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Sanierungsgebiet "Kirchheimer Straße - Ortskern II"

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nach dem Landessanierungsprogramm

Die Gemeinde Dettingen ist für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Ortskern II – Kirchheimer Straße“ erneut ins Landessanierungsprogramm – Programmjahr 2017 aufgenommen worden. Im April 2017 wurde der Gemeinde eine Finanzhilfe über 900.000,-- € bewilligt.

Hier finden Sie den Abgrenzungsbereich des Sanierungsgebietes und die Sanierungssatzung.

Zur Vorbereitung erfolgten sogenannte “Vorbereitenden Untersuchungen“ nach den gesetzlichen Vorschriften. Aufgabe der Vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu geben. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2017 vorgestellt. Die Sanierungssatzung wurde am 25.09.2017 vom Gemeinderat erlassen.

Förderung von privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet

Die Erneuerung und Instandsetzung von Gebäuden bzw. die Neuordnung privater Grundstücke nimmt im Sanierungskonzept der Gemeinde einen maßgeblichen Stellenwert ein.

Im Rahmen des Sanierungsgebietes können auch private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden.

Es können grundsätzlich nur Erneuerungsvorhaben gefördert werden, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen und für deren Durchführung vor Maßnahmenbeginn zwischen Eigentümer und Gemeinde eine “Modernisierungsvereinbarung“ geschlossen wurde.

Das geplante Vorhaben muss grundsätzlich im Einklang stehen mit den Entwicklungs- und Erneuerungszielen der Gemeinde. Außerdem muss die geplante Maßnahme den Tatbestand einer umfassenden und nachhaltigen Erneuerung erfüllen – d. h. das Vorhaben muss geeignet sein, umfassend alle wesentlichen Mängel und Missstände des Gebäudes zu beseitigen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu erhöhen. Grundsätzlich nicht förderfähig sind punktuelle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie turnusmäßige Unterhaltungsarbeiten und Renovierungen.

Mit Blick auf die Ortsbildgestaltung ist den qualitativen, gestalterischen und städtebaulichen Aspekten in hinreichender Weise Rechnung zu tragen. Frühzeitig vor Maßnahmenbeginn hat deshalb eine Abstimmung des Vorhabens mit der Gemeinde zu erfolgen. Die in diesem Zusammenhang festgelegten konzeptionellen, gestalterischen und städtebaulichen Maßgaben sind fester Bestandteil der zwischen Eigentümer und Gemeinde zu schließenden Modernisierungsvereinbarung.

Auch der Abbruch eines privaten Gebäudes gefördert werden. Die Förderung privater Grundstücksneuordnungen ist an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Wiederbebauung des Grundstückes gemäß den Entwicklungszielen und städtebaulichen/gestalterischen Maßgaben

der Gemeinde erfolgt. In diesem Fall wird die Grundstücksfreimachung gefördert. Eine Förderung des Gebäuderestwertes findet nicht statt.

Nähere Informationen finden Sie in der "Infobroschüre Förderung"

Ansprechpartner für Fragen bzw. eine Beratung:

Gemeinde Dettingen unter Teck                                           Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck                         Herzogstraße 6 A, 70176 Stuttgart
Herr Jörg Neubauer                                                              Herr Wolfgang Mielitz
Telefon 07021 5000-20                                                        Telefon 0711 6677-3264
j.neubauer@dettingen-teck.de                                              wolfgang.mielitz@landsiedlung.de