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Rahmenplan Ortsmitte

Bereich zwischen Nikolaus- und Verbindungsstr. Bereich der östlichen Eisenbahnstrasse Bereich zwischen Kirchheimer- und Eisenbahnstrasse Bereich Bahnhofstrasse - Lindenstrasse Bereich Bissinger Strasse - Eisenbahnstrasse Bereich Bissinger Strasse - Kirchheimer Strasse Bereich Mittlere Strasse - Obere Strasse Bereich Obere Strasse - Brunnenstrasse Bereich Schulstrasse - Mittlere Strasse Bereich Haldenstrasse Bereich Bergerareal Bereich Bergerareal Bereich Kindergarten Bereich Schulstrasse - Untere Strasse Bereich Burghof Neuordungskonzept entsprechend B-Plan Aldinger Neuordungskonzept entsprechend B-Plan Aldinger Bereich Gartenstrasse - Hintere Strasse Bereich Gartenstrasse - Kirchheimer Strasse
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Veranlassung und Zweck der Planung

Die Gemeinde Dettingen unter Teck beauftragte das Planungsbüro Architekten-Stadtplaner Zoll, Stuttgart mit der Erarbeitung des Städtebaulichen Rahmenplans "Ortsmitte".


Der Städtebauliche Rahmenplan ist Planungsinstrument außerhalb des Baugesetzbuches, das heißt ohne irgendeine verbindliche Rechtskraft. Er ist als planerische Zwischenstufe, seiner Aussageschärfe entsprechend zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan einzuordnen. Als sogenannte "informelle Planung" dient der Rahmenplan zur Vorbereitung, Begleitung und Ergänzung städtebaulicher Maßnahmen und deren besseren Veranschaulichung.


Für alle Beteiligten (Bürger, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung) stellt der Rahmenplan ein Zielkonzept, ohne gesetzlich verankerte Rechtsbildung dar. Jedoch kann er als vom Rat zu beschließender "Selbstbindungsplan" eine gewisse Verbindlichkeit für die kommunale Verwaltung und Politik erhalten.


Der Rahmenplan enthält auch langfristige Ziele. Bei sich ändernden Planungsvoraussetzungen und Detailvorstellungen ist der festgelegte Rahmen so flexibel, Bereiche zu ändern oder auszutauschen, ohne das Gesamtkonzept zu verlassen.

Ziel der Planung

Der Städtebauliche Rahmenplan für die "Ortsmitte" Dettingens zeigt die derzeitige Situation und die Zielsetzung für das Bearbeitungsgebiet auf.

Die Planung soll Grundlage für die Beurteilung und Entscheidung zu Einzelmaßnahmen sein. Sie soll dazu dienen, das private Baugeschehen in geordneten Bahnen zu halten, Gleichbehandlung aller Bauwilligen zu gewähren und bewusst im Interesse der gesamtörtlichen Entwicklung Entscheidungen treffen zu können.

Bestandsaufnahme und Analyse

Die örtlichen Gegebenheiten wurden aufgenommen und bewertet. Räumliche und sachliche Problemschwerpunkte wurden sichtbar. Auf sich abzeichnende Probleme und Missstände wird hingewiesen, um vorhandene Entwicklungschancen optimal nutzen zu können und Defizite abzubauen.

Neuordnungskonzept / Maßnahmenkonzept

Das Konzept der künftigen Entwicklung der Gemeinde wurde auf dieser Grundlage erarbeitet, abgestimmt mit der Verwaltung, dem Gemeinderat und wurde mit den Bürgern öffentlich diskutiert.

Allgemeine Zielvorstellungen

Allgemeine Zielvorstellungen werden wie folgt formuliert:


Ungeordnete Bereiche

Für ungeordnete Bereiche sollen Nutzungs- und Bebauungskonzepte erstellt werden. Dies gilt beispielhaft für das "Berger Areal", den Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Bahnanlagen und den Bereich zwischen Nikolausstraße und Verbindungsstraße zur Bundesstraße.


Baulücken:

Baulücken sollen geschlossen werden, um der Auflösung des Straßenraums und damit des Ortsbildes entgegen zu wirken. Dies gilt insbesondere an den Blockecken, welche schon an mehreren Stellen nicht mehr vorhanden sind.


Konzeption zu Baumöglichkeiten in Blockinnenbereichen:

Es soll eine geordnete Bebauung in zweiter Reihe möglich sein. Dabei soll eine von Bebauung freizuhaltende Gartenzone angemessener Tiefe (mind. 20 m) bestehen bleiben. Die Bebauung im Blockinneren soll die dort vorhandene Bebauung abrunden, um auch dem Innenbereich ein Gesicht zu geben. Die Erschließung rückwärtiger Bereiche und zweiter Reihe Bebauung soll gesichert sein (privatrechtlich oder öffentlich).


Straßen- und Platzneugestaltung:

Um die Ortsmitte zu stärken und neue Nutzungen auch an den heutigen Hauptstraßen zu ermöglichen, sollen Straßen entsprechend der stadträumlichen Situation angemessen gestaltet werden. Bsp.: verkehrsberuhigende Gestaltung in der Kirchheimer Straße.


Grün:

Mehrere Straßenzüge sollen durch Bäume begrünt werden. Die Begrünung soll entsprechend der stadträumlichen Bedeutung erfolgen.
(z.B.: in der Kirchheimer Straße und Teckstraße alleeartig, in mehreren Seitenstraßen durch einseitige Baumreihen sowie Baumtore in der Kirchheimer Straße)


Verkehr:

Die Straßen der Gemeinde erhalten eine ihrer Nutzung und dem Verkehrsaufkommen entsprechende Gestaltung (abgestufte Hierarchie).


Einzelmaßnahmen:

Im Weiteren sind den beigefügten Plänen die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zu entnehmen.