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Sitzung am 28.04.2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats

TOP 1
Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 2
Neuregelung der Grundsteuer - Fazit

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung über die erfolgte Grundsteuersystemumstellung zum 01.01.2025 in Dettingen informiert. Für die Grundsteuer B (Baugrundstücke) kommt das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell zur Anwendung (vereinfacht: Bodenrichtwert zum 01.01.2022 x Grundstücksfläche). Gebäudewerte sind nicht relevant. Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erfolgt die neue Bewertung auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. 

Anfang Januar wurden die Grundsteuerjahresbescheide für 2025 versendet. Bei der Grundsteuer A wurden bisher nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Jahressteuerbescheide erlassen. Die noch offenen Fälle werden in den nächsten Monaten bearbeitet und ebenfalls beschieden werden. 

Fehlerhafte Grundlagenbescheide und Widersprüche

Im Rahmen der Grundsteuerveranlagung zeigte sich, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Grundlagenbescheiden des Finanzamtes in Folge von unrichtigen Hauptfeststellungserklärungen fehlerhaft waren (z.B. Doppelveranlagungen von Grundstücksflächen, fehlerhafte Einstufung als unbebaut, bei WEG-Wohnungen wurde teilweise die gesamte Grundstücksfläche berücksichtigt usw.). Die meisten Fälle wurden bereits auf Antrag der Steuerschuldner durch das Finanzamt im 1. Quartal 2025 berichtigt. Die eingegangenen Widersprüche bei der Gemeindeverwaltung zur Grundsteuer B wurden zwischenzeitlich zurückgezogen, da sich diese inhaltlich gegen die Grundlagenbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes richteten und denen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bei der Gemeinde bzw. bei der Widerspruchsbehörde (Landratsamt Esslingen) nicht hätte abgeholfen werden können.

Hebesätze 2025

Bei der Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für 2025 im vergangenen Oktober hat der Gemeinderat den von ihm 2023 gefassten Grundlagenbeschuss berücksichtigt. Danach sollte die Umsetzung der Systemumstellung der Besteuerung des Grundvermögens (Grundsteuer B) in Dettingen im Umstellungsjahr 2025 aufkommensneutral bezogen auf das Jahr 2024 erfolgen. Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in der Gemeinde Dettingen im Gesamten, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Dies bedeutet, dass die Aufkommensneutralität lediglich eine Aussage darüber trifft, ob man als Gemeinde mit Inkrafttreten der Systemumstellung in etwa genauso viele Einnahmen aus der Grundsteuer anstrebt wie zuvor.

Aufkommen 2025

Im Jahr 2024 betrug das Aufkommen aus der Grundsteuer B ohne Berücksichtigung von Nachzahlungen aus Vorjahren rd. 1.080.000 €. Dieser Betrag sollte auch 2025 wieder eingenommen werden. In Folge der Anzahl an fehlerhaften Grundlagenbescheides des Finanzamtes sowie vereinzelter Bodenwertanpassungen liegt das tatsächlich Aufkommen 2025 nur bei 1.030.000 €. Somit fehlen aktuell im Vergleich zu 2024 sogar 50.000 € in der Gemeindekasse. 

Weiteres Vorgehen für 2026

Auf der Grundlage des Messbetrag-Bestandes im Herbst 2025 wird vom Gemeinderat voraussichtlich in der Sitzung am 20.10.2025 über die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2026 entschieden werden. Ziel ist, im Jahr 2026 bei der Grundsteuer B wieder gesichert das Aufkommensniveau von 2024 zu erreichen. 

TOP 3
Erstellung einer Biotopverbundplanung

Ein Biotopverbund – also ein Netzwerk miteinander verbundener Lebensräume – ist entscheidend für den Erhalt der Artenvielfalt und eine widerstandsfähige Landschaft. Ziel ist es, dem Artenrückgang entgegenzuwirken und Lebensräume klimafest zu vernetzen.

In Dettingen wurden in den vergangenen Jahren bereits viele wichtige Maßnahmen umgesetzt, die jetzt in eine Biotopverbundplanung einfließen können: etwa das Beweidungsprojekt am Mannsberg, die Schaffung von Heckenstrukturen oder die Umwandlung von Streuobstwiesen als Schaf- und Rinderweide. Diese bestehenden Strukturen sollen weiterentwickelt und besser miteinander verknüpft werden.

Die Erstellung einer Biotopverbundplanung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Dafür holt die Gemeinde Angebote von mindestens drei geeigneten Planungsbüros ein. Bei der Auswahl und Umsetzung wird Dettingen vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) begleitet. Dieser unterstützt fachlich bei der Bewertung der Angebote, koordiniert die Maßnahmen – auch gemeindeübergreifend – und hilft bei der Beantragung von Fördermitteln.

Ein zentrales Förderinstrument ist die Landschaftspflegerichtlinie, die bis zu 90 % der Kosten übernimmt. Weitere Programme wie das Ökokonto, das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Mittel aus dem Naturschutzfonds oder europäische Förderprogramme (z. B. LIFE) erleichtern die Finanzierung zusätzlich. Das Dettinger Ökokonto ist dabei ein besonders wertvolles Instrument: Es ermöglicht die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen, die später als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft angerechnet werden können – gezielt dort, wo sie den Biotopverbund stärken. Auch bei der langfristigen Pflege von Biotopen, der Verbesserung der Naturqualität und der Umsetzung naturschutzfachlich sinnvoller Projekte steht der LEV beratend zur Seite.

Zwar besteht keine direkte Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen, jedoch ist das landesweite Ziel klar formuliert: Bis 2030 sollen 15 % der Offenlandfläche Teil eines funktionalen Biotopverbunds sein. Für die Gemeinde Dettingen ergibt sich daraus eine wichtige Aufgabe – und mit einem Eigenanteil von rund 5.000 € bei der Planung auch eine finanziell gut unterstützte Gelegenheit, aktiv zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Der Gemeinderat hat der Biotopverbundplanung unter dem Vorbehalt einer Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie zugestimmt.

(14 Jastimmen)

TOP 4
Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen

Verlängerung der Förderung

In Dettingen läuft seit 2020 ein Obstbaumförderprogramm, das im Frühjahr 2025 endet. In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 708 Obstbäume mit jeweils 15 € gefördert, was eine Summe von 10.620 € ergibt. Diese Bäume verteilen sich auf 332 Flurstücke von 207 Antragsstellern, was im Durchschnitt 3,4 Bäume pro Antragsteller ausmacht.

Da Streuobstwiesen zunehmend durch Nutzungsaufgabe bedroht sind und die Erzeugerpreise sinken, wird empfohlen, das Förderprogramm zu verlängern und die Förderhöhe von 15 € auf 20 € pro Baum zu erhöhen, um den gestiegenen Preisen für Obstbäume gerecht zu werden.

Ziel des Programms ist es, die Streuobstwiesenbestände in Dettingen zu erhalten und den Lebensraum für typische Tiere und Pflanzen dieser Landschaft zu fördern. Antragsteller können die Bäume selbst auswählen und kaufen, die Rechnung mit Angabe der Flurstücknummer einreichen, und der Zuschuss wird anschließend zeitnah ausgezahlt.

Für das Programm stehen jährlich 5.000 € im Haushaltsplan bereit, und auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 wurde die Fortführung der Förderung berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat der Verlängerung des Obstbaumförderprogramms einstimmig zugestimmt.

(14 Jastimmen)

TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von zwei Spenden in Höhe von insgesamt 773,77 € für die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen – je zur Hälfte - und für einen Baum (Linde) und bedankte sich herzlich bei den Spendern.

(13 Jastimmen, 1 Befangenheit)

 

TOP 6
Verschiedenes

1.      Information über Vergabeentscheidungen

Ausbau Rosen-, Blumen-, Paradiesstraße (Ost) und Wasserleitung in der Kirchheimer Straße

Herr Hack informierte über die Vergabe von Bauleistungen (Gewerk Tief- und Straßenbauarbeiten) in der Rosen-, Blumen-, Paradiesstraße Ost und Kirchheimer Straße. Da die Deutsche Telekom AG im zweiten Halbjahr 2025 an der Kirchheimer Straße Arbeiten im Rahmen des Glasfaserausbaus durchführt, wird in diesem Zusammenhang die Wasserleitung dort ertüchtigt.

Der Auftrag wurde an die Firma A. Waggershauser aus Kirchheim zum Preis von 1.390.688,07 € bruttovergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 410.604,82 € (22,8 %) unter der Kostenberechnung (1.801.292.89 €). Die drei technischen Nebenangebote der Firma Waggershauser beinhalten die „Bodenaufbereitung zur Grabenverfüllung und zur Untergrundverbesserung“ sowie die Verwendung von „Recyclingsplitt“.

Am 25.03.2025 fand dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung statt zu welcher alle Eigentümer und Anwohner eingeladen waren. Die Bauablaufbesprechung fand am letzten Dienstag statt. 

2.      Aufnahmen in Förderprogramme

2.1    Aufnahme in das LGVFG-RuF-Förderprogramm 2025 – 2029

Herr Neubauer informierte über die Aufnahme der Baumaßnahme „Neubau Rad- und Fußgängerbrücke über die Lauter und Modernisierung (Neubau) des Fuß-Radweges“ in das LGVFG­ Förderprogramm Rad- und Fußverkehr. Das sei für Dettingen ein großer Finanzierungsbaustein, da voraussichtlich 50 % der Baukosten übernommen werden. Die genaue Förderhöhe wird in den kommenden Wochen nach Einreichung eines konkreten Förderantrags noch ermittelt. Dieses Bauprojekt wurde leider nicht in das Programm StadtundLand aufgenommen.

2.2    Weiter erfolgte die Aufnahme in die Projektförderung für die Hallenbeleuchtung in der Sporthalle und die Lüftungsanlage in den Umkleiden und Duschen der Schloßberghalle mit einem Fördersatz von jeweils 25%. Für die Hallenbeleuchtung wurde ein Zuschuss i. H. v. 18.526 € und für die Lüftungsanlage eine Förderung von 23.036 € bewilligt. Beide Maßnahmen können entsprechend den Vorgaben der Fördergeber ab dem kommenden Oktober ausgeschrieben werden. Die Sanierung der Hallenbeleuchtung soll nach Eingang der Angebote sobald wie möglich umgesetzt werden; also noch im Winter 2025. Für diese Arbeiten muss die Sporthalle dann für zwei bis drei Wochen gesperrt werden. Die Arbeiten an der Lüftungsanlage sollen im Frühjahr 2026, möglichst in den Faschingsferien, durchgeführt werden.

3.      775 Jahre Gemeinde Dettingen unter Teck

Herr Haußmann erinnerte an die umfangreichen und tollen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2001 zur 750-Jahr-Feier. Er informierte über die Veranstaltungen, die im kommenden Jahr in Dettingen stattfinden werden. Die Gemeinde feiert 2026 ihre erste urkundliche Erwähnung vor 775 Jahren. Der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Dettingen e. V. und der Schützenverein Dettingen e. V. haben 2026 ebenfalls ein Jubiläum. Zudem richten die Sportfreunde Dettingen e. V. den Teckbotenpokal aus. Nach umfassender Besprechung mit den Vereinen wurde entschieden, dass das Jubiläum der Gemeinde insbesondere im Rahmen des ebenfalls im kommenden Jahr anstehenden Straßenfestes gefeiert werde. Zudem sei die Herausgabe eines neuen Heimatbuches geplant. Herr Haußmann ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Kreisarchiv.

Eine gesonderte Jubiläumsveranstaltung durch die Gemeinde wird nicht stattfinden.