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Sitzung am 25.09.2017

Bericht

Technischer Ausschuss

TOP 1
Fortschreibung des Landschaftsplans
Auftragsvergabe
Der Technische Ausschuss vergab den Auftrag für die Fortschreibung des Landschaftsplans an das Büro StadtLandFluss aus Wolfschlugen (Vergabesumme: 33.605,35 Euro).

TOP 2
Erweiterung der Urnengräber
Vergabe der Arbeiten
Bis Dezember 2017 werden auf dem Alten Friedhof 28 sowie auf dem Neuen Friedhof 46 Urnengrabstellen realisiert. Der Technische Ausschuss vergab die Arbeiten an die Firma Grün-Teck aus Kirchheim (Vergabesumme: 43.547,57 Euro).

TOP 3
Bausache
Neubau eines Wohnhauses, Im Stiegeler 7, Flst. 7309
Auf dem Grundstück Im Stiegeler 7 ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben aufgrund von Verstößen gegen den Bebauungsplan nicht zu.

TOP 4
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Bebauungsplan “Westlich der Steingaubrücke/Güterbahnhofsgelände“
Der Technische Ausschuss beschloss, im Bebauungsplanverfahren der Stadt Kirchheim “ Westlich der Steingaubrücke/Güterbahnhofsgelände“ keine Anregungen vorzubringen.

 

Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2
Umbau der Teckschule
Bauabschnitt 2018
Der Gemeinderat genehmigte das geplante Maßnahmenpaket für 2018 (Nordbau) und beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten auszuschreiben. Außerdem wurde beschlossen, mögliche Fördermittel des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu beantragen.

TOP 3
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Kirchheimer Straße – Ortskern II“
Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets “Kirchheimer Straße – Ortskern II“. Auf die ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2017 wird hingewiesen.

Die Förderbedingungen für private Maßnahmen werden in Kürze auf der Homepage der Gemeinde sowie in einem der nächsten Mitteilungsblätter veröffentlicht. Bei Fragen zum Sanierungsgebiet sowie zu den Möglichkeiten der Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen dürfen Sie sich gerne an Herrn Neubauer (5000-20) oder Herrn Krötz (5000-12) wenden.

TOP 4 und TOP 5
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016
Der Gemeinderat hat die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2016 gemäß § 16 III S. 2 EigBG festgestellt.

Auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Jahresabschlüsse im Mitteilungsblatt 39/2017 wird hingewiesen.

TOP 6
Finanzzwischenbericht 2017 und I. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Zum Sitzungsbeginn nach der Sommerpause gab der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2017 ist die vom Gemeinderat am 30.01.2017 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 (mit Wirtschaftsplänen 2017 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Des Weiteren wurde vom Gemeinderat ein I. Nachtragshaushaltsplan für 2017 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes mit öffentlicher Auslegung erfolgt, sobald die Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen vorliegt. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, für den Gemeindehaushalt ein Finanzierungsdarlehen über 1. Mio. € aufzunehmen.

Durch den I. Nachtragshaushalt werden die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2017 nicht voraussehbaren Einflüsse auf die Gemeindefinanzen berücksichtigt. Der Nachtragshaushaltsplan muss alle erheblichen Änderungen der Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet, angeordnet oder absehbar sind, enthalten.

Die größten Veränderungen im Überblick:

Bezeichnung

Haushaltsplan

2017

I. Nachtrag

2017

Veränderung

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

12.136.000 €

12.541.000 €

+ 405.000 €

Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen

13.479.000 €

13.540.000 €

+ 61.000 €

Ordentliches Ergebnis

- 1.343.000 €

- 999.000 €

+ 344.000 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.746.000 €

12.151.000 €

+ 405.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.283.000 €

12.344.000 €

+ 61.000 €

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 537.000 €

- 193.000 €

+ 344.000 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 1.362.130 €

- 2.225.578 €

- 863.448 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-Bedarf

- 1.899.130 €

- 2.418.578 €

- 519.448 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

1.399.314 €

1.399.314 €

0 €

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes

- 499.816 €

- 1.019.264 €

- 519.448 €

Verpflichtungsermächtigungen

2.077.122 €

2.523.418 €

+ 446.296 €

Schuldenstand - 31.12.2017 unverändert

2.677.895,30 €

2.677.895,30 €

0 €

Ergebnishaushalt
Auf der Ertragsseite ergeben sich mehrere Veränderungen. In Summe erhöhen sich die ordentlichen Erträge um insgesamt + 405.000 €. Bezogen auf die bisher veranschlagten ordentlichen Erträge von 12.136.000 € entspricht dies einer Steigerung von + 3,34 %. Der Planansatz für die Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2017 beträgt 2.800.000 €. Im Rahmen des Nachtrags erfolgt eine Anpassung auf 3 Mio. €. Auch bei der Einkommensteuer ergibt sich eine Verbesserung von rd. + 174.000 €.

Auf der Aufwandsseite ergeben sich im Saldo höhere Aufwendungen von + 61.000 € gegenüber der Haushaltsplanung. Größere Veränderungen bei den Aufwendungen sind insgesamt nicht festzustellen.

Finanzhaushalt
Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (= alte kamerale Zuführungsrate) reduziert sich von – 537.000 € auf – 199.000 €; dies entspricht somit einer Verbesserung von + 344.000 €.

Liquidität
In der Kommunalen Doppik ist ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu richten oder genauer gesagt: Was hat die Gemeinde an “Geld“ tatsächlich in der Kasse. Hiernach richtet sich auch die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Kreditaufnahmen notwendig werden. Der Stand der Liquidität zum Jahresanfang 2017 beträgt rd. 3,6 Mio. €. Für die weitere Bewirtschaftung wurde mit verfügbaren Mitteln von rd. 2,6 Mio. € kalkuliert. Gesperrt wurde nach wie vor zur Absicherung des Rückzahlungsrisikos für eine strittige Gewerbesteuerforderung ein Betrag von 0,7 Mio. €. Weitere 241.454 € wurden zur Gewährleistung des Liquiditätsmindestbestandes (§ 22 II GemHVO) gesperrt. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2020 verbleiben voraussichtlich nur noch liquide Mittel von rd. 1.469.345 € (inkl. der gesperrten Beträge von 941.454 €).

Finanzplanung bis 2020 / Investitionsprogramm bis 2020:
Bei der Aufstellung des I. Nachtragshaushaltsplanes 2017 wurden neben der Fortschreibung des Investitionsprogrammes bis 2020 auch Veränderungen im Ergebnishaushalt berücksichtigt. Vom Innen- und Finanzministerium wurde am 19.06.2017 auf der Basis der Mai-Steuerschätzung der Haushaltserlass 2017 veröffentlicht. Auch wurden bereits die neuen Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Familienleistungsausgleich sowie für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bekanntgegeben, welche ab 2018 gelten. Auf dieser Grundlage wurde der Kommunale Finanzausgleich bis 2020 neu berechnet. In Summe ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung (mit Fortschreibung der Finanzplanung) folgende Änderungen:

 Ergebnishaushalt

Ordentliches

Ergebnis bisher:

Ordentliches

Ergebnis neu:

Veränderung:

Haushaltsjahr 2017:

- 1.343.000 €

- 999.000 €

+ 344.000 €

Haushaltsjahr 2018:

- 960.000 €

- 634.885 €

+ 325.115 €

Haushaltsjahr 2019:

- 443.000 €

- 422.827 €

+ 20.173 €

Haushaltsjahr 2020:

- 804.000 €

- 775.866 €

+ 28.134 €

Veränderung gesamt:

+ 717.422 €

Veränderung gesamt:

+ 717.422 €

Insgesamt verbessert sich in den Jahren 2017 bis 2020 das ordentliche Ergebnis um 717.422 € und der Zahlungsmittelüberschuss (= alte kamerale Zuführungsrate) erhöht sich ebenfalls um 717.422 €. Allerdings wurde bei der Kalkulation des Kommunalen Finanzausgleiches und den weiteren Steuereinnahmen durchweg von positiven Annahmen ausgegangen; deshalb besteht hier ein gewisses Risiko.

Wirtschaftsführung Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die Erträge und Aufwendungen der Wasserversorgung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Nennenswerte Abweichungen sind bisher nicht zu erkennen. Für die Wasserversorgung wurde dennoch ein I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Eigenbetriebsgesetz ist geregelt, wann ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan zwingend aufgestellt werden muss. Diese Voraussetzungen sind, aufgrund einer Änderung bei den Verpflichtungsermächtigungen, erfüllt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 412.000 € und somit von 400.000 € auf 812.000 €.

Wirtschaftsführung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
Die Abwasserbeseitigung wird seit dem 01.01.2011 in Sonderrechnung (Eigenbetrieb) geführt. Die Erträge und Aufwendungen der Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan als auch die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan entwickeln sich 2017 im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag wird nicht erforderlich.

Haushaltsplan 2018
Der Haushaltsplan 2018 wird voraussichtlich in der Sitzung am 22.01.2018 in den Gemeinderat eingebracht werden.

TOP 7
Bebauungsplan “Schul- und Sportzentrum Untere Wiesen“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Entwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes “Schul- und Sportzentrum Untere Wiesen“ sowie dem Änderungsentwurf zu und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zweck der Bebauungsplanänderung ist, die Ansiedlung eines privaten Pflegeheims nördlich der Kindertagesstätte Wirbelwind zu ermöglichen. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2017 wird hingewiesen.

TOP 8
Konzept zum örtlichen Breitbandausbau
Auftragsvergabe
Aktuell befindet sich der Landkreis Esslingen in der Planung eines Backbone-Netzes (sog. Überregionales Glasfasernetz). In diesem Rahmen vergab der Gemeinderat den Auftrag für Voruntersuchungen für nachhaltige Glasfaser-Infrastrukturen innerhalb des Gemeindegebiets an die „Breitbandberatung Baden-Württemberg“ (Vergabesumme: 27.453,30 €). Die Beratungsleistungen werden zu 100 % vom Bund gefördert.

 

Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst