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Bericht aus der Sitzung am 16.02.2004

Technischer Ausschuss

TOP 1 
Bausachen 

Der Technische Ausschuss erteilte der Errichtung eines Einfamilienhauses in der Lauterstraße 7 das Einvernehmen. In der Unteren Straße sind zwei Vorhaben geplant. An der Ostseite des Gebäudes Untere Straße 6 soll ein Anbau erstellt werden und auf dem Grundstück Untere Straße 4 ist ein Einfamilienhaus mit Grenzgarage geplant. Der Bebauungsplan „Nördlich der Unteren Straße“ wird derzeit geändert, beide Vorhaben entsprechen im Wesentlichen den Planänderungen. Der Technische Ausschuss erteilte daher auch hierfür das Einvernehmen.

TOP 2
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim

Die Stadt Kirchheim beabsichtigt, für das bereits bebaute Gebiet „Bohnau“ zur Sicherung der gewachsenen Strukturen einen Bebauungsplan aufzustellen, der ein allgemeines Wohngebiet ausweist.

Für den Bereich Burgtobel-Würstlesberg soll ebenfalls ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bisher als Spielplatzfläche vorgesehene Grundstücke sollen jetzt als Bauland ausgewiesen werden. Im Bereich der Wollmarktstraße sind in den letzten Jahren einige bauliche Veränderungen erfolgt. Um diesen Rechnung zu tragen, soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden. 

TOP 3
Verschiedenes

Kanalsanierung in der Kirchheimer Straße

Bei der Sanierung der schadhaften Kanalabschnitte in der Kirchheimer Straße wurde festgestellt, dass im Bereich der Gehwege ein standfester und frostsicherer Unterbau fehlt. Um weitere Schädigungen des Gehwegbereichs zu vermeiden, wurde dem Einbau eines soliden Unterbaus mit neuem Deckbelag zugestimmt.

Gemeinderat

TOP 1
ICE Neubaustrecke Wendlingen - Ulm

Bürgermeister Haußmann begrüßte den Projektleiter der Deutschen Bahn AG, Herrn Zieger, und die Herren Uhrig und Gieschke vom Planungsbüro Obermeyer. Nach nunmehr 15 Jahren Planungszeit steht der endgültige Trassenverlauf fest. Dank intensiver Bemühungen seitens der Gemeinde und nach Abwägung aller in Frage kommenden Varianten, hat die Bahn AG im Mai 2002 offiziell mitgeteilt, dass an der Tunnellösung im Bereich Dettingen festgehalten wird.

Herr Zieger berichtete, dass sich durch den Wegfall des Neckartalbahnhofes eine Optimierung des Streckenabschnitts Wendlingen-Dettingen ergeben habe. Der Tunnel beginnt in Wendlingen, verläuft dann südlich von Lindorf, unterfährt die Autobahnanschlussstelle in Dettingen und endet im Bereich des Autobahnübergangs. Der sog. „Albvorlandtunnel“ misst eine Länge von 8,3 km und liegt im Schnitt zwischen 15 und 25 Metern unter der Oberfläche. Im Tunnel verlaufen 2 Röhren, die nach je 1 Kilometer mit einem Querbauwerk miteinander verbunden sind. Bei Störungen oder Notfällen erfolgt ein Einsatz oder die Rettung über die jeweils freie Röhre.

Der anfallende Erdaushub soll überwiegend neben der Trasse bzw. der Autobahn aufgeschüttet werden. Für die benachbarte Wohnbebauung bringt dies eine Verbesserung des Schallschutzes gegen die Autobahn. Der Schallentwicklung beim Ein- und Ausfahren in die Tunnelröhre wird durch sog. „Entlastungsbauwerke“ entgegengewirkt.  Diese technischen Bauten mindern die Druckwellen und reduzieren somit die entstehenden Geräusche. Für die Beförderung der Aushubmassen im Bereich Wendlingen – Kirchheim wird eine Förderbandanlage installiert. Diese befördert das anfallende Erdmaterial zu den seitlichen Ablagerungsstellen. Für den Abtransport nach der östlichen Tunnelmündung würde auch ein Ausbau  bestehender Feldwege auf Dettinger Gemarkung mit Anschluss an die B 465 in Frage kommen. Dies wird jedoch noch im Rahmen der Detailplanung mit der Gemeinde und den  Grundstückseigentümern abzustimmen sein.

Das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) soll Mitte dieses Jahres eingeleitet werden. Im Mai 2005 schließt sich eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für das gesamte Projekt an. Danach wird entschieden, ob die geplante Neubaustrecke realisiert wird. Der Gemeinderat zeigte sich sichtlich erleichtert. Sollte die ICE-Trasse tatsächlich kommen, ist die vorgestellte Streckenführung mit dem „Albvorlandtunnel“ für Dettingen die verträglichste Lösung. 

TOP 2
Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“

Auch in Bezug auf den Bau des Lebensmittelmarktes in Dettingen gab es gute Nachrichten.

Nach zweijährigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, Genehmigungsbehörden und potentiellen Betreibern steht fest, dass in der Kirchheimer Straße, südlich der Zufahrt zur B 465, ein neuer Lebensmittelmarkt („REWE – der Supermarkt“) entsteht. Auf einer Verkaufsfläche von rd. 1150 m² wird den Kunden ein volles Sortiment mit Getränkeabteilung geboten. Ausreichende Parkplätze und lange Öffnungszeiten sollen das Einkaufen zusätzlich attraktiv machen, ebenso die ansprechende Gestaltung des Gebäudes mit begrüntem Flachdach. Die Anlieferung erfolgt auf der Ostseite (Richtung Bahngleis), so dass die Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zur Zeit ist man mit örtlichen Betrieben (Bäcker, Metzger) bezüglich einer Beteiligung im Gespräch. Um den Markt an dieser Stelle realisieren zu können, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der genaue Angaben über Zufahrt, Funktion und Gestaltung des Gebäudes, Größe der Verkaufsflächen, Anlieferung und Parkflächen enthält. Der Investor verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag zur Übernahme der Kosten für den Bebauungsplan sowie für die erforderlichen Straßenausbaumaßnahmen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu. Nächster Schritt ist, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann der neue Lebensmittelmarkt voraussichtlich im Frühsommer 2005 eröffnet werden. 

TOP 3
Bebauungsplan „Nördlich der Unteren Straße“ 

Der Änderungsentwurf dieses Bebauungsplanes wurde im November 2003 festgestellt und war Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden soweit möglich in den Änderungsentwurf eingearbeitet.

Das Gremium hat den Änderungsentwurf, der aus Lageplan, Ergänzungsplan, Textteil und Begründung besteht festgestellt und die Örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung. 

TOP 4
Bebauungsplan „Südlich der Austraße“

Für den Bereich südlich der Austraße gibt es einen einfachen Bebauungsplan, der nur die überbaubaren Grundstücksflächen festlegt. Geplante Vorhaben müssen sich demnach in die Umgebungsbebauung einfügen. Damit künftig eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage vorliegt, hat der Gemeinderat beschlossen, für diesen Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, der die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde fixiert. 

Selbstverständlich wird auch hier eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Anregungen und Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer sollen in die Planung einfließen. 

TOP 5
Bausachen
Errichtung eines Mehrfamilienhauses

Auf dem Grundstück Austraße 1/1 ist ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus geplant. Die nähere Umgebung ist jedoch von ein- bis eineinhalbgeschossigen Gebäuden geprägt, so dass durch dieses Vorhaben die bestehende Baustruktur gestört werden könnte. Zudem liegt das Grundstück im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Südlich der Austraße“. Bis zur Rechtskräftigkeit dieses Bebauungsplanes muss gewährleistet sein, dass ein Vorhaben, das der künftigen Planung widerspricht, nicht umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, bei der Baurechtsbehörde eine Zurückstellung dieses Bauantrages für die Dauer von 12 Monaten zu beantragen.