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Vermietung / Verwaltung Gemeindewohnungen

Die Gemeinde Dettingen hat in ihrem Besitz einige Mietwohnungen und Geschäftsräume.

Eine durch Umzug, Kündigung u.a. frei gewordene Wohnung wird im Gemeindeblatt öffentlich zur Vermietung ausgeschrieben. Die Wohnungen sollen grundsätzlich nur an sozial schwache Familien vermietet. werden. Diese Familien können sich auf die Ausschreibung bei der Gemeinde Dettingen schriftlich bewerben. Der Verwaltungsauschuss des Gemeinderates entscheidet über die Vergabe der Wohnung. Der Mietzins wird aufgrund des internen Mietspiegels für die Gemeinde Dettingen festgesetzt.

Unverbindliche Auskünfte über die Höhe der ortsüblichen Mieten in Dettingen sind möglich.