Für einkommensschwache Familien
Die Gemeinde Dettingen möchte ihre finanziell schlechter gestellten Einwohner
unterstützen. Die „Dettinger Bonuskarte“ ist eine gute Möglichkeit, verschiedene
Vergünstigungen und Ermäßigungen zu erhalten.
Wer erhält eine Bonuskarte?
Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem
kindergeldberechtigtem Kind, die in der Gemeinde Dettingen unter Teck mit
Hauptsitz gemeldet sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
- Bezug eines Einkommens, dass um bis zu 25% über dem Regelsatz des nach dem
SGB II relevanten Bedarfs zuzüglich des Bedarfs an Unterkunft und Nebenkosten
liegt.
Welche Vergünstigungen gibt es?
- Kindergarten – Ermäßigung der Kindergartengebühr
(Regelkindergarten, verlängerte Öffnungszeiten, Betreuung unter Dreijährige)
um 50%, sofern keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII oder nach dem
Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG) oder Leistungen der Jugendhilfe nach
SGB VIII bezogen werden.
- Schülerhort – Ermäßigung des Elternbeitrags des
Schülerhorts um 50%, sofern keine Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII oder nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen der Jugendhilfe nach SGB
VIII bezogen werden.
- Sommerfreienprogramm – Die einmalige Anmeldegebühr entfällt.
Eine mögliche Ermäßigung der einzelnen Programmpunkte entnehmen Sie bitte dem
Programmheft (Sommerferienprogrammheft).
- BDS Handels- und Gewerbeverein – Ermäßigung des Vereinsbeitrags
- buchcafe – Ermäßigung auf heiße Getränke
- Evangelische Kirchengemeinde – Kostenloser Mittagstisch, dienstags
11:30 Uhr im Gemeindezentrum auf dem Guckenrain. Kostenloses Gemeindeessen.
Ermäßigung bei Gemeindefreizeiten
- Gesangverein Eintracht Dettingen unter Teck e.V. – Kostenloser
Eintritt bei Veranstaltungen. Der Mitgliedsbeitrag entfällt im ersten Jahr der
aktiven Mitgliedschaft.
- Modellfluggruppe Dettingen e.V. – Der Mitgliedsbeitrag für
Jugendliche entfällt.
Ermäßigung des Mitgliedbeitrags von aktiven und passiven Mitgliedern um
50%.
- Musikverein Dettingen unter Teck e.V. – Instrumente zur Ausbildung
von Kindern und
Jugendlichen werden dauerhaft kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Sportfreunde Dettingen e.V. mit allen Abteilungen – Ermäßigung des
Mitgliedbeitrages um 50% (Hauptverein und Abteilungen). SFD Abteilungen:
Badminton, Frauengymnastik, AH Fußball, Fußball, Karate, Schwimmen, Ski,
Tanzsport und Turnen.
- Tischtennisverein Dettingen – Der Mitgliedsbeitrag für Kinder und
Jugendliche entfällt. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages um 50% bei
Erwachsenen.
- Verband Christlicher PfadfinderInnen – Ermäßigung Mitglieds- und
Lagerbeitrag.
- Verein Hundefreunde Lenninger Tal e.V. – Ermäßigung des
Mitgliedbeitrags für Jugendliche. Für Jugendliche entfällt die
Aufnahmegebühr.
Hinweis:
Die Aufzählung der angebotenen Ermäßigungen der Bonuskarte ist nicht
abschließend, sondern kann und soll weiter geführt werden. Hierdurch können
Vereine, die sich aktuell nicht an der Bonuskarte beteiligen, noch Angebote
melden. Auch bei größeren Festen oder Jubiläen können Vergünstigungen angeboten
werden.
Fragen zur Bonuskarte ?
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Neufert (Tel. 5000-18), Frau
Fernandez (Tel. 5000-16) und Frau Ringhoffer (Tel. 5000-14) gerne zur
Verfügung.
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