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Bericht aus der Sitzung am 22.05.2006

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen
Sanierungsrechtliche Genehmigung
Kirchstraße 16
Entlang der Grundstücksgrenze ist die Errichtung einer Einfriedigung geplant. Grundsätzlich wäre dieses Vorhaben baurechtlich genehmigungsfrei, da das Grundstück jedoch im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern I – Kirchheimer Straße“ liegt, ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese wurde vom Technischen Ausschuss erteilt.

TOP 2
Baugebiet „Goldmorgen/Obere Straßenäcker“
Aktivierung der Grundwassermessstellen
Das Plangebiet liegt teilweise in der Wasserschutzzone III A des Pumpwerks Goldmorgen. Die möglichen Auswirkungen einer künftigen Bebauung sollen frühzeitig untersucht werden. Hierfür sind vertiefende Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Die bestehenden Messstellen können dabei wieder in Betrieb genommen werden. Geprüft wird auch, ob eine Nutzung von Geothermie möglich ist. Der Technische Ausschuss hat beschlossen, die BWU (Institut für Hydrologie und Umweltgeologie, Baugrunduntersuchungen) mit der Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens zu beauftragen.

 

Gemeinderat  

TOP 1
Bürgerfragestunde
Eine berufstätige Mutter fragte nach, ob die Gemeinde keine Ganztagesbetreuung für ihr unter 2-jähriges Kind anbieten könne. Bürgermeister Haußmann antwortete, dass bisher die Nachfrage an Ganztagesbetreuungsplätzen für Kleinkinder von 0-3 Jahren und für Kindergartenkinder ab 3 Jahren in Dettingen nur sehr gering sei. Erst wenn der Bedarf ansteige, komme die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung in Betracht. Über die Tagesmüttervermittlung in Kirchheim bestehe die Möglichkeit, eine ganztägige Betreuung zu organisieren.

TOP 2 
Kindergarten Bericht aus der Sitzung des Kindergartenausschusses vom 8. Mai 2006
Konzeption zur Betreuung unter 3-Jähriger
Einrichtung einer Kleingruppe im Kindergarten Starennest
In der Sitzung des Kindergartenausschusses wurde über die aktuellen Entwicklungen der Kindergartenarbeit und die geplanten Aktivitäten berichtet. Im Kindergarten „Starennest“ wurde im Frühjahr eine Fragebogenaktion durchgeführt, bei der die Eltern die Einrichtung, die pädagogische Arbeit, das Bildungsangebot und die Elternarbeit beurteilen konnten. Die durchweg sehr positive Bewertung zeigt, dass die Eltern und die Kinder mit dem Angebot und der geleisteten Kindergartenarbeit sehr zufrieden sind. Diese Erkenntnis gilt stellvertretend für alle drei Kindergärten.

Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für alle Einrichtungen in Baden-Württemberg verbindlich. Viele Bereiche und Aufgaben, die im Orientierungsplan vorgegeben sind, sind bereits Bestandteil der täglichen Arbeit. Konkret definiert sind 6 Bildungs- und Entwicklungsfelder, die im Kindergarten bearbeitet werden müssen und in der Grundschule fortgesetzt werden. Dies sind 1. Körper, 2. Sinne, 3. Sprache, 4. Denken, 5. Gefühl und Mitgefühl, 6. Sinn, Werte und Religion. Durch diese Felder sollen den Kindern soziale Kompetenzen vermittelt werden, damit sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Der Sprachförderung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Neu vorgeschrieben ist u.a. auch die Beobachtung und schriftliche Dokumentation des Entwicklungsprozesses jedes einzelnen Kindes.  

Darüber hinaus soll eine enge Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule stattfinden.  Zur konkreten Umsetzung des Orientierungsplanes werden die Erzieherinnen verschiedene Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Die Eltern werden im Rahmen der Elternabende über Ziel, Inhalt sowie den Stand der schrittweißen Umsetzung informiert.

In Dettingen werden seit September 2005 vier Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten „Regenbogen“ angeboten. Ziel der Gemeinde ist, diese Plätze auszubauen. Bisher wurden die 4 Kinder in zwei der bestehenden Gruppen integriert. Ab September 2006 soll jedoch im Kindergarten „Regenbogen“ eine Regelgruppe in eine Gruppe für Kleinkinder umgewandelt werden. In dieser Gruppe können 6 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren und 10 Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren betreut werden. Vorteil bei diesem Konzept ist, dass die Kinder sehr individuell und altersgerecht betreut werden können.

Das Angebot für die 2- bis 3-Jährigen gilt für die gesamte Gemeinde. Die Plätze werden unter Berücksichtigung sozialer Kriterien vergeben. Über den Anmeldezeitraum und die Aufnahmekriterien wird im nächsten Mitteilungsblatt gesondert informiert.

Die Plätze für unter 3-Jährige müssen bei der Berechnung der Kapazität bzw. der Gruppengröße doppelt angerechnet werden. Außerdem ist der Personalbedarf höher anzusetzen. Kindergartenausschuss und Gemeinderat waren sich einig, die Gebühren für die Betreuung unter 3 auf 115 Euro pro Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder in einer Familie, festzulegen. Dies entspricht der 1,5-fachen Kindergartengebühr für ein Kind einer Familie mit einem Kind.   

Der Kindergarten „Starennest“ wäre ab November 2006 mit 56 Kindern (2 Gruppen x 28 Kinder) voll belegt. Aufgrund dieser Entwicklung wurde von der Verwaltung und der Kindergartenleiterin vorgeschlagen, ab September 2006, befristet bis 31.07.2008, eine Kleingruppe zu eröffnen. Das Konzept sieht vor, dass insgesamt 66 Kinder in drei Gruppen zu 2 x 25 Kindern und 1 x 16 Kindern altersgemischt betreut werden können. Um die drei Gruppen strukturiert belegen zu können soll die Kleingruppe bereits ab September eingerichtet werden. Für die neue Gruppe ist die Einstellung einer Erzieherin erforderlich. Dadurch wird im Haushaltsjahr 2006 eine überplanmäßige Ausgabe bei den Personalkosten entstehen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Konzept und der überplanmäßigen Ausgabe zu.

Bürgermeister Haußmann und der Gemeinderat sprachen den Kindergartenleitungen und ihren Mitarbeiterinnen ein großes Lob für die geleistete Arbeit aus. Der sehr gute Ruf den die Einrichtungen genießen, sei dem besonderen Engagement der Kindergartenteams zu verdanken.

TOP 3
Beschluss über die Annahme von Spenden
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung soll künftig mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden erreicht werden. Seit Februar 2006 dürfen Spenden nur noch vom Bürgermeister und unter Vorbehalt eines Gemeinderatsbeschlusses angenommen werden. Dies gilt auch für die Weiterleitung an Dritte (z.B. Vereine). Voraussetzung ist, dass die Spende zur Erfüllung einer Aufgabe der Gemeinde bzw. einer öffentlichen Aufgabe dient. Der Gemeinderat hat beschlossen, die in letzter Zeit eingegangenen Spenden anzunehmen. 

TOP 4
Verschiedenes

Forum Altern
Vor einem Jahr ist Forum Altern in die Räumlichkeiten der Kirchheimer Straße 102 eingezogen. Am 10. Juni wird dies von 10 - 16 Uhr gefeiert. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.

BdS Messe
Am 20. und 21. Mai fand in der Schloßberghalle die Messe des BdS statt. Örtliche Gewerbetreibende und die Gemeinde haben sich dabei präsentiert. Bürgermeister Haußmann bedankte sich stellvertretend beim Vorsitzenden des BdS, Herrn Roland Sigel, für die gelungene Veranstaltung.