hierzu werden in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 gegeben. 

Diese drei, bisher nicht in dieser Höhe kalkulierbaren Posten stellen unseren Haushalt auf den Kopf und verpflichten uns zum schnellen und umsichtigen Handeln, um ein mittelfristig strukturelles Dilemma von unserer Gemeinde abzuwenden.

Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen zum Abmildern der sich abzeichnenden Situation
 
Daher machte die Verwaltung bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 6.11. dem Gemeinderat nicht nur Vorschläge zu weiteren, gezielten Sparmaßnahmen bei der Gemeindeverwaltung und sämtlichen kommunalen Einrichtungen, wie etwa beim Verbrauchsmaterial oder der Energie. 

 Die Verwaltung beantragte ebenfalls die folgenden, moderaten Anhebungen der Realsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2024:

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch) und B (baulich) sollen von bisher 400%. auf 410%. erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 2,5 %.
      
  2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll von bisher 385%. auf 395%. erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 2,6 %.

  3. Die Hundesteuer soll von bisher 108 € auf künftig 120 € erhöht werden.
     
  4. Die Benutzungsentgelte der Schloßberghalle sollen steigen, nachdem seit 2006 keine Anpassung mehr erfolgte.

Darüber hinaus beantragte die Verwaltung beim Gemeinderat auf Basis des bereits gefassten Grundsatzbeschlusses, dass zur aufkommensneutralen Umsetzung der Systemumstellung bezüglich der Grundsteuer B im Jahr 2025 die Ergebnisse des Jahres 2024 herangezogen werden.

Der Gemeinderat stimmte in der öffentlichen Sitzung nach einer sehr konstruktiven Diskussion und langem, gemeinsamem Ringen um geeignete, der Situation entsprechenden Lösungen den Anträgen der Verwaltung zu. Der Gemeinderat machte sich die Entscheidung nicht leicht und übte auch deutliche Kritik gegenüber Bund und Land aufgrund der Aufgabenfülle und Standards, die die Kommunen bewältigen sollen. Für Unmut sorgte auch das Ansinnen der Stadt Kirchheim zur Kostenbeteiligung der Umlandgemeinden an der Sanierung der Kirchheimer Gymnasien in Millionenhöhe.  

Mit diesem Handlungspaket werden wir die Ertragskraft unseres Haushaltes nicht verbessern, sondern lediglich die Folgen der genannten Mehrausgaben abmildern können.

In der aktuellen Situation ist es dennoch ein richtiger und notwendiger Schritt – mit Blick auf die Zukunft unserer Gemeinde, die auch weiterhin ein lebenswerter Ort für uns alle bleiben soll. 

Dafür braucht es einen starken Schulterschluss von Gemeinderat, Unternehmen, Bürgerschaft und Verwaltung – und die Bereitschaft, aktuelle und künftige Herausforderungen auch weiterhin gemeinsam tragen zu wollen.