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Sitzung am 24.09.2018

Bericht

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen

Neubau eines Mehrfamilienhauses
Kirchheimer Straße 88, Flst. 32/2
Auf dem Grundstück Kirchheimer Straße 88 soll ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben zu.

Anbau an das bestehende Wohnhaus und Einbau einer Dachgaube
Bissinger Straße 14, Flst. 6294/1
An das bestehende Wohnhaus in der Bissinger Straße 14 soll ein Zimmer mit Dachterrasse angebaut werden. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben zu.

Errichtung einer Einfriedigung und einer Gerätehütte
Friedrichstraße 7, Flst. 321/11
In der Friedrichstraße 7 wurden ein Sichtschutzzaun und eine Gerätehütte errichtet. Der Technische Ausschuss stimmte der Gerätehütte zu. Dem Sichtschutzzaun wurde nicht zugestimmt.

Neubau eines Einfamilienhauses
Bissinger Straße 3/1, Flst 2913/4
Auf dem Grundstück Bissinger Straße 3/1 soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben zu. Da für die Errichtung der Garage der Bebauungsplan geändert werden muss, beschloss der Technische Ausschuss, den Planbereich zu überarbeiten.

 

Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2017
Feststellung durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Jahresabschluss zum 31.12.2017 für den Gemeindehaushalt festgestellt. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde nach der Kommunalen Doppik aufgestellt. Der Jahresabschluss besteht aus der sogenannten Drei-Komponenten-Rechnung:

  1. der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
  2. der Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) und
  3. der Bilanz (Vermögensrechnung).

Des Weiteren besteht der Jahresabschluss aus einem Anhang sowie einem Rechenschaftsbericht.

Ergebnisrechnung – Haushaltsjahr 2017:

In der Ergebnisrechnung werden alle Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Die Ergebnisrechnung beinhaltet auch die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen wie z. B. die Abschreibungen. Zunächst wird das ordentliche Ergebnis, dann das Sonderergebnis ermittelt. Beide Salden ergeben das Gesamtergebnis.

Der Saldo des Ergebnishaushalts erhöht bzw. vermindert das Eigenkapital der Gemeinde. Gesamtzusammenstellung über die Ergebnisrechnung 2017:

Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

Planansatz

2017

Euro

Ergebnis

2017

Euro

Vergleich

2017

Euro

1

Steuern und ähnliche Abgaben

8.246.702,00

8.640.220,83

393.518,83

2

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

2.284.386,00

2.520.388,38

236.002,38

3

Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

390.0000,00

226.526,98

- 163.473,02

5

Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einricht.

642.562,00

557.886,38

- 84.675,02

6

Sonstige privatrechtliche Entgelte

445.592,00

507.058,57

61.466,57

7

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

216.070,00

210.005,53

- 6.064,47

8

Zinsen und ähnliche Erträge

73.188,00

76.577,74

3.389,74

10

Sonstige ordentliche Erträge

242.500,00

432.099,93

189.599,93

11

Ordentliche Erträge (Summe aus Nr. 1 bis 10)

12.541.000

13.170.764,34

629.764,34

12

Personalaufwendungen

3.341.682,00

3.345.436,96

3.754,96

14

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.277.000,00

2.019.510,22

- 257.489.78

15

Abschreibungen

1.196.000,00

1.095.670,25

- 100.329,75

16

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

44.121,00

47.269,87

3.148,87

17

Transferaufwendungen

6.216.410,00

6.069.361,27

- 147.048,73

18

Sonstige ordentliche Aufwendungen

464.787,00

428.370,28

- 36.416,72

19

Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nr. 12 bis 18)

13.540.000,00

13.005.618,85

- 534.381,15

20

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nr. 11 und 19)

- 999.000,00

165.145,49

 1.164.145,49

21

Außerordentliche Erträge

300.000,00

4.965,66

-295.034,34

22

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

7.116,40

7.116,40

23

Sonderergebnis (Saldo aus Nr. 21 und 22)

300.000,00

- 2.150,74

- 302.150,74

24

Gesamtergebnis (Summe aus Nr. 20 und 23)

- 699.000,00

162.994,75

861.994,75

Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung müssen ausgeglichen sein. Nur wenn der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden kann, ist dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen und die stetige Aufgabenerfüllung sichergestellt.

Das ordentliche Ergebnis 2017 weist einen Überschuss von 165.145,49 € auf. Demnach liegt der gesetzlich geforderte Ausgleich vor.

Finanzrechnung – Haushaltsjahr 2017:

Die Finanzrechnung umfasst alle Ein- und Auszahlungen und gibt einen Überblick über den Zahlungsmittelbestand der Gemeinde.

Ein wesentliches Augenmerk liegt in der Darstellung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In diesem Bereich werden die Informationen abgebildet, die kameral bisher im Vermögenshaushalt zu finden waren. Darüber hinaus enthält die Finanzrechnung sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen aus haushaltsfremden Vorgängen. Damit wird die Änderung des Bestands an Finanzierungsmitteln insgesamt nachgewiesen, der Bestand an liquiden Mitteln festgestellt und in die Bilanz übergeleitet. Gesamtübersicht über die Finanzrechnung 2017:

Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Planansatz

2017

Euro

Ergebnis

2017

Euro

Vergleich

2017

Euro

9

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.151.000,00

13.033.642,64

882.642,64

16

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.344.000,00

12.036.495,95

- 307.504,05

17

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (= alte kamerale Zuführungsrate)

- 193.000,00

997.146,69

- 1.190.146,69

23

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.225.839,00

1.077.358,30

- 1.148.480,70

30

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.451.417,00

2.592.977,65

- 1.858.439,35

31

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus den Nr. 23 und 30)

- 2.225.578,00

-1.515.619,35

- 709.958,65

32

Finanzierungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 17 und 31)

- 2.418.578,00

- 518.472,66

1.900.105,34

35

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

1.399.314,00

893.064,73

- 506.754,27

36

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

- 1.019.264,00

374.592,07

1.393.856,07

39

Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0,00

- 19.001,86

- 19.001,86

41

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

- 1.019.264,00

355.590,21

1.374.854,21

Der Stand der Liquidität zum 31.12.2017 beträgt im Kernhaushalt in Summe 3.800.206,26 € (inkl. Festgeldanlagen).

Bilanz – Haushaltsjahr 2017:

Die Bilanz wird nur zum Jahresabschluss erstellt – und einmalig eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016. Es gibt keine Planbilanz. Sie stellt, wie die Bilanz im kaufmännischen Rechnungswesen, das Vermögen und die Finanzierungsmittel gegenüber.

Die Aktivseite der kommunalen Bilanz, die das Vermögen der Gemeinde Dettingen abbildet, dokumentiert die Kapitalverwendung und beantwortet die Frage, wie die Mittel eingesetzt wurden. Die Passivseite dokumentiert dagegen die Mittelherkunft und beantwortet die Frage, wie das Vermögen der Gemeinde finanziert wird. Die Vermögensrechnung gilt als tragende Säule des 3-Komponenten-Modells. Sie sorgt dafür, dass die drei Bausteine systematisch miteinander verbunden werden.

Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt beträgt zum 31.12.2017 insgesamt 2.171.645,30 €. 2017 waren Darlehensaufnahmen mit 1. Mio. € erforderlich. Bei 6.070 Einwohnern zum 30.06.2017 ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2017 von 357,77 € (Vorjahr: 208,44 €).

Stand der Bilanz zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 im Vergleich:


TOP 3
Finanzzwischenbericht 2018 und I. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Zum Sitzungsbeginn nach der Sommerpause gab der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2018 ist die vom Gemeinderat am 19.03.2018 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 (mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Des Weiteren wurde vom Gemeinderat ein I. Nachtragshaushaltsplan für 2018 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes mit öffentlicher Auslegung erfolgt, sobald die Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen vorliegt. Die Haushaltssatzung 2018 sieht eine Kreditaufnahme über 1,0 Mio. € im Kämmereihaushalt für 2018 vor. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Kreditaufnahme bis zu einem Betrag von max. 500.000 € in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Durch den Nachtragshaushalt werden die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht voraussehbaren Einflüsse auf die Gemeindefinanzen berücksichtigt. Die größten Veränderungen im Überblick:

Bezeichnung

Haushaltsplan

I. Nachtrag

Veränderung

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

14.188.000 €

14.309.000 €

+ 121.000 €

Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen

14.277.000 €

14.289.000 €

+ 12.000 €

Ordentliches Ergebnis

- 89.000 €

20.000 €

+ 109.000 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.886.802 €

13.680.535 €

- 206.267 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.095.900 €

13.337.900 €

+ 242.000 €

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

790.902 €

342.635 €

- 448.267 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 1.873.214 €

- 1.969.761 €

- 96.547 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-Bedarf

- 1.082.312 €

- 1.627.126 €

- 544.818 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

889.197 €

889.197 €

0€

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes

- 193.115 €

- 797.929 €

- 544.818 €

Verpflichtungsermächtigungen

  3.781.890 €

4.292.000 €

+ 510.110 €

Schuldenstand - 31.12.2018 unverändert

3.060.843 €

3.060.843 €

0 €

Ergebnishaushalt

Auf der Ertragsseite ergeben sich mehrere Veränderungen. In Summe erhöhen sich die Erträge um insgesamt + 121.000 €. Bezogen auf die bisher veranschlagten ordentlichen Erträge von 14.188.000 € entspricht dies einer Steigerung von + 0,85 %. Der Planansatz für die Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2018 beträgt 3,4 Mio. €. Im Rahmen des Nachtrags erfolgt keine Anpassung im Ergebnishaushalt. Allerdings musste aus Vorjahren ein Betrag von 327.267 € an Gewerbesteuer erstattet werden. Hierfür konnte eine ergebniswirksame Rückstellung in voller Höhe aufgelöst werden. Deshalb erfolgt nur eine Anpassung des Planansatzes für die Gewerbesteuer im Finanzhaushalt auf 3.072.733 € (3,4 Mio. € - 327.267 €). Die Schlüsselzuweisungen aus mangelnder Steuerkraft sowie die Kommunale Investitionspauschale verbessern sich voraussichtlich um rd. 38.000 €. Des Weiteren profitiert der Haushalt von einer höheren Gewinnabführung vom Eigenbetrieb Wasserversorgung (+ 45.000 €).

Auf der Aufwandsseite ergeben sich im Saldo höhere Aufwendungen von + 12.000 € gegenüber der Haushaltsplanung.

Finanzhaushalt / Investitionsprogramm

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit reduzieren sich um 206.267 €. Gleichzeitig erhöhen sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 242.000 €. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes (= alte kamerale Zuführungsrate) reduziert sich dadurch von + 790.902 € auf + 342.267 €; dies entspricht somit einer Verschlechterung von – 448.267 €. Die Verschlechterung resultiert vor allem aus der Rückzahlung von Gewerbesteuereinnahmen. Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit erhöht sich von – 1.873.214 € auf insgesamt – 1.969.761 €.

Liquidität

Der Stand der Liquidität zum Jahresanfang 2018 beträgt rd. 3,8 Mio. €. Zum Jahresende 2018 ergibt sich voraussichtlich ein Endbestand von rd. 3,1 Mio. €. Der Liquiditätsmindestbestand (§ 22 II GemHVO) beträgt 241.207 €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2021 verbleiben voraussichtlich nur noch liquide Mittel von rd. 963.000 €.

Rücklagen

Die Rücklagen in der Doppik sind Teil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der doppischen Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Es sind somit keine Bestände von liquiden Mitteln, denen bei Bedarf Beträge entnommen werden können.

Rücklagen aus

Ordentlichem Ergebnis

Sonderergebnis

Stand zum 01.01.2018:

+ 1.133.051,94 €

+ 984.730,68 €

voraussichtl. Zugang 2018:

+ 20.000,00 €

+ 1.021.000,00 €

voraussichtl. Abgang 2018:

0,00 €

0,00 €

voraussichtlicher

Stand zum 01.01.2019:

+ 1.153.051,94 €

2.005.730,68 €

Verpflichtungsermächtigung

Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung zur Eingehung von Leistungen und Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren; § 86 GemO, § 11 GemHVO) wurden im Nachtragshaushalt gegenüber dem Haushalt 2018 vorgenommen. Im Haushaltsplan 2018 betrug der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) 3.781.890 €. Der Gesamtbetrag erhöht sich im Rahmen des I. Nachtrags
auf 4.292.000 €.

Wirtschaftsführung Eigenbetrieb Wasserversorgung:

Der vom Gemeinderat am 19. März 2018 beschlossene und von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 29.03.2018 (AZ 461-904.11) genehmigte Wirtschaftsplan 2018 wird wie folgt geändert:

  1. Das Volumen des Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan und Vermögensplan) reduziert sich von 1.902.000 € um 510.000 € auf 1.392.000 €.
  2. Die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan bleiben unverändert.
  3. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan reduzieren sich um jeweils 510.000°€ auf 631.000 €.
  4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) reduziert sich von 960.000 € auf 450.000 €.
  5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 560.000 € und somit von 420.000 auf 980.000 €.
  6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 400.000 €.

Haushaltsplan 2019

Der Haushaltsplan 2019 mit mittelfristiger Finanzplanung 2018 bis 2022 wird voraussichtlich am 10.12.2018 in den Gemeinderat eingebracht werden.

TOP 4
Überörtliche Bauprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Bauausgaben 2013 bis 2016
Abschluss der Prüfung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Prüfungsergebnis.

TOP 5
Feldwegsanierung Eulengreuth
Vergabe
Die Firma Gebr. Lutz GmbH + Co. KG aus Reichenbach/Fils erhält den Auftrag für die Feldwegsanierung Eulengreuth.

TOP 6
Sanierung des Hallenbades
Kostenfortschreibung Bauabschnitt 2018
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kostenfortschreibung zum Bauabschnitt 2018 im Hallenbad.

TOP 7
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Dettingen
Förderung der neuen (gebrauchten) Pfeifenorgel
Auf Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde wird für die neue Pfeifenorgel ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt.

TOP 8
Bebauungsplan „Baumgarten II“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Änderungsentwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Baumgarten II“. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2018 wird verwiesen.

TOP 9
Bebauungsplan „Schul- und Sportgebiet – 4. Änderung Nachnutzung
Diez Areal“
Behandlung der Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die 4. Änderung des Bebauungsplans „Schul- und Sportgebiet – 4. Änderung Nachnutzung Diez Areal“ als Satzung. Wesentlicher Inhalt ist die Ermöglichung eines Hotel- und/oder Geschäftsgebäudes. Wir verweisen auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2018. Insgesamt wurden im Verfahren rund 30 Ämter beteiligt, welche größtenteils positive Stellungnahmen und Lob zum Bebauungsplan und zum Verfahren innerhalb der Auslegungsfrist vorbrachten. Aus der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein. Ausdrücklich begrüßt wurde mehrmals, dass die Brachfläche nun einer neuen Nutzung zugeführt wird. Einzig die Stadt Kirchheim – Planungsamt – meldete, allerdings verspätet, generell planungsrechtliche Bedenken an. Bis zur Sitzung ging allerdings keine weitere Begründung hierzu ein. Bürgermeister Haußmann wies darauf hin, dass für einen Bebauungsplan grundsätzlich keinerlei Zustimmung irgendeiner Behörde notwendig ist. Der Gemeinderat sei somit stets Herr des Verfahrens und unabhängig in seiner Entscheidung!

TOP 10
Wohnbaugebiet Untere Wiesen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Vorbereitende Untersuchungen (Einleitungsbeschluss)
Für das Gebiet Untere Wiesen wurden die Vorbereitenden Untersuchungen zu einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Mit diesem Instrument sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um dort Wohnbauflächen zu realisieren.

TOP 11
Wohnbaugebiet Untere Wiesen
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
Für den Planbereich der Vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Wir verweisen auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2018.

TOP 12
Wohnbaugebiet Untere Wiesen
Beauftragung Städtebaulicher Vorentwurf
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro Zoll Stadtplaner und Architekten mit einem Städtebaulichen Vorentwurf beauftragt.

TOP 13
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kirchheimer Straße – Ortskern II“
Erweiterung der Gebietsabgrenzung
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebietes zu. Wir verweisen auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 39/2018.

TOP 14
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kirchheimer Straße – Ortskern II“
Antrag auf Förderung einer privaten Modernisierungsmaßnahme
Kirchheimer Straße 73 (Hirsch)
Dem Antrag auf Förderung der Modernisierungsmaßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms wurde zugestimmt.

TOP 15
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von Spenden in Höhe von jeweils 100 € für die Kita Regenbogen und die Kita Wirbelwind sowie in Höhe von 150 € für die Teckschule zu und bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern.

 

 

Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst