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Bericht aus der Sitzung am 30.01.2006

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen
 In der Kirchheimer Straße 206 soll angrenzend an den bestehenden Betrieb eine Lagerhalle mit Waaghaus errichtet werden. Der Technische Ausschuss hat dieses Vorhaben bereits am 12.12.2005 behandelt. Damals wurde die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zurückgestellt, da vom Landratsamt noch zu prüfen war, ob ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Außerdem lagen noch keine detaillierten Informationen vor, welche Nutzung in der Lagerhalle stattfinden soll. Auf Initiative der Gemeinde fand daher ein Gespräch zwischen Vertretern des Landratsamtes, der Baurechtsbehörde und der Verwaltung statt, bei dem über die geplante Nutzung (Schrottlagerung) informiert wurde. Da das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, bestimmt sich die Zulässigkeit dieser Nutzung nach § 34 BauGB, d.h., sie muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Vor dem Erwerb durch die Bauherrschaft diente das Grundstück zu Wohnzwecken. Damit sich dort ein Vorhaben hinsichtlich seiner Art einfügt, muss es mit der im Norden angrenzenden gewerblichen Nutzung und der angrenzenden Wohnbebauung im Süden verträglich sein. Der Bestandsschutz, der Grundlage für die bisher erteilten Genehmigungen des Betriebes war, bezieht sich nur auf das bisherige Betriebsgrundstück und findet für das neu hinzugekommene Grundstück keine Anwendung. Nach der gemeinsamen Auffassung von Landratsamt, Baurechtsbehörde und Gemeinde wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, da die geplante Schrottlagerung in der Lagerhalle einem Gewerbegebiet, wenn nicht sogar einem Industriegebiet, zuzuordnen ist. Als zulässig erachtet wird jedoch höchstens eine Mischgebietsnutzung. Darüber hinaus würde sich die bisherige Gemengelage zwischen Wohnen und Gewerbe zulasten der Wohnnutzung verändern. Grundsätzlich hat aber die Gemeinde darauf zu achten, dass der Bestand stabilisiert wird und kein Ungleichgewicht entsteht. Dies wäre hier jedoch der Fall, da der Bereich von einer gewerblich-industriellen Nutzung dominiert werden würde. Der Technische Ausschuss hat deshalb beschlossen, das Einvernehmen zu versagen.

Ebenfalls in der Kirchheimer Straße (Flst. 7426, 7420) ist der Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung geplant. Die Stellplätze im Osten liegen außerhalb der überbaubaren Fläche. In vergleichbaren Fällen wurde jedoch eine Ausnahme erteilt, wenn mind. 40 % der bestehenden Fläche begrünt sind. Die Stellplätze im Norden ragen teilweise in das bestehende Leitungsrecht, hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Der Technische Ausschuss hat diesem Vorhaben das Einvernehmen erteilt.

TOP 2
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohes Reisach - Waldheimweg“

Die Stadt Kirchheim plant, den bisherigen Feldweg „Am Hohenreisach“ zu einem befahrbaren Wohnweg auszubauen und die Entwässerung des Gebietes neu zu gestalten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der Bebauungsplan „Hohes Reisach - Waldheimweg“ aufgestellt werden. Im Bebauungsplanverfahren werden keine Anregungen vorgebracht, da Belange der Gemeinde Dettingen durch diese Planung nicht berührt werden.

 

Gemeinderat  

TOP 1
Bürgerentscheid am 26. März 2006
Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat hat beschlossen, am Tag der Landtagswahl (26.03.2006) einen Bürgerentscheid über den Bau des Fußgänger- und Radfahrersteges über die B 465 und die Bahnlinie durchzuführen. Nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes ist für den Bürgerentscheid ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die Beisitzer und deren Stellvertreter sind vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten zu wählen, den Vorsitz übernimmt kraft Gesetzes der Bürgermeister. Als Beisitzer wurden die Gemeinderäte Walter Neuhäuser, Inge Schaufler und Dietmar Vogt gewählt. Stellvertreter sind die Gemeinderäte Manfred Diez, Bärbel Weinacht und Ramona Glensk.

TOP 2
Mitteilungsblatt
Vertragsänderung
Das Mitteilungsblatt wird seit 1999 vom GO Druck Media Verlag gedruckt. Der damalige Vertrag sah u.a. ein Seitenkontingent von jährlich 750 Seiten sowie 5 Farbseiten vor. Dieses Seitenkontingent wird jedoch regelmäßig mit etwa 80 Seiten überschritten, wofür der Gemeinde rd. 4.000 € jährlich in Rechnung gestellt werden (51 € pro Seite). Darüber hinaus ist auch der Verkauf von Anzeigenseiten trotz großer Bemühungen des Verlages um 33% zurückgegangen. Um diese Einbußen zu verringern, verzichtet die Gemeinde bereits seit einigen Jahren auf den Druck von vier Farbseiten (Gutschrift von 430 € je Seite) und weist die Vereine auf ein begrenztes Zeilenkontingent hin. Leider reichen diese Maßnahmen nicht mehr aus, den Verlust aufzufangen. Der Gemeinderat hat daher mit der Verwaltung in einer gemeinsamen Vorberatung verschiedene Alternativen geprüft und nach gründlicher Abwägung eine Vertragsänderung ausgearbeitet. Diese sieht eine Reduzierung von bisher 5 Farbseiten auf 2 Farbseiten pro Jahr und eine Erhöhung des Bezugspreises im Halbjahr von 9,00 € auf 9,90 € vor. Damit kann erreicht werden, dass die bisherige jährliche Seitenüberschreitung gedeckt ist und keine zusätzlichen Kosten anfallen. Eine Erhöhung der Werbeeinnahmen seitens des Verlages scheint wie dargelegt unwahrscheinlich zu sein und würde eine Anpassung des Preises nicht ersetzen. Die Alternative zu dieser Änderung kann nur sein, dass Texte noch stärker als bisher gekürzt werden. Dies ist jedoch sehr zeitintensiv und bürokratisch. Darüber hinaus ist die Gewichtung des Umfanges, der einem einzelnen Verein zur Verfügung stehen soll, fast unmöglich – der damit verbundene Aufwand steht daher in keinem Verhältnis zum (unbefriedigenden) Ergebnis. Übereinstimmend war der Gemeinderat auch der Meinung, dass gerade die sehr gute Berichterstattung der Vereine und Institutionen zur Identität Dettingens beiträgt.

Aufgrund der sehr guten Qualität und der hohen Zufriedenheit der Abonnenten erscheint eine Anpassung des Bezugspreises von knapp 4 Cent pro Ausgabe angemessen zu sein. Der Gemeinderat hat der vorgeschlagenen Vertragsänderung zugestimmt. Die Bezugspreiserhöhung gilt rückwirkend ab 01.01.2006.   

TOP 3 
Anpassung von Gebühren 
Satzungsbeschluss 
In der Sitzung am 16.01.2006 hat der Gemeinderat beschlossen, die Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte und die Verwaltungsgebühren auf Basis der Überprüfung und Neukalkulation der Verwaltung anzupassen. Die Satzungsänderungen wurden daraufhin ausgearbeitet und vom Gemeinderat beschlossen.

TOP 4
Änderung der Hauptsatzung
Anpassung an den TVöD
Anpassung an eine Änderung im BauGB
Zum 01. Oktober 2005 ist der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Kraft getreten. Nach der internen Anpassung an den TVöD ist nun eine formelle Änderung der Hauptsatzung  erforderlich. Durch eine Änderung im Baugesetzbuch wird auch eine Anpassung der Formulierung über die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses erforderlich. Der Gemeinderat hat die Satzungsänderungen beschlossen.

TOP 5
Verschiedenes

Umschuldung eines Darlehens
Von der Verwaltung wurde berichtet, dass die Zinsbindung für einen Kredit des Eigenbetriebs Wasserversorgung zum Jahresbeginn ausgelaufen ist. Aufgrund sehr guter Verhandlungen konnte für die Restschuld ein Jahreszins von 3,59% vereinbart werden. Bisher waren 5,1% zu zahlen.

Kunst im Rathaus
Vom 6. Februar bis 6. April 2006 werden im Rathaus Werke von Herrn Berkant Türemis ausgestellt. Die Ausstellungseröffnung findet am Freitag, 3. Februar um 19.30 Uhr im Rathaus statt. Hierzu ludt Bürgermeister Haußmann auch im Namen der kultur ecce herzlich ein.

Spende für den Förderverein Hallenbad
Die Gemeinderätinnen Ramona Glensk, Inge Schaufler, Stefanie Stern und Bärbel Weinacht haben den Seniorennachmittag im Dezember gestaltet. Sie haben beschlossen, einen Teil des Erlöses aus der Tombola dem Förderverein Hallenbad zur Verfügung zu stellen. Der Betrag von 200 € wurde in der Sitzung Herrn Bürgermeister Haußmann überreicht. Er bedankte sich herzlich für diese Unterstützung.

Alter Friedhof
Ein Ratsmitglied erkundigte sich, warum auf dem Alten Friedhof der alte Baumbestand entfernt wurde. Von der Verwaltung wurde berichtet, dass die Bäume morsch waren und aus Sicherheitsgründen  nicht erhalten werden konnten.