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Bericht aus der Sitzung am 12.03.2007

Technischer Ausschuss
 
TOP 1
Bausachen
 
1.1 Errichtung einer Werbeanlage 
Kirchheimer Straße 92
Die geplante Werbeanlage fügt sich aufgrund ihrer Eigenart und der vorgesehenen Beleuchtung aus städtebaulicher Sicht in die Umgebungsbebauung ein. Der Technische Ausschuss erteilt hierzu sein Einvernehmen.
 
1.2 Errichtung einer Fertiggarage
Reußensteinstraße 21
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die Einbeziehung der Garage in die Dachfläche des Hauptgebäudes faktisch nicht möglich. Nachdem sich die Garage innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet und aus städtebaulicher Sicht nichts gegen dieses Vorhaben spricht, erteilte der Technische Ausschuss sein Einvernehmen. Dies soll bei ähnlichen Bauvorhaben künftig gleich behandelt werden.  
 
1.3 Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Schillerstraße/ Hindenburgstraße, Flurstück 600/1
Da dass geplante Wohnhaus mit seiner Dachneigung weitestgehend den Festsetzungen des vorhandenen Bebauungsplanentwurfs entspricht und sich aus städtebaulicher Sicht in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilte der Technische Ausschuss sein Einvernehmen. Des Weiteren wurde für die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Doppelgarage eine Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes erteilt.     
 
TOP 2
Verschiedenes
Auf Nachfrage informierte die Verwaltung, dass die Feldwegsanierung in diesem Jahr weitergeführt werden soll. Maßgebend ist hier die Prioritätenliste der Feldwegkommission. Ein Vorschlag für die Maßnahmen 2007 liegt bereits vor. Im ersten Bauabschnitt sollen die Feldwege mit Deckbelag instandgesetzt werden, die Sanierung der Feldwege ohne Deckbelag soll im zweiten Bauabschnitt erfolgen. Im Technischen Ausschuss wird in Kürze die geplante Vorgehensweise beraten.  
 
 
Gemeinderat
 
TOP 1
Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich, wann im Rahmen der Ortskernsanierung der Ausbau der Kirchheimer Straße erfolgen solle. Bürgermeister Haußmann antwortete, dass zu Beginn der 90iger Jahre bereits eine Planung zum Rückbau vorgelegen habe. Damals habe sich der Gemeinderat jedoch entschlossen, das Projekt zurückzustellen und hierfür den Neubau des Rathausplatzes mit Tiefgarage vorzuziehen. Nächste Priorität haben nun der „Bahnhofsplatz“ und der „Alte Friedhof“. Der Ausbau der Kirchheimer Straße sei im Rahmen der Ortskernsanierung ein wichtiges Ziel, die Umsetzung werde jedoch eher mittelfristig erfolgen.
 
TOP 2
Alter Friedhof – Wiederbelegung
1. Bauabschnitt Entwurfsplanung 
Der Gemeinderat hat am 24.07.2006 den Grundsatzbeschluss zur Wiederbelegung des Alten Friedhofs gefasst. Die Verwaltung und das Büro Fischer + Partner wurden beauftragt, die Umsetzung des Konzeptes in drei Bauabschnitten vorzusehen. Die Entwurfsplanung des 1. Bauabschnittes liegt nun vor. Berücksichtigt wurden hierbei die Anregungen aus der Besichtigungsfahrt nach Karlsruhe vom 06.10.2006. Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die Instandsetzung der Haupt- und Nebenwege, die Aufwertung der bestehenden Wasserstelle und Vorbereitung für eine zusätzliche Wasserstelle, Herstellung eines neuen Holzaunes sowie die Anlegung der Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnenbestattungen „Staudengarten“ und „Steingarten“ mit Geländemodellierung und Erstbepflanzung.
 
Die Staudengartenanlage bietet 24 Grabstellen, die durch eine gemeinsame Bepflanzung und gleichartige Grabsteinplatten geprägt ist. Die Staudenpflanzung beinhaltet Sommerflorelemente und eine Wintervegetation, sowie florale Zusatzelemente an den kirchlichen Feiertagen. Der „Staudengarten“ zeichnet sich durch einheitliche Größe, Form und Gestaltung der Grabmale aus. Die Anlage ist durch formale Ordnung und Klarheit geprägt.
Die Steingartenanlage bietet im 1. Bauabschnitt 60 Grabstellen in einer landschaftlichen Anlage, die naturnah gestaltet ist. Die Anlage ist durch Jurafelsstücke geprägt. Die Bepflanzung hat Wildstaudencharakter.  Die Urnenbeisetzung findet zwischen den Steinen statt. Die Steine, die der nahegelegenen Grabstelle zuzuordnen sind, können mit den Namen der verstorbenen beschriftet werden, müssen jedoch nicht.
 
Der Gemeinderat befürwortete die Anlegung der beiden Gemeinschaftsgrabanlagen im 1. Bauabschnitt. Im Rahmen des Entwurfs wurden auch Details wie die Beleuchtung des Hauptweges sowie die Überdachung und die Ruhebank in der Kirchheimer Straße angesprochen und beraten. Der Gemeinderat sprach sich aus heutiger Sicht gegen eine Beleuchtung des Hauptweges aus. Man einigte sich allerdings darauf, Leerrohre bei den Instandsetzungsarbeiten des Hauptweges vorzusehen, so dass eine „Nachrüstung“ möglich wäre. Um den Charakter des Alten Friedhofes hervorzuheben, sprach sich der Gemeinderat für die Pflanzung einer Baumreihe (15 Bäume) sowie die Entfernung der Überdachung und der Ruhebank in der Kirchheimer Straße aus.        
 
TOP 3
Erweiterung des Sanierungsgebietes 
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 15.03.2004 die Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes „Ortskern I / Kirchheimer Straße“ beschlossen. Das Erneuerungsgebiet beinhaltet alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Büros Zoll vom 15.01.2004 abgegrenzten Fläche. Die Satzung wurde am 19.03.2004 ortsüblich bekannt gemacht. Nun soll auch der „Alte Friedhof“, der als Wegeverbindung zwischen Bahnhofsplatz und Kirchheimer Straße genutzt werden soll, in das Sanierungsgebiet „Ortskern I / Kirchheimer Straße“ mit aufgenommen werden. Somit können die allgemeinen Maßnahmen, die nicht direkt mit der Wiederbelegung zu tun haben, mit Landesmitteln gefördert werden, so dass die Gebührenzahler entlastet werden. Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung zu. 
 
TOP 4
Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk
Standort Mühlweingärten
Stellungnahme zum Antrag des Betreibers O2
Die Betreibergesellschaft O2  plant, auf der Gemarkung Dettingen eine Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk zu errichten. Letztmalig hat der Gemeinderat am 13.11.2006 über die Standortuntersuchung Eichhalde beraten. Es wurde beschlossen, die Betreibergesellschaft 02 aufzufordern, die Versorgungsradien so abzuändern, dass eine Reduzierung der Strahlungsdichte für die nördlichen Gebiete der Sende- und Empfangsanlage erfolgt. Die Überprüfung ergab, dass eine Änderung der Versorgungsradien nicht möglich ist. Mit Vertretern der Fraktionen und 02 wurde am 20.12.2006 die Angelegenheit mit dem Ergebnis erörtert, dass eine weitere Verschiebung Richtung Süden (Obere Halde/Mühlweingärten) untersucht werden soll. Am 26.01.2007 wurde mit Vertretern der Betreibergesellschaft und Herrn Honisch vom Ingenieurbüro Umweltstress-Analytik ein neuer Standortvorschlag erarbeitet. Mit der Prüfung des möglichen Standortes im Gewann Mühlweingärten wurde Herr Honisch beauftragt. Des weiteren hat er eine Gesamtstrahlenbelastung, analog dem Gutachten 2003, für den Ort ausgearbeitet. Hierzu fand am 07.03.2007 eine Informationsveranstaltung für die Bürger statt. Das Ergebnis der Informationsveranstaltung und des Gutachtens über die  Gesamtstrahlenbelastung wurde in der Sitzung vorgestellt. Zur rechtlichen Grundlage informierte Bürgermeister Haußmann darüber, dass das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung) und das Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch) für die Ausweisung von Antennenstandorten grundsätzlich die Verfahrensfreiheit vorsehen. Das heißt, es ist keine Baugenehmigung erforderlich, sofern die Antennen einschließlich der Masten eine Höhe von 10 m nicht überschreiten und auf einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden. Die Mastenhöhe wird ab dem Gebäudeaufsetzer gerechnet. Hinzu kommt, dass ein Sendemast immer zulässig ist, wenn er die Vorgaben der 26. Bundesmissionsschutzverordnung (Strahlungsdichte unter 8 Mio. Mühwatt/m²) einhält. Findet der Betreiber einen „Vermieter“, der ihm erlaubt, einen Sendemast auf seinem Grundstück zu errichten, so kann er dies tun, ohne dass die Gemeinde eingreifen kann. Um ihren Kunden ein möglichst dichtes Empfangsnetz zu bieten, haben die Netzbetreiber ein bevorzugtes Interesse daran, Standorte im Ort zu finden. Dies soll zum Schutz der Bevölkerung jedoch vermieden werden. Durch die Verhandlungen zwischen Gemeindeverwaltung und Mobilfunkbetreiber ist es gelungen, einen Standort zu finden, der die Ansprüche der Betreibergesellschaft O2 und die Interessen der Gemeinde berücksichtigt. So ist beim Standort „Mühlweingärten“ der Versorgungsradius der Betreibergesellschaft sowie eine möglichst niedrige und gleichmäßige Strahlenbelastung für die gesamte Ortslage sichergestellt. Diese ist auch noch gegeben, wenn sich ein zweiter Mobilfunkbetreiber auf dem Masten ansiedeln würde. So könnte T-Mobile den Sendemasten im Kirchturm aufgeben und sich als zweiter Mobilfunkbetreiber auf dem Sendemasten „Mühlweingärten“ ansiedeln. Der Vertrag zwischen Ev. Kirchengemeinde und dem Mobilfunkbetreiber T-Mobile läuft noch bis zum Jahr 2009. Die Ev. Kirchengemeinde steht einer frühzeitigeren Beendigung des Vertrages jedoch sehr positiv gegenüber. Der Gemeinderat hat deshalb eine Empfehlung für den Standort „Mühlweingärten“ ausgesprochen. 
 
TOP 5
Verkaufsoffener Sonntag in Dettingen 
Satzungsbeschluss  
Der Landtag hat am 14.02.2007 das Gesetz über die Ladenöffnung (LadÖG) in Baden-Württemberg verabschiedet. Das Gesetz ist am 06.03.2007 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des LadÖG traten alle aufgrund der Ermächtigung des Gesetzes über den Ladenschluss erlassenen Rechtsverordnungen der Gemeinden außer Kraft. Somit müssen die bisherigen und ab dem 06.03.2007 nicht mehr geltenden kommunalen Rechtsverordnungen über Verkaufssonntage durch Satzungen oder Allgemeinverfügungen ersetzt werden. Eine Umfrage bei den beteiligten Geschäften ergab, dass sie mit dem verkaufsoffenen Sonntag am 04. März zufrieden waren. Der nächste verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2007 finde nochmals am selben Termin (04. November) wie dem Kirchheimer statt. Danach kann dann beraten werden, ob die Termine weiterhin beibehalten werden oder ob neue Termine gefunden werden sollen. Damit in Dettingen auch der zweit verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2007 stattfinden kann, beschloss der Gemeinderat die Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich des „Märzen- und Gallusmarktes“.
 
TOP 6
Modellprojekt „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“
Zustimmung 
Das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum will für die Dauer von 3 Jahren in einer Auswahl von Jagdbezirken einen Modellversuch „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“ durchführen. Im Rahmen dieses Modellversuches soll geprüft werden, ob auf den behördlich festgesetzten Abschussplan für Rehwild verzichtet und eine Verwaltungsvereinfachung sowie Kosteneinsparung erwartet werden kann. Am 15.02.2007 haben sich die Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten von Nürtingen, Frickenhausen, Beuren, Dettingen, Kirchheim, Owen und das Kreisforstamt abgestimmt und eine Bewerbung für das Modellprojekt vorgeschlagen. Der Gemeinderat sprach sich für die Teilnahme am Modellprojekt aus und stimmte der Bewerbung zu. 
 
TOP 7
Verschiedenes
 
Allgemeine Veranstaltungshinweise
-  Veranstaltungsreihe Hilfe! Meine Eltern brauchen Hilfe!
   Donnerstag, 22. März 2007, 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus
   Thema: Demenz
   Was ist das und wer kann mir helfen?
   Hartwig von Kutzschenbach, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes für alte Menschen im
   Landkreis Esslingen
   Schirmherr: Forum Altern e.V.
- Samstag, 24. März 2007, 19.30 Uhr (Beginn: 19.00 Uhr), Odeon-Ladies in der Schloßberghalle
  Es sind gibt noch Karten!
- Veranstaltungsreihe Hilfe! Meine Eltern brauchen Hilfe!
  Donnerstag, 29. März 2007, 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus
  Thema: Wohnen im Alter – auch in Dettingen möglich?
  Carmen Treffinger, Ev. Heimstiftung
  Schirmherr: Alten- und Pflegeheim „Haus an der Teck“/ Gemeinde Dettingen