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Bericht aus der Sitzung am 13.10.2003

Technischer Ausschuss

TOP 1 Bausachen: Im Panoramaweg 61 wird ein Einfamilienhaus mit Garage erstellt. Als Sichtschutz soll eine 1,60 m hohe Betonmauer außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Diese Mauer könnte von der Baurechtsbehörde jedoch nur als Ausnahme außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden. Das Gremium war sich einig, mit der Bauherrschaft bezüglich der Höhe und Gestaltung der Mauer nochmals ein Gespräch zu führen. Die Mauer soll niedriger gebaut und begrünt werden.   Auf dem Grundstück Wehrweg 9 ist im Anschluss an die bestehende Garage ein Carport geplant. Da beide Anlagen auf der Grundstücksgrenze stehen und damit die zulässige Grenzbebauung von 9 m überschreiten würden, ist die Übernahme einer Baulast des angrenzenden Eigentümers erforderlich.  In diesem Fall ist dies die Gemeinde. Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt und der Übernahme der Baulast zugestimmt.   Im Panoramaweg 52 wird ein Einfamilienhaus erstellt. Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass ein zu erhaltender Baum, der mit einer Pflanzbindung belegt ist, zu erheblichen Behinderungen führt. Die Bauherrschaft hat beantragt, den Baum entfernen zu dürfen und an anderer Stelle auf dem Baugrundstück nachzupflanzen. Diesem Antrag stimmte das Gremium zu.

Gemeinderat

TOP 1 Bürgerfragestunde: Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.

TOP 2 Vorstellung des Energieberichts 2002: Seit 1997 wird von den Neckarwerken Stuttgart NWS (seit 01.10.2003 EnBW) im Auftrag der Gemeinde der Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude und der Straßenbeleuchtung erfasst und dokumentiert. Anhand der Energieberichte für die einzelnen Jahre können Vergleiche gezogen und die Entwicklung analysiert werden. Der Bericht für das Jahr 2002 zeigt auf, dass verschiedene Maßnahmen wie z.B. der Einbau einer neuen Regelungstechnik für die Heizung in der Teckschule, eine deutliche Einsparung von Wärmeenergie und Reduzierung von Schadstoffemissionen bewirkt hat. Insgesamt ist der Verbrauch von Wärmeenergie aller Gebäude um 8% zurückgegangen.  Auch der Licht- und Kraftstromverbrauch wurde um 2% reduziert. Dies zeigt, dass die in den letzten Jahren umgesetzten  Maßnahmen ihre Wirkung zeigen. Weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung werden laufend geprüft. Verschiedene Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster in der Teckschule sind bereits geplant und werden sich in den kommenden Jahren positiv auf die Energiebilanz auswirken.

TOP 3 Ortskanalisation Dettingen - Vergabebeschluss zur Kanalsanierung in Kirchheimer Straße: In Teilbereichen der Kirchheimer Straße (Gebäude 166 – 185), der Robert-Bosch-Straße und der Dieselstraße muss das Kanalnetz saniert und teilweise ausgetauscht werden.

Die Sanierungsarbeiten wurden ausgeschrieben. Die Firma Brodbeck aus Metzingen hat als günstigste Bieterin den Auftrag erhalten. Die Maßnahme wird Anfang November 2003 beginnen, die Fertigstellung ist je nach Witterung Ende April 2004 geplant. Während der Bauarbeiten wird die Kirchheimer Straße abschnittsweise halbseitig gesperrt. Um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, wird mit den betroffenen Anliegern und Firmen der Ablauf vorab abgestimmt.

TOP 4 Realsteuerhebesätze 2004: Die aktuelle Finanzkrise im kommunalen Bereich ist durch drastische Einbrüche bei den Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Umlagen an Kreis und Region gekennzeichnet. Die Städte und Gemeinden kommen trotz aller Sparmaßnahmen nicht umhin, die Höhe sämtlicher Gebühren und Steuern zu prüfen und entsprechend anzupassen. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss es Ziel der Haushaltswirtschaft sein, die stetige Erfüllung der Aufgaben zu sichern. Die dafür erforderlichen Mittel sind soweit vertretbar, aus Entgelten für Leistungen (Gebühren, Kostenersatz) und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen. Die Höhe der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) wurden daher überprüft.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz der Grundstuer B von 280% auf 300% der Steuermessbeträge ab 01.01.2004 zu erhöhen. Mit diesem Hebesatz wird man dann im Kreisdurchschnitt liegen, aber noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 332%-Punkten. Die Änderung wird eine durchschnittliche Erhöhung der jährlichen Grundsteuer von ca. 7% bedeuten. Im Einzelnen wäre dies rd. 25 Euro bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus und rd. 12 Euro bei einer Eigentumswohnung. Für die Gemeinde werden sich voraussichtlich Mehreinnahmen von rd. 39.000 Euro ergeben. Das Gremium war sich einig, die Hebesätze für die Grundsteuer A und insbesondere für die Gewerbesteuer nicht zu verändern. Gerade bei schlechter Konjunktur soll die heimische Wirtschaft nicht noch stärker belastet werden, so der einmütige Tenor.

TOP 5 Änderung der Friedhofsgebühren: Im Rahmen der Überprüfung aller Gebührenhaushalte wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und die Entwicklung der laufenden Ausgaben haben gezeigt, dass die Einnahmen aus den Bestattungsgebühren bei Weitem nicht ausreichen, um die erbrachten Leistungen zu finanzieren. Derzeit werden 51% der Kosten durch die Gebühren gedeckt. Die restlichen 49% müssen aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden. Über die von der Verwaltung errechnete Gebührenerhöhung wurde ausgiebig beraten und sorgfältig abgewogen, inwieweit eine Erhöhung vertretbar erscheint. Die Gebühren für die verschiedenen Grabarten und die sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Bestattung anfallen, wurden vom Gremium, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen. Lediglich bei den Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle wurde eine geringere Erhöhung festgelegt. Die Verwaltung zeigte auf, dass die bisherige Gebühr von 306,75 Euro deutlich unter der notwendigen Höhe liegt. Vorgeschlagen wurde daher eine Erhöhung auf 600 Euro. Im Lauf der Diskussion hat sich der Gemeinderat für eine Anhebung auf 500 Euro ausgesprochen. Insgesamt wird sich der Kostendeckungsgrad durch die Gebührenerhöhung  auf 72% erhöhen. Für den einzelnen Bestattungsfall bedeutet dies, dass sich z.B. die Gebühr für eine Einzelgrabkammer (15 Jahre) von 1.175,95 auf 1.250 Euro erhöht, die Gebühr für ein Urnenreihengrab von 153,35 auf 470,00 Euro ansteigt. Bisher wurde bei der Kalkulation der Gebühren die anteiligen Flächen zugrunde gelegt. Dadurch ergab sich bei den Urnenreihengräbern aufgrund der geringeren Fläche ein verhältnismäßig niedriger Preis, der von den höheren Gebühren für Erdbestattungen subventioniert worden ist. Um dieses auszugleichen, wurden die neuen Gebühren  im Verhältnis der Anzahl der Grabfelder berechnet. Die Friedhofsatzung wird in einer der nächsten Sitzungen geändert, die einzelnen Beträge werden dann im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

TOP 6 Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr: Die Höhe des Kostenersatzes bei kostenpflichtigen Einsätzen (z.B. technische Hilfeleistung, Beseitigung einer Ölspur etc.) wurden ebenfalls neu kalkuliert und die Satzung überarbeitet. Die deutlichste Erhöhung hat sich bei den Personalkosten der Einsatzkräfte errechnet. Hier wurde der Stundensatz von 15,30 Euro auf 27,00 Euro erhöht. Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung zugestimmt, der Satzungstext ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.     

TOP 7 Bebauungsplan „Nördlich der Lindenstraße“ - Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat hat die Bebauungsplanänderung, bestehend aus Lageplan mit Textteil und Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden soweit möglich, berücksichtigt.

TOP 8 Bebauungsplan „Nördlich der Unteren Straße“Änderungsbeschluss: Die städtebaulichen Ziele der Gemeinde sind im Rahmenplan „Ortsmitte“ formuliert. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Unteren Straße“ wird ein erheblicher Änderungsbedarf gesehen. Bedingt durch eine Bauvoranfrage hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und einen entsprechenden Änderungsentwurf zu erstellen.

TOP 9 Verschiedenes

Neuer Lebensmittelmarkt

Bürgermeister Haußmann berichtete, dass nach einem erneuten Verhandlungsgespräch zwischen  Grundstückseigentümer und potentiellem Betreiber gute Chancen für eine Einigung bestünden. Über den aktuellen Sachstand wird weiterhin berichtet.

Straßenschäden

Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, die schadhaften Stellen im Straßenbelag der Schlossgasse mit geringem Aufwand auszubessern.

Von der Verwaltung wird bereits geprüft, in welchem Umfang eine Instandsetzung des Belags erfolgen kann. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass der Unterbau der Straße keinesfalls den heutigen Anforderungen entspricht. Allein die „Löcher zu stopfen“ wird hier wohl nicht von langer Dauer sein.