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Bericht aus der Sitzung am 23.02.2009 (Einbringung Haushalt 2009)

Technischer Ausschuss
 
TOP 1
Bausachen
Neubau eines Einfamilienhauses
Finkenweg 1
Der Technische Ausschuss erteilte dem Vorhaben das Einvernehmen.
 
TOP 2 + TOP 3
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Bebauungsplanvorentwurf „Gewerbegebiet Bohnau“
Bebauungsplanentwurf „Bildungszentrum Jesinger Halde“
Der Technische Ausschuss beschloss, in den Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Bohnau“ und „Bildungszentrum Jesinger Halde“ keine Anregungen vorzubringen.
 
TOP 4
Verschiedenes
 
4.1 Geschirrhütten im Außenbereich
Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes informierte Bürgermeister Haußmann, dass Geschirrhütten in Landschaftsschutzgebieten baurechtlich nicht zulässig sind. Errichtet ein Grundstückseigentümer dennoch eine Geschirrhütte im Landschaftsschutzgebiet, so muss er damit rechnen, dass er von der Baurechtsbehörde Kirchheim eine Abbruchverfügung erhält. Als Lagermöglichkeit von Geräten kann im Landschaftsschutzgebiet lediglich eine Gerätebox (2m x 1m x 1m) vom der Naturschutzbehörde zugelassen werden. Interessenten können die Aufstellung einer Gerätebox beim Landratsamt Esslingen (Tel. 0711 / 3902-2445) beantragen und genehmigen lassen. Weiter führte Bürgermeister Haußmann aus, dass diese Rechtslage vor allem für Kommunen mit größeren Streuobstweisenbestand sehr unbefriedigend ist. Gerade weil immer mehr Grundstücke verwahrlosen, müsse das Baurecht dringend gelockert werden. Diese Forderung habe man bereits mehrfach gegenüber der Landespolitik erhoben. Passiert sei bisher nichts.   
 
4.2 Sanierung der Hinteren Straße
Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes informierte die Verwaltung, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Hinteren Straße aktuell witterungsbedingt ruhen. Der Straßenendbelag kann bei den aktuellen Temperaturen nicht aufgebracht werden, da er sonst später porös wird und sich Risse bilden. Sobald es die Witterung erlaubt, werden die Maßnahmen fortgesetzt und die restlichen schadhaften Pflasterbänder durch Asphalt ersetzt.
 
4.3 Glascontainer am Hallenbad
Wilde Müllablagerung
Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass sich die Glascontainer am Hallenbad regelrecht zu einem Mülldeplatz entwickeln. So wird dort nicht nur Altglas ordnungsgemäß entsorgt, sondern auch Hausmüll etc. verbotswidrig abgeladen. Die Verwaltung antwortete, dass das Problem der „Wilden Müllablagerung“ bekannt ist und immer zur Anzeige gebracht wird. 
 
 
Gemeinderat
 
TOP 1
Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin sprach sich kritisch über die geplante Erhöhung der Grundsteuer aus. Sie erkundigte sich, ob diese wirklich nötig sind oder ob die Gemeinde andere Sparpotenziale nutzen kann.
 
Bürgermeister Haußmann antwortete, dass der Gemeinderat bereits seit November 2008 über Einsparmöglichkeiten berate und beschließe. In drei Sitzungen habe man die Rangfolge der Sparmaßnahmen festgelegt. 85 % der Einsparungen werden durch Ausgabenkürzungen und lediglich 15 % durch Gebühren- und Steuererhöhungen erreicht (S. Top 2 -6).
 
TOP 2
Haushalt 2009
Einbringung
Bürgermeister Haußmann informierte in seiner Haushaltsrede über die Finanzsituation der Kommunen allgemein und die wesentlichen Daten des Haushaltsjahres.
 
Seit November hat Dettingen 1,3 Mio. € an Gewerbesteuern verloren. Durch den kommunalen Finanzausgleich und die guten Einnahmen 2007 sind dieses Jahr weitere Verschlechterungen um rd. 800.000 € zu verkraften. Die im vergangenen Jahr beschlossene Bildungsoffensive schlägt mit künftig jährlich 200.000 € zu Buche. Neben Sofortmaßnahmen zur Gegensteuerung braucht die Gemeinde eine längerfristige Strategie, bei der es nicht nur darum gehen kann, Beträge zu kürzen und ansonsten die Augen zu verschließen. Dettingen braucht weiterhin eine angemessene strukturelle Aufgabenkritik und man muss die Frage stellen, welche öffentlichen Einrichtungen eine Zukunft haben und auch wie hoch der Anteil sein kann, den die Nutzer an der finanziellen Last tragen müssen.
 
In den vergangenen 3 Monaten musste der Haushaltsentwurf mehrfach über den Haufen geworfen werden. „Gestartet sind wir mit einem Defizit im Verwaltungshaushalt von rd. 900.000 €. Nach drei Sparrunden im Gemeinderat stehen wir nun noch mit rd. 340.000 € im Minus. Von den 520.000 €, die wir herausgeschwitzt haben, entfallen 85 % auf Ausgabenkürzungen, 15 % oder 80.000 € sind Gebühren- und Steuererhöhungen, an denen leider kein Weg vorbeiführt“, so der Bürgermeister.
Als erstes hieß es sparen, dann Gebühren anpassen und als letztes Mittel die Steuern zu erhöhen. Daneben aber auch ein maßvoller Verkauf von Baugrundstücken als sog. Ersatzdeckungsmittel und Aufgabenkritik, d. h. Standards, Leistungen und den Bestand von öffentlichen Einrichtungen zu hinterfragen. Die Arbeit ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende. Und auch nicht die Krise. Es muss die Kostenstruktur aller öffentlichen Einrichtungen untersucht und verbessert werden.
 
Nebenbei ist festzuhalten, dass in der Gemeindeverwaltung in den vergangenen 7 Jahren 10 Vollzeitstellen eingespart oder nicht besetzt wurden (Quelle: Statistisches Landesamt).
 
Letztendlich aber lassen sich nachhaltige Verbesserungen grundsätzlich nur erzielen, wenn Leistungen eingeschränkt, Preise erhöht oder, als letztes Mittel, Einrichtungen geschlossen werden. „In diesem Zusammenhang müssen wir ganz offen und ehrlich über die Zukunft unseres Hallenbades nachdenken“, so Bürgermeister Haußmann. Trotz der Verpachtung und trotz vorbildlichem Bürgerengagement von vielen Menschen, die im Förderverein Hallenbad organisiert sind oder mit Spenden helfen, dass Dettinger Bad zu erhalten, bleibt es bei einem jährlichen Defizit von einer viertel Million Euro. Das Bad ist sehr beliebt, fast rund um die Uhr belegt und hat einen vergleichsweise sehr guten Kostendeckungsgrad. Die Verantwortlichen des Fördervereins haben sich die Hacken abgelaufen und erreicht, dass mit Vereinsvermögen und Spenden vor kurzem die defekten Fensterscheiben auf der Westseite ausgetauscht werden konnten. „Dafür gebührt Ihnen ein herzliches Dankeschön und ein großes Lob“, so der Bürgermeister. „Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wollen wir an unserem Ziel weiterhin festhalten.“ Derzeit ist die Verwaltung mit anderen Kommunen im Gespräch, um durch Kooperationen, z. B. beim Einkauf oder Betrieb, noch wirtschaftlicher zu werden. Aber was ist, wenn die Technik, die in die Jahre gekommen ist, morgen streikt? Wenn die Lüftungsanlage ihren Geist aufgibt und die Erneuerung eine viertel Million verschlingen würde? Oder wenn in der Nachbarschaft ein neues, noch schöneres und moderneres Bad seine Pforten öffnet und unsere Kunden weiterziehen? „So schwer es fällt, wir brauchen einen Plan B in der Tasche, weil es nicht zuletzt um das Geld, um die Steuern, unserer Bürgerinnen und Bürger geht – und weil das Hallenbad nach dem Gesetz als „Freiwillige Aufgabe“ gilt und voraussetzt, dass wir unsere „Pflicht“ jederzeit erfüllen können“, führte der Bürgermeister aus.
 
Nach der reinen Lehre soll sich die öffentliche Hand antizyklisch verhalten, d. h., in Zeiten des Abschwungs investieren. Würden die Gemeinde alle geplanten Investitionen tätigen, wären die bescheidenen Rücklagen auf Null. Aufgrund der erheblichen Risiken, mit denen die aktuellen Prognosen behaftet sind, wäre dies unverantwortlich. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. „Und wir wollen auch nicht undankbar sein“, so Bürgermeister Haußmann weiter. „Wir reden jedoch über maximal 200.000 € für unsere Gemeinde in 3 Jahren“. Außerdem hat Bürgermeister Haußmann die Sorge, dass die Kriterien für die Gewährung nicht praxistauglich sind. Trotzdem, dass die Verwaltung ihre Bedenken in vielfältiger Weise und persönlich rechtzeitig bei den Abgeordneten des Bundes- und Landtages vorgebracht hat, hat sich am nunmehr beschlossenen Regelwerk leider nichts Wesentliches geändert. Förderfähig sind nur Maßnahmen in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und sonstige Infrastruktur, allerdings ohne z. B. Straßenbau, Abwasser oder Friedhof. Zusätzliche Maßnahmen sind nach dem Gesetzeswortlaut darüber hinaus nur solche, mit denen die Investitionsausgaben der Jahre 2006 bis 2008 (in Dettingen jährlich 840.000 €) überschritten werden. Obwohl die Bundesregierung das Ziel formuliert hat, 50 % der Fördermittel an finanzschwache Kommunen geben zu wollen, erreicht man mit diesen Vorgaben nach heutigem Stand gerade das Gegenteil. Diejenige Kommune, die aktuell einen Steuereinbruch zu verzeichnen hat, ist weder in der Lage, so viel zu investieren wie in den letzten 3 Jahren, noch die notwendigen Eigenmittel für diese zusätzlichen Investitionen aufzubringen. Eine Kreditfinanzierung scheidet in 2009 ebenso aus, weil das Kommunalamt bereits deutlich zu verstehen gab, dass die Gemeinde wegen der finanziellen Schieflage keine Genehmigung dafür bekommen wird. „Unsere letzte Hoffnung ist nun, dass diese Regeln vom Land im Rahmen des Vollzugs erheblich gelockert werden“, so der Bürgermeister.
 
Im Vermögenshaushalt ist die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, allerdings mit einem Sperrvermerk, veranschlagt. Eine Freigabe kann im Laufe des Jahres nur durch den Gemeinderat erfolgen. Dazu müsste sich die finanzielle Lage der Gemeinde stabilisieren, aber auch der von der Verwaltung gestellte Aufstockungsantrag beim Land müsste genehmigt werden.
 
Die Sanierung des Kunstrasenplatzes ist ebenfalls abhängig von der wirtschaftlichen Situation und davon, ob die beantragten Mittel für Sportförderung bewilligt werden und/oder Mittel aus dem Konjunkturpaket genutzt werden können. Bei beiden Maßnahmen ist bislang ebenfalls noch nicht klar, in welcher Weise Fördermittel des Landes aus bekannten Programmen ergänzt werden können um Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes, oder ob sich diese Förderungen gegenseitig ausschließen. Die Erweiterung des Friedhofs jedoch ist eine Pflichtaufgabe und muss aus Kapazitätsgründen in einem ersten Bauabschnitt in diesem Jahr zwingend umgesetzt werden.
 
„Das Bildungshaus muss in dieser Situation leider warten. Es wäre ein Befreiungsschlag – pädagogisch und wirtschaftlich. Das tut mir am meisten weh“, so Bürgermeister Haußmann.
 
Herr Neubauer, Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, erläuterte anschließend den Haushaltsplanentwurf 2009. Der Haushalt 2009 hat ein Gesamtvolumen von 11.395.867 €, wovon 9.215.949 € auf den Verwaltungshaushalt und 2.179.918 € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Der maßgebliche Indikator für die Leistungskraft eines Kämmereihaushaltes ist die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Nach dem Gemeindewirtschaftsrecht muss diese mindestens die Höhe der ordentlichen Kredittilgungen und der Kreditbeschaffungskosten umfassen, alles darüber Hinausgehende wird als sogenannte Nettoinvestitionsrate bezeichnet und dient zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt. 2009 muss der Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt Mittel in Höhe von 343.205 € zuführen. Bei ordentlichen Kredittilgungen (Kreditbeschaffungskosten fallen keine an) mit 175.713 € bedeutet dies eine negative Nettoinvestitionsrate (freie Spitze) von 518.918 €. Damit kann 2009 kein gesetzeskonformer Haushalt aufgestellt werden. Ohne ein massives Sparprogramm und Einnahmenerhöhungen (siehe TOP 3 bis 6) hätte bei weitem nicht das geplante Defizit im Verwaltungshaushalt mit 343.205 € erreicht werden können. Durch extensive Gegensteuerungsmaßnahmen wurde das Finanzloch im Verwaltungshaushalt um ca. 520.000 € reduziert. Nur rd. 15 % dieser Gegenmaßnahmen beruhen auf den Erhöhungen der Grundsteuern A und B, der Kindergartengebühren und der Wassergebühr.
 
Damit der Vermögenshaushalt unter anderem die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt leisten kann und um diesen selbst auszugleichen zu können ist es erforderlich, 1.402.888 € aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Danach verbleibt im „Sparstrumpf“ der Gemeinde nur noch ein bescheidener Rest von voraussichtlich 565.960 €.
 
Kreditaufnahmen scheiden für 2009 aus, da keine gesetzliche Mindestzuführungsrate (175.713 €) vom Verwaltungshaushalt erwirtschaftet wird.
 
Im Haushaltsplanentwurf 2009 wurden alle bekannten Faktoren bis einschließlich zum 16.02.2009 eingearbeitet und es wurde versucht, soweit wie es möglich war, der aktuellen volkswirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen. Allerdings birgt die derzeitige Entwicklung des Finanz- und Wirtschaftssektors enorme unkalkulierbare Risiken auf die Gemeindefinanzen. Aufgrund von steigender Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Ähnlichem ist davon auszugehen, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welcher 2009 voraussichtlich 27 % des Verwaltungshaushaltes finanziert, dramatisch einbrechen wird. Ein starker Einnahmeausfall beim Einkommensteueranteil kann mittelfristig nur noch durch Aufgabenkritik abgefangen werden. Auch die Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt mehr als unsicher.
 
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung setzt im Erfolgsplan 508.200 € und im Vermögensplan 254.000 € fest. Die beschlossene Erhöhung der Wassergebühr um 15 Cent wurde bereits entsprechend eingearbeitet.
 
Bürgermeister Haußmann sprach dem Gemeinderat ein großes Lob und aufrichtigen Dank für die gemeinsame offene und konstruktive Arbeit in den letzten drei Monaten, für den Sitzungsmarathon und das von allen Räten gezeigte Rückgrat, wenn es darum geht, unliebsame Einschnitte vorzunehmen aus. In das Lob schloss er ausdrücklich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die Freiwillige Feuerwehr sowie die ev. Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens Regenbogen ein.
 
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 16. März 2009 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung am 06. April 2009 vorgesehen.
 
TOP 3
Änderung der Grundsteuerhebesätze 
Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat beschloss, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von 320 v. H. auf 340 v. H. und den Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) von 350 v. H. auf 370 v. H., jeweils rückwirkend zum 01. Januar 2009, festzusetzen. Für einen Eigentümer eines durchschnittlichen Reihenhauses bedeutet die Erhöhung der Grundsteuer B jährlich eine Mehrbelastung von ca. 14 - 15 €. Für einen Eigentümer einer durchschnittlichen Eigentumswohnung bedeutet die Anhebung der Grundsteuer B jährlich eine Mehrbelastung von ca. 10 - 11 €. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 350 v. H. (siehe Hebesatzsatzung, die im Mitteilungsblatt 9/2009 veröffentlicht ist). 
 
TOP 4
Kindergarten
Erhöhung der Kindergartengebühren
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren
Der Gemeinderat beschloss, die Kindergartengebühr in zwei Stufen zum 01. April 2009 und zum 01. April 2010 anzupassen sowie die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung), die in diesem Mitteilungsblatt ebenfalls veröffentlicht ist. Neu ist, dass Geringverdiener über die Bonuskarte (Sozialpass) der Gemeinde Dettingen eine Ermäßigung der Kindergartengebühr um 50 % erhalten, sofern sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II oder XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII beziehen. Die Gebühren der Ganztagesbetreuung bleiben hiervon unberührt. In diesem Zug beschloss der Gemeinderat, die Ermäßigung durch die Bonuskarte auch auf die Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule zu gewähren. Die Rahmenbedingungen der Bonuskarte und die angebotenen Vergünstigungen (inkl. Vereinsangebote) werden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16. März 2009 vorgestellt. Die Einführung der Bonuskarte ist zum 01. April 2009 geplant. Weiter wurde die Satzung dahingehend angepasst, dass Eltern, deren  Kinder ab dem 16. eines Monats aufgenommen bzw. bis zum 15. eines Monats abgemeldet werden, künftig nur noch die Hälfte der  entsprechenden Regelgebühr berechnet wird. Auch Eltern von u3-Kindern profitieren von der neuen Regelung. Sie bezahlen künftig nicht mehr die gesamte Monatsgebühr u3, wenn ihr Kind bis zum 15. des Monats 3 Jahre alt wird, sondern jeweils die Hälfte der u3-Gebühr und der jeweiligen Regelgebühr für Kinder ü3. Weiter wurde in die Satzung eine Gebühr für die Ganztagesbetreuung, die ab September 2009 in der evangelischen Kindertagesstätte im Haus „Regenbogen“ und bei Bedarf im Haus „Regenbogen-Knirpse“ angeboten wird, mit aufgenommen.
 
TOP 5
Hallenbad „aquaFit“
Erhöhung der Jahresschwimmstunde
Eine Jahresschwimmstunde für das Schul- und Sportschwimmen sowie für Angebote von Volkshochschulen im Hallenbad „aquaFit“ umfasst über das Jahr verteilt 45 Stunden à 60 Minuten. Seit 1996 beträgt die Gebühr pro Jahresschwimmstunde 3.067,75 Euro. Angesichts der Preissteigerung, vor allem im Bereich der Energie- und Personalkosten in den letzten 13 Jahren, beschloss der Gemeinderat die Gebühr um 232,25 Euro auf 3.300 Euro anzuheben.  
 
TOP 6
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Erhöhung der Wassergebühr
Der Gemeinderat beschloss, den Wasserpreis ab dem 01. April 2009 um 15 Cent/m³ zu erhöhen.
Die Anpassung des Wasserpreises in Höhe von 2,08 Cent aufgrund der höheren Wasserbezugskosten von der Landeswasserversorgung sind bereits berücksichtigt. Für einen 4-Personen-Haushalt (Durchschnittsverbrauch 37 m³/Person) bedeutet die Erhöhung des Wasserpreises jährlich eine Mehrbelastung von 23,75 € (5,94 € pro Person). Insgesamt liegt die Gemeinde Dettingen mit einem Abwasserpreis von 2,12 € und einem Wasserpreis 1,75 € immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der Gebühren aller Kommunen in Baden-Württemberg. Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung, die im Mitteilungsblatt 9/2009 veröffentlicht ist. 
 
TOP 7
Bebauungsplan „Berger Areal“
Behandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes „Berger Areal“, bestehend aus Lageplan, Textteil und Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in diesem Mitteilungsblatt.
 
TOP 8
Kommunalwahlen 2009
Vorbereitende Beschlüsse
Für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 muss  ein Gemeindewahlausschuss nach § 11 Kommunalwahlgesetz gebildet werden. Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Ausschusses gewählt. Vorsitzender ist Herr Bürgermeister Rainer Haußmann und Stellvertreter ist Herr Jörg Neubauer. Zu Beisitzern wurden Herr Eduard Kronberger und Herr Jochen Sokolowski gewählt, Stellvertreterin/Stellvertreter sind Frau Helga Veith und Herr Klaus Euchner.
 
TOP 9
Bebauungsplan „Nördlich der Mittleren Straße“ 
Änderungsbeschluss
Satzung über eine Veränderungssperre
Der Gemeinderat stimmte dem Änderungsentwurf für den Bebauungsplan „Nördlich der Mittleren Straße“ zu und beauftragte die Verwaltung, die Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren zu ändern und die Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Aus städtebaulicher Sicht sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans dahingehend geändert werden, dass insbesondere Vergnügungsstätten und gleichartige Gewerbebetriebe ausgeschlossen werden. Weiter beschloss der Gemeinderat zur Sicherung der Planung gemäß §§ 14, 16 BauGB eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Mittleren Straße“ als Satzung. Vorhaben, die der künftigen Planung nicht widersprechen, können bis zum Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung trotzdem umgesetzt werden.
 
TOP 10
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat hat der Annahme und Weitergabe von zehn Geldspenden für die evangelische Kindertagesstätte „Haus Regenbogen-Knirpse“, zwei Geldspenden zur Finanzierung der Rettungsrutsche sowie einer Sachspende an die „Knirpse“ zugestimmt und bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern.
 
Top 11
Verschiedenes
 
11.1 Telefonzellen Schillerstraße und Guckenrain
Die Verwaltung gab bekannt, dass die Deutsche Telekom wenig genutzte Telefonzellen auflösen möchte. Für Dettingen bedeute dies, dass die Standorte „Schillerstraße“ und „Guckenrain“ (Am Breitenstein/Kath. Kirche) aufgelöst werden sollen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur hat die Verwaltung die Erhaltung der Telefonzelle „Guckenrain“ beantragt.     
 
11.2 Versetzung des Mobilfunkmastens „Kirchturm“
Die Verwaltung erinnerte, dass der Kirchengemeinderat auf Drängen der Gemeinde und der Bevölkerung im vergangenen Jahr beschlossen hat, den Vertrag mit dem Betreiber T-Mobile zu kündigen. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2008 stimmte der Gemeinderat dem Rückbau und der Verlegung der Mobilfunkstation im Kirchturm zu. Der Mietvertrag lief zum 14.02.2009 aus und zwischenzeitlich wurde der Standort abgeschaltet. Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile wird künftig die bereits vorhandene Sende- und Empfangsanlage im Außenbereich (Gewann Mühlweingärten) mitbenutzen. Die Umbauarbeiten werden ca. 8 Wochen in Anspruch nehmen. Für D1-Kundnen bedeutet dies, dass während der Umbauphase mit schlechteren Sende- und Empfangleistungen gerechnet werden muss. Durch die Verlegung des Mobilfunkmasten wird eine erhebliche Entlastung für die Wohngebäude im Ortskern erreicht. Der Gemeinderat wertete diese Entwicklung als großen Erfolg und als Lohn für die Hartnäckigkeit gegenüber den Mobilfunkbetreibern.
 
11.4 Veranstaltungshinweise
- Sonntag, 01. März 2009, Verkaufsoffener Sonntag, 13.00 – 18.00 Uhr,
- Dienstag, den 10. März 2009, Krämermarkt auf dem Rathausplatz,
- Samstag, den  14. März 2009, Obst- und Gartenbauverein, Mostprämierung im Proberaum
  des Gesangvereins,
- Samstag, den 14. März 2009, Kindergarten Regenbogen und Starennest, Kinderkleiderbasar
  in der Schloßberghalle.