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Bericht aus der Sitzung am 10.11.2003

Technischen Ausschuss

TOP 1 Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim unter Teck: In Kirchheim soll auf der Fläche zwischen der Umgehungsstraße L 1200 im Norden und dem Alten Friedhof im Süden ein Altenpflegeheim als Ersatzbau für das an der Bismarckstraße gelegene Henriettenstift  sowie ein Seniorenwohnanlage erreichtet werden. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes, in dem dieser Bereich als gemischte Baufläche dargestellt sein wird, gilt der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Ebenfalls in Kirchheim soll im Bereich des Rollschuhplatzes eine Tiefgarage mit drei Ebenen und ca. 150 Stellplätzen erreichtet werden. Auf der Tiefgarage ist eine öffentliche Gründfläche geplant. Hierzu soll der Bebauungsplan „Rollschuhplatz“ aufgestellt werden. Nachdem die öffentlichen Grünflächen lediglich unterbaut werden, sieht die Stadt Kirchheim den Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt an.

Nachdem die Interessen der Gemeinde Dettingen nicht berührt werden, entschied der Technische Ausschuss, in beiden Verfahren keine Anregungen vorzubringen.

TOP 2 Verschiedenes

Auffüllarbeiten „Trieb“

Auf Nachfrage aus der Mitte des Technischen Ausschusses teilte die Verwaltung mit, dass vor Beginn der Auffüllarbeiten der Zustand der Straße protokolliert wurde. Die Reparatur eventueller Schäden wird nach Abschluss der Maßnahme mit der ausführenden Baufirma geklärt.

Gartenstraße

Die Verwaltung wies auf eine weitere Nachfrage darauf hin, dass für die Erneuerung  der Gartenstraße keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Grund hierfür ist, dass es sich bei der Gartenstraße um eine „historische Straße“ handelt. Als historisch werden Straßen eingestuft, wenn sie bereits vor in Kraft treten der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen erstellt wurden. Lediglich Kostenersätze für zusätzliche Anschlüsse, für Pflasterarbeiten auf privaten Flächen o. ä. werden in Rechnung gestellt.

Abstellen abgemeldeter Pkws auf öffentlichen Flächen

Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wurde darauf hingewiesen, dass sowohl in der Kelterstraße als auch der Limburgstraße abgemeldete Fahrzeuge abgestellt sind. An den Fahrzeugen befinden sich bereits Aufforderungen mit Fristen zur Beseitigung. Offensichtlich leisten die Eigentümern diesen Aufforderungen jedoch keine Folge. Von der Verwaltung wurde eine Überprüfung zugesagt.

Gemeinderat

TOP 1 Bürgerfragestunde: Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.

TOP 2 Einrichtung eines Bürgerbüros - Vergabebeschlüsse: Der Gemeinderat  hat in der Sitzung vom 21.07.03 der Entwurfsplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Die Umbauarbeiten sollen in der Zeit vom 24.11.2003 bis 27.02.2004 durchgeführt werden. Im Vergleich zur ursprünglichen Kostenberechnung, welche am Beginn der Planung erstellt wurde, ergibt sich eine Erhöhung der Baukosten um 3,5 %. Herr Huber vom Architekturbüro Zoll erläuterte, dass  diese Erhöhung hauptsächlich in der geänderten Ausführung im Bereich des Windfanges und der Briefkastenanlage begründet ist. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Gewerke mit einer Vergabesumme von insgesamt 121.595,62 € an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. So führt nun die Firma Roleff GmbH aus Esslingen die Metallbau- und Schlosserarbeiten aus. Den Zuschlag für die Schreinerarbeiten erhält die Firma Kuhn aus Dettingen und mit den Putz- und Stuckarbeiten wird die Firma Haußmann aus Kirchheim beauftragt. Die Beton- und Werksteinarbeiten werden von der Firma Uhlig aus Dettingen sowie die Parkettarbeiten von der Firma Weber aus Göppingen ausgeführt. Mit den Malerarbeiten wurde die Firma Bader aus Dettingen, mit der Elektroinstallation die Firma Klein aus Kirchheim und mit der Heizungsinstallation die Firma Theilig aus Dettingen beauftragt.

Ebenso ermächtigte der Gemeinderat, die Vergabe der Möblierung des Bürgerbüros dem eigens gebildeten Bauausschuss zum Bürgerbüro zu übertragen.

TOP 3 Landessanierungsprogramm 2003 - Vergabe der vorbereitenden Untersuchung: Die Gemeinde erhält für Sanierungsmaßnahmen im Ortskern Mittel aus dem Landessanierungsprogramm. Von den förderfähigen Kosten von 1,6 Mio. Euro werden 1 Mio. Euro vom Land getragen; das entspricht einem Fördersatz von 60 % des jeweiligen Vorhabens. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.07.03 das Untersuchungsgebiet abgegrenzt und beschlossen, die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Sanierungsgebiet durchzuführen. Durch diese Untersuchung sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung der Sanierung ermittelt werden.

Durch die schnelle Aufnahme in das Landessanierungsprogramm ist es auch möglich, die Neugestaltung der Gartenstraße und die Sanierung der Schloßgasse über das Landessanierungsprogramm zu finanzieren. Um eine zügige Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zu ermöglichen, hat der Gemeinderat beschlossen, mit diesen Untersuchungen die Arbeitsgemeinschaft Kommunalentwicklung LEG und Büro Zoll zu beauftragen.

TOP 4 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung -Globalberechnung - Vorberatung: Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden für die Herstellung und den Ausbau der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung einmalige Beiträge von den Eigentümern neu geschaffener Baugrundstücke erheben. Die sog. „Globalberechnung“ ermittelt die Obergrenze für die Festsetzung der jeweiligen Beitragssätze. Dadurch wird nachgewiesen, dass durch die Erhebung der Beiträge keine Überdeckung eintritt und alle im Laufe der Zeit veranlagten Grundstückseigentümer gleich behandelt werden. Die letzte Globalberechnung wurde im Jahr 1993 aufgestellt und soll nun fortgeschrieben werden. Insbesondere hat der Gemeinderat über die beitragsrechtliche Behandlung einzelner Wohn- und Gewerbeflächen, von Grundstücken mit besonderen Nutzungsformen (Friedhöfe, Sportplätze, Kirchengrundstücke), Grundstücken mit dezentraler Abwasserbeseitigung, den Straßenentwässerungskostenanteil, den Gebührenfinanzierungsanteil und den Anteil des öffentlichen Interesses beraten und Beschlussfassungen herbeigeführt.

Als Grundlage für die Gebührenkalkulation beschloss der Gemeinderat, dass die allgemeine Abschreibung  auf 2 % sowie die kalkulatorischen Zinsen auf 5,5 % festgesetzt werden. Ebenso wurde beschlossen, aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine gesplittete Abwassergebühr einzuführen, sondern die bisherige Regelung beizubehalten und die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg abzuwarten.  Bei den Entgelten wird die bisherige Rechtsform als öffentlich-rechtliche Gebühr beibehalten.

TOP 5 Hallenbad Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit - Sachstandsbericht: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde dem Gemeinderat bereits berichtet, welche Möglichkeiten bestehen, den Betrieb des Hallenbades wirtschaftlich zu optimieren.

Der vom Gemeinderat beschlossene Zugang zur Liegewiese an der Nordseite des Gebäudes konnte rechtzeitig zum Beginn des Sommerbetriebes fertiggestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Entscheidung richtig war, denn ohne diese zusätzliche Möglichkeit, die Liegewiese zu erreichen, hätte der Besucherstrom nicht bewältigt werden können. Insgesamt hat sich die Besucherzahl positiv entwickelt, so dass in diesem Jahr die Zahl 60.000 erreicht werden kann. Im August wurde mit 7.500 Badegästen ein einmaliges Ergebnis erzielt.

Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr in einem Zeitraum von drei Monaten der Kauf von Mehrfachkarten mit einem Geschenk eines belohnt. Durch die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Friseursalon Maier konnte im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme der Besucherzahlen verzeichnet werden. Wir danken Herrn Maier recht herzlich für dieses Angebot und die gute Zusammenarbeit.

Da in den umliegenden Hallen- / Freibädern kein Schwimmunterricht angeboten wird, umfasst die Warteliste im Dettinger Hallenbad ca. 80 Kinder aus dem Raum Kirchheim.  Trotz eines überdurchschnittlichen Angebotes mit 6 Kursleitern ist es fast unmöglich die starke Nachfrage zu befriedigen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass durch ein Überangebot andere Badegäste nicht beeinträchtigt werden.

Die Einführung der neuen Eintrittspreise zur Wintersaison am 01.10. erfolgte mit großer Akzeptanz der Besucher. Dies gilt auch für den Wegfall der 30er, 60er und 100er Karten aus dem Angebot. Vereinzelte Kritik wurde hauptsächlich von auswärtigen Besuchern geäußert.

Die vom Gemeinderat beschlossene Kundenbefragung wird zur Zeit vorbereitet. In der Zeit vom 24.11. bis 30.11.2003 sollen die Badgäste durch das Personal des Bades, Mitglieder der SFD Schwimmabteilung und Schüler der Teckschule persönlich befragt werden.

Der Gemeinderat nahm diesen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

TOP 6 Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) - Satzungsbeschluss: In seiner Sitzung am 13.10.2003 hat der Gemeinderat die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 280 v. H. auf 300 v. H. zum 01. Januar 2004 beschlossen. Nachdem die Haushaltssatzung 2004 erst im neuen Jahr erlassen werden kann, hat der Gemeinderat einstimmig der erforderlichen Hebesatzsatzung zugestimmt.

TOP 7 Änderung der Friedhofssatzung - Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 13.10.03 ebenfalls mit der Kalkulation der Friedhofsgebühren befasst und verschiedene Erhöhungen beschlossen. Damit die Gebührenerhöhung in Kraft treten kann, hat der Gemeinderat mehrheitlich der formellen Satzungsänderung zugestimmt. 

TOP 8 Bebauungsplan „Nördlich der Unteren Straße“ - Feststellung des Änderungsentwurfes: Am 13.10.03 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Der Änderungsentwurf wurde erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt. Die Aussagen des Rahmenplanes bilden die Grundlage der städtebaulichen Überlegungen. Dabei soll die städtebaulich typische Blockstruktur mit klar definierten Raumkanten wieder hergestellt und die aufgelöste Blockrandbebauung wieder geschlossen werden. Gleichzeitig wird eine geordnete gleichberechtigte Zweite-Reihe-Bebauung unter Erhalt der Grünflächen im Blockinneren möglich. Die aktuellen Bauvorhaben in der Unteren Straße wurden ebenfalls im Änderungsentwurf berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat dem Änderungsentwurf zugestimmt und die Verwaltung beauftrag, die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange anzuhören.

TOP 9 Start- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge - Antrag der Fliegergruppe Dettingen: In der Sitzung des Gemeinderates am 15.09.2003 wurde berichtet, dass die Fliegergruppe Dettingen beabsichtigt, ihren vereinseigenen Motorsegler gegen ein Ultraleichtflugzeug auszutauschen. Zwischenzeitlich hat ein Probebetrieb stattgefunden, bei dem sich der Gemeinderat und die Anwohner ein Bild von den Flugeigenschaften und der Lärmentwicklung eines Ultraleichtflugzeuges machen konnten. Bei einem anschließenden Termin mit den Anwohnern wurden diese Erfahrungen besprochen.

Die Fliegergruppe hat zur Prüfung der Lärmbelastung zwei Lärmzeugnisse, eines für den Motorsegler und eines für das Ultraleichtflugzeug, zur Verfügung gestellt. Das Ultraleichtflugzeug ist demnach objektiv leiser, da es im Steigflug einen geringeren Messwert aufweist als der Motorsegler im Überflug. Außerdem wurde vom Regierungspräsidium bestätigt, dass ein Ultraleichtflugzeug, unabhängig vom Fabrikat, eine Verbesserung bringen wird.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die bisher geltenden Auflagen und Bedingungen vom Austausch des Motorseglers mit einem Ultraleichtflugzeug unberührt bleiben und somit weiterhin gelten. Zusätzlich wird zunächst ein einjähriger Probebetrieb für das Ultraleichtflugzeug gelten. Solange der Motorsegler auf dem Segelfluggelände stationiert ist, darf entweder der Motorsegler oder das Ultraleichtflugzeug betrieben werden. Die Zahl der möglichen Schleppstarts wird durch diese Regelung nicht erhöht, d. h., die Schleppstarts des Ultraleichtflugzeuges und des Motorseglers werden addiert. Außerdem sollten, soweit flugtechnisch machbar, bei Starts und Landungen bewohnte Gebiete umflogen werden.

Unabhängig  vom Genehmigungsbescheid soll zwischen der Fliegergruppe und der Gemeinde vereinbart werden, dass bei entsprechender Windrichtung (Ostwind, Windstille) nach Osten gestartet wird und bei Starts nach Westen alle möglichen Flugrouten ausgeschöpft werden sollen.

TOP 10 Verschiedenes

UMTS Standorte

Von der Verwaltung wird berichtet, dass mit den verschiedenen Betreibern der UMTS – Dienste Gespräche über alternative Antennenstandorte geführt wurden. Allerdings zeigten die Gesprächspartner wenig Bereitschaft von geplanten und bestehenden Standorten abzuweichen. Die Verwaltung wird gemeinsam mit Herrn Honisch vom Ingenieurbüro für Umweltstress – Analytik weitere Gespräche führen, um doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Aus der Mitte der Gremiums wird vorgeschlagen, die Bevölkerung und Eigentümer möglicher UMTS - Standorte durch entsprechende Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zu sensibilisieren.

Neuer Lebensmittelmarkt

Bürgermeister Haußmann teilte  dem Gremium mit, dass wesentliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Grundstückseigentümern und dem potentiellen Betreiber geklärt sind. Sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist, kann im Gremium über den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag beraten werden. Gemeinsam mit dem BDS ist eine Informationsveranstaltung geplant. Bei dieser soll über die mögliche Integration eines örtlichen Bäckers und Metzgers informiert werden.